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IGNORED

Kann ICH einer Behörde Kontrollkosten in Rechnung stellen?


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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Shiva:

Es geht hier im Thread nur um die Frage ob ich Behörden meinen Aufwand in Rechnung stellen kann, weil DIE was wollen.

Die Antwort lautet: NEIN und damit ist der Thread zu beenden. Und nun, können die die es gerne haben, sich wieder bücken.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb EBR:

Dürfte für uns beide unangenehm sein, also machen wir doch das beste daraus.

 

 

Jedenfalls dürfte man mit freundlichem und verbindlichem Auftreten die Sache erheblich leichter "lenken" können als mit Obstruktion und Mauern.

 

Muß aber jeder selber wissen, ob er die Kontrolleure zusätzlich mißtrauisch machen möchte.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Shiva:

Es geht hier im Thread nur um die Frage ob ich Behörden meinen Aufwand in Rechnung stellen kann, weil DIE was wollen.

 

 

DU willst etwas. DU, als böser legaler Waffenbesitzer, setzt durch eben diesen Waffenbesitz den Anlass für ein Verwaltungshandeln. Die Behörde kommt und handelt nur, weil DU das veranlasst.... usw...

Das ist die Grundlage für die Gebührenerhebung.

 

Zumindest erklären es uns so eben diese Behörden und viele Verwaltungsgerichte.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Stunden schrieb EBR:

Du verlierst das Augenmaß. Aufbewahrungskontrolle mit KZ zu vergleichen ist völlig daneben. Justiere mal deinen moralischen Kompass.

 

Nein, nicht wirklich. Heute machen sie es nur andersrum. Die holen niemanden ab, und stecken ihn ins Lager. Sie errichten das Lager um uns herum. Der DDR-"Überwachungsstaat" war doch pillepalle gegen die aktuelle bundesdeutsche Realität. Die hatten ihr MfS, das geheimdienstlich und mehr oder weniger im Verborgenen geschnüffelt hat. Hier und heute ist es völlig legal, wenn der Staat (in Form des örtlichen Ordnungsamtes) persönlich und unangemeldet bei Dir auftaucht, evtl. noch mit blaubelichtetem Auto und zwei Uniformierten dazu. Natürlich mußt Du ihnen nur die korrekte Aufbewahrung von Waffen und Munition nachweisen, aber was ist denn da in dem Blechschrank? Wollen Sie nicht zeigen? Verdacht auf illegale Waffenaufbeahrung, Gefahr im Verzug, wie praktisch daß die Polizei gleich mit dabei ist... Oder deine privaten Daten auf dem PC zu Hause, Dein Standort (über Dein Handy), mit wem Du wann und wie lange telefonierst, mit wem Du SMS schreibst oder chattest... all das darf völlig legal und offen, ohne Geheimnistuerei ausgeschnüffelt werden. Privatsphäre? War gestern. Gibt es nicht mehr. Der Staat DARF das Mikro Deines Handys aus der Ferne einschalten und zuhören was Du um 2330h im Bett Deiner Frau ins Ohr flüsterst. Wann Du wo wie schnell fährst, ist zumindest auf der Autobahn schon seit vielen Jahren bekannt. Warum wohl können die Kameras an den LKW-Mautbrücken Kennzeichen bis zu einer Geschwindigkeit von 230 km/h lesen? Weil ständig so schnelle LKWs die Maut prellen? Natürlich müssen die Daten nach dem Kennzeichenabgleich sofort gelöscht werden. Aber zuerst werden sie verarbeitet.

 

Die DDR hat wenigstens versucht das alles verdeckt ablaufen zu lassen. Die heutige BRD versucht noch nichtmal den Schein zu wahren.

 

EDIT:

Um nochmal zum Schornsteinfeger zu kommen: Daß der die Heizung kontrolliert hat durchaus einen Sinn. Denn hier sind echte, objektive Gefahren vorhanden. Vor noch gar nicht so langer Zeit hatten die allermeisten Stadtbrände ihren Ursprung an einer Feuerstelle, entweder der Heizung oder einem Kamin. Auch Tote durch CO-Vergiftung infolge von verstopften Kaminen waren nicht sehr selten. Die Kontrolle der Feuerstellen rettet also unmittelbar Leben und Werte. Das trifft bei der Aufbewahrungskontrolle nicht zu.

Bearbeitet von Fyodor
Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Shiva:

Es geht hier im Thread nur um die Frage ob ich Behörden meinen Aufwand in Rechnung stellen kann, weil DIE was wollen.

In bestimmten Fällen ist das doch machbar (z.B. Entschädigung bei Zeugenvorladung bei Polizei und Gericht), aber bei der Überprüfung der Aufbewahrung von Waffen?

Bringeschuld?

Bei unangemeldeten Kontrollen erfolgt die Kontrolle doch ohne deinen Aufwand wenn du zu Hause bist.

Ansonsten vereinbart man doch kostenneutrale Termine, also wird man argumentieren dass du den "unnützen" Aufwand selbst verschuldet hast.

Bei Beschädigungen wie verschmutzte Teppiche u.s.w. haftet doch die Behörde.

Denke da an Verschmutzungen bei der Spurensicherung durch Rußpulver, da werden doch auch die Kosten erstattet.

Wenn nun bei mir eine Kontrolle erscheint und ich verweise auf einen dringenden Arzttermin den ich trotz Hinweis nicht wahrnehmen kann, weil man mich hindert und ich erhalte dann vom Arzt später eine Versäumnis-Rechnung von ca. 50,- €, würde ich diese einklagen.

Bin aber überzeugt dass dies ev. so auch nicht eintreten würde.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb uwewittenburg:

..... weil man mich hindert ...

 

Niemand wird dich hindern, die Kontrolleure nicht einzulassen und stattdessen einen Termin wahrzunehmen. 

 

Könnte aber sein, dass dann bei deiner Heimkehr die Wohnungstür offen steht und deine Akte schon bei der Staatsanwaltschaft auf dem Tisch liegt.

 

Wenn das hier so weitergeht.....kennst du doch sicher noch, von früher. :unsure2:

 

Abs4

Geschrieben

Ich finde es ja eh amüsant wie hier immer von ominösen unangemeldeten Kontrollen schwadroniert wird.

 

Hier werden Kontrollen im Normalfall angemeldet und terminlich abgestimmt. Unangemeldete Kontrollen werden nur bei Personen durchgeführt bei denen Verdachtsmomente bestehen und sind nicht die Norm.

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb Jacko5000:

Unangemeldete Kontrollen werden nur bei Personen durchgeführt bei denen Verdachtsmomente bestehen und sind nicht die Norm.

 

Das stimmt definitiv nicht.

 

Unsere Behörde versucht es immer zuerst unangemeldet, und wirfst dann Zettel in den Briefkasten mit der Bitte doch einen Termin auszumachen. Weil nämlich die meisten Legalwaffenbesitzer, welch Wunder, arbeiten gehen müssen.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Fyodor:

 

Das stimmt definitiv nicht.

 

Unsere Behörde versucht es immer zuerst unangemeldet, und wirfst dann Zettel in den Briefkasten mit der Bitte doch einen Termin auszumachen. Weil nämlich die meisten Legalwaffenbesitzer, welch Wunder, arbeiten gehen müssen.

 

Mir ist durchaus bewusst dass die föderale Organisation in Deutschland dazu führt das gewisse Behörden sehr motiviert den Ermessensspielraum auslegen und ggf. noch zu viele "gelangweilte" Kollegen beschäftigt halten wollen.

Die Mehrheit der Behörden versteht durchaus: Der LWB ist ein sehr gesetzestreuer Bürger, sonst hätte die Behörde ja auch gar keine Erlaubnis ausstellen dürfen, und fokussiert die Ressourcen nicht auf den normalen LWB sondern wenn auf problematische LWB. Und versucht die Zeiten der Polizeien und anderer Beamter nicht über Gebühr zu belasten mit unangemeldeten Kontrollen weil es "wirklich wichtigere" Kundschaft gibt mit mehr "Problempotenzial". Und wenn das beim LWB wirklich vermutet wird dann kommt nach Georgensmünd doch eh mindestens das MEK auf Standby mit.

Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb Jacko5000:

 

Hier werden Kontrollen im Normalfall angemeldet und terminlich abgestimmt. Unangemeldete Kontrollen werden nur bei Personen durchgeführt bei denen Verdachtsmomente bestehen und sind nicht die Norm.

 

Ja, bei uns ist das in aller Regel auch so.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Minuten schrieb Jacko5000:

Die Mehrheit der Behörden versteht durchaus: Der LWB ist ein sehr gesetzestreuer Bürger, sonst hätte die Behörde ja auch gar keine Erlaubnis ausstellen dürfen, und fokussiert die Ressourcen nicht auf den normalen LWB sondern wenn auf problematische LWB. Und versucht die Zeiten der Polizeien und anderer Beamter nicht über Gebühr zu belasten mit unangemeldeten Kontrollen weil es "wirklich wichtigere" Kundschaft gibt mit mehr "Problempotenzial".

Das Problem ist hier im Kreis der CDU Landrat, der aus politischen Gründen unangemeldet kontrollieren lässt, obgleich der SB dies nicht für sinnvoll hält. Du siehst also, dies hat nicht unbedingt mit Logik zu tun.

Bearbeitet von BBF
Geschrieben (bearbeitet)

Und wohl noch nicht mal zwingend mit einer Parteizugehörgkeit; eher, wie der entsprechende Entscheider/Behördenchef von seiner eigenen Anschauung her "gestrickt" ist.

DAS ist dann die Richtschnur, die er "seiner" Behörde für die Ausführung vorgibt.

 

Ich denke, in den Fällen, wo der entsprechende Verwaltungsvollzug eher praktisch/pragmatisch orientiert erfolgt, wird man die Kontrolle vorankündigen.

Mehrfach vor verschlossenen Türen, d.h. mit nicht anwesendem LWB zu stehen, ist auch nicht sonderlich lustig oder effizient.

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

 

 

Die DDR hat wenigstens versucht das alles verdeckt ablaufen zu lassen. Die heutige BRD versucht noch nichtmal den Schein zu wahren.

 

 

---Dafür für dein reply meine 100% e Zustimmung.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Jacko5000:

 

 

Hier werden Kontrollen im Normalfall angemeldet und terminlich abgestimmt. Unangemeldete Kontrollen werden nur bei Personen durchgeführt bei denen Verdachtsmomente bestehen und sind nicht die Norm.

---und das  ist falsch. Mein Schützenkamerad ist seit langen Jahren legaler Waffenbesitzer, Wiederlader, rechtlich mit blütenreiner Weste---weißer geht es nicht. Dennoch kam eine anlasslose Kontrolle wegen seiner Waffenaufbewahrung. Von wegen angemeldeter Kontrolle.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Absehen4:

War eben doch nicht alles schlecht......:spiteful:

 

Abs4

Richtig,

aber zurück möchte ich nicht mehr, auch wenn es da keine Kontrollen der Aufbewahrung gab, aber es gab ja auch keine privaten LWB.

Achja, das WO würde ich dann auch vermissen!:s75:

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb gorm:

---und das  ist falsch. Mein Schützenkamerad ist seit langen Jahren legaler Waffenbesitzer, Wiederlader, rechtlich mit blütenreiner Weste---weißer geht es nicht. Dennoch kam eine anlasslose Kontrolle wegen seiner Waffenaufbewahrung. Von wegen angemeldeter Kontrolle.

 

Ausnahmen bestätigen die Regel, ich verstehe deine Aussage nicht. Niemand hat gesagt das es IMMER so ist, ganz im Gegenteil wurde auf lokale Abweichungen hingewiesen. Da ist nichts Falsch bis auf den Leseverständnis.

Geschrieben

Es hängt ganz einfach von der Behörde ab. In meinem Landkreis werden ALLE LWB heimgesucht. Und zwar "regelmäßig". Wobei das wohl, trotz Schaffung von mindestens zwei neuen Stellen ausschließlich für die Heimsuchungen, so lange dauert daß der geplante Turnus nicht eingehalten werden kann. Zum Glück. Bei mir waren sie bisher einmal. Abgesehen davon daß die ganze Aktion sinnloser Aktionismus und in der Realität nutzlos ist, lief es korrekt ab: Außer mir faßte niemand meine Waffen an, und es wurden auch keine Fotos gemacht.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Stunden schrieb BBF:

Nun, mancher wird sich im Rectum des Schergen wohlfühlen. So soll es sein.

Jeder malt sich seine "Schergen" selber, in seiner Fantasie*). Ich weiß ja nicht, wo du lebst ("neue Bundesländer"?). Ich habe jedenfalls in meinem ganzen Leben in der BRD keinen Schergen getroffen. Oder habe ich was falsch gemacht, oder blos falsch gelebt? Wohl kaum, denn ich kann dir nun berichten: ohne pauschal in jedem Staatsdiener einen "Schergen" zu sehen, lebt es sich viel entspannter. Versuch's doch einfach mal, es funktioniert wirklich!

 

*) wenn du den Eindruck haben solltest, immer und überall von "Schergen" verfolgt zu ein, solltes du vielleicht mal professionelle Hilfe suchen. In manchen Fällen kann geholfen werden.....

 

Gunsmoke Joe

Bearbeitet von Gunsmoke Joe
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Fyodor:

 

.................

Die DDR hat wenigstens versucht das alles verdeckt ablaufen zu lassen. Die heutige BRD versucht noch nichtmal den Schein zu wahren.

.............

 

Ist doch gut, wenn man nichts vertuschen möchte, oder nicht?

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