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DEKO Waffen Gutachten


Speed28

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Am Mittwoch, 15. Februar 2017 um 07:41 schrieb uwewittenburg:

Das hat nichts mit meiner Haltung zu tun, sondern mit dem Wissen wie schon vor den Zeiten des Terrors gehandhabt wurde und das dürfte sich weiter verschlimmert haben, gerade wo angeblich eine rückgebaute AK dabei beteiligt war.

Dass sich die Haltung zu derartigen Waffen gewaltig geändert haben dürfte, sollte doch eigentlich jedem klar sein.

Gut das Du -angeblich- schreibst WIR als normale Medienkonsumenten wissen eigentlich gar nichts zu der verwendeten Waffe.

Da wurde soweit im Detail kaum berichtet (event.in gewissen Netzwerken oder Blocks eher spekuliert).

Könnte letztlich ja doch ne Waffe vom Schwarzmarkt gewesen sein, wer weis.

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Am Mittwoch, 15. Februar 2017 um 09:19 schrieb Merkava3:

Genauso ist es!

Und gerade deshalb ist es gut wenn man auf der Anklagebank neben sich einen RA sitzen hat,

der sein Handwerk versteht und ggf. dem als Zeugen geladenen Waffensachverständigen die

richtigen Fragen stellt. Z.B. ist eine Waffe auch dann unbrauchbar wenn die Bohrungen

im Lauf nicht 8mm (bei 7.62) sind sondern nur 6.5mm.

Undsoweiter

 

oswald 

Denn letztlich ist man allein auf weiter Flur wie man so schön sagt.

Da sitzen Bürger Richter und Staatsanwalt gegenüber erster ist völlig unbedarft was Waffen angeht.

Dürfte es gar nicht geben, besser wäre es Richter für spezifische Sachen zu haben.

Zum Beispiel einen der sich mit Waffenrecht auskennt (idealerweise selbst Schütze/Jäger) oder einen

der im Medizinrecht geschult ist zB. bei Ärztepfusch-aber das wäre ja wieder mal zu teuer.

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vor 2 Minuten schrieb rüdiger400:

Denn letztlich ist man allein auf weiter Flur wie man so schön sagt.

 

Hört auf zu jammern. Das Problem hat Du immer, wenn es um etwas tatsächlich oder auch mal rechtlich Spezielles geht. Medizinrecht, Baurecht, etwas technsichere Kfz- und Unfallsachen, handelsrechtliche Streitigkeiten, IT, Urheberrecht - immer ist es von Vorteil, einen RA an seiner Seite zu haben, der sich tatsächlich wie rechtlich auskennt. Aber auch dafür hat uns die Natur mit dem Mundwerk ausgestattet und es ist nicht verboten, dem Kollegen auf den Zahn zu fühlen, ist man nicht aus anderen Gründen von seiner Kompetenz überzeugt.

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vor 3 Stunden schrieb heletz:

Seitdem das Stichwort "Hausdurchsuchung" gefallen ist, interessiert den TE das Thema wohl nicht mehr so?

Nun ja wenn ich so überlege zu den ganzen Geschichten hier immer öfter, es geht um freie Waffen, um Dekos usw.

Hier wird seitens der Judikative/Staates/Polizei ein mächtiger Popanz aufgebaut-was soll das eigentlich?

Die meisten Dekos dürften von "Laien" mit herkömmlichen normalen Werkzeugen eh nicht wieder "flott gemacht"

werden können.

Die Polizeigewerkschaft und Politiker schwadronieren wir hätten zu "wenig" Polizei, das glaube ich kaum wenn ich die

Streifenfahrzeuge sehe so auf den Strassen vor allem nach dem "magischen" Jahr 2015 (wisst schon was ich meine).

Aber die Beamten müssen sich mit Kinderkram rumschlagen statt mal wieder (am besten bürgernah auf Schusters-

Rappen) Streife zu laufen und somit vielleicht doch den ein oder anderen Räuber oder Vergewaltiger zu "schnappen".

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Habs gefunden: http://prolegal.de/2016/04/09/vollzugshinweise-dekowaffen/

Seite 5:

 

Ein Besitzwechsel („Inverkehrbringen") bzw. der Transport einer unbrauchbar
gemachten Schusswaffe aus dem Inland in einen EU-Mitgliedstaat oder aus ei-
nem Drittstaat oder EU-Mitgliedstaat nach Deutschland („Verbringen") ist nur
noch zulässig, wenn die Schusswaffe nach den neuen Regelungen des EU-
Rechts deaktiviert wurde und die einschlägigen Kennzeichnungen und
Dokumente vorliegen.

Jedenfalls jeder dauerhafte Besitzwechsel, auch von Privat zu Privat, setzt also
ab 08.04.2016 das Deaktivierungsverfahren nach der EU-Deaktivierungsdurch-
führungsverordnung voraus. Selbst nach bisherigen Vorgaben ordnungsgemäß
unbrauchbar gemachte Waffen dürfen ab Inkrafttreten der EU-Deaktivierungs-
durchführungsverordnung ohne Deaktivierung nach deren Vorgaben nicht
mehr in den Verkehr gebracht oder nach oder aus Deutschland verbracht
werden. Der Besitz bleibt zulässig.

Bearbeitet von WOF
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Also nicht(offiziell) handelbar.

 

Kommt auch in andern Sachen immer mal wieder was hoch:

Vor Jahren hier neuer, junger, hochdynamischer Staatsanwalt angefangen.

Wohl aus Langeweile oder Profilierungssucht alte Akten gewälzt und einer Familie das Grundstück/Haus GRÜNDLICHST umackern lassen.

Grund war das Verschwinden eines Kindes der Tochter das Eigentümers, als die grad in der Drogenszene versumpft war.

Nun dachte wohl das Herr Staatsanwalt, die junge Dame hätte das Kind damals getötet und bei den Eltern zuhause versteckt.

Nur blöd, dass die zu der Zeit keinen Kontakt nachhause hatte und in FFM weilte. Kam erst Jahre später wieder heim.

Alles für die Katz, das ganze Dorf in Aufruhr. Gefunden wurde GAR NIX.

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Da käme man ja dran.

Aber was nutzt es wenn dein Staatsanwalt sagt ist ok?
Der nächste kann das anders sehen.

Was nutzt es wenn dein Verwaltungsgericht sagt das ist ok?

Der nächste Richter kann das anders sehen.

Und was das dümmste Gericht dazu sagt möchte ich lieber

gar nicht wissen :(

 

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Steht im Text der VO doch auch so drin, wenn auch mit "sollte":

 

"In Anbetracht des Sicherheitsrisikos sollte diese Verordnung auch für vor dem Geltungsbeginn dieser Verordnung deaktivierte Feuerwaffen gelten, die nach diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht — was auch die unentgeltliche Übertragung, Handels- oder Tauschgeschäfte umfasst — oder in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden."

 

 

@MarkF: Wie sollte man sich deiner Meinung denn als Betroffener verhalten wenn man mit dieser DeFakto-Enteignung nicht besonders glücklich ist?

 

Ich denke wir reden hier über einen dreistelligen Millionenbetrag an Volksvermögen was sinnlos entwertet wurde.

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vor 10 Stunden schrieb Cascadeur:

In zerlegtem Zustand ist wohl jede alte Deko handelbar, analog den aktuellen Angeboten bekannter Händler.

 

Als Beispiel:

http://www.zib-militaria.de/epages/61431412.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61431412/Products/10523

 

Naja. Ob z.B. ein Deko-Colt-Python ohne Lauf genauso hübsch anzuschauen ist wie einer mit unauffällig geschlitztem Lauf?

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vor 20 Stunden schrieb rüdiger400:

Denn letztlich ist man allein auf weiter Flur wie man so schön sagt.

Da sitzen Bürger Richter und Staatsanwalt gegenüber erster ist völlig unbedarft was Waffen angeht.

Dürfte es gar nicht geben, besser wäre es Richter für spezifische Sachen zu haben.

Zum Beispiel einen der sich mit Waffenrecht auskennt (idealerweise selbst Schütze/Jäger) oder einen

der im Medizinrecht geschult ist zB. bei Ärztepfusch-aber das wäre ja wieder mal zu teuer.

Gab es doch schon mal, ich hatte daher immer einen Ansprechpartner, dann wurde "rationalisiert", wie bei der Polizei: "Jeder macht alles", dass das Unsinn ist wussten wir, interessiert hat es keinen.

Die Schutzpolizei sollte beim Berliner Modell die meisten Anzeigen von der Anzeigenaufnahme bis zum Abschluss die Vorgänge selbst bearbeiten.

Bis man erkannte dass eine "sanfte" Spezialisierung doch wohl besser ist.

Bei der Kripo musste alle "rotieren" um immer wieder eine andere Verwendungsbreite zu erfahren, Dienststellen hat man bis zum "Erbrechen" umstrukturiert und Fachkenntnisse abgewürgt.

Polizisten wurden ausgebildet und man hatte in Berlin angeblich kein Geld für die Übernahme, also gingen sie nach Hamburg.

Niemand hat in der Verwaltung damit gerechnet wie alt manche Beamte sind und dass die dann mal pensioniert werden, bis es "plötzlich und unerwartet" so weit war, dass die Beamten fehlten.

Nun stellt man fast alles ein und schraubt Anforderungsbedingungen zurück.

Lachhaft.

Nunja junge Beamte verdienen ja dann nicht soviel wie die alten, erging es doch manchen Beschäftigten in zivilen Branchen ähnlich.

Steckt doch wohl System dahinter.

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vor 16 Stunden schrieb WOF:

Was nutzt es wenn dein Verwaltungsgericht sagt das ist ok?

Der nächste Richter kann das anders sehen.

Und was das dümmste Gericht dazu sagt möchte ich lieber

gar nicht wissen :(

Die Richterin war auf meiner Seite und nun jagt seit 3 Jahren ein Gutachten gegen jedes weitere Gegengutachten, bis sie ein Urteil fällt und das wird dann einer Partei nicht gefallen.

Sollte es dann weitergehen gefällt es dann der Rechtsschutzversicherung garantiert nicht mehr.

Dabei geht es lediglich um einen Streitwert von monatlich ca. 50,- €.

Man bedenke von daher die bisher aufgelaufenen Kosten.

Sollte das Verfahren dann mal abgeschlossen sein, (was wohl dann auf natürlichem Wege erfolgen könnte)möchte ich die Kosten dann auch nicht vererben wollen.

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vor 23 Stunden schrieb schmitz75:

Wenn die die Gutachten auch beschlagnahmt haben und das Verfahren beendet ist kann man doch erstmal die Gutachten zurückfordern, da spricht ja wohl nichts gegen eine Rückgabe.

Da sind wir dann wieder beim Fachwissen, da wird etwas mitgenommen und entweder gar nicht oder nicht richtig dokumentiert.

Beim unterzeichnen des Beschlagnahmeprotokolls wird nicht darauf geachtet, Kopien sind nicht vorhanden.

Beim Weiterleiten der sichergestellten Gegenstände wird unsachgemäß verfahren, Dokumente werden nicht wie vorgeschrieben den zuständigen Stellen zugeleitet, sondern irgendwo gelagert oder abgehoften.

Z.B. gehört die WBK z.B. nicht an den Waffenvorgang sondern zur Waffenbehörde, was oft missachtet wird, von daher rate ich jedem sich Kopien seiner Dokumente anzulegen.

 

Ein negatives Beispiel was ich wohl schon vor längerer Zeit darlegte:

Bei einem LWB wurden vor einigen Jahren Waffen und WBK beschlagnahmt, nach Ende des Verfahrens wurden die Waffen wieder freigegeben und die Waffenbehörde hatte keine Einwände.

Also holte sich der LWB die Waffen aus der Asservatenkammer ab, die WBK fehlte.

Er fuhr dann mit seinen Waffen ordnungsgemäß verpackt nach Hause, dort kam es dann erneut zum Streit mit seiner Ehefrau so dass er die Wohnung verließ um die Waffen an einen sicheren Ort zu verbringen.

Ehefrau rief über 110 die Polizei die dann das Fahrzeug im fließenden Verkehr stoppte und die Waffen sicherstellte da er ja die Berechtigung anhand der WBK nicht nachweisen konnte.

Also wieder neues Strafverfahren und Beschlagnahme.

Die Waffen landeten auf meinem Tisch da zuständig und ich hatte ja auch nach Weisung der Staa die Freigabe veranlasst.

Also Strafverfahren "totgemacht", die Waffen erneut ausgegeben und den Verbleib der WBK recherchiert, nach langer Suche fanden wir sie dann in der abgelegten Strafakte wo sie gar nicht hingehörte.

Den Zeitaufwand will ich gar nicht erst beschreiben.

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