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IGNORED

FEDPOL legt Pläne zum EU-Waffenrecht vor


Doggenrotti

Empfohlene Beiträge

Vollautomaten sind heute schon ganz böse verboten und dürfen nur mit Ausnahmebewilligungen übertragen werden. Ich denke nicht, dass daran was geändert wird.
 
Ich freue mich, wenn im Schiessstand die AR15-Anhänger versuchen, auf 300m auch nur eine der vielen Scheiben zu treffen *gg*
Urban Legend.
Schau Dich mal um unter den AR15-Clonen.
Und dann postest du nochmals.

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Viel schlimmer finde ich das man auf den Ständen keine AR15 u. Ä. sieht... 

 

Woran liegt es eigentlich das auf den örtlichen Ständen nur die CH Waffen sieht, ist das eine gesetzliche Grundlegende oder gibt es einen wirklichen Grund dafür das man auf diesen Ständen damit nicht schiessen kann? 

Kaliberbegrenzung kann es nicht sein, da bis mindestens 7.5x55 geschossen wird.... 

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vor 5 Stunden schrieb Doggenrotti:

Viel schlimmer finde ich das man auf den Ständen keine AR15 u. Ä. sieht... 

 

Woran liegt es eigentlich das auf den örtlichen Ständen nur die CH Waffen sieht, ist das eine gesetzliche Grundlegende oder gibt es einen wirklichen Grund dafür das man auf diesen Ständen damit nicht schiessen kann? 

Gibt bestimmte Vorgaben bzw. Bestimmungen. Kann man hier http://www.swissshooting.ch/Portaldata/1/Resources/dokumente/verband/dokumente_verband_allgemein/2_10_01_05_d_RSpS_2010.pdf bei 15/66 nachlesen bzw. hier http://www.swissshooting.ch/Portaldata/1/Resources/dokumente/verband/dokumente_verband_allgemein/27.132_d_01.01.2009.pdf im Detail.

Bearbeitet von mühli
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Mhm, da hatte ich auch schon geschaut. 

Das regelt aber nur den Schiessbetrieb bei offiziellen Wettkämpfen vom SSV, Respektive das Feld- und Ordonnanzschiessen. 

Nicht freies Training oder Freizeitschiessen oder Spassschiessen. 

 

Die Stände gehören ja nicht dem SSV, soweit ich das verstanden habe? 

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vor 10 Minuten schrieb Doggenrotti:

 

Nicht freies Training oder Freizeitschiessen oder Spassschiessen. 

 

Die Stände gehören ja nicht dem SSV, soweit ich das verstanden habe? 

Ja, aber die Richtlinien gelten in der Regel trotzdem, ausser du hast da einen grosszügigen Schützenmeister/Vereinspräsident der da etwas "liberaler" eingestellt ist. Sonst gilt auch für das Training das Hilfsmittelverzeichnis.

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Am 17.8.2017 um 17:20 schrieb Doggenrotti:

Die Stände gehören ja nicht dem SSV, soweit ich das verstanden habe? 

Richtig, die Schiessanlagen gehören in der Regel den Gemeinden oder den Vereinen/Vereinigungen. Und die bestimmen wer was wie darf oder nicht darf. Ganz einfach.

 

Ausserdem hat die ganze Sache noch einen Versicherungstechnischen Aspekt.

Waffen die in CH Ständen geschossen werden, müssen zwingend den BP (BeschussProbe, Überdruckbeschuss) Stempel tragen.

Das die elektronischen Trefferanzeigen nicht für jedes Büchsenkaliber ausgelegt sind, brauche ich hier wohl nicht extra zu erwähnen.

 

Hoffe geholfen zu haben.

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  • 1 Monat später...
 

Schweiz verbietet Bump Stocks wegen Massaker in Las Vegas

Zitat

Triftige Gründe für entsprechende Ausnahmebewilligungen seien den Experten bisher aber nicht bekannt, schreibt das Fedpol. Der Entscheid fiel im Ausschuss Waffen und Munitionen, in welchem sich unter anderem das Fedpol, Vertreter von kantonalen Waffenbüros und die Oberzolldirektion regelmässig über die Umsetzung des Waffenrechts austauschen.

 

 

 

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vor 17 Stunden schrieb heletz:

Aktionismuss ohne Wirkung...

 

Dafür kannst du nach Deuschland fahren oder Frankreich und dort Teildekos kaufen die dir erlauben ein privatiersiertes Stg90 wieder VA fähig zu machen. Wenn Deutschland jetzte Teildekos verbietet würde dies Nachamer von Paddock in der Schweiz verhindern. So ungefähr dürfte dies in deiner Logik gehen.

 

Darüber hinaus wüsste ich niemand der so einen Unsinn wie einen Bump Stock hat und noch weniger wo er damit schiessen kann, sprich die Fedpol hat mal wieder ihre Inkompetenz gezeigt. Hauptsache so tun als tut man etwas.

 

Und ganz wichtig Heletz, setzte dich für den Verbot von Schnürsenkel ein.... Kann man auch verwenden um bump schiessen hin zukriegen, am besten Finger verbieten ist noch sicherer. Oder HA... Oh das ist ja was die EU vorhat....

 

 

Und ich habe noch etwas für dich keinen Herzinfarkt kriegen

 

 

Bearbeitet von joker_ch
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vor 12 Stunden schrieb Panzerfan:

Erklär das doch mal etwas genauer wie du das meinst...

 

 

Nun, als völlig Unbeteiligter erkläre ich mir das so: Dieses Verbot ist einfach nur dazu da, um das bereits bestehende Verbot von Vollautos durchzusetzen und keine Umgeheungsmöglichkeit zu bieten.

 

Wie in de USA auch.

 

Also nichts Aufregendes.

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Nein es ist Aktionismuss, Es ist heute schon verboten in der CH in VA auf Menschen zu schiessen. Und du kannst dir wie ich schon geschrieben habe durch Ausländische Teildekos  die in der CH verboten sind aber frei zu kaufen sind im Ausland insebesondere ein privatisiertes Stg90 rückbauen.

Ist eine Lücke die übrigens um einiges besseres VA zustande bringt als diese Bump Stocks, die bis jetzt niemanden gestört haben aus dem einfachen Grund das es überhaupt nichts ändert, genau wie die Erlaubniss oder das Verbot von Bumpstocks.

 

Die Fedpol mit ihrer Cheffin ist ein Hort der Inkompetenz und Waffenphobie, natürlich von Sommaruga unterstützt.

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Ich begrüsse es, dass Bump-Stocks verboten werden, obwohl ich niemanden kenne, der einen solchen besitzt. In der Schweiz sind bereits sämtliche "besonders konstruierten" Bestandteile für Vollautomaten verboten. Diese Regelung begrüsse ich ebenfalls.

Die Wischi-Waschi-Regelung der EU, wo man sich problemlos einen FA Lower, FA Verschlussträger und sonstige FA Teile (z.B. den berüchtigten .30 M2 Satz) kaufen kann, finde ich zum K****n. Da müsste man ansetzen und nicht bei "Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität" (umgangssprachlich auch "Magazine" genannt).

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Zur Erklärung meiner Aussage: WG Art 5.1.a verbietet in seiner vollen Schönheit "Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebauten Seriefeuerwaffen sowie ihren wesentlichen und besonders konstruierten Bestandteile". FEDPOL (resp. wohl AWM) hat nun einfach aus aktuellem Anlass konkretisiert, dass Bump Stocks als Seriefeuerwaffe (resp. wesentlicher und besonderer Bestandteil selbiger) erachtet wird. Damit ist es also m.E. eine blosse Gesetzesauslegung/Konkretisierung und kein neues Verbot.

 

...aber ja, XL-Schlaumeier werden nun natürlich darauf verweisen, dass "wesentlich UND besonders konstruiert" vom Gesetzgeber genannt wurde, wenn es um Bestandteile geht (beide Bedingungen additiv erfüllt). Anschlagschäfte sind nun aber nicht wesentliche Bestandteile einer Waffen (sind in WV Art 3 namentlich aufgezählt, Verschluss, Verschlussgehäuse, Lauf). Also Problemlos. Bei einem nicht-additiven UND (SF wesentliche Teile verboten UND SF beso konstr. Teile verboten) wäre dann die besondere Konstruktion zu prüfen; also daher rasch noch die WV Art 4.1 nachschlagen und prüfen, ob ein Bump-Stock besonders konstruiert ist: "Als besonders konstruierte Waffenbestandteile gelten Bestandteile von Feuerwaffen, die speziell für diese Waffen entwickelt oder abgeändert wurden und in derselben Ausführung nicht auch für andere Zwecke verwendbar sind. Nicht als besonders konstruiert gelten Waffenbestandteile wie Federn, Normstifte, Splinte, Schrauben oder die Holz- und Kunststoffteile der Schäftung." Der Bundesrat hat damit genau die Bestandteile des Bumpstocks (Federn plus Kunstoffteile der Schäftung) explizit als nicht besonders konstruiert aufgezählt. Somit ist die Auslegung als Zubehör/Bestandteil eigentlich ziemlich wacklig, und sowohl Fedpol wie Polizeikommandanten betreiben evtl. Amtsanmassung (denn sie sind weder das Parlament noch der Bundesrat, so weit ich weiss). Anyway, egal, ich glaube die haben einfach mal wieder geschlampt beim Lesen und ihre Kompetenzen ein klein wenig überschritten. Wäre entsprechend spannend das mal vor Gericht zu bringen. Ich vermute die Auslegung "Bumpstock IST eine Seriefeuerwaffe" würde dann aber von den Richtern gefressen, obschon ja Waffe als Begriff auch im WG definiert ist und sowas von nicht zu einem Bumpstock passt...

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Es gibt halt Deutsche (nicht nur aber offenbar schwerpunktmäßig) die entgegen anderer Erfahrungen der Vergangenheit jeden Schxx der Obrigkeit artig bejubeln ohne zu reflektieren dass diese ihnen etwas vormacht.

Ohne etwas zu bewirken wird verboten, unterdrückt, reglementiert- die eigentlichen Probleme fasst man aber nicht an. Wäre halt im Fall solcher Bekloppten auch schwer, wobei wir vom präventiven Einsperren aller ja nicht mehr weit weg sind. Präventiv verdächtig sind wir ja schon.

 

PS: Letze Woche waren meine Kinder zum ersten Mal in der Schweiz. Fazit: Komisch, die halten schnelles Fahren für gefährlich (Tempolimit), aber Schießstände brauchen keine Blenden und Mauern...

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vor 11 Stunden schrieb Schub:

 

Zur Erklärung meiner Aussage: WG Art 5.1.a verbietet in seiner vollen Schönheit "Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebauten Seriefeuerwaffen sowie ihren wesentlichen und besonders konstruierten Bestandteile". FEDPOL (resp. wohl AWM) hat nun einfach aus aktuellem Anlass konkretisiert, dass Bump Stocks als Seriefeuerwaffe (resp. wesentlicher und besonderer Bestandteil selbiger) erachtet wird. Damit ist es also m.E. eine blosse Gesetzesauslegung/Konkretisierung und kein neues Verbot.

 

...aber ja, XL-Schlaumeier werden nun natürlich darauf verweisen, dass "wesentlich UND besonders konstruiert" vom Gesetzgeber genannt wurde, wenn es um Bestandteile geht (beide Bedingungen additiv erfüllt). Anschlagschäfte sind nun aber nicht wesentliche Bestandteile einer Waffen (sind in WV Art 3 namentlich aufgezählt, Verschluss, Verschlussgehäuse, Lauf). Also Problemlos. Bei einem nicht-additiven UND (SF wesentliche Teile verboten UND SF beso konstr. Teile verboten) wäre dann die besondere Konstruktion zu prüfen; also daher rasch noch die WV Art 4.1 nachschlagen und prüfen, ob ein Bump-Stock besonders konstruiert ist: "Als besonders konstruierte Waffenbestandteile gelten Bestandteile von Feuerwaffen, die speziell für diese Waffen entwickelt oder abgeändert wurden und in derselben Ausführung nicht auch für andere Zwecke verwendbar sind. Nicht als besonders konstruiert gelten Waffenbestandteile wie Federn, Normstifte, Splinte, Schrauben oder die Holz- und Kunststoffteile der Schäftung." Der Bundesrat hat damit genau die Bestandteile des Bumpstocks (Federn plus Kunstoffteile der Schäftung) explizit als nicht besonders konstruiert aufgezählt. Somit ist die Auslegung als Zubehör/Bestandteil eigentlich ziemlich wacklig, und sowohl Fedpol wie Polizeikommandanten betreiben evtl. Amtsanmassung (denn sie sind weder das Parlament noch der Bundesrat, so weit ich weiss). Anyway, egal, ich glaube die haben einfach mal wieder geschlampt beim Lesen und ihre Kompetenzen ein klein wenig überschritten. Wäre entsprechend spannend das mal vor Gericht zu bringen. Ich vermute die Auslegung "Bumpstock IST eine Seriefeuerwaffe" würde dann aber von den Richtern gefressen, obschon ja Waffe als Begriff auch im WG definiert ist und sowas von nicht zu einem Bumpstock passt...

 

Ich lege das so aus:

- die wesentlichen Bestandteile von Vollautomaten

UND

- die besonders konstruierten Teile von Vollautomaten

 

oder so:

- wesentliche Teile von Vollautomaten sind Teile, welche den Vollautomaten vom Halbautomaten unterscheiden und somit für die Eigenschaft des Vollautomaten wesentlich sind.

 

Seien wir doch ehrlich: niemand braucht einen solches Bumpstock-Gebastel. Ausser er ist so unzuverlässig, dass er den Real-Deal, d.h. den effektiven Vollautomaten, nicht gesetzeskonform erwerben darf.

 

Abgesehen davon ist der Bumpstock nicht eine Ansammlung von Federn, Stiften und Teilen, sondern ein besonders konstruiertes Konstrukt (besonders konstruiertes Teil), welches aus einem Halbautomaten das vollautomatische Schiessen erlaubt.

 

Im Internet kursieren übrigens Videos, wie mit Glock 19 und Glock 26 mit einer bestimmten Halteweise ebenfalls "Bumpfire" abgegeben werden kann. Jetzt wird es juristisch schwierig.... *g*

Bearbeitet von Swisswaffen
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