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IGNORED

mehrere Verfahren eingestellt - Trotzdem keine WBK?


dr.ing84

Empfohlene Beiträge

vor 15 Minuten schrieb Joe07:

 

Du hast es leider nicht verstanden oder willst es nicht verstehen. Denn nicht nur die Grünen warten auf Argumente wie: "Umgang mit Schusswaffen in Schießstätten trotz Entzug der WBK wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit" etc. um damit weitere Einschränkungen des legalen Waffenbesitzes voranzutreiben.

 

Das ist kein bloßes Argument; es entspricht dem geltenden Recht. 

 

Wenn du das geltende Recht nicht ausüben oder dir Absolution in der Mitgliederversammlung holen willst - nur zu.

Auch wenn du dich des Zeitgeistes wegen einschränken möchtest, will dich niemand daran hindern.

 

Jedoch stelle deine eigene Befindlichkeiten und Wertungen nicht als geltende Gesetzeslage hin.

 

Du kannst bei deiner Auffassung bleiben; die nimmt dir niemand. 

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Moin!

 

Ich habe jetzt keine Lust den ganzen Thread durchzulesen, deswegen einmal auch auf die Gefahr der Wiederholung, meine Zusammenfassung:

 

1. Jugendstrafen, zu denen auch die vom Threadstarter genannten Maßnahmen zählen, werden vollständig getilgt und erscheinen nach Ablauf der Tilgungsfrist selbst im unbeschränkten Führungszeugnis nicht mehr.

2. Die Verfahrenserkenntnisse, soweit sie auf Tatsachen beruhen, aus eingestellten Ermittlungsverfahren (insbesondere nach §153 StPO) können dem Antragstellter im waffenrechtlichen Genehmigungsverfahren vorgehalten werden und zu einer Versagung führen. Hier sind die Tilgungsfristen aus dem Staatsanwaltschaftlichem Verfahrensregister zu beachten. Nach Tilgungsreife wird vollständig gelöscht.

3. Getilgte Einträge aus dem unbeschränkten Führungszeugnis können auch noch zu einer Versagung der sprengstoff- und waffenrechtlichen Genehmigung führen. Auch wenn diese im weiteren Rechtsverkehr nicht mehr verwertet werden dürfen.

4. Der Ratschlag ins Blaue hinein einen kleinen Waffenschein zu beantragen, ist Bullenmist. Die Versagung wird ins Bundeszentralregister eingetragen. Tolle Wurst!

 

Mein Ratschlag an den Threadstarter lautet:

1. Einsicht in die Auskunft zum unbeschränkten Führungszeugnis nehmen. Dieses wird nicht ausgehändigt, sondern man bekommt es nur einmal zu sehen und dann wird die Auskunft vernichtet.

2. Auskunft zum Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister beantragen.

 

Ist beides sauber, steht einem waffenrechtlichen Antrag nichts entgegen. Sind dort kritische Einträge enthalten, ist vor dem Antrag fachanwaltlicher Rat einzuholen.

 

Gruß,

 

frogger

 

Google hilft:

https://www.google.de/search?q=unbeschränkte+Auskunft+aus+dem+Bundeszentralregister&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe_rd=cr&ei=W1JoWf7-PPSA8QfW06uwBQ

 

https://www.google.de/search?q=Auskunft+staatsanwaltschaftliches+verfahrensregister&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe_rd=cr&ei=oFJoWduaG_SA8QfW06uwBQ

 

 

 

Bearbeitet von frosch
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Ich danke auch dir für deine Mühe Frosch... Das mit dem kleinen Waffenschein werde ich auch lassen!

 

Ich habe nochmal eine Auskunft bei den zwei Polizeibehörden (verschiedene Bundesländer) angefragt und gleichzeitig um Löschung der gespeicherten Daten gebeten. Ich warte was passiert und poste die Ergebnisse hier.

 

Wenn der Löschung der Daten widersprochen wird und die Dauer der Speicherung noch lange anhält, werde ich definitiv einen spezialisierten Anwalt zu Rate ziehen.

 

wichtige Frage:

In einer der Selbstauskünfte der örtlichen Polizeibehörden die mir Vorliegt (leider nur von einem der beiden Bundesländer) ist vermerkt, dass die meisten Vorfälle schon anonymisiert sind, aber erst 2021/2022 gelöscht werden. Kann mir jemand sagen ob die Polizei anonymisierte Daten für Ihre Bewertung benutzen darf? Bekommt ein Sachbearbeiter auch die anonymisierten Daten zu meiner Person zum prüfen? 

 

Habe auch die uneingeschränkte Auskunft aus dem BZR beim Bundesjustizamt beantragt. Zusätzlich Auskunft vom BKA bezüglich POLAS und INPOL bzw. weiterer Daten. Die Auskunft aus dem staatsanwaltlichen Verfahrensregister ist wie gesagt ohne Eintragung.

 

 

Bearbeitet von dr.ing84
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vor 9 Minuten schrieb dr.ing84:

.... 

 

wichtige Frage:

In einer Auskunft die mir Vorliegt (leider nur von einem der beiden Bundesländer) ist vermerkt, dass die meisten Vorfälle schon anonymisiert sind, aber erst 2021/2022 gelöscht werden. Kann mir jemand sagen ob die Polizei anonymisierte Daten für Ihre Bewertung benutzen darf? Bekommt ein Sachbearbeiter auch die anonymisierten Daten zu meiner Person zum prüfen? ....

 

 

Solange die Aktenzeichen und Behörden bekannt sind, wo die Verfahren geführt wurden und noch Verfahrensakten bestehen, bekommen in Waffen- Sprengstoffangelegenheiten die Behörden - welche über Anträge zu entscheiden haben - immer Akteneinsicht!

 

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vor 3 Stunden schrieb Joe07:

Solange die Aktenzeichen und Behörden bekannt sind, wo die Verfahren geführt wurden und noch Verfahrensakten bestehen, bekommen in Waffen- Sprengstoffangelegenheiten die Behörden - welche über Anträge zu entscheiden haben - immer Akteneinsicht!

Nur durch Akteneinsicht kann man zu dem Schluß gelangen dass es sich ev. nur um Bagatellen oder Dummenjungenstreiche gehandelt hat und eine günstige Prognose gestellt werden kann.

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Anonymisierte Daten, was soll da noch drin stehen an Personenbezogenen Daten?

 

Löschung ab 2021, dass hieße dann,dass die Daten 15 Jahre gespeichert wären. Wenn das mal eine gesetzliche Grundlage hat. Dein Sachbearbeiter wird aber die Daten kaum zu sehen bekommen.

Bearbeitet von Nakota
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vor 6 Minuten schrieb Nakota:

Löschung ab 2021, dass hieße dann,dass die Daten 15 Jahre gespeichert wären. Wenn das mal eine gesetzliche Grundlage hat. Dein Sachbearbeiter wird aber die Daten kaum zu sehen bekommen.

Möglicherweise ist ein unbedeutender Eintrag hinzugekommen, es besteht auch die Möglichkeit dass man nicht immer mitbekommt wann gegen einen ermittelt wurde.

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vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

Nur durch Akteneinsicht kann man zu dem Schluß gelangen dass es sich ev. nur um Bagatellen oder Dummenjungenstreiche gehandelt hat und eine günstige Prognose gestellt werden kann.

 

Richtig! Und es gibt viele Erlaubnisinhaber trotz Akteneinträge!

Nämlich dann, wenn die Delikte nicht einer absoluten Unzuverlässigkeit sondern einer Regelunzuverlässigkeit zuzuordnen ist. In den zuletzt genannten Fällen hat die Behörde in jedem Einzelfall zu prüfen, ob besondere Umstände ausnahmsweise den Schluss der Zuverlässigkeit zulassen (WaffVwV Nr. 53.3 Abs. 4).

 

Dies ist in Fällen der absoluten Unzuverlässigkeit nicht möglich.

Bearbeitet von Gast
Schreibfehler beseitigt
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vor 7 Minuten schrieb Joe07:

Richtig! Und es gibt viele Erlaubnisinhaber trotz trotz Akteneinträge!

Na klar doch, wie schnell bekommt man bei egun oder ebay eine Anzeige wegen Betrug?

Davon wurde nicht mal unser Vereinsvorstand verschont und niemand zweifelt an seiner Zuverlässigkeit.

 

Bearbeitet von uwewittenburg
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vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

Möglicherweise ist ein unbedeutender Eintrag hinzugekommen...

 

Ich beziehe mich auf den TE und der sagte "seit 10 Jahren ist Schluss". Und was das Ermitteln angeht ohne das man's weiß setzt ja voraus, dass man sich irgendwo in die Nesseln gesetzt hat.

Bearbeitet von Nakota
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Mein "Kerbholz" war mit 9 Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe belastet, als ich 1976 meine erste waffenrechtliche Erlaubnis für eine Sportpistole bekam. Danach folgten bis heute noch viele weitere

WBK Einträge. Man sieht also: Waffenbesitz resozialisiert und erzeugt den "zuverlässigen, anständigen" Bürger. Ich würde es es nach 10 Jahren Rechtstreue einfach mal versuchen.

Servus Emil.

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vor 2 Stunden schrieb Nakota:

 

.... Und was das Ermitteln angeht ohne das man's weiß setzt ja voraus, dass man sich irgendwo in die Nesseln gesetzt hat.

 

 

Nicht unbedingt. Es gibt Fälle in denen Leute welche zufälligerweise beim Einkaufen neben einem Fahrzeug geparkt haben, welches observiert worden ist. Und war man ebenfalls in der Überwachung. UN davon bekommst du gar nichts mit.

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vor 32 Minuten schrieb Steelworker:

als ich 1976 meine erste waffenrechtliche Erlaubnis für eine Sportpistole bekam

 

das war halt noch "die gute alte zeit"!!!

 

heute hätten sie dir noch ne elektr. fußfessel verpasst, damit man dich unter beobachtung hat ob du auch nur in die nähe einer "schießstätte" gelangst...

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vor 38 Minuten schrieb Steelworker:

Mein "Kerbholz" war mit 9 Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe belastet, als ich 1976 meine erste waffenrechtliche Erlaubnis für eine Sportpistole bekam. Danach folgten bis heute noch viele weitere

WBK Einträge. Man sieht also: Waffenbesitz resozialisiert und erzeugt den "zuverlässigen, anständigen" Bürger. Ich würde es es nach 10 Jahren Rechtstreue einfach mal versuchen.

Servus Emil.

Danke für deine Offenheit. Wie lange musstest du damals auf die WBK warten??

 

vor 2 Minuten schrieb Matthias308:

Wenn ich als Gärtnermeister im GaLa-Bau, auch nur einen Quadratmeter mit Herbiziden ( Wildkraut-"Vernichter") , "behandele".... ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ganz direkt erloschen.:gr1:

deutsches Recht ist schon merkwürdig...

Bearbeitet von dr.ing84
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Sicher sind Herbizide wie Glyphosat und andere nicht wirklich umeltfördernt, aber der gute Deutsche mag kein Wildwuchs im gepflegten Garten.  Keiner kennnt aber diese "Un-kräuter" aber wirklich.... Quecke, Ackerschachtelhalm und andere Wurzelrhizohme "zieht" man nicht mal eben raus.:rofl:

Ich sage es ganz ehrlich und bleibe dabei... Die EU und ihre Vorschriften werden gegen eine freie Demokratie stehen. Geht ja schon los bei der freien Meinungsäußerung.....   darf ich das schreiben/sagen, was meine Meinung ist???:headbang:

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vor 4 Minuten schrieb dr.ing84:

Danke für deine Offenheit. Wie lange musstest du damals auf die WBK warten??

 

13 Jahre nach der Verurteilung, 4 Jahre nach Haftende. Förderlich war, dass ich Berufsausbildung und Fachschulreife während der Haft nachgeholt hatte und ein exelentes Zeugnis von meinem damaligen Arbeitgeber bekam. Ob das heute noch so fair abläuft? Trotzdem würde ich es versuchen, abwarten kannst Du dann später auch wieder, wenn es noch nicht geklappt hat.

Servus Emil.

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vor 1 Stunde schrieb Steelworker:

Man sieht also: Waffenbesitz resozialisiert und erzeugt den "zuverlässigen, anständigen" Bürger.

 

Respekt für diesen Post !

 

Man könnte auch sagen: Waffenbesitz erhält den "zuverlässigen, anständigen Bürger"

Diese Leidenschaft kann von "Versuchungen" abhalten;. die Verantwortung für die Waffe(n) hält stets "Wache" über Dich.

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Am 7/13/2017 um 05:50 schrieb VP70Z:

Dann zittert er bis der Pegel stimmt. :drinks:

 

Da haben sich die gesellschaftlichen Ansichten auch verändert. Ein altes Handbuch der US-Armee zum Pistolenschießen auf Wettbewerben, das ich habe, erklärt noch unverblümt, daß es einige erfolgreiche Schützen gäbe, die nur stockvoll antreten, daß es aber sinnvoller sei, sich gesund zu ernähren...

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Bisher noch nicht erwähnt:

Bei der Beurteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit hat die Behörde auch einen Beurteilungsspielraub und während die eine Behörde da streng agiert, geht der Antrag bei der anderen Behörde einfach so durch.

-> Mal nachfragen, wie denn so die Genehmigungspraxis Deiner Behörde aussieht...

 

Aber nachdem die genanten Vorfalle alle mindestsens9 Jahre alt sind, würde ich mich wundern, wenn es Probleme gibt.

 

frogger

 

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