Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

@ ALZI

 

Im Waffengesetz steht dass ein Steinschlossgewehr eine Waffe mit Funkenzündung ist? Ganz sicher nicht. Und das ist ja ein wichtiges Kriterium, dass man diese Waffe ohne Waffenschein führen darf. Allein die Angabe "vor 1871" reicht da nicht.



Wir haben alle verstanden, dass Du der tollste, schlauste und beste bist, fehlerfrei, perfekt und nicht arrogant oder gar unfreundlich. Du kannst Dich nun raushalten.

 

 

Bearbeitet von Iffets
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Iffets:

....

 

Naja, die wichtigsten Dinge wurden vermittelt. Aber alles an 2 Tagen kann man da wohl nicht im Detail erklären...

 

 

Wenn ich mir die Richtlinien des DSB für den Nachweis der Sachkunde vom 18.03.2017 anschaue, habe ich Zweifel, ob das in 2 Tagen vermittelt werden kann. Zitat: "Die Regeldauer einer umfassenden Sachkundeausbildung muss daher mindestens 22 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (ohne Prüfungsteil) umfassen".

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb Iffets:

Im Waffengesetz steht dass ein Steinschlossgewehr eine Waffe mit Funkenzündung ist? Ganz sicher nicht.

 

Was wäre es deiner Meinung nach denn sonst ? Vor allem weil du ja lt. eigener Aussage gar nicht mal weißt was das überhaupt ist... Und ja, unser Alzi ist ein ganz Schlauer...

Geschrieben

Ich habe doch  mehrfach geschrieben, dass ich Laie bin in dem Gebiet, absolute Anfängerin. Woher um Himmels Willen soll ich wissen, was ein Steinschlossgewehr ist ? *lach ;)
ja, jetzt weiß ich es, nachdem ich recherschiert habe
Allgemeinwissen oder wat :P

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Iffets:

Im Waffengesetz steht dass ein Steinschlossgewehr eine Waffe mit Funkenzündung ist? Ganz sicher nicht.

 

Sachkunde ist mehr als App und Fragenkatalog. Und wenns in Deinen "Unterlagen" auch nicht drin steht.......

 

Grade darum, und weil das WaffG kein Steinschlossgewehr kennt, müssen zu allererst die waffenrechtlichen Definitionen sitzen. Danach ist das eine Waffe mit Funkenzündung. Der Fragenkatalog gibt keine Definitionen.

 

Tut man sich natürlich extrem schwer mit, wenn man sich am Fragenkatalog entlang hangelt ohne dass die nötige Sachkenntnis (hier Waffentechnik) vorhanden ist. Sowas kann man im Verein ganz beiläufig aufschnappen, und bei ner vernünftigen Sachkundeschulung wird das vermittelt (obs nun in den "Unterlagen" steht oder nicht)!

 

Deine derzeitigen (Verständnis-)Probleme rühren halt daher, dass es jetzt sofort und mit der Brechstange erfolgen muss........ohne jede Vorbildung

....mit mehr Zeit geht das um Größenordnungen entspannter, eben weil man viele Sachverhalte und Zusammenhänge ganz beiläufig und einfach nebenher aufschnappt und mitlernt.

 

Selbst wenn Du die Prüfung bestehst, Du einen Zettel mit Unterschrift und Stempel bekommst......... aber drauf einbilden brauchst Dir da nix, weil wirklich sachkundig bist Du dann noch lange nicht. Und die wirklich schwierigen Dinge kommen dann erst noch........es wird also schon viel viel Platz im Forum für Dich freigehalten werden müssen......

 

.....glaubst Du auch nicht? Das Forum ist voll davon!

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

????? Wer sagt denn, dass ich mich nur am Fragekatalog entlang hangel? Du stellst hier immer Dinge in den Raum, die absolut nicht den Tatsachen entsprechen.

Habe  auch Unterlagen bekommen, die eigentlich den Gesetzesinhalt beinhalten. Natürlich muss man ab und an trotzdem nachschlagen, weil eben nicht alles drin steht. Das merke ich aber erst, wenn ich mir die Fragen durchlese.

 

NEIN! Man kann im Verein nicht alles "aufschnappen" ! Absoluter Blödsinn. Da laufen genauso viele Leute rum wie Du, die meinen, "einfache" Fragen, nicht beantworten zu müssen, denn man kann ja erstmal die Sachkunde machen ;) Somit beisst sich die Katze in den Schwanz. Außerdem kann man das Fachgesimpel unter den Leuten ohne Basiswissen weder verstehen, noch zuordnen.

Also, zuerst Sachkunde, somit ist man "gezwungen" sich mit den ganzen Themen auseinanderzusetzen. Mit einem anständigen Basiswissen, kann man sich dann an weitere Themen machen und auch gezielter Fragen im Verein stellen.

 

vor 9 Stunden schrieb alzi:

Selbst wenn Du die Prüfung bestehst, Du einen Zettel mit Unterschrift und Stempel bekommst......... aber drauf einbilden brauchst Dir da nix ....

 

Was ist denn das schon wieder für ein unqualifizierter Kommtar ? Was ist denn los mit Dir ? WER SAGT DENN, dass ich dann auf dem hohen Ross sitze? Brauchst ja nicht von Dir, auf andere schließen ;)

 

Dann bin ich ja froh, dass es freie Foren gibt mit genug Speicherplatz für meine Fragen und etliche nette Leute, die wirklich Spaß daran haben, einem zu helfen :)

 

 

 

 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb alzi:

 

herzlichen Glückwunsch zu "Deinem" Verein!

 

Genau genommen braucht für die "Grundausbildung" doch gar keinen Verein. Wenn man sich auch nur ein bisschen für ein Thema interessiert, kann man sich das alles quasi ohne Aufwand aneignen, denn die Infos fließen nur so in den Kopf rein... in unserem Kurs saß kaum einer, der in Sachen Technik noch irgendwie viel an lernen musste, so konnten wir uns vollends auf die Rechtsfragen stürzen, die Prüfung war dann für alle ein Kinderspiel... da Internet zu unserer Zeit noch in den Kinderschuhen steckte, mussten Bücher herhalten oder Zeitschriften, ich kenne kaum einen, der zur damaligen Zeit nicht ein Visier oder Caliber Abi hatte oder die Zeitschriften nicht regelmäßig kaufte... heute wollen alle alles immer auf dem Silbertablett mundgerecht aufbereitet serviert bekommen... was bei solchen Anlässen dann regelmäßig nach hinten los geht...

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb BigMamma:

was bei solchen Anlässen dann regelmäßig nach hinten los geht...

 

Man sollte natürlich auch tatsächlich sachkundig sein, aber das effiziente Vorbereiten von Prüfungen ist eine allgemein im Leben hilfreiche Fähigkeit...

Geschrieben (bearbeitet)

Wir mussten uns alle auch unabhängig der Unterlagen vorbereiten. Ist ja nicht so, dass das keinen Spaß macht. Nur die Zeit hat gedrängt ;)

Hab übrigens bestanden :D

Danke für Eure Unterstützung :)

Bearbeitet von Iffets
Geschrieben

Ich wollte einem Kumpel der mir die Technik beim Schießen beigebracht hat, gerne etwas schenken. Habt ihr eine Idee? Also irgendwas, was jeder Waffenbesitzer gebrauchen kann?

Vielleicht Waffenöl oder ein spezielles, gutes Reinigungsutensil? Sollte jetzt keine 3 Euro kosten, sondern kann schon hochwertiger sein ...

 

 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Iffets:

... irgendwas, was jeder Waffenbesitzer gebrauchen kann?

kann schon hochwertiger sein ...

 

978-3-8029-2045-5_large_160.jpg

 

... beantwortet alle rechtlichen Fragen rund um Waffen (WaffG, AWaffV, WaffVwV), Jagd, SprengG, BeschussG etc.

Wird durch die zunehmende "Verkomplizierung" waffenrechtlicher Bestimmungen immer wichtiger.

http://www.beck-shop.de/Walhalla-Fachredaktion-Hrsg-neue-Waffenrecht-2017/productview.aspx?product=16744400

 

CM :)

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Iffets:

Ich wollte einem Kumpel der mir die Technik beim Schießen beigebracht hat, gerne etwas schenken. Habt ihr eine Idee? Also irgendwas, was jeder Waffenbesitzer gebrauchen kann?

Vielleicht Waffenöl oder ein spezielles, gutes Reinigungsutensil? Sollte jetzt keine 3 Euro kosten, sondern kann schon hochwertiger sein ...

Wenn ers noch nicht hat, dann http://www.maglula.com/product/uplula-9mm-to-45acp/

Gibt es bei vielen Händlern bzw. Online-Shops in Deutschland.

Geschrieben
Am 3.5.2017 um 19:43 schrieb Bautz:

Ein Waffenschein bereichtigt zum Führen einer Waffe, nicht zum Erwerb oder Besitz.

...

 

Immer wieder nett, wenn neue potentielle Schützen mit der geballten Informationsmacht aus der Ecke der Allwissenden überschüttet werden. :confused:

 

Wenn der Waffenschein (egal ob privat oder gewerblich) durchgeht, muß der Antragsteller mitnichten seine nun zu führende Waffe klauen oder bei Igor am Bahnhof kaufen, das darf man mit einem wirklichen Waffenschein im Fachgeschäft.

 

Und da geht wesentlich mehr als auf "Grün" gemäß einer Sportordnung. :rolleyes:

 

 

mfg

Harry

 

 

 

 

Geschrieben
Am 6.5.2017 um 16:44 schrieb Iffets:

I... Also irgendwas, was jeder Waffenbesitzer gebrauchen kann?

... Sollte jetzt keine 3 Euro kosten, sondern kann schon hochwertiger sein ...

 

 

 

 

Frag ihn nach seiner Lieblingswaffe und bezahle ihm (ich schrebe jetzt absichtlich nicht "kauf ihm") eine Familienpackung Munition. :gutidee:

Könnt ihr ja danach auf dem Stand gemeinsam entkorken ...

 

mfg

Harry

Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Stunden schrieb Dynamite Harry:

Wenn der Waffenschein (egal ob privat oder gewerblich) durchgeht, muß der Antragsteller mitnichten seine nun zu führende Waffe klauen oder bei Igor am Bahnhof kaufen, das darf man mit einem wirklichen Waffenschein im Fachgeschäft.

 

kannst Du mir das mal im deutschen WaffG etwas genauer zeigen, wo steht, dass ein Waffenschein eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schußwaffen darstellt und einer Waffenbesitzkarte gleichgestellt ist?

 

 

ich bin heute so blind, ich kanns leider nicht selbst finden......

Bearbeitet von alzi
Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb alzi:

 

kannst Du mir das mal

Boah Ey, immer nochmal das Haar längs spalten, darunter geht nur noch Rechtsschreibkorrektur, natürlich i.V.m. Herabwürdigung.

Wem als Privatbürger eine Führ-Erlaubnis erteilt wird, weil man mehr als allgemein üblich bedroht ist und eine Waffe Schutz bieten kann, dem wird auch eine zugehörige WBK ausgestellt, so ist das übliche Prozedere, da die beiden Erlaubnisse zwei unterschiedliche Formen des Umgangs betreffen. Eine Schießerlaubnis ist eine weitere Erlaubnis zu einer weiteren Umgangsform, die aber üblicherweise nicht in Junktion ausgestellt wird.

 

@alzi: Du bist raus !

Geschrieben (bearbeitet)

hast Du seine beiden Beiträge gelesen und welcher Aussage er darin widerspricht?

 

nur mal so am Rande......Du bestätigst also die Aussage von Bautz.....damit widersprichst ihm also auch.....

 

 

 

 

soviel zu "darunter".......wie war doch gleich nochmal der Titel dieses threads? die Aussage vom Harry ist in der getätigten Form einfach falsch!

Bearbeitet von alzi
Geschrieben
Am 4.5.2017 um 23:17 schrieb Wolfgang Seel:

 

Wenn ich mir die Richtlinien des DSB für den Nachweis der Sachkunde vom 18.03.2017 anschaue, habe ich Zweifel, ob das in 2 Tagen vermittelt werden kann. Zitat: "Die Regeldauer einer umfassenden Sachkundeausbildung muss daher mindestens 22 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (ohne Prüfungsteil) umfassen".

16,5 Stunden , sind 9 pro Tag ... kenne ich in dem Ausmaß durchaus von vielen Anbietern

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.