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Waffensachkunde - Frage an die Profies


Iffets

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vor 7 Stunden schrieb Iffets:

1. Woher weiß ich, welche Munition ich für eine Waffe nehmen kann. Es heisst, dass die Kaliberzahlt stimmen muss. Aber es gibt doch noch andere Bedingungen, wie Hülsenlänge ?

Unter Kaliber versteht man viele Dinge z.B. den Außendurchmesser eines Geschosses. Das ist hier aber nicht gemeint. Gemeint ist die "Handelsübliche Bezeichnung (Kaliber)" (im Gesetz auch "Bezeichnung der Munition") die in den Maßtafeln festgelegt ist. Zu Maßtafeln wird man nicht mehr fündig, man sucht bei C.I.P.

http://www.cip-bobp.org/homologation/de/tdcc_public

Entscheident ist der "Name". Dieser ist auf der Waffe, der kleinsten Verpackungseinheit der Munition und - bei "Fabrikmunition" - auch auf der Patrone angegeben. Stimmen die "Handelsübliche Bezeichnung (Kaliber)" auf Patrone und Waffe überein, dann darf und kann die Patrone auch aus der Waffe verschossen werden (dies gilt nicht im Ausland und im Handbuch der Waffe sollte man nachlesen welche Munitionssorten z.B. P, P+ oder P++ nicht angeraten sind. Das rechtlich zulässige und die praktische Haltbarkeit von Waffen sind nicht immer deckungsgleich.).

Zusätzlich gibt es ein paar Ausnahmen die man in der Sachkunde lernen muss. z.B. .38 Special aus Waffen mit dem Kaliber .357 Mag. oder .45 Long Colt aus .458 Casul. Es gibt auch Munition für die es keine in der Bezeichnung übereinstimmende Waffe gibt z.B. Schrotpatrone 16/67,5 also Kaliber 16, Hülsenlänge 67,5 mm. Diese Patrone ist zum Verschuss aus Waffen mit dem Kaliber 16/65 und 16/70 bestimmt. Auch das sollte man in der Sachkundeausbildung lernen.

 

Eine Erwerbserlaubnis für Munition erstreckt sich auf die konkret bezeichnete Munition und darüber "hinaus auf alle für die betreffende Waffe ebenfalls zugelassenen Munitionsvarianten (gleiches Kaliber; gleicher oder geringerer Gasdruck …, im Beispiel etwa auch Munition .38 Spezial oder .38 Spezial WC)." AWaffV Ziffer 10.10 Das ist eine Erleichterung gegenüber früher als es noch eine "Liste des BMI gab" von der man schon mal gehört hatte, die aber fast nirgends vorlag.

 

Zu der Frage unter 7.: Die Vorschrift (§ 24 (3) WaffG) folgt praktischen Erwägungen. Wer Munition erwirbt, muss die Angaben die er braucht auf der Verpackung finden z.B. um sich über die Art der Munition zu vergewissern (es ist ratsam dieses immer und wirklich zu tun, denn Händler schieben schon mal die falsche Munition über den Tresen). Dabei genügt es völlig, wenn die kleinste Verpackungseinheit entsprechend gekennzeichnet ist. Man stelle sich vor, man kauft 5 Schachteln Munition, der Verkäufer packt die Schachteln in einen Karton, damit man sie leichter tragen kann und nun müsste die Beschriftung auf dem äußeren Karton wiederholt werden. Umgekehrt, man erwirbt eine Schachtel aus einem korrekt bezeichneten Karton und nun müsste per Hand die vorgeschriebene Kennzeichnung auf die Schachtel übertragen werden, weil der Hersteller nur den Karton beschriftet hat.

 

 

Bearbeitet von Gast
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vor 7 Stunden schrieb Iffets:

Ja klar, vielleicht wäre es wirklich sinnvoller, noch zu warten mit der Prüfung. Aber nun ist es eben so wie es ist. Ich schmeiß das jetzt nicht mehr hin, sondern ziehe es durch. Falls es nicht reicht, versuche ich es eben später nochmal....

Wichtig ist, dass Du, auch nach bestehen der SK nicht davon ausgehst schon alles zu wissen. Klingt evtl. "komisch", aber am problematischsten wird das Schießen nach ca. 20-40 Schießterminen bei Schützen mit SK, evlt. sogar Aufsichtsschulung und dann wird man nachlässig denn "man weiß ja alles" und "ist schon so lange dabei". Aber das nur als Tipp für Dich, sieh das nicht als Kritik, sondern als Hilfe, auch wenn Du im Moment, aufgrund zu wenig Erfahrung, evtl. noch nicht weist, was ich meine.

vor 7 Stunden schrieb Shiva:

Passt so. Wenn Du die Sachkunde nur bestehen willst, machst Du den Kurs so spät wie möglich, weil Du dann schon alles weißt. Wenn Du gute Grundinformationen haben willst, dann machst Du den Kurs so früh wie möglich, wirst dann natürlich mit vielen Informationen geflutet die schwer zu verdauen sind.

Sehe ich anders, da man, mit etwas Vorkenntnissen, bei einem guten Kurs sehr viel mehr Infos "mit nimmt" als ohne Vorkenntnisse. Der einzige Grund für eine "frühe SK" (wobei ich da nach ca. 10-15 Schießterminen optimal finde) ist meiner Meinung nach, das man danach (mit Vereinswaffen) auch mal alleine auf dem Stand schießen darf und nicht immer einer extra "aufpassen" muss.

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vor 5 Stunden schrieb rainers-messerwelt:

Du hast in Deinem Eingangsthread die Hülsenlänge angesprochen.

Bei den Kurzwaffenpatronen sind die untergeordnet. Das Kaliber z. B. .357 Mag. .38 Spezial, 9 mm Luger/Para ist ausreichend. Die 9 mm Luger wird auch häufig mit 9 x 19 angegeben. Die 19 ist dann die Hülsenlänge in mm.

Bei der Sachkunde werden aber auch die Bezeichnungen für Gewehrkaliber behandelt. Hier findest Du häufig Bezeichnungen ähnlich der 9 x 19. Z. B. 8 x 57 / 7,62 x 51 etc.

Die Angabe vor dem x ist immer der Nenndurchmesser des Kalibers, nach dem x kommt dann die Hülsenlänge.

Aber das Kaliber muss auf jeder Waffe angegeben sein.

Na ja, nicht immer. Siehe 30-06.

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@ HBM

Ich war schon ca. 10 Mal schießen, also ich weiß schon, wie man verschiedene Waffen bedient. Es war aber nicht so, dass man mir da auf dem Stand umfangreiches Wissen vermittelt hat.

Aber Deine Argumente kann ich schon nachvollziehen.... Ich werde mich auch nach Bestehen eigeninitiativ weiter informieren. Sonst fühle ich mich auch garnicht sicher.

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vor 14 Stunden schrieb Iffets:

Ich war schon ca. 10 Mal schießen, also ich weiß schon, wie man verschiedene Waffen bedient. Es war aber nicht so, dass man mir da auf dem Stand umfangreiches Wissen vermittelt hat.

Schau, dass Du Dich im Verein (kenne jetzt natürlich die Struktur nicht) mit ein paar "Verrückten" (das meine ich jetzt positiv, sehe mich selbst als so einer) unterhältst die sich für die Technik und die Möglichkeiten / Vielfalt bei Waffen interessieren. Bei einem Gespräch erählen die oft mehr als man eigentlich möchte ;-) und es geht halt echt Zeit drauf, aber wenn Dich Waffen interessieren bekommst Du über so jemanden extrem viel mit und kannst auch nachfragen. Die vier Sicherheitsregeln waren, zumindest für mich, das wichtigste was ich damals in der SK vermittelt bekommen habe.

 

Wollte immer schon mal das folgende zusammenschreiben bzw. "zusammen klauen" (man muss ja nicht alles selbst schreiben):


Die vier Sicherheitsregeln (in kurz):
1. Alle Waffen sind immer als geladen zu betrachten!
2. Nie eine Waffe auf etwas richten, das man nicht treffen will oder zumindest zur Not auch beschießen würde!
4. So lange die Visiervorrichtung nicht auf das Ziel gerichtet ist und man nicht schießen möchte, ist der Zeigefinger ausserhalb des Abzugbügels zu halten!
3. Seines Zieles muss man sicher sein! Jeder Schütze ist für seinen Schuss selbst verantwortlich.

 

Die vier Sicherheitsregeln im Umgang mit Waffen (in lang):

 

Regel 1 : Die Waffe gilt immer als geladen !
Für die Handhabung einer Waffe nehmen wir immer an, dass diese geladen ist, selbst wenn wir uns selber vom Gegenteil überzeugt haben! Wir tun nie etwas mit einer Waffe, was wir mit einer geladenen nicht auch tun würden! Diese Regel führt automatisch dazu, dass ein "geschlenkere" mit der Waffe beim Transport aufhört bzw. die Waffe alleine, ohne Gehörschutz, Munition oder was auch immer, in einer Hand gehalten wird.

 

Regel 2 : Lauf in eine sichere Richtung !
Wenn wir eine Waffe in die Hand nehmen, richten wir den Lauf sofort in eine sichere Richtung! Der Lauf zeigt niemals in eine Richtung in der wir nicht entweder schießen möchten oder zumindest (z.B. beim Bewegen mit der Waffe auf dem Schießstand oder in den bzw. vom Schießstand hinaus) zur Not auch schießen würden (z.B. der Boden, in den man nicht schießen möchte, aber zur Not einen Schuss akzeptiert oder bei Langwaffen z.B. die Decke mit der Mündung über dem Kopf in die man auch nicht schießen möchte, aber halt "zur Not" auch einen Schuss akzeptiert.

 

Regel 3 : Zeigefinger gestreckt !
Solange die Waffe nicht auf das Ziel gerichtet ist und immer beim Manipulieren an der Waffe, befindet sich der Zeigefinger der Schusshand deutlich ausserhalb des Abzugbügels! Wenn man die Waffe z.b. beim Präzisionsschießen mit der Mündung auf den Tisch aufsetzt ist der Finger vom Abzug, wenn man im Ziel bleibt und z.B. dynamisch etwas schneller schießt bzw. übt, dann darf der Finger im Abzug bleiben, ansonsten eben nicht.

 

Regel 4 : Seines Zieles sicher sein !
Schiesse nur auf eindeutig identifizierte Ziele und vergewissere dich ob ein Kugelfang gegeben ist sowie was sich vor und hinter dem Ziel befindet! Auch leer abdrücken, z.B. nach dem Entladen, wird in eine sichere Richtung ausgeführt. Im Schiess-Stand ist der Geschossfang die einzig sichere Richtung! Da bei Sportschützen der Stand bzw. der Kugelfang (der am Schießstand immer vorhanden ist) die sichere Richtung vorgibt und (normalerweise) nichts zwischen Schütze und Kugelfang (dahinter ja auch nicht) steht, irritiert diese Regel manche Sportschützen, aber z.B. bei Jägern im Revier ist diese Regel extrem wichtig.


Zusätzliche Regeln für den Schiessstand
- Der Schiessstand wird mit ungeladener Waffe ( auch alle Magazine leer ) betreten und verlassen. In manchen Ständen müssen auch alle Magazine leer sein. Magazin in der Waffe (egal ob Patronen in der Waffe oder nicht) ist beim sportlichen Schießen beim Betreten und Verlassen des Standes nicht erlaubt.
- In Schiesspausen wird die Waffe mit offenem Verschluss und entferntem Magazin auf dem Schießtisch/der Ladebank/etc. vor dem Schützen abgelegt. Lauf in Richtung Scheibe. ( Revolver Trommel ausgeschwenkt.)
- Eine geladene Waffe wird niemals aus der Hand gelegt.
- In manchen Vereinen gilt: Es werden jeweils nur so viele Patronen geladen, wie für das beabsichtigte Programm nötig sind. Der Sicherheit dient das eher nicht, sondern eher dem zügigen Ablauf bzw. Training.
- Bei Funktionsstörungen, Waffe zuerst vollständig entladen. Lauf immer in Richtung Scheibe bzw. Kugelfang! Wer sich nicht sicher ist was zu tun ist, der hält die Waffe in Richtung Kugelfang und schaut "fragend" ;-) nach der Aufsicht. Wenn das nicht genügt, dann die Waffe mit einer Hand in Richtung Kugelfang halten und die andere nach oben heben, spätestens dann sollte die Aufsicht kommen und helfen. Die Waffe wird auf keinen Fall mit Funktionsstörung abgelegt oder in eine andere Richtung als den Kugelfang gerichtet.
- Eigentlich selbstverständlich, aber damit keiner fragt. ;-) Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, schiesst nicht!
- In der Schützenstube wird nicht an Waffen manipuliert, sie bleiben im Koffer oder Futteral. Es gibt extra Bereiche (Sicherheitszone) in denen Waffen manipuliert werden dürfen, allerdings ist dort Munition weder offen, noch in Magazinen, noch in Verpackung verboten.
- Während dem Schiessen, ist das Tragen eines Gehörschutzes sowie einer Schutzbrille bei Kurzwaffen obligatorisch. Auch für Zuschauer!

 

Unfälle passieren nicht einfach so, sie werden verursacht !

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Danke! :D Das habe ich im Hirn :) Auch in welcher Reihenfolge man entlädt bei einer Waffenstörung oder wie man einen gespannten Revolver entspannt, wenn man sofort das Schießen einstellen soll.

Schwieriger für mich sind nur die Prüfugnsfragen, wenn diese an konkrete Waffenbeispiele gehen, weil Waffen oder Begriffe genannt werden, die ich noch nicht kenne. Die aber irgendwie vorausgesetzt werden. Z.B. stand nirgendwo dass eine Flinte immer ein Einzellader ist. Woher soll ich das also wissen, wenn ich noch nie eine in der Hand hatte ect.
Aber ich pack das schon irgendwie :)

Jo, oft bekommt man viel erzählt, weiß das aber nicht ganz einzuordnen. Wie das halt so ist am Anfang. Irgendwann ergeben die Puzzleteile hoffentlich ein Ganzes.

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vor 14 Minuten schrieb Iffets:

Z.B. stand nirgendwo dass eine Flinte immer ein Einzellader ist. Woher soll ich das also wissen, wenn ich noch nie eine in der Hand hatte ect.

...
Aber ich pack das schon irgendwie :)

Eine Flinte ist nicht "immer ein Einzellader". Es gibt Selbstladeflinten oder auch Vorderschaftrepetierflinten oder Unterhebelrepetierflinten und die sind alle keine Einzellader. Was Du wahrscheinlich meinst sind Bockflinten bzw. Doppelflinten (also Flinten mit zwei Läufen, die je Lauf mit einer Patrone geladen werden) und die sind "Einzellader" obwohl zwei Patronen gleichzeitig geladen werden. Der Begriff "Einzellader" beschreibt aber die Anzahl der Patronen die pro Lauf in der Waffe geladen werden. Dadurch kann auch eine Waffe mit drei Patronen (oder mehr, allerdings gibt es das eher selten) eine Einzellader-Waffe sein, z.B. eine Flinte mit drei Läufen oder ein Drilling, etc..

 

Das glaube ich auch, dass Du das schaffst. Viel Erfolg!

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vor 4 Minuten schrieb alzi:

nun, wer hat das behauptet?

 Vermutlich einer jener Ausbildungs-Spezalisten, kurz Ausbilder genannt, die den angehenden Jägern und/oder Schützen beibringt, das man bei einem 98er-System die Patrone einfach einlegt und den Verschluss zurammt!

 :peinlich: ist noch gelinde ausgedrückt.

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@ HBM , ahaaa! verstanden !!!! DANKE  :D 

 

Auch auf die Gefahr hin gleich einen imaginären Kopfschuss von jemandem zu bekommen, stelle ich noch eine Frage. Vielelicht hat ja jemand Zeit uns Lust und hat es noch im Kopf:

Ich habe gerade die Kategoriene ABCD der Waffenrichtlinien gelernt. Kategorie B betrifft dann wohl die grüne WBK. (Einzellader mit Randfeuer, Repetier und Halbautomaten mit glattem Lauf kleiner 60 cm ect)

 

1. Betrifft C und D dann die  gelbe WKB ???? (Das steht so nicht in den Unterlagen, war nur meine Schlussfolgerung)

 

2. In den Prüfungsfragen steht auch etwas von "WBK für Sportschützen" und "Sportschützen WBK" . Ist sicher das gleiche.

Ist das ein anderes Wort für die gelbe WBK ? Oder was ist eine Sportschützen WBK ?

 

Mit einer Sportschützen WBK kann man wohl eine einschüssige Kleinkaliber Sportpistole erwerben.
Hm, in der Kategorie Gelb steht aber nur, "kurze Einzellader größer 28 cm) .... Das weiß man doch jetzt garnicht, ob die größer ist ?

 

ich bin  verwirrt....
 

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vor 33 Minuten schrieb Iffets:

Ich habe gerade die Kategoriene ABCD der Waffenrichtlinien gelernt. Kategorie B betrifft dann wohl die grüne WBK. (Einzellader mit Randfeuer, Repetier und Halbautomaten mit glattem Lauf kleiner 60 cm ect)

Die Kategorien lt. NWR kann man nicht direkt einer bestimmten WBK zuordnen. Ist eine andere Einteilung und solltest Du "seperat" lernen, wenn Du das überhaupt lernen möchtest ;-).

2. ja

Lies Dir mal durch, was man lt. WaffG mit der gelben WBK kaufen kann, dann wird das klarer.

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vor 20 Stunden schrieb callahan44er:

Na ja, nicht immer. Siehe 30-06.

Da hast Du schon Recht.

Ich habe geschrieben:"hier findest Du häufig die Bezeichnungen wie..."

Auf die Besonderheiten wie .30-06 (Kaliber in Zoll und dann die Jahreszahl der Entwicklung dieser Patrone) bin ich nicht eingegangen.

Sonst müsstest Du auch erklären was z.B. .30-30, .30 Carbine etc. oder was das I oder IS, oder das R in der Bezeichnung heißt.

Für einen Neuling ist das wohl etwas zu viel.

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• in die gelbe WBK werden folgende Waffen eingetragen:
  Einzelladerlangwaffen mit glatten und gezogenen Läufen eingetragen,
  einläufige Einzelladerkurzwaffen für Patronenmunition (Freie Pistole),
  mehrschüssige Kurz – und Langwaffen mit Zündhütchenzündung
  (Perkussionswaffen) und Mehrlader Langwaffen (Repetierer) mit
  gezogenen Läufen

 Aha, okay. Da steht aber nichts von Kleinkaliber. Dann gibt es wohl eine Einzellader für Großkaliber.
 

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vor 30 Minuten schrieb rainers-messerwelt:

Sonst müsstest Du auch erklären was z.B. .30-30, .30 Carbine etc. oder was das I oder IS, oder das R in der Bezeichnung heißt.

Für einen Neuling ist das wohl etwas zu viel.

 

 

Das gehört zu einer ordentlichen Sachkundeausbildung dazu und überfordert - richtig gemacht - überhaupt niemanden.

 

Was mich mehr erschreckt ist, dass Du der Meinung bist, das müsse/könne man einem Sachkundeschüler nicht beibringen... :unknw:

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Hier wieder aufpassen: Es gibt Einzellader, d.h. pro Lauf kann nur eine Patrone geladen werden, und es gibt Einschüssige Waffen. Letztere können nur einen Schuss abgeben. Also haben sie auch nur einen Lauf zudem dass sie Einzellader sind.
Und ja, es gibt auch einschüssige Großkaliberpistolen.

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Am 2.5.2017 um 16:59 schrieb rainers-messerwelt:

Die Angabe vor dem x ist immer der Nenndurchmesser des Kalibers, nach dem x kommt dann die Hülsenlänge.

 

vor 21 Stunden schrieb callahan44er:

Na ja, nicht immer. Siehe 30-06.

Wer Erbsen zählt muss sich Erbsenzählen gefallen lassen. Deshalb ...

 

Bei der 30-06 Springfield steht zwischen den beiden Zahlen kein X sondern ein Bindestrich, auch Minus oder Mittestrich genannt.

Auf das Beispiel, bei dem das X nicht tatsächlich den nominalen Geschossdurchmesser und die nominale Hülsenlänge trennt bin ich gespannt. Mir fällt keines ein. rainers-messerwelt liegt richtig.

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vor 34 Minuten schrieb Iffets:

 Aha, okay. Da steht aber nichts von Kleinkaliber. Dann gibt es wohl eine Einzellader für Großkaliber.

Es gibt auch Einzellader für Großkaliber, aber da steht eben weder Groß- noch Kleinkaliber, also ist beides gemeint. Es steht dort ja nicht "Zentralfeuerpatronen" und, wie von Dir schon bemerkt auch nicht "Randfeuerpatronen", sondern eben Patronenmunition und das ist?

 

PS: Gibt es eigentlich Einzelladerkurzwaffen für Flintenmunition (z.B. in 20/??)? ;-)

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vor 6 Minuten schrieb HBM:

PS: Gibt es eigentlich Einzelladerkurzwaffen für Flintenmunition (z.B. in 20/??)? ;-)

Sicher. Der Fachbegriff ist Lupara.

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vor 52 Minuten schrieb Iffets:

• in die gelbe WBK werden folgende Waffen eingetragen:
  Einzelladerlangwaffen mit glatten und gezogenen Läufen eingetragen,
  einläufige Einzelladerkurzwaffen für Patronenmunition (Freie Pistole),
  mehrschüssige Kurz – und Langwaffen mit Zündhütchenzündung
  (Perkussionswaffen) und Mehrlader Langwaffen (Repetierer) mit
  gezogenen Läufen

Wer sagt sowas?

In die gelbe WBK wird das - und nur das - eingetragen, was man aufgrund der mit der gelben WBK verbundenen Erwerbserlaubnis erwirbt.

Die vorgenannten Waffen können auch in eine grüne oder eine rote WBK eingetragen werden.

Bearbeitet von Gast
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vor 1 Stunde schrieb Iffets:

oder ich habe die Frage vielleicht falsch verstanden. Im Anhang ist sie

Ein Waffenschein bereichtigt zum Führen einer Waffe, nicht zum Erwerb oder Besitz.

Einen Waffenerwerbsschein kennt das deutsche Waffenrecht nicht.

Eine Waffenbesitzkarte für Sportschützen aka "gelbe WBK" berechtigt auch zum Erwerb von einschüssigen Kleinkaliber Sportpistolen.

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vor 18 Minuten schrieb Bautz:

 

Wer Erbsen zählt muss sich Erbsenzählen gefallen lassen. Deshalb ...

 

Bei der 30-06 Springfield steht zwischen den beiden Zahlen kein X sondern ein Bindestrich, auch Minus oder Mittestrich genannt.

Auf das Beispiel, bei dem das X nicht tatsächlich den nominalen Geschossdurchmesser und die nominale Hülsenlänge trennt bin ich gespannt. Mir fällt keines ein. rainers-messerwelt liegt richtig.

Hast du ein Problem? Es war ein netter Hinweis für den TE dass das nicht immer so ist. Manchmal echt......

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vor 1 Minute schrieb Bautz:

Sicher. Der Fachbegriff ist Lupara.

Oder Howdah...Wobei das eher Vorderlader-Waffen waren/sind. Aber ich meine Chiappa bietet sowas an.

Groß- und Klein-kaliber ist übrigens irreführend. Als "KK" werden üblicherweise Waffen mit ganz bestimmter Patrone (der amerikanisch: .22 long rifle oder metrisch 5,56x18R) bezeichnet, eine Randfeuerpatrone. Groß-Kaliber ist landläufig alles mit Zentralfeuer-Zündung. Im Allgemeinen haben die ZF-Patronen mehr Leistung, aber in Waffentechnik gilt: es gibt keine Regel ohne Ausnahme. Es gibt einige anemische Pistolenpatronen wie die 6,35 Browning (.25 ACP) mit Zentralfeuer-Zündung und sehr Leistungsfähige Randfeuer-Patronen wie die .17HMR (Hornady Magnum Rimfire) oder sogar die neue .17 WSM (Winchester Super Magnum).

 

Die KK-Patrone:

- Randfeuer-Zündung

- Verschlussabstand über "Rand"

- gefettetes Blei-Geschoss mit "Ferse"

Preiswert und vor Allem: Leise...

Startenergie um 200 Joule

Deshalb können die Zuschauer näher ran, und das begründet den Erfolg beim vermarkteten Schießen, wie Biathlon.

 

Über Blei reden ist übrigens genauso witzig wie über Benzin.

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