Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffensachkunde - Frage an die Profies


Iffets

Empfohlene Beiträge

vor 14 Stunden schrieb Bautz:

Wer sagt sowas?

In die gelbe WBK wird das - und nur das - eingetragen, was man aufgrund der mit der gelben WBK verbundenen Erwerbserlaubnis erwirbt.

Die vorgenannten Waffen können auch in eine grüne oder eine rote WBK eingetragen werden.

 Aber warum sollte ich eine Waffe in die grüne WBK eintragen lassen, wenn ich sie in der gelben stehen haben kann? (ernst gemeinte Frage)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb Iffets:

Da steht nix von gelber WBK drin.

 

dann kauf Dir mal ne Brille! oder lies es doch auch mal wirklich und schrieb nicht nur dass Du es getan hast.

 

 

 

 

so kann ich Dich und Dein Anliegen nicht ernst nehmen! ich bin raus.....

Bearbeitet von alzi
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Waffengesetz (WaffG)
§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.
(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass
1.
das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und
2.
die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.
Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.
(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe
1.
von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder
2.
zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist
und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.
(4) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wo steht hier nun dass im §14 (4) die gelbe Karte gemeint ist? Das wusste ich doch vorher nicht.

Das meinte ich ja, dass man sich die ganzen Puzzleteile erst irgendwie zusammen basteln muss.

Kann man vielleicht nicht ganz nachvollziehen, wenn man schon Profi mit so viel Wissen ist :)

Bearbeitet von Iffets
tippfehler
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb alzi:

ich bin raus.....

 

Na hoffentlich... dann kann es jetzt wieder sachlicher und freundlicher weitergehen.

 

vor 4 Minuten schrieb Iffets:

Aber warum sollte ich eine Waffe in die grüne WBK eintragen lassen, wenn ich sie in der gelben stehen haben kann?

 

Die gelbe WBK bekommt nur, wer seit mindestens einem Jahr Mitglied eines anerkannten Schießsportverbandes ist (bzw. einem dort organisierten Verein). Sogenannte "freie" Sportschützen, die das schießen als Breitensport ohne Leistungsdruck ausüben wollen, aber eben nicht Mitglied in einem Verein sind, bekommen keine gelbe WBK. Da muß dann alles auf die grüne.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Minuten schrieb Iffets:

wo steht hier nun dass im §14 (4) die gelbe Karte gemeint ist?

 

was wurde Dir hinsichtlich der gelben WBK zur Lektüre empfohlen?

 

was hast Du tatsächlich gelesen und ganz dolle zitiert?

 

so, und wo war jetzt Dein Fehler? bei manchen endet die Aufmerksamkeitsspanne nach dem ersten Satz........ liest Du noch mit?

(Stichwort: Lesekompetenz. und das ist jetzt weder abwertend noch persönlich gemeint, sondern nur eine ganz allgemeine Feststellung. wohl auch ein Generationenproblem.)

Bearbeitet von alzi
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und neben Sportschützen gibt es eben auch noch eine ganze Reihe anderer Bedürfnisgrundlagen, die eben nicht von den Vereinfachungen des §14.4 profitieren können.

 

vor 17 Minuten schrieb Iffets:

 

Nein, es gibt neue Fragen. Sagte zumindest unser Ausbilder

 

 

Soso.

 

Hat er dazu eine Quelle?

 

vor 16 Minuten schrieb Iffets:

 

Oder aber das war ein Missverständnis.

 

 

Davon gehe ich aus.

 

Oder es hat jemandem dem die Fragen verstellenden und veröffentlichenden Bundesverwaltungsamt vergessen zu sagen.

 

vor 10 Minuten schrieb Iffets:

 

Das meinte ich ja, dass man sich die ganzen Puzzleteile erst irgendwie zusammen basteln muss.

 

 

Genau dafür gibt es ja die Sachkundeschulung, in der didaktisch geeignete Lehrkräfte mit einem überprüften Lehrgangskonzept die Sachkundeschüler an dieses komplexe Thema heranführen und die Zusammenhänge erklären. Und parallel dazu lernt man dann.

 

Dass das grade bei den Schiesssportverbänden manchmal etwas anders abläuft, ist schade, ändert aber trotzdem nichts am grundsätzlichen Umstand.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hab keine Lust jetzt zu analysieren wann ich ewtas missverstanden habe, wer was geschrieben hat ect. Das ist nicht zielfördernd.
Hauptsache ich habs nun kapiert ;) Aiaiaia, Du bist aber streng und ungedultig. Hast Du Kinder? ;)


 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ German : 

 

hm.... ich frage ihn morgen nochmal bezüglich der Fragen und schreib mal was dazu....

Ja, die Unterlagen sind nicht er Knüller, der Unterricht war es auch nicht für Leute die kaum Wissen haben. Soll ich nun alles hinwerfen? Ich kämpf mich halt irgendwie durch.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@alzi:

 

Du hattest versprochen Dich raus zu halten. Oder hattest Du da beim lesen Deines Postings Verständnisschwierigkeiten? Muß man das echt immer wieder zitieren? Lies doch nochmal nach! Aber weil Du's bist, hier ausnahmsweise doch nochmal:

vor 39 Minuten schrieb alzi:

ich bin raus.....

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Raktenwissenschaft, AGS. Ich könnte wetten, ich kann Dir fragen stellen, die Du nicht ad hoc beantworten könntest :P
 

So ist das also mit dem Alzi... Ich hatte ihn nicht ignoriert, weil ich ihm ne Chance geben wollte was kompetentes zu sagen.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was war nochmal die Frage ?

Zu den WBK's:

Es äußert sich der Unterschied im Einkaufs-Verhalten. Der Jäger kann mit Jagdschein Langwaffen einkaufen und die Auf seiner (grünen) WBK eintragen, spontan. Ausgegrenzt sind dabei die Kurzwaffen. Der Sammler kann mit seiner roten WBK alles kaufen und eintragen lassen, was zum Sammelthema gehört. Der Sportschütze mit gelber WBK kann auch spontan einkaufen, aber eben nur die nicht-deliktrelevanten Waffen wie einschüssige Einzellader-Pistolen, Vorderlader-Revolver, Repetier-Büchsen oder Bock und Querflinten. Allerdings nur 2/Halbjahr.

 

Mit der Grünen WBK braucht man als Sportschütze erst den Voreintrag, dann den Anmelde-Eintrag, das kostet Zeit, Mühe und Papierkrieg. Fast genauso geht es dem Jäger beim Kauf von Kurzwaffen.

 

Brauchtums-Schützen und Waffenträger sind nochmal eine ganz eigene Gruppe.

 

Wichtiger als die Waffensachkunde ist ein sicherer Umgang, also der praktische Teil. Wenn ich sehe, wie hier im Forum nach bestandenen Prüfungen immer noch Verwirrung um Notwehr herrscht, und wie wenig Mündungskontrolle gelehrt wird...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb German:

Soso.

 

Hat er dazu eine Quelle?

 

 

Davon gehe ich aus.

 

Oder es hat jemandem dem die Fragen verstellenden und veröffentlichenden Bundesverwaltungsamt vergessen zu sagen.

 Es ist durchaus möglich, dass der Lehrgangsträger sich neue Prüfungen mit anderen Fragen hat genehmigen lassen... Dann sind die Fragen zwar immer noch aus dem Pool der bekannten Fragen, aber für seinen eigenen Kurs sind es neue (im Bezug auf die vorherigen Prüfungen)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hier so eine blöde Prüfungsfrage, und davon gibt es einige:

 

brauche ich einen Waffenschein wenn ich ein Steinschloß Gewehr bei mir tragen will (doppelter Lauf, Modell vor 1871) 

 

--- nur mal so als Bsp. ---- Woher soll ich wissen, was so ein Gewehr ist, steht nicht in den Unterlagen. Also doch ganz gut wenn man die ganzen Fragen (ca 600) mal alle durch geht ;)

Bearbeitet von Iffets
Nachtrag
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden schrieb Fyodor:

 

Das ist alzi. Der ist am besten in der ignore-Liste aufgehoben. Ohne seine Beiträge ist das Forum viel freundlicher und hilfreicher.

Aber manchmal auch weniger informativ. Hab auch schon Fragen gestellt, diese beantwortet bekommen und wurde nicht angemacht. Außerdem sind, neben dem oft begründeten "Anmachen" auch meistens Infos mit dabei, also weit von RTFM entfernt. ;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.