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DEKO Waffen Gutachten


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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb uwewittenburg:

Beschlagnahmeprotokolls

Wenn es denn eines gibt und nicht zur "freiwilligen Herausgabe" "überredet" wurde.

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb VP70Z:

Wenn es denn eines gibt und nicht zur "freiwilligen Herausgabe" "überredet" wurde.

Auch dies ist zu protokollieren und zwar auf dem gleichen Vordruck.

Da sind wir aber wieder bei den Fehlern, die nach meiner Ansicht nicht aus böser Absicht passieren, sondern ev. aus Unwissenheit, Unsicherheit oder fehlender Vordrucke, weil unvorbereitet auf die Situation und zwar von beiden Seiten.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb schmitz75:

Das Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände kann man doch auch jetzt noch anfordern. In der STPO steht doch nicht, dass man nur direkt nach der Durchsuchung Anspruch darauf hat.

Was nützt das hinterher wenn nicht alles drauf steht?

Das Protokoll ist vor Verlassen des Durchsuchungsortes zur Durchsicht und Bestätigung dem Betroffenen vorzulegen und dann erst wird es unterschrieben entweder vom Betroffenen oder den anwesenden Zeugen oder Berechtigten, eine Kopie ist auszuhändigen:

 

Darin ist enthalten:

- Dienststelle und Anordnender

- Aktenzeichen

- Ort/Zeit

- freiwillig oder nicht

- Beschädigungen

- beschlagnahmte Gegenstände

- Unterschriften

 

Auf der Dienststelle wird dann noch ein gesonderter Bericht über alle Umstände der Maßnahme angefertigt und zur Ermittlungsakte genommen. (so sollte es sein)

Leider läuft es in weinigen Ausnahmen anders, dass diese wenigen Fälle dann zu Auseinandersetzungen vor Gericht führen zeigt aber nicht dass dies ständig so ist.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Stunden schrieb AWO425:

Also nicht(offiziell) handelbar.

 

Das ist und bleibt falsch.

 

Die Absonderung der EU, also die Freistellung, lautet in Art.1:

 

"2. Diese Verordnung gilt nicht für Feuerwaffen, die vor ihrem Geltungsbeginn deaktiviert wurden, es sei denn, diese Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht oder in Verkehr gebracht. "

 

Das kann man jetzt in zweierlei Hinsicht verstehen:

 

"... es sei denn, diese Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht ..." oder "diese Waffen werden in Verkehr gebracht. "

 

oder aber:

 

"... es sei denn, diese Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht ..." oder "diese Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat in Verkehr gebracht. "

 

Mir erscheint die zweite Verständnismöglichkeit als unsinnig; auch sprachlichen Sinn ergibt nur, wenn sowohl das nationale Inverkehrbringen wie das Verbringen ins Ausland (also sozusagen das internationale Inverkehrbringen) die Freistellung aushebelt.

Anders gesagt: Was bereits in einem Staat inverkehrgebracht wurde bleibt in diesem Land von der VO verschont.

 

Was heißt nun das Inverkehrbringen? wikipedia meint, daß dies je nach Rechtsgebiet unterschiedliche Bedeutung habe. Ist so, auch wenn ich natürlich nicht in jedem Rechtsgebiet auskenne, letztlich wird vielleicht irgendwann ein Gericht darüber befinden, was dies im Waffenrecht bedeutet. Mir erscheint " die endgültige, willentliche Entlassung des Produkts aus dem Einfluss- und Organisationsbereich des Herstellers“ oder " oder " die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt." (Nachweise siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Inverkehrbringen) als einzig richtiges Verständnis. Denn die EU-VO meinte den erstmaligen Verkauf bzw. die erstmalige Überlassung in dem betreffenden Land an einen Verbraucher oder inländischen Hersteller oder dem gleichgestellten Importeur an einen anderen. Warum? Weil der sperrige Begriff des "Inverkehrbringens" verwendte wurde und nicht einfach "überlassen". Denn wenn man unter "Inverkehrbringen" jeden Besitzwechsel verstehen möchte (wie wohl der BMI), dann wäre dies jede Überlassung. Das hat mit dem "Inverhebringen" nicbts zu tun. Wenn etwas in den Verkehr gebracht wurde, dann ist es für den Handel, für Überlassungen, eröffnet, zugänglich gemacht. Gehört also zum nationalen Warenangebot. Ist dies einmal erfolgt, so kann es kein zweites Mal erfolgen.

 

Schauen wir mal in die fremdsprachigen Fassungen bei

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015R2403

Englisch verstehe ich leidlich, also dort:

 

"... unless those firearms are transferred to another Member State or placed on the market."

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R2403&from=DE

 

Spanisch verstehe ich nicht, aber das

 

" a menos que dichas armas de fuego sean transferidas a otro Estado miembro o comercializadas"

 

klingt doch auch irgend danach.

 

Dito für Italienisch, auch wenn ich da dank Kleinem Latinum mehr erahnen kann, worum es geht:

"a meno che tali armi da fuoco siano trasferite in un altro Stato membro o immesse sul mercato"

 

Auch Französisch zählt weder zu meinen Kern- noch Randkompetenzen, aber die Bedeutung von

 

"à moins que ces armes à feu ne soient transférées dans un autre État membre ou mises sur le marché"

 

ist auch mir eher klar. Market. Marché. Mercato. Markt. Alles chlor?

 

Wer fremdsprachig  gut aufgestellt ist möge bitte korrekt übersetzen.

 

Was auf jeden Fall für alle privat besessenen Dekos bedeutet: Die EU-VO gilt nicht, da mag der BMI schreiben was er will. Und das muß auch für Dekos gelten, die innerdeutsch an Händler verkauft worden waren. Auch diese sind bereits "im Verkehr" , "auf dem Markt".

Ausgenommen sind nur Dekos, die noch beim gewerblichen Importeur oder inländischen Hersteller lagern, da man wohl davon ausgehen muß, daß diese noch nicht in den Verkehr gebracht wurde. Hatte aber ein anderer Händler diese Dekos inländisch erworben, dann sind sie bereits on den Verkehr, in den Markt, in den Handel, gebracht worden.

 

Nun zu den Vollzugshiweisen des BMI. Was sind sie? Ein Behördenfurz. Sorry: Ein ministerialer Behörderfurz, ein Ministeriumsfurz. Die rechtliche Qualität ist Null. Allenfalls dem eigenen Leuten kann der BMI etwas befehlen. Für die Landesbehörden, die Waffenbehörden, die StAen, die Landespolizeien, die (alle) Gerichte ist dies nur heiße Luft. Man kann zur Kenntnis nehmen, daß der BMI eine Meinung hat., Das war´s aber auch schon. Und für uns oder die Händlerschaft ist dies erst recht nichts. Kein VA. Keine Allgemeiverfügung. Keine VO. Nichts mit rechtlichem Gehalt.

 

Zum Inhalt:

 

Auf S.3 2. Punkt steht:

 

"Ein Besitzwechsel („Inverkehrbringen“) bzw. der Transport einer unbrauchbar gemachten Schusswaffe aus dem Inland in einen EU-Mitgliedstaat oder aus einem Drittstaat oder EU-Mitgliedstaat nach Deutschland („Verbringen“) ist nur noch zulässig, wenn die Schusswaffe nach den neuen Regelungen des EURechts deaktiviert wurde und die einschlägigen Kennzeichnungen und Dokumente vorliegen. "

 

So mag es sein. Dies mag man aus der EU-VO mangels Befreiung/Nichtanwendung herauslesen. Denn das Verbringen in einen anderen Staat ist nicht von der Nichtanwendungsregelung erfaßt. Bedeutung für den innerdeutschen Verkauf von bereits in Deutschland "in Verkehr gebrachten" Dekos? Null.

 

Weiter. Der BMI schreibt da auch:

 

"Jedenfalls jeder dauerhafte Besitzwechsel, auch von Privat zu Privat, setzt also ab 08.04.2016 das Deaktivierungsverfahren nach der EU-Deaktivierungsdurchführungsverordnung voraus. Selbst nach bisherigen Vorgaben ordnungsgemäß unbrauchbar gemachte Waffen dürfen ab Inkrafttreten der EU-Deaktivierungsdurchführungsverordnung ohne Deaktivierung nach deren Vorgaben nicht mehr in den Verkehr gebracht oder nach oder aus Deutschland verbracht werden."

 

Tja. Und das ist nun mal definitiv nicht richtig. Siehe oben. Einmal in Verkehr gebracht, einmal in und auf den Markt gebracht, einmal in das nationale Warenangebot eingebracht und die Ware ist handelbar und kann kein zweites Mal "In den Verkehr gebracht" werden. Keineswegs unterliegt jeder erneute Besitzwechsel, sei es von privat zu privat, von Händler zu privat, von Händler zu Händler, von privat zu Händler, den Beschränkungen der VO. Definitiv nicht. Definitiv wollte dies selbst doe Kommission nicht. Demzufolge sind auch die folgenden Ausführungen schlicht nicht zutreffend. Und daher ist auch weiter unten erfolgte Drohung, trotz des Fehlens von Sanktionen würde ein Verstoß Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit besitzen, was den innerdeutschen Handel mit bereits im Handeln befindlichen, in Verkehr gebrachten, Dekos anbetrifft, heiße Luft.

 

Schade nur, daß bislang sich kaum jemand die Mühe gemacht und die VO und diese "Hinweise" näher analysiert hat.

 

Also, diese Hinweise sind zar nur heiße Luft. Das hindert aber natürlich unseren Gesetzgeber bzw. VO-Geber nicht daran, bei der Schaffung nationalen Rechts die Schraube nicht weiter anzuziehen. Hier sollte man sich massiv an den BMI, die Regierung und den BT - Innenausschuß - wenden und darauf hinweisen, daß selbst die EU nicht jede nationalen Überlassung einer Deko den verschärften Regeln unterwerfen wollte, vermutlich weil auch diese Leute erkannt haben, daß dies auf eine unzulässige Enteignung hinauslaufen würde. Und zum anderen, daß eine über diesen Wortlaut hinausgehende deutsche Regelung den Weg zum Verfassungsgericht eröffnen würde (was ja bei einer bindenden bzw. gebundenen 1:1-Umsetzung EU-Rechts faktisch nicht möglich ist, denn jeder noch so kalte EU-Furz bricht jedes unserer Grundrechte und das BVerfG nimmt entsprechende Verfassungsbeschwerden aufgrund der Nachrangigkeit sogar unseres GG gegenüber der geringsten EU-Regelung, welcher Art auch immer, nicht einmal zur Entscheidung an) und hier auf jeden Fall Art.14 GG tangiert wäre.

 

 

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Stunden schrieb djjue1:

@MarkF: Wie sollte man sich deiner Meinung denn als Betroffener verhalten wenn man mit dieser DeFakto-Enteignung nicht besonders glücklich ist?

 

JETZT an den BMI die Regierung, den BT schreiben und eine Klarstellung/Regelung fordern, die entsprechend der Unsinnigkeit dieser VO - denn was in D als Deko gehandelt wurde, das waren auch nur noch Dekos, das ist allgemein bekannt, D braucht diese VO nicht - lediglich Dekos erfaßt, die neu, zum ersten Mal, in Verkehr gebracht werden, bzw. die nicht erfaßt, die bereits irgendwann einmal gehandelt wurde. Am besten alle Dekos herausnehmen, die zum Stichtag bereits in D waren. 

Rechtlich kann man gegenwärtig nicht viel machen. Es gibt ja noch keinen Verwaltungsakt, kein Gesetz, keine VO, die man angreifen könnte Gegen diese EU-VO kann man nichts machen, das BVerfG hat längst die Hosen heruntergelassen, sich selbst aufgegeben, unser Grundgesetz zur Disposition der EU gestellt ("Solange I"- und "Solange II"-Beschlüsse), die werden den Teufel und sich ausgerechnet wegen Dekowaffen mit der EU, dem EuGH anlegen. Da müßte aus der Eu schon etwas kommen, das sie selbst betrifft, etwa die Weisungsabhängigkeit der Richter angeordnet wird. DAS würden die Karlsruher natürlich niemals akzeptierne, DAS würde die Grundpfeiler, den Wesensgehalt des GG betreffen.

Wer als Händler oder sonstwie von einer Behörde einem demtsprechenden VA erhält kann dagegen klagen.

Beschränlen sich die Behörden auf einen Verweis auf die Hinweise oder tun sie nur Meinungen kund, kann dies für eine Feststellungsklage ausreichen. Ich meine, daß auch schon diese "Hinweise" des BMI für eine Feststellungsklage ausreichen. Es ist nicht zumutbar, erst zu verkaufen, auf eine Maßnahme der Behörde zu warten, und dann zu klagen - zumal es u,U. um die Zuverlässigkeit geht. Ich bin mir aber noch nicht recht schlüssig, gegen wen die Feststellungsklage einzureichen wäre. Am liebsten wäre mir, man könnte den BMI als den, der den "hinweis" verbrochen hat, verklagen.

Als Händer oder jemand, der privat eine Deko verkaufen will, würde ich diese Feststellungsklage einreichen.

Sobald ein Gesetz oder eine VO draußen ist, kann man dagegen wie üblich vorgehen. Verfassungsbeschwerde und Feststellungsklagen vor den VGen. Behält sich diese Regelung aber im Rahmen der VO werden Rechtsmittel erfolglos sein. Siehe oben. EU-Recht ist die heilige Kuh.

 

Nachtrag:

Steht im Text der VO doch auch so drin, wenn auch mit "sollte":

"In Anbetracht des Sicherheitsrisikos sollte diese Verordnung auch für vor dem Geltungsbeginn dieser Verordnung deaktivierte Feuerwaffen gelten, die nach diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht — was auch die unentgeltliche Übertragung, Handels- oder Tauschgeschäfte umfasst — oder in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden."

 

Tja, was heißt dieses "sollte"? "Sollte" heißt: Eigentlich "sollte" etwas geschen, gelten, tut es aber nicht.

Ein "soll" wäre klar: So ist die Regelung zu verstehen, das ist das Ziel.

Ein "sollte" als Vorwort für für eine selbst geschaffene Regelung heißt:

"Ich würde es ja gerne so regeln, die Regelung sollte eigentlich so und so lauten, aber leider fehlt mir dazu die Kompetenz, ich darf es nicht, oder wenn ich es tue verstoße ich gegen Rechte der anderen Staaten oder gerate in die Gefahr, daß mein Regelung dort erfolgreich angegriffen und gar kassiert wird. Also beschränke ich mich auf das,, was ich ich sicher meine, regen zu können und zu dürfen, und rege mit "sollte" die anderen an, national die Schraube fest zu ziehen - das ist dann deren Sache und wenn sie damit auf die Nase fallen ist dann nicht mein Problem und tangiert meine Regelung nicht."

Anders kann man diese weinerliche "sollte" nicht verstehen.

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb MarkF:

Ich meine, daß auch schon diese "Hinweise" des BMI für eine Feststellungsklage ausreichen.

Gute Idee. Allerdings hat dann das dümmste Gericht

darüber zu entscheiden. Das ist die Nummer mit dem

Teufel und dem Bezelbub ...

Geschrieben

Blöd - in dem Sinne - ist dies für alle, die Dekos haben oder erwerben oder damit handeln möchten.

Und blöd ist irgendein Konflikt mit Polizei oder Behörde für jedermann, egal worum es geht.

Ob eine solche Beschlagnahme besonders mißlich ist richtet sind nach den konkreten Umstände, welche Dekos, wann erworben usw.usw.

Je nachdem, um was für Dekos es sich handelt, was man damit "machen" möchte, kann es auch ratsam sein, sich nicht als Dekowaffenbesitzer zu outen. Man muß nicht besonders paranoid sein um eine Registrierungspflicht nebst Überprüfungen zu befürchten. Und wenn man sich als Dekowaffenbesitzer outet schreit man ja gerade danach. Der Staat kann zwar nicht die große Zahl der sog. Asylanten bürokratisch bewältigen. Aber um Dekowaffenbesitzer zu drangsalieren wird es allemal reichen. Das war jetzt populistisch, ich gebe es zu.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb MarkF:

Und blöd ist irgendein Konflikt mit Polizei oder Behörde für jedermann, egal worum es geht.

Das stimmt.

Allerdings hat man in anders gelagerten Fällen ja durchaus auch rechtliche Möglichkeiten.

In diesen Fällen eher nicht.

 

Geschrieben

Mit der nächsten Änderung des Waffengesetzes wird das doch klargestellt, da wird geregelt das unbrauchbar gemachte Schusswaffen nur solche sind die entsprechend der EU Verordnung geändert wurden.

 

Zitat

Unbrauchbar gemachte Schusswaffen (Dekorationswaffen) Schusswaffen sind unbrauchbar, wenn sie gemäß ihrem Waffentyp und in jedem wesentlichen Bestandteil den Maßgaben des Anhangs I, Tabellen I bis III der Durchführungsverordnung (EU) - 11 - 2015/2403 der Kommission vom 15. Dezember 2015 zur Festlegung gemeinsamer Leitlinien über Deaktivierungsstandards und - techniken, die gewährleisten, dass Feuerwaffen bei der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden (ABl. L 333 vom 19.12.2015, S. 62), entsprechen.“

 

Und dem BMI kann nach §39a:

Zitat

Regelungen in Bezug auf vor Inkrafttreten dieser Bestimmung unbrauchbar gemachte Schusswaffen treffen.

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/Entwuerfe/entwurf-aenderung-waffengesetz.pdf;jsessionid=CFDD7C14D5672BB418B324939B4C2B54.2_cid295?__blob=publicationFile

Geschrieben

Und schon wieder ...

 

Zu Schmitz75: Kann schon sein, durchaus denkbar. Aber das würde über die EU-VO hinausgehen und damit könnte man bei "Altdekos" letztlich wegen Verletzung Art.14 GG Verfassungsbeschwerde einlegen.

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb MarkF:

Je nachdem, um was für Dekos es sich handelt, was man damit "machen" möchte, kann es auch ratsam sein, sich nicht als Dekowaffenbesitzer zu outen.

Besonders clever wenn man die in einem beleuchteten Zimmer an der Wand hängen hat die von außen einsehbar ist.

Eigentlich nicht schlimm, wenn dann nicht ein unbekannter Schelm nachts vor diesem Haus einen illegalen Böller zündet und der Polizei dann der Hinweis auf diesen angeblichen "Waffennarren" gegeben wird und die Deko's gesehen werden.

Schlimm wenn dann bei der HD auch noch eine scharfe Patrone (Souvenier von der BW) gefunden wird.

Geschrieben

Bin zwar selbst kein Besitzer von Deko-Waffen, aber es geht doch bei dieser "Deko-Waffen-EU-Richtlinie" in erster Linie darum, dass niemand aus mehreren typgleichen Waffen aus verschiedenen Ländern, aufgrund der unterschiedlichen Deaktivierungs-Richtlinien, eine funktionsfähige Waffe "basteln" kann, oder sehe ich das falsch? Das ist meiner Meinung nach sogar sinnvoll, eine solche Regelung bzgl. "wie ab sofort zu deaktivieren ist" europaweit zu treffen. Macht dann ja auch das kaufen und verkaufen über Grenzen, innerhalb Europas, einfacher bzw. erst machbar.

 

Wenn das allerdings der "einzige" Grund ist, dann wäre es nur konsequent wenn man innerhalb eines Landes die Deko-Waffen (nach alter Deaktivierungsrichtline) weiterhin verkaufen kann, da ja dadurch, egal wie viele auf die "alte Art" deaktivierte Waffen man kauft, keine funktionsfähige Waffe entstehen kann. Oder habe ich hier jetzt, mangels Kenntnissen in der Materie Deko-Waffen, einen Denkfehler?

Geschrieben

So differenziert kann man es nicht beschreiben.

Als erstes sind die maßgebliche Leute gegen alle Waffen und Bürgerhand. Warum ist klar - man hat Angst vor dem bewaffneten Bürger. Mit öffentlicher Sicherheit und Bekämpfung des Terrorismus hat dies nichts zu tun.

Weiter kommt hinzu, daß man mangels eigener Sachkenntnis das Geschwätz glaubt, daß jeder Heimwerker, Bastler, Wutbürger und Terrorist aus einer Deko eine scharfe Waffe bauen könne. Und begreift einfach nicht, daß man jedenfalls bei den regelgerecht deaktivierten Dekos in jedem Fall Lauf und Verschluß als Ersatzteil erforderlich sind, den man - möchte man die Benutzung der Waffe überleben - nicht selbst schnitzen kann sondern als richtiges ET kaufen muß. Oder denkt, daß diese Et auf den Bäumen oder im Garten wachsen, sprich absolut einfach da ranzukommen ist. Klar, Darknet macht´s möglich. 

Es würde schon genügen, wenn sich alle Staaten daran halten würde, wie bis dahin eine Waffe zu deakivieren war. Und wenn man ordentliche Grenzkontrollen vornehmen würden und Zöllner besser ausgebildet werden würden, damit nicht ordentlich deaktivierte Dekos in die EU bzw. ins Land kommen.

Geschrieben

Das Deko-Thema ist für alle Leute uninteressant, die sich illegal Waffen beschaffen wollen.

Zu viel Arbeit, zu viel Zeit/Material/Verbindungen.

Die, wo sowas wollen, kaufen direkt ne Scharfe und gut.

 

Gibt doch genug Dokus, in denen gezeigt wird, wie einfach es für die Schmuggler ist, aus Restjugoslawien AKs, Pistolen, Handgranaten usw. herzubringen und für fetten Profit zu verkümmeln.

 

Wer macht sich denn da noch den Aufriß, eine Deko zu kaufen und dann zu versuchen, die zu reaktivieren, was ja ohne eigene Werkzeugmacherei quasi unmöglich ist.

 

Mal abwarten, wie viele Sammler von Dekos noch hochgefädelt werden oder was allgemein mit dem Deko-Thema wird.

Gut möglich, dass da mal ne WBK Pflicht kommt oder zumindest eine Registrierungspflicht. Natürlich müssen die dann auch in Sicherheitsbehältnisse gesperrt werden, schwupp, schon wird's teuer.........

Geschrieben

Ich danke euch allen für die große Anteilnahme, jedoch sehe ich dass ich nicht unbedingt schlauer bin im Nachhinein.

Der ein oder andere Beitrag war schon sehr logisch und informativ, leider war es jedoch nicht nur einer :)

 

Zu meiner Sache möchte ich nicht viel sagen weil es mir sehr unangenehm ist.

Ich kann nur sagen das es etwas mit einem Geschäftspartner, einer Firma und einem falschen Verdacht zutun hatte, der jedoch ihn betroffen hat und nicht mich.

Es ist alles ok ist und ich bin auch nicht kriminell, sonst wäre ich jetzt nicht hier vor dem Rechner :)

 

Es ist genau wie uwewittenburg und merkava geschrieben haben.....

 

Sie haben vier Kaschis von denen 3 Zertifikate fehlken.

Die eine bekomme ich ohne Probleme, bei den anderen muss ich auf eigene Kosten sagen sie Zertifikate erstellen lassen obwohl alle exakt gleich umgebaut sind was offensichtlich ist.

Ich soll beweisen dass sie legal umgebaut wurden.

 

Es ist auch tatsächlich so dass sie ganz legal von namenhaften Shops erworben wurden, da mache ich mir wie gesagt keine Sorgen.

Ich denke mir nur, wieso soll ich sie jetzt verschrotten lassen.

 

Ich habe mir immer alle erarbeitet und es tut mir einfach weh wenn jetzt 1000 Euro so verschrottet werden.

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

hast du die rechnungen noch von den 3en? dann sollten die "namhaften shops" den kauf ja bestätigen können! weiterhin können diese dann auch die "korrekte deaktivierung" bestätigen!

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Speed28:

 

Wenn ich Du wäre UND alles so ist wie Du schreibst: Dann würde ich mich entspannt zurück lehnen und den Herrschaften inkl. Quotenfrauen erklären, daß (noch) sie Dir Deine Schuld beweisen müssen und zu schleunigster Anklageerhebung auffordern bzw. nachhelfen. Das würde ich sogar ohne Anwalt riskieren bzw. mit einem der sich, warum auch immer, mit BRAGO (?) begnügt. Dann kann das nämlich nur einen richtigen Freispruch 1. Klasse geben.

 

Und wenn nicht: Etwas spannender muß es dann jetzt schon mal werden!

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb VP70Z:

 daß (noch) sie Dir Deine Schuld beweisen müssen

 

Die wollen ihm ja gar keine Schuld beweisen, sie wollen ihm nur die Knarren nicht zurückgeben bevor er deren Vorschriftsmäßigkeit nachweist.

 

Dazu gibt es z.B. im Straßenverkehrsrecht ein Äquivalent. Die klassische Mängelkarte (heute §5 FZV).

Wenn der Polizist meint deine Harley wär zu laut braucht er das nicht zu beweisen. Er, als Gehilfe vom SVA, fordert dich auf die Vorschriftsmäßigkeit nachzuweisen (dokumentiert durch die Mängelkarte).

Dazu bist du verpflichtet, auf eigene Kosten.

 

Will er dir aber vor Ort einen reinwürgen (Anzeige, Bußgeld etc.) muss er beweisen. Was er, um beim Beispiel zu bleiben, durch eine Geräuschpegelmessung macht.

 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb djjue1:

 

Die wollen ihm ja gar keine Schuld beweisen, sie wollen ihm nur die Knarren nicht zurückgeben bevor er deren Vorschriftsmäßigkeit nachweist.

 

Klassischer Unterschied zwischen Straf-/Ordnungswidrigkeitenrecht einerseits, und Verwaltungsrecht andererseits. In letzterem gibt es keine "Schuld". 

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb HangMan69:

hast du die rechnungen noch von den 3en? dann sollten die "namhaften shops" den kauf ja bestätigen können! weiterhin können diese dann auch die "korrekte deaktivierung" bestätigen!

Obwohl ich das sonsgt mache, leider nein.

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