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IGNORED

FEDPOL legt Pläne zum EU-Waffenrecht vor


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Geschrieben (bearbeitet)

Und noch eine Denkweise:

 

Der Bumpstock alleine mag zu Diskussionen Anlass geben. Sobald er jedoch an einer Waffe montiert ist, handelt es sich definitiv um eine vollautomatische Waffe.

Bearbeitet von Swisswaffen
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Swisswaffen:

Sobald er jedoch an einer Waffe montiert ist, handelt es sich definitiv um eine vollautomatische Waffe.

Nur für mein Verständnis, ist das eine schweizer Definition oder eine deutsche?

Geschrieben
Am 16.5.2017 um 12:51 schrieb Swisswaffen:

Vollautomaten sind heute schon ganz böse verboten und dürfen nur mit Ausnahmebewilligungen übertragen werden. Ich denke nicht, dass daran was geändert wird.

 

Ich freue mich, wenn im Schiessstand die AR15-Anhänger versuchen, auf 300m auch nur eine der vielen Scheiben zu treffen *gg*

Wir können schon damit auf 300m gut schießen , es sind die Uramerikaner die das nur bedingt können.  In meiner Militärzeit mussten , wenn die Amis zu uns zum schießen kamen , immer eine genormten Kugelschreiber dabei haben. Der passte optimal für das kal- 308W. ergo wenn daneben gesemmelt wurde, kam der Kugelschreiber zum Einsatz und der Ami bekam eine Schützenschnur..

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb Swisswaffen:

Und noch eine Denkweise:

 

Der Bumpstock alleine mag zu Diskussionen Anlass geben. Sobald er jedoch an einer Waffe montiert ist, handelt es sich definitiv um eine vollautomatische Waffe.

Schon mal einen Bumpstock benutzt?

Meiner Meinung nach (und nach der Meinung des ATF) ist eine mit Bumpstock ausgerüstete Waffe KEIN Vollautomat --> wenn du NUR den Abzug betätigst löst sich genau 1 Schuss. Der Bumpstock ist auch kein Zubehör für einen Vollautomat (wieso sollte ein Vollautomat auch einen Bumpstock brauchen). Und schliesslich lässt sich auch mit anderen Hilfsmitteln oder auch "Anschlagarten" mit gewöhnlichen Halbautomaten der selbe Effekt erreichen (natürlich mit zusätzlichen Präzisions-Einbussen).

als Beispiel:

 

Der Gesetzestext in der Schweiz war (und ist) was das angeht sehr schwammig... ist nun mal so --> es müsste wohl ein Gericht entscheiden

oder kennt jemand die GENAUE Definition einer "Seriefeuerwaffe" wie sie in der Schweiz gilt?

 

Finde ich Bumfirestocks oder Bumpfire allgemein sinnvoll? Nicht im Geringsten - ich denke jede Schiesskeller-Aufsicht selbst in der Schweiz würde dich sofort rauswerfen wenn du so was tust.

 

Finde ich es schlecht das der Bumpfirestock explizit verboten werden soll? Nö - ist sowieso Nonsense, ein kleines Opfer und bei der verschwindend kleinen Menge die es in der Schweiz gibt auch komplett irrelevant. --> Mal Aktionismus der die aller wenigsten betrifft. Schliesslich sind in der Schweiz (im Gegensatz zu der USA wo diese Stocks verbreitet sind) genügend Vollautomaten für Sammler zu "normalen" Preisen erhältlich. Wer das also will soll den (aktuellen) Prozess für den Erwerb, Besitzt und die Lagerung durch machen und sollte jemand (aus welchen Gründen auch immer) doch einen Bumpfire Stock haben wollen so läuft das nun den selben Weg --> finde ich gut.

 

Edit:

Hier noch ein (kurzes) Interview mit einem ATF Analyst der die Bumpstocks beurteilt hat:

 

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von Panzerfan
Geschrieben

Das Gesetz hat keine Begriffsdefinition für Seriefeuerwaffen, aber die Verordnung sieht eine allfällige Typenprüfung bei Unklarheit vor: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20081148/index.html#a25 - dort wäre dann auch der korrekte Weg beschrieben,  nämlich die Zentralstelle Waffen der Fedpol entscheidet. Und ...surprise, ich glaube der Tweet resp. der Artikel des Tagi berichten über den Entscheid des Fedpol (was die Polizeikommandanten damit zu tun haben weiss ich nicht, evtl. waren sie einfach die Empfänger der Info?). 

 

Anyway, ich finde es aber immer noch eher speziell, dass trivialst verbautes und explizit nicht geregeltes Zubehör als Waffe behandelt wird (wobei, wenn man das nicht tut, ergeben sich lustige Problematiken wie die US-80%-fertig-Lower oder Ölfänge-Schalldämpfer). Der m.E. saubere Weg wäre einfach den Einbauer/Zusammensetzer von Bumpstocks als illegalen Hersteller einer / Umbauer in eine Seriefeuerwaffe zu belangen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 29 Minuten schrieb Schub:

Das Gesetz hat keine Begriffsdefinition für Seriefeuerwaffen, aber die Verordnung sieht eine allfällige Typenprüfung bei Unklarheit vor: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20081148/index.html#a25 - dort wäre dann auch der korrekte Weg beschrieben,  nämlich die Zentralstelle Waffen der Fedpol entscheidet. Und ...surprise, ich glaube der Tweet resp. der Artikel des Tagi berichten über den Entscheid des Fedpol (was die Polizeikommandanten damit zu tun haben weiss ich nicht, evtl. waren sie einfach die Empfänger der Info?). 

 

Anyway, ich finde es aber immer noch eher speziell, dass trivialst verbautes und explizit nicht geregeltes Zubehör als Waffe behandelt wird (wobei, wenn man das nicht tut, ergeben sich lustige Problematiken wie die US-80%-fertig-Lower oder Ölfänge-Schalldämpfer). Der m.E. saubere Weg wäre einfach den Einbauer/Zusammensetzer von Bumpstocks als illegalen Hersteller einer / Umbauer in eine Seriefeuerwaffe zu belangen.

 

Ich weiss sowieso nicht was jetzt GENAU geändert wurde. Denn wie du schon erwähnt hast ist die Kunststoffschäftung (was ein Bumpfirestock nunmal ist) explizit vom Gesetz ausgenommen --> folglich wäre der "korrekte" Weg: Das FEDPOL definiert mit "Bumpfirestock" ausgerüstete Waffen als Seriefeuerwaffen. --> der Stock (das Stück Plastik) ist legal - die zusammengebaute Waffe nicht --> wie bei den Ölfiltern.

--> der "Zusammenbauer" hängt dann wie du schon geschrieben hast zusätzlich noch als Hersteller

Bearbeitet von Panzerfan
Geschrieben

Warum soll man die Dinger verbieten? Ich halte zwar nix davon und

würde mir auch keinen kaufen, aber verbieten führt nicht weiter.

Konsequenterweise müsste man dann auch alle Roboter verbieten,

die können das ja auch.

Im übrigen bin ich froh daß der Irre in den USA so ein Ding benutzt

hat - mit einem echten Vollautomaten hätte er nämlich wesentlich

besser getroffen und damit deutlich mehr Schaden angerichtet.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Schub:

Der m.E. saubere Weg wäre einfach den Einbauer/Zusammensetzer von Bumpstocks als illegalen Hersteller einer / Umbauer in eine Seriefeuerwaffe zu belangen.

 

Ich bin nicht ganz Deiner Meinung. Warum solltest Du einen Bumpstock besitzen wollen? Weil er prima in Deine Sammlung passt? Oder weil Du ihn mal verbauen willst?

 

Das führt zu den sinnlosen Gesetzen wie in Deutschland: Vollautos sind böse. Aber ich kann alle Teile, welche ich benötige, um meinen Halbautomaten erfolgreich zum Vollautomaten zu machen, LEGAL kaufen. Das ist doch Stumpfsinn!

 

Wer einen Bumpstock will, soll eine entsprechende Bewilligung dafür vorlegen. Wer einen Full-Auto-Lower oder Full-Auto-Verschlüssträger will, soll eine entsprechende Bewilligung dafür vorlegen. So wie auch für einen Vollautomaten.

 

Zu den Oelfilter Schalldämpfern: die Montagevorrichtung, d.h. der entsprechende Adapter, sollte entsprechend bewilligungspflichtig sein. Abgesehen davon wird es schwierig, mit so einem Ding an der Mündung noch richtig zu zielen *g*

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb WOF:

Warum soll man die Dinger verbieten? Ich halte zwar nix davon und

würde mir auch keinen kaufen, aber verbieten führt nicht weiter.

Konsequenterweise müsste man dann auch alle Roboter verbieten,

die können das ja auch.

Im übrigen bin ich froh daß der Irre in den USA so ein Ding benutzt

hat - mit einem echten Vollautomaten hätte er nämlich wesentlich

besser getroffen und damit deutlich mehr Schaden angerichtet.

 

Roboter dienen noch anderen Zwecken. Sobald sie aber dafür programmiert sind, Waffen aufzunehmen und diese schnell abzufeuern, sollte es Bewilligungen benötigen.

 

Bumpstocks dienen nur einem einzigen Zweck (wenn wir ehrlich sind): Vollautomatisches Feuern aus einer halbautomatischen Waffe. Nein, dass es auch ein Schaft ist lasse ich nicht gelten *gg*.

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Swisswaffen:

 

Zu den Oelfilter Schalldämpfern: die Montagevorrichtung, d.h. der entsprechende Adapter, sollte entsprechend bewilligungspflichtig sein. Abgesehen davon wird es schwierig, mit so einem Ding an der Mündung noch richtig zu zielen *g*

Bei deiner Forderung stellt sich mir folgende Frage:

Was ist mit Waffen die bereits ein Gewinde haben? 

Oder denen bei denen nachträglich ein Gewinde angebracht wurde? Sei es geschnitten oder zb. die Laufhaltebuchse ausgetauscht wurde? 

Einfacher wäre es Dämpfer einfach als das zu definieren was sie eigentlich sein sollten:

Einfache Metallteile, die frei erwerbbar sind. 

Laut EU-Forderung übrigens nicht verboten. 

Meine Idee wäre es, diesen-und nur diesen-Teil zu übernehmen. Als Zeichen  des guten Willens:victory:

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb Swisswaffen:

 

Ich bin nicht ganz Deiner Meinung. Warum solltest Du einen Bumpstock besitzen wollen? Weil er prima in Deine Sammlung passt? Oder weil Du ihn mal verbauen willst?

 

Das führt zu den sinnlosen Gesetzen wie in Deutschland: Vollautos sind böse. Aber ich kann alle Teile, welche ich benötige, um meinen Halbautomaten erfolgreich zum Vollautomaten zu machen, LEGAL kaufen. Das ist doch Stumpfsinn!

 

Wer einen Bumpstock will, soll eine entsprechende Bewilligung dafür vorlegen. Wer einen Full-Auto-Lower oder Full-Auto-Verschlüssträger will, soll eine entsprechende Bewilligung dafür vorlegen. So wie auch für einen Vollautomaten.

 

Zu den Oelfilter Schalldämpfern: die Montagevorrichtung, d.h. der entsprechende Adapter, sollte entsprechend bewilligungspflichtig sein. Abgesehen davon wird es schwierig, mit so einem Ding an der Mündung noch richtig zu zielen *g*

 

Was ist mit denen die gekauft wurden als es vor dem Gesetz noch ein Stück Plastik war?

"Oelfilteradapter" sind nichts anderes als Gewindeadapter --> die haben auch noch viiiiiele andere Verwendungsmöglichkeiten wie kann und soll da unterschieden werden?

Dass das Endprodukt verboten sein kann sehe ich ein aber gewisse Bauteile sind so trivial dass es bei der Beurteilung schon an Willkür grenzt.

 

Oder kannst du sagen welches von den beiden Dingern böse ist und welches nicht? :

 

wo genau soll es beim Schiessen denn Probleme geben? Reddot etwas höher montieren und das Problem wär gelöst

 

 

Unbenannt2 (2).jpg

Unbenannt.png

Geschrieben

 

vor 9 Stunden schrieb Swisswaffen:

 

Im Internet kursieren übrigens Videos, wie mit Glock 19 und Glock 26 mit einer bestimmten Halteweise ebenfalls "Bumpfire" abgegeben werden kann. Jetzt wird es juristisch schwierig.... *g*

Mir ist unabsichtliches Bumpfire bisher zweimal passiert. Erstens mit einem AK 47 Halbautomat, wo plötzlich 2-3 Schuss auf einmal weggingen (war sehr erschrocken, weil Mündung und Gewehr unvorbereiterweise stiegen). Zweitens mit einem Tommygun Halbautomaten wo auch 2-3 Schuss plötzlich auf einmal weggingen. Da die Tommygun in 45 ACP aber ein hohes Eigengewicht hat, war es weniger schlimm, da Mündung bzw. Waffe kaum merklich gestiegen sind.

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Panzerfan:

folglich wäre der "korrekte" Weg: Das FEDPOL definiert mit "Bumpfirestock" ausgerüstete Waffen als Seriefeuerwaffen.

 

Etwas schnell einmal als etwas anderes zu definieren, was es eindeutig nicht ist, ist kein guter Weg. Die Bumpfire-Schäfte gehen als solche uns wohl allen am Hintern vorbei. Wenn man einen Stand hat, wo so etwas geht, und aus Spielerei mal Bumpfire ausprobieren will, dann kriegt man das hoffentlich auch mit etwas Fingerfertigkeit statt einem Zubehörteil hin. Um eine Waffe in meiner Hand blöd rumwackeln zu lassen montiere ich doch kein sinnfreies Zubehörteil. Wenn aber schnell mal per Redefinition der Bedeutung von eigentlich klaren Wörtern Dinge zu etwas umdeklariert werden, das sie nicht sind, dann gibt's möglicherweise kein Halten mehr. Ist denn nicht z.B. ein Single-Stage Abzug mit kurzem Rücksetzweg auch geeignet, das Bumpfire-Schießen zu erleichtern, absichtlich oder unabsichtlich?

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Swisswaffen:

Das führt zu den sinnlosen Gesetzen wie in Deutschland: Vollautos sind böse. Aber ich kann alle Teile, welche ich benötige, um meinen Halbautomaten erfolgreich zum Vollautomaten zu machen, LEGAL kaufen. Das ist doch Stumpfsinn!

Um die Innlosigkeit zu steigern: machst du als HA-Besitzer von der legalen Möglichkeit Gebrauch VA-Teile zu kaufen ist auch die Wahrscheinlichkeit groß, dass man dir nachts die Tür einrammt und deine Wohnung stürmt.

Geschrieben

Diese ganze Bumsschiess Geschichte ist im Moment ein Glück weil es eine Nebelkerze ist die an dem eigentlichen Problem nichts ändert.

Möchte nicht wissen was passiert wenn jemand so eine Sauerei in der CH organisiert mit seinem Stg und gekaufter Munition.

 

Dort liegt das Problem und da gibt es keine Lösungen ausser man fragt sich warum solche Sachen undenkbar vor 20 Jahren waren und warum man heute darüber redet und es sich vorstellen kann das es passiert.

 

Aber die Frage ist natürlich kompliziert unangenehem und es ist einfacher nach wirkungslosen Verboten zu schreien

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

Etwas schnell einmal als etwas anderes zu definieren, was es eindeutig nicht ist, ist kein guter Weg. Die Bumpfire-Schäfte gehen als solche uns wohl allen am Hintern vorbei. Wenn man einen Stand hat, wo so etwas geht, und aus Spielerei mal Bumpfire ausprobieren will, dann kriegt man das hoffentlich auch mit etwas Fingerfertigkeit statt einem Zubehörteil hin. Um eine Waffe in meiner Hand blöd rumwackeln zu lassen montiere ich doch kein sinnfreies Zubehörteil. Wenn aber schnell mal per Redefinition der Bedeutung von eigentlich klaren Wörtern Dinge zu etwas umdeklariert werden, das sie nicht sind, dann gibt's möglicherweise kein Halten mehr. Ist denn nicht z.B. ein Single-Stage Abzug mit kurzem Rücksetzweg auch geeignet, das Bumpfire-Schießen zu erleichtern, absichtlich oder unabsichtlich?

 

Was ist denn eine "Seriefeuerwaffe"? Bzw. wer definiert was eine "Seriefeuerwaffe" ist? Laut Gesetz ist das in der Kompetenz des FEDPOL (Zentralstelle Waffen) https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20081148/index.html#a25

--> das FEDPOL Kann eine Waffe sehr wohl als Seriefeuerwaffe klassifizieren und dadurch verbieten.

Klare Worte? Wo ist denn dieses Wort definiert? Juristische Wortklauberei, ich weiss - aber es ist bei uns in der Schweiz nun mal so dass die Zentralstelle Waffen definiert wann diese Bezeichnung zutrifft. In den USA steht das an einem anderen Ort und zwar klarer definiert - hat auf die Schweiz aber keinen Einfluss. Das Wort mag für dich (und auch mich) noch so klar sein.

 

Was ist ein "Bumpfire Stock"? Ein Teil der Kunststoffschäftung des Gewehrs und das ist nun mal explizit vom Gesetz ausgenommen: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20081148/index.html#a4

Wenn nun also der Bumpfirestock als solcher verboten werden soll, muss das Gesetz geändert werden. Magst du Gesetzesänderungen? Wer weiss was da noch für ein Scheiss mit reinkommt.

Wenn also verbieten dann lieber auf dem 1. genannten Weg (imho)

 

Ich bin weiter der Meinung dass wir uns auf keinen Fall gegen dieses Verbot wehren sollten. Wir müssen in naher Zukunft eine Mehrheit in der Bevölkerung zustande bringen um VIEL schlimmere Verbote zu verhindern. Im Angesicht dessen was uns bevorsteht können die gerne die Hexe die sie gefunden haben (Bumpfire Stock) auf dem Verbots-Scheiterhaufen verbrennen. Wird eh schwer dagegen zu argumentieren wenn sich selbst Leute die mit der Materie vertraut sind nicht ganz einig sind.

Bearbeitet von Panzerfan
Geschrieben (bearbeitet)
Am 15.10.2017 um 18:56 schrieb Swisswaffen:

 

Ich bin nicht ganz Deiner Meinung. Warum solltest Du einen Bumpstock besitzen wollen? Weil er prima in Deine Sammlung passt? Oder weil Du ihn mal verbauen willst?

 

Das führt zu den sinnlosen Gesetzen wie in Deutschland: Vollautos sind böse. Aber ich kann alle Teile, welche ich benötige, um meinen Halbautomaten erfolgreich zum Vollautomaten zu machen, LEGAL kaufen. Das ist doch Stumpfsinn!

(...)

Zum Besitzenwollen: Wieso eine Bastelkrücke nehmen wenn man den richtigen Stock haben kann? -> Bumpstocks sind was für Länder/Personen die keine VA  haben können.

 

Anyway, unsere Meinungen gehen nicht wirklich weit auseinander. Ich habe einfach meinen Spass daran aufzuzeigen, wenn "die Profis in Bern" mal wieder ihren eigenen Gesetzeswirrwarr nicht sauber gebacken kriegen. Und mit mehr Detail-Gesetzen wird es leider weder klarer noch sinnvoller. Ist halt wie mit dem Schreiben, "viel" ist einfach, "gut, knapp und knackig" hingen recht schwer (...ich arbeite da auch noch dran.).

Bearbeitet von Schub
vollzitat gekürzt auf sinnvolle Länge
Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Panzerfan:

Was ist denn eine "Seriefeuerwaffe"? Bzw. wer definiert was eine "Seriefeuerwaffe" ist? Laut Gesetz ist das in der Kompetenz des FEDPOL (Zentralstelle Waffen) https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20081148/index.html#a25

--> das FEDPOL Kann eine Waffe sehr wohl als Seriefeuerwaffe klassifizieren und dadurch verbieten.

 

 

Aber nur bei Unklarheiten. Es scheint auch klar zu sein, daß Halbautomaten keine Serienfeuerwaffen sind, denn im Gesetz ist vom Umbau von Halbautomaten in Serienfeuerwaffen und umgekehrt die Rede, womit sich diese beiden Eigenschaften gegenseitig ausschließen müssen. Ein Bump-Stock, oder ebenso z.B. ein einfaches Gummiband, das genau die gleiche Funktion erfüllt, oder auch ein geeignet in der lockeren Hand gehaltenes halbautomatisches Gewehr, ist aber nach jedem üblichen Wortverständnis ein Halbautomat, denn es geht exakt ein Schuß pro Betätigung des Abzugs raus, und kann damit keine Serienfeuerwaffe im Sinn des schweizerischen Waffenrechts sein. Wenn man anfängt, die Bedeutung von Wörtern in Gesetzestexten in ihr Gegenteil zu verkehren, dann hat das Auswirkungen auf die Rechtstaatlichkeit, die weit über ein blödes Plastikteil hinausgehen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

 

Aber nur bei Unklarheiten. Es scheint auch klar zu sein, daß Halbautomaten keine Serienfeuerwaffen sind, denn im Gesetz ist vom Umbau von Halbautomaten in Serienfeuerwaffen und umgekehrt die Rede, womit sich diese beiden Eigenschaften gegenseitig ausschließen müssen. Ein Bump-Stock, oder ebenso z.B. ein einfaches Gummiband, das genau die gleiche Funktion erfüllt, oder auch ein geeignet in der lockeren Hand gehaltenes halbautomatisches Gewehr, ist aber nach jedem üblichen Wortverständnis ein Halbautomat, denn es geht exakt ein Schuß pro Betätigung des Abzugs raus, und kann damit keine Serienfeuerwaffe im Sinn des schweizerischen Waffenrechts sein. Wenn man anfängt, die Bedeutung von Wörtern in Gesetzestexten in ihr Gegenteil zu verkehren, dann hat das Auswirkungen auf die Rechtstaatlichkeit, die weit über ein blödes Plastikteil hinausgehen.

 

Wie bitte? "Halbautomat" und "Seriefeuerwaffe" sind Eigenschaften die sich gegenseitig ausschliessen müssen? Sorry, aber jetzt wirds lächerlich - nahezu jedes Stgw kann "Semi" und "Auto", also schliesst sich das keinesfalls gegenseitig aus! Deine Definition von "Halbautomat" ist also: pro Betätigung des Abzugs geht ein Schuss raus? Da bin ich einverstanden. Jetzt kommt aber der Gag des ganzen: was ist die Definition von Seriefeuerwaffe? DAS ist die Frage worum es hier geht. Auf Wikipedia steht zu Beispiel zum Thema Vollautomatische Schusswaffe: "Hier handelt es sich um Schusswaffen, die Schüsse respektive Serienfeuer abgeben, solange der Abzug durchgezogen wird oder solange dies eine andere Schussauslösevorrichtung bewirkt und sich Munition im Magazin befindet." Ich würde mal sagen dass das man einen Bumpfirestock als "andere Schussauslösevorrichtung" sehen kann. Ich weiss, Wikipedia ist was eine gesetzliche Auslegung angeht nicht relevant - aber eben im Gesetz steht ja keine Definition. In unserem Gesetz steht ja auch ein anderer Begriff "Seriefeuerwaffe" und nicht "Vollautomatische Schusswaffe".

Wie wärs mit folgendem Gedanken: Ich baue eine Batterie getriebene, elektromechanische Vorrichtung die ich am Abzug meines AR15 montiere und statt dem Trigger nur einen Knopf drücken muss und es schiesst bis ich loslasse oder oder keine Mun mehr da ist --> ist ja auch eine separate auslösung des Triggers. Falls nicht weil ich den Trigger nicht "selbst" drücke, baue ich die Vorrichtung so dass der Trigger gegen meinen Finger gedrückt wird.

Ich verstehe dich schon, du stützt deine Begriffsdefinition von Seriefeuerwaffe auf die bei den Amis gesetzlich geregelte Definitin einer "machinegun" im National Firearms Act von 1934. Da ist KLAR definiert was eine "machinegun" ist:

 

The term “machinegun” means any weapon which shoots, is designed to shoot, or can be readily restored to shoot, automatically more than one shot, without manual reloading, by a single function of the trigger. The term shall also include the frame or receiver of any such weapon, any part designed and intended solely and exclusively, or combination of parts designed and intended, for use in converting a weapon into a machinegun, and any combination of parts from which a machinegun can be assembled if such parts are in the possession or under the control of a person.

 

Und jetzt wieder der Gag: was in den USA Gesetz ist muss nicht zwingend auch für uns gelten. Als (noch) suveräner Staat hat die Schweiz das Recht diese Definition anders zu sehen. Wir sprechen nicht von Naturgesetzen sondern von Technik. Mit dem Scheiss muss ich mich andauernd befassen - etwas was bei uns in der "Norm" steht gilt noch lange nicht überalll und umgekehrt auch.

 

In Kurz: Es ist die Aufgabe von Experten "Wörter" in technische Normen und/oder Gesetze umzuwandeln. Und wenn sie das nicht genau genug machen entstehen Dinge wie der Bumpfirestock.

 

 

 

Bearbeitet von Panzerfan
Geschrieben

Zur Abwechslung mal etwas mit Substanz und zu den Antworten:

 

 

Zitat

Die ersten beiden Vernehmlassungsantworten aus Schützenkreisen, die soeben veröffentlicht wurden, sprechen eine andere Sprache. Sowohl die Aktion «Finger weg vom Schweizer Waffenrecht», mit mehreren Tausend Unterstützern, sowie die «Vereinigung Legalwaffen Schweiz» (Lewas) kritisieren den Bundesratsentwurf massiv. Sie fordern kurzerhand den Verzicht auf die Überführung der EU-Richtlinie ins Schweizer Gesetz. Lewas schreibt dazu: «Eine pragmatische Umsetzung kann nur heissen: keine Umsetzung.»

 

Zitat

Die Revision führe zu keinerlei ersichtlichen Massnahmen, die den Hebel dort ansetzten, wo die Probleme tatsächlich entstünden: «Bei der illegalen Verbringung ehemaliger Kriegswaffen – beim Schmuggel, bei der Grenzkontrolle, bei der Vernichtung ehemaliger Kriegswaffen.» Die Vereinigung Legalwaffen thematisiert dasselbe so: «Die Änderungen enthalten nun aber keinerlei neue Massnahmen gegen illegale Waffen, weder gegen den Handel noch gegen den grenzüberschreitenden Transport, und dienen damit auch nicht im Mindesten der Bekämpfung von Terroranschlägen.»

 

Zitat

Nicht hinzunehmen sei auch die vorgesehene Umteilung von Schweizer Halbautomaten (Sturmgewehre 57 und 90) in die Waffenkategorie A (verbotene Waffen). Bisher gehören diese Gewehre der Kategorie B an (bewilligungspflichtig).

 

Interessanterweise nichts zu den Antworten in der NZZ.

 

Die Basler Zeitung ist, was Waffen betrifft, halt ganz anders gestrickt ...  :rolleyes:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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