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Kommentar des Präsidenten 3: IPSC Weltmeisterschaft im Büchsenschießen


SC

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http://www.sendcockpit.com/appl/ce/software/code/ext/_ns.php?&uid=dd5cd3de197b2d189037cf8c7517adda

 

Zitat

Kommentar des Präsidenten 3: IPSC Weltmeisterschaft im Büchsenschießen

 

Vom 25. Mai bis zum 11. Juni fand bei Moskau die erste Weltmeisterschaft im IPSC Büchsenschießen statt. Der verantwortliche russische IPSC-Verband hat sich nicht lumpen lassen und die Veranstaltung auf einem sowohl qualitativ wie quantitativ gigantischen Stand durchgeführt. Auch sonst war die Organisation schlichtweg perfekt. Aber gegen Russland gibt es seit der Ukraine Krise ein Embargo, das auch Waffen umfasst. Allerdings handelt es sich um ein Embargo das den „Handel“ mit Schusswaffen und Munition betreffen soll. Sportschützen und Jäger handeln nicht mit Waffen, sondern fahren mit diesen zur Jagd oder zu Schießsportveranstaltungen und anschließend mit diesen Geräten dann auch wieder nach Hause. Folgerichtig konnte die große Masse der WM Teilnehmer - insbesondere auch aus den EU Staaten - völlig unbehelligt ihre hochgezüchteten Büchsen mit nach Russland nehmen und sinnvoll an der Konkurrenz teilnehmen. Anders die deutschen Teilnehmer. Ihnen wurde das Mitnehmen ihrer Waffen untersagt. Ohne eigene Sportwaffen handelte es sich für uns um eine interessante touristische Reise zu einer imposanten Schießsportveranstaltung. Sportlich völlig sinnlos trotz der freundlicherweise bereitwillig zur Verfügung stehenden Leihwaffen. Diese waren allesamt Varianten der AK47 bzw. 74 und sind zum Wettkampfschießsport denkbar ungeeignet. Doch damit nicht genug. In der Bundesregierung und der Ministerialbürokratie war bekannt, dass Deutschland mit der Verweigerung der Mitnahmeerlaubnis allein auf weiter Flur stehen würde. Das durfte natürlich nicht sein. So wandte man sich an Brüssel, um auch die anderen EU Länder auf Linie zu bringe. Allerdings waren nur drei Länder bereit, der deutschen Linie zu folgen. Als Konsequenz wurde den französischen Schützen eine Woche vor Abreise völlig überraschend mitgeteilt, dass sie ihre Waffen nicht mitnehmen durften. Ganz toll kam es in Österreich. Dort folgte man dem deutschen Druck erst unmittelbar bei der Abreise auf dem Flughafen in Wien, wo den fassungslosen Sportschützen erstmalig und ohne jede Vorwarnung mitgeteilt wurde: Waffen mitnehmen ist nicht! In den Niederlanden hatte das Außenministerium den Schützen bereits eine Genehmigung erteilt. Nun kam man ebenfalls der deutschen Intervention in Brüssel nach und widerrief diese Genehmigung. Der holländische Verband zog sofort vor Gericht und siehe da, die Regierung musste die Genehmigung erteilen. Bemerkenswert ist das Funktionieren des holländischen Rechtsstaates vor allem in dem einen Punkt: der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit entsprechend kam es auch tatsächlich sofort zu einer Verhandlung und einem Urteil. In Frankreich, wo der Verband ebenfalls vor Gericht zog, setzte man den ersten Verhandlungstermin sinnigerweise auf den 12. Juni an. Einen Tag nach Abschluss der Veranstaltung. In Deutschland ist es mit der Klagerei nicht so einfach. Hierzu müsste ein Betroffener vors Verwaltungsgericht ziehen und alle Instanzen wären zu beschreiten. Dies ist in Hinblick auf die Zukunft nun wirklich zu überlegen. Allerdings mit der Aussicht, dass es viele Jahre dauern kann. Man kann dies natürlich wegen der gerichtlichen Laufzeiten auch als Kapitulation des Rechtsstaates auffassen. Dem wäre wohl nicht zu widersprechen.


Als Fazit bleibt festzuhalten: Guter Wille war bei unseren gewählten Verantwortlichen nicht vorhanden. Es galt der Grundsatz, was man gegen Putin unternehmen kann wird gemacht. Ob den dies überhaupt interessiert ist völlig unwichtig. Die Interessen der eigenen Leute spielen dabei dann schon gar keine Rolle mehr.

 

Übrigens, die US-Amerikaner wurden von ihren Behörden bei der Mitnahme ihrer Gewehre nicht behelligt. Die Erlaubnisse wurden teilweise noch zu Zeiten Obamas erteilt.

 

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vor 29 Minuten schrieb SC:

http://www.sendcockpit.com/appl/ce/software/code/ext/_ns.php?&uid=dd5cd3de197b2d189037cf8c7517adda

 

Diese waren allesamt Varianten der AK47 bzw. 74 und sind zum Wettkampfschießsport denkbar ungeeignet.

 

Muss man so einen Mist postulieren? Hätte es nicht ein "unsere Schützen mussten mit Leihwaffen, die nicht auf sie optimiert waren, antreten und waren daher leider chancenlos" auch getan?

Es war zwar die Büchsenmeisterschaft, aber Molot- und Saiga-Flinten sind auch AK-Varianten..damit wird regelmäßig gewonnen.

 

Und jetzt alle im FWR-Chor: Sportschützen brauchen keine AKs!

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Hmm, dass die Östereicher Malessen hatten haben wir ja aus einer östereichischen Tageszeitung erfahren können. Gab es eine entsprechende Meldung zu unserem Team auch irgendwo in einer deutschen Zeitschrift? - Warum nicht?

 

https://kurier.at/chronik/oesterreich/waffen-im-gepaeck-sportschuetzen-ausreise-verweigert/267.495.116

 

Hat schon jemand dem Kurier mitgeteilt wer das verbockt hat?

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vor 2 Stunden schrieb qwertz:

Vom Flughafen  Prag hätte der Abflug sicher einwandfrei funktioniert. ....

 

Traurig wenn solche Alternativen  zu erwägen sind !

 

Von wo aus man fliegt ist egal. Zumindestens wenn man seinen Wohnsitz in Deutschland hat müsste man mit einem Verfahren rechnen. Da kennen die nichts. Im übrigen geht dabei dann um eine Straftat :rtfm:

 

Friedrich Gepperth

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vor 5 Stunden schrieb frosch:

Ganz blöde Frage:

Was für eine Erlaubnis brauche ich, um eine Waffe mit in den Urlaub in ein Nicht-EU Land mitzunehmen?

 

OK, Nämlichkeitsbescheinigung macht Sinn aber das ist keine Erlaubnis.

 

frogger

 

Frag ich mich auch. Nach bisheriger Rechtslage (ändert sich mit der nächsten Überarbeitung des WaffG) ist für die Mitnahme in einen Drittstaat außerhalb der EU keine Erlaubnis erforderlich. Wurde irrtümlicherweise eine Erlaubnis zur Verbringung ("Exporterlaubnis") beantragt oder wie haben die Behörden davon überhaupt Kenntnis erlangt.

 

Stefan

 

Bearbeitet von Stefan Klein
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vor 2 Stunden schrieb Stefan Klein:

 

Frag ich mich auch. Nach bisheriger Rechtslage (ändert sich mit der nächsten Überarbeitung des WaffG) ist für die Mitnahme in einen Drittstaat außerhalb der EU keine Erlaubnis erforderlich. Wurde irrtümlicherweise eine Erlaubnis zur Verbringung ("Exporterlaubnis") beantragt oder wie haben die Behörden davon überhaupt Kenntnis erlangt.

 

Stefan

 

Du hast z.T. Recht: Man benötigt KEINE WAFFENRECHTLICHE ERLAUBNIS, siehe auf den Seiten des Zolls:

Zitat

Besonderheit bei Jägern und Sportschützen

Für die vorübergehende Ausfuhr durch Jäger und Sportschützen ist keine Ausfuhrgenehmigung erforderlich, wenn sie eine oder mehrere Feuerwaffen und die dazugehörige Munition während einer Reise in ihrem persönlichen Gepäck mitführen. Dies gilt nur, wenn die Wiedereinfuhr der Feuerwaffen innerhalb von 24 Monaten beabsichtigt ist. Der Grund für die Reise ist gegenüber den Zollstellen glaubhaft nachzuweisen (z.B. durch Vorlage einer Einladung für die Teilnahme an einer Jagd- oder Schießsportveranstaltung).
Darüber hinaus ist bei der Zollstelle der Europäische Feuerwaffenpass oder die Waffenbesitzkarte vorzulegen.

Liegen diese Voraussetzungen vor, so ist die Ausfuhr von einer oder mehreren Feuerwaffen sowie deren wesentlichen Komponenten (sofern sie eine Kennzeichnung nach § 24 WaffG aufweisen) und deren Teilen genehmigungsfrei möglich. Dasselbe gilt für die dazugehörige Munition mit einer Höchstmenge von 800 Schuss für Jäger und 1200 Schuss für Sportschützen.

Für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen nach der VO (EU) Nr. 258/ 2012 ist in Deutschland das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.

Daher wenden Sie sich bei Fragen im Zusammenhang mit den Genehmigungspflichten oder -befreiungen bitte an das BAFA.

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-in-einen-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Waffen-und-Munition/waffen-und-munition_node.html;jsessionid=B7FADCFA4D3CB82041F09F2796BDB1C9.live4652

 

Der Haken kommt aber weiter unten:

Zitat

Die Ausfuhrbestimmungen des Außenwirtschaftsrechts sind zudem zu beachten.

Und darüber gibt es dann eben die Verbote!

Kann man selber mit div. Zollnummern 93039000 etc. bei http://auskunft.ezt-online.de nachprüfen.

Hab ich jetzt nicht gemacht, aber wird wohl so stimmen.

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vor 9 Stunden schrieb Friedrich Gepperth:

 

Von wo aus man fliegt ist egal. Zumindestens wenn man seinen Wohnsitz in Deutschland hat müsste man mit einem Verfahren rechnen. Da kennen die nichts. Im übrigen geht dabei dann um eine Straftat :rtfm:

 

Friedrich Gepperth

Verfahren wegen was?

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vor 3 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Und darüber gibt es dann eben die Verbote!

Kann man selber mit div. Zollnummern 93039000 etc. bei http://auskunft.ezt-online.de nachprüfen.

Hab ich jetzt nicht gemacht, aber wird wohl so stimmen.

 

Ist ja aber keine Ausfuhr sondern eine vorübergehende Ausfuhr und damit genehmigungsfrei.

 

Gruß

 

Stefan

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Na zumindest die Österreicher hatten doch ihre Genehmigung. Wenn die von Prag aus geflogen wären, hätten die Schergen in Wien sich die Beine in den Bauch gestanden.

 

Aber sowas ist ja nur ein Nebenkriegsschauplatz. Das Problem ist ja die vorherrschende Attitüde in Berlin, dass man LWBs Knüppel zwischen die Beine zu werfen hat, wo es nur geht und dass gefälligst der Rest von Europa mitzuziehen hat. :keule:

 

Ich hoffe mal, dass über das FWR an die Verbände (bzw. einen gewissen Verband, aber vielleicht sind es auch mehrere) nachdrücklich addressiert wird, dass die AfD in die Wahlprüfsteine einzubeziehen ist und dass die Wahlprüfsteine auch retroperspektiv abgearbeitet werden. Da taucht dann auch der Punkt in der Liste auf: Hat unsere IPSC Schützen an der Teilnahme der Weltmeisterschaft gehindert: CDU => check, SPD => check

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Knight, die Probleme hier sind doch andere. Du kannst davon ausgehen, dass es bei einem ISSF-Worldcup in der Rusischen Förderation keine Schwierigkeiten gäbe. Ferner kannst Du davon ausgehen, dass Fritz Gepperth und Ulrich Falk sicherlich die Erfolgschance eines Antrags auf einstweilige Anordnung (§ 123 VwGO) geprüft und erwogen haben.

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vor 17 Minuten schrieb carcano:

Du kannst davon ausgehen, dass es bei einem ISSF-Worldcup in der Rusischen Förderation keine Schwierigkeiten gäbe.

 

Das ist natürlich auch ein Erklärungsansatz, den ich allerdings so nicht aus Fritz' Kommentar herauslesen konnte. Für Deutschland macht das natürlich sofort Sinn. Es würde aber IMHO nicht erklären, weshalb hier andere Länder mit ggf. anderer Einstellung zu IPSC den deutschen Vorgaben folgen sollten.

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Knight: es gibt tatsächlich auch Sportembargos, aber die sind _sehr_ selten, und meines Wissens besteht keines gegen die Russische Föderation (nicht zu verwechseln ist ein Sportembargo mit einem bloßem innersportlichem Bann, z.B. IOC gegen Kuwait). Ein berühmter Fall von Strafverfolgung wegen Verstoßes gegen ein Sportembargo des UN-Sicherheitsrats ist der ehemalige Schachweltmeister Bobby Fisher, der deshalb aus den USA ins Exil nach Island fliehen musste.

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Dann verstehe ich nicht, was du meinst.

 

Wenn ISSF keine Probleme gemacht hätte, es aber bei IPSC Probleme gab, dann heißt das doch, dass die deutschen Behörden (auf wessen Vorgabe?) das doch nur deshalb so durchgezogen haben, weil es eben IPSC war.

 

Und diese Vorgabe ist eben eine politische, muss also politisch adressiert werden - kann natürlich auch juristisch bekämpft werden, wenn denn die Möglichkeit dazu besteht, was ja hier anscheinend nicht der Fall war.

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vor einer Stunde schrieb knight:

Und diese Vorgabe ist eben eine politische, muss also politisch adressiert werden - kann natürlich auch juristisch bekämpft werden, wenn denn die Möglichkeit dazu besteht, was ja hier anscheinend nicht der Fall war.

 

Ironie des Schicksals : Die LWB müßten weitaus polygamer aktiv sein und sich um ein vielfaches fortpflanzen als bis dato !

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Das ist eh merkwürdig, da diese beiden Hochbegabten ja selbst die Sanktionen gg. Russland einbrachten.

Das Irre ist nur, dass es rein garnichts mit Sanktionen zu tun hat, die deutsche Abordnung zu einem Wettkampf mit ihrer Ausrüstung reisen zu lassen.

 

Eigentlich sollte sich nicht gewundert werden. Sitzen hier doch auch die Wähler dieser Typen.

Bearbeitet von Gast
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vor 20 Stunden schrieb carcano:

Ein berühmter Fall von Strafverfolgung wegen Verstoßes gegen ein Sportembargo des UN-Sicherheitsrats ist der ehemalige Schachweltmeister Bobby Fisher, der deshalb aus den USA ins Exil nach Island fliehen musste.

 

Da ging es nicht um ein Sportembargo sondern um ein Handelsembargo. Er hat Millionen Dollar für die Teilnahme eingestrichen, wirtschaftlich gesehen also eine Dienstleistung bei den Jugos erbracht. Hätte er umsonst gespielt wäre wohl alles OK gewesen. Ein Reiseverbot bestand ebensowenig wie ein Schachspielverbot.

 

Dazu hat er sich noch in Horst Mahler vergleichbarer Weise darauf spezialisiert, sich nicht nur aber auch mit antisemitischen Äußerungen um Kopf und Kragen zu reden, und den Ärger, den er mit seinem unzweifelhaft großen strategischen Denkvermögen ohne Probleme absehen konnte, gezielt zu provozieren. Mit ein paar sanften Worten und einem guten Anwalt hätte sich vermutlich irgend eine Art Lösung finden lassen, aber die wollte er nicht. Statt dessen hat er öffentlich einen Brief mit einer Warnung des Finanzministeriums bespuckt. Daß die Bürokraten das nicht gerne sehen war absehbar.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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Erstens vielen Dank an NRA Member für die Korrektur und Präzisierung: dieser wirtschaftliche Aspekt war mir nicht bewusst gewsen, aber er klingt sehr sinnig.

Zweitens: Präzedenzfälle scheint es schon für Jagdreisende nach Russland gegeben zu haben. Zum einen diese Warnung in einem Newsletter des BJV aus dem Mai 2016:
"Aktuell hat uns eine Mitteilung des Hauptzollamtes München erreicht, die mitteilt, dass der Waffentransport aus Russland streng kontrolliert wird. Jagdgewehre mit gezogenem Lauf sowie die hierfür verwendete Munition fallen ausnahmslos unter das bestehende Waffenembargo und werden strafrechtlich verfolgt."

Und zum anderen ein Posting aus einem anderen Jagdforum vom Oktober 2016: "Die Reise startete am 11.09.16 gleich mit einem Desaster am Flughafen München wobei mir meine Jagdwaffe nicht durch den deutschen Zoll gelassen wurde und ich nur knapp an einer Anzeige wegen Verstoss gegen ein Waffenembargo der EU gegen Russland vorbei kam."

 

Carcano
 

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vor 16 Minuten schrieb carcano:

Und zum anderen ein Posting aus einem anderen Jagdforum vom Oktober 2016: "Die Reise startete am 11.09.16 gleich mit einem Desaster am Flughafen München wobei mir meine Jagdwaffe nicht durch den deutschen Zoll gelassen wurde und ich nur knapp an einer Anzeige wegen Verstoss gegen ein Waffenembargo der EU gegen Russland vorbei kam."

 

Carcano
 

 

Gibt es zu diesem Vorgang auch eine konkrete Quelle?

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  • 2 Monate später...

Leider wird wohl auch hier wieder mit zweierlei Maß gemessen:

http://www.fk-wurfscheibe.de/news/auftakt-bei-der-wm-in-moskau-4923/

 

Scheint so als seien den Schützen des DSB keine Probleme gemacht worden, für die derzeit stattfinde WM in Moskau. 

Mir geht es hier nicht um gebashe gegen den DSB, ich freue mich das unsere Athleten dort mit eigenen Waffen starten können und wünsche Ihnen viel Erfolg!

Aber es ist doch sehr unschön das man den IPSC Sport überhaupt nicht als solchen wahrzunehmen scheint, oder eben keine Bedeutung einräumt. 

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