Zum Inhalt springen
IGNORED

DEKO Waffen Gutachten


Speed28

Empfohlene Beiträge

Nun, was willst machen, wenn bei Dir ein "Altdeko" von anno Tobak "gefunden" wird, der gemäß Gutachter noch Schußwaffencharakter hat?

-> ZONK!

Ist ein heißes Pflaster, das ist aber wohl nicht allen Dekosammlern bewußt.

 

Problem ist, dass sich die Richtlinien mehrfach geändert haben, keinen das wirklich interessiert hat, es bisher keine Kunsequenzen gab.

Jetzt kanns eben sein, dass einem dass auffe Füsse fällt.

 

Wenn natürlich Dokumenten nach der Sicherstellung "verlorengehen" und man keine Zeugen oder Backups hat, auch wieder ->ZONK

 

Ich will ja keinem Böses, aber man muss sich eben ABSICHERN, wenn man auf so dünnem Eis steht.

Zeugen sind immer gut, je mehr, je besser.

OK, wenn die MIB morgens um 4 kommen, dann wird's enge.............

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb AWO425:

Nun, was willst machen, wenn bei Dir ein "Altdeko" von anno Tobak "gefunden" wird, der gemäß Gutachter noch Schußwaffencharakter hat?

-> ZONK!

Ist ein heißes Pflaster, das ist aber wohl nicht allen Dekosammlern bewußt.

 

Problem ist, dass sich die Richtlinien mehrfach geändert haben, keinen das wirklich interessiert hat, es bisher keine Kunsequenzen gab.

 

Es gab und gibt genügend Verfahren mit unterschiedlichen Ausgängen, allerdings werden diese kaum publik, wofür auch.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

Was nützt denn ein teurer Prozeß für eine Deko die man für ca. 100,- € fachgerecht neu erwerben kann?

Daher sprach ich von abwägen.

 

Irgendwie möchtest du (bewusst?) nicht verstehen?

Es geht nicht um neuerwerben, es geht darum das solche "Geschichten" schnell zu einem Strafverfahren werden.

Was damit verbunden ist solltest du wissen.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb AWO425:

Nun, was willst machen, wenn bei Dir ein "Altdeko" von anno Tobak "gefunden" wird, der gemäß Gutachter noch Schußwaffencharakter hat?

Dann kann man eigentlich nur einen guten Anwalt reden lassen der versucht den Herrschaften zu erklären, daß sie sich vielleicht mal an die eigenen Gesetze halten mögen. Wenn der Gesetzgeber bei jeder Runde Deko - Verschärfung verpennt hat der Polizei, dem Staatsgewaltigen und der Richterin ihre Wünsche welche die etliche Jahre später haben von den Lippen kann das nicht zu Lasten des Besitzers gehen. Daß der Gesetzgeber bei jeder Deko - Verschärfung den Altbestand absichtlich vergessen haben könnte will ich mir gar nicht vorstellen. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Als Legalwaffenbesitzer kann man sich eigentlich nur ganz weit von dem Dekokram fernhalten, sind so viele Tretminen drin, da wäre bei ner Kontrolle genug Gefahrenpotential.

 

Es wird oft genug zu Lasten des Besitzers gehen, fürchte ich. Anwalt hin oder her.

Die Regelungen haben nie nen Altbesitzregelung beinhaltet, ab Datum X war halt das und das nur noch handelbar und gut.

Ob bewußt oder unbewußt, durch dieses Verfahren befindet sich genung zweifelhaftes Material im Umlauf.

Vor Jahren wurden immer wieder Altdekos heiß beworben und Egun und für gutes Geld verkauft.

 

Ich erinner mich noch an die Zeiten der Teilesätze, nicht gegen Zusammenbau gesichert, etc. Dann gabs die nur noch gegen Zusammenbau gesichert, dann nur noch als komplette Deko mit Demontagesperre oder festgebratener Abzugsgruppe und was was ich noch alles für Spielarten.

 

Hat mal wer ne komplette Zusammenstellung, wie was wann war?

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es wäre vielleicht hilfreich zu erfahren, ob die Dekos vor dem 8.4.2016 in Vekehr gebracht wurden (also erstmal in D verkauft wurden, egal an wen). Denn davor bestand definitiv keine Plicht für eine Bescheinigung und die Sache wäre doch ziemlich klar. Also?

Bearbeitet von MarkF
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Stunden schrieb chapmen:

Irgendwie möchtest du (bewusst?) nicht verstehen?

Es geht nicht um neuerwerben, es geht darum das solche "Geschichten" schnell zu einem Strafverfahren werden.

Was damit verbunden ist solltest du wissen.

Du scheinst mich nicht verstehen zu können!

 

Mit Prozeß meine ich das Strafverfahren und nichts anderes.

Die Staatsanwaltschaften versuchen wegen so einem "Müll" gar nicht erst einen Prozeß "aufziehen" zu wollen, wenn doch einer in Gang gebracht wird versuchen die Richter einen Deal auszuhandeln, "entweder oder"!

Der Ausgang ist immer ungewiß.

 

Alleine schon bei einem Vergleich wird es teurer.

 

Von daher meine ich dass man sich durchaus die Frage stellen sollte:

Habe ich damals 200,- oder 500,- € für eine Deko ausgegeben, was kostet sie heute? 800,- €?

Verzichte ich auf die alte und erspare mir das Verfahren (Einstellung) und die Kosten?

Die dürften sich so um die 2.000,- € (zuzüglich Anwalt) bewegen.(Kenntnisstand vor ca. 5 Jahren)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So wird's sein.

Zumal der Wert alter Deko heute eher bei Null liegen würde, da nicht handelbar.

Oder eben arg hoch, weil Schwarzmarkt.

Egal wie, es kann in die Hose gehen.

 

Ist aber schon krass, wie da mehr oder minder bewußt geschaffene Lücken für Kriminalisierung sorgen.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es geht eben offensichtlich um den ideellen Wert und der ist nicht ersetzbar.

Wenn ich an den polnischen Deko-Sammler denke, der alle Waffen sammelte die jemals auf polnischen Territorium verwendet wurden und er nicht mehr wußte was er eigentlich hatte, sondern nur was ihm noch fehlte.

Tolle Sammlung, war recht spannend seinen Erzählungen zuzuhören. (von daher sollte man auch miteinander reden)

Leider ist er auch auf einen Händler reingefallen der unsachgemäß unbrauchbar gemachte Waffen handelte.

Die Aktion war auch entspannt und wir zogen einen Fachmann von KT direkt vor Ort hinzu, so dass nur das eingesammelt wurde was "relevant" war, ansonsten hätten wir einen LKW benötigt.

Das meiste bekam er auch kurzfristig zurück, nur 2 oder 3 Stücke, dafür bekam er die Auflage der Staa. entweder "nacharbeiten" oder vernichten.

Er entschied sich für das Vernichten, da die andere Variante zu teuer für ihn war, dafür wurde das Verfahren eingestellt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Minuten schrieb heletz:

Seitdem das Stichwort "Hausdurchsuchung" gefallen ist, interessiert den TE das Thema wohl nicht mehr so?

Korrekter Weise müßte das ja auch Wohnungsdurchsuchung heißen.;)

Aber Gebäudedurchsuchung scheinst du ja auch nicht gemeint zu haben.:D

Bearbeitet von uwewittenburg
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

Die Staatsanwaltschaften versuchen wegen so einem "Müll" gar nicht erst einen Prozeß "aufziehen" zu wollen, wenn doch einer in Gang gebracht wird versuchen die Richter einen Deal auszuhandeln, "entweder oder"!

 

 

 

Ich kann dir gerne entsorechende Unterlagen von Sta und Richtern zukommen lassen die "eben wegen solchen Müll" das ganz grosse Programn gefahren haben. Aktuell aus letzten Jahr, aber auch durchgängig aus den letzten 20 Jahren.

Da werden Gradzahlen der Abschrägung an deaktivierten Verschlüssen gemessen- vorgegeben 45 Grad, ermittelt 41 Grad. Behördengutachten sagt aus das diese Abänderung nicht den Vorschriften entspricht. Das Behördengutachten sagt jedoch nichts dazu das dieser Verschluss nicht mehr funktionsfähig ist. Strafverfahren wegen Verstoss KWKG eingeleitet, nun rate auf wessen besonderem betreiben.

Vor Gericht ( und Staatsanwälten ) bist du in.......

Bearbeitet von chapmen
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Minuten schrieb chapmen:

Ich kann dir gerne entsorechende Unterlagen von Sta und Richtern zukommen lassen die "eben wegen solchen Müll" das ganz grosse Programn gefahren haben. Aktuell aus letzten Jahr, aber auch durchgängig aus den letzten 20 Jahren.

Auch für Berlin?

 

P.S.:

Entweder hing da mehr dran, oder man hatte etwas mit dem man sich endlich beschäftigen konnte.

Bei einem bisher "unvorbelasteten" oder unbescholtenen Bürger wohl eher nicht.

 

Bearbeitet von uwewittenburg
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Berlin zumindest in den letzten Jahren nicht. Meine aber da war mal was in Verbindung mit Teilesätzen vor 10 Jahren das bundesweit ausuferte. Müsste ich mal nachfassen.

Nein, in den meisten Fällen hängt eben nicht mehr dran- da muss man als Sta dann versuchen die ganze Sache an einem Strohhalm wie diesem geschilderten zu legitimieren.

Bearbeitet von chapmen
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Minuten schrieb chapmen:

............da muss man als Sta dann versuchen die ganze Sache an einem Strohhalm wie diesem geschilderten zu legitimieren.

Dan hat man wohl etwas anderes vermutet, ansonsten verbrennt sich niemand die Finger.

Die Richter sind bemüht ihre Fälle schnell "durchzuwinken", bzw. gleich durch einen Deal abzuwürgen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Minuten schrieb uwewittenburg:

Dan hat man wohl etwas anderes vermutet, ansonsten verbrennt sich niemand die Finger.

Die Richter sind bemüht ihre Fälle schnell "durchzuwinken", bzw. gleich durch einen Deal abzuwürgen.

Vermutlich in Berlin, woanders ( nicht nur im Bezug zum WaffG.) weniger.

Aber auch der gerne von dir angebrachte "Deal", der eigentlich keiner ist, ist nicht zwingend vorteilhaft aus Sicht des Beschuldigten. Mann muss keinen Deal eingehen wenn offensichtlich versucht wird etwas zu stricken.

Läuft aber völlig ot.

Bearbeitet von chapmen
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb AWO425:

So wird's sein.

Zumal der Wert alter Deko heute eher bei Null liegen würde, da nicht handelbar.

Oder eben arg hoch, weil Schwarzmarkt.

 

Wie kommt ihr auf so eine Behauptung?

Die EU-Dekowaffen-VO, nennen wir sie mal so, gilt nur für national neu, d.h. erstmals, in Verkehr gebrachte Dekos. Daher gab es im April 2016 auch sozusagen den Totalausverkauf aller Dekos, zumindest einen run auf diese. Sofern unser Gesetzgeber auf Grundlage dieser VO nicht eine Verschärfung des geltenden Rechts bastelt, die auch für sog. Altdekos, also insbesondere für die bis April 2016 legal verkauften Dekos, die entsprechend der bis dahin geltenden Normen deaktiviert wurden, gilt, bleibt es insofern nicht nur wie es ist sondern deren Wert wird, da ihre Zahl jedenfalls offiziell nicht zunehmen kann, tendenziell steigen. Siehe auch z.B. die astronomische Preiseentwicklung etwa bei den StG 44, die ehemdem als gerade noch zulässige Teilesätze für ein paar hundert Mark verscherbelt wurden und deren Preis bis um den Faktor 20 stiegen (ja, jetzt kann man den Euro-Inflationsfaktor rausrechnen, aber der Faktor 10 bleibt sicherlich).

Bearbeitet von MarkF
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb chapmen:

Aber auch der gerne von dir angebrachte "Deal", der eigentlich keiner ist, ist nicht zwingend vorteilhaft aus Sicht des Beschuldigten. Mann muss keinen Deal eingehen wenn offensichtlich versucht wird etwas zu stricken.

Der "Deal" wird gerne angeboten wenn die Anklage ohnehin

auf dünnem Eis gebaut ist. Bei klarer Sach- und Beweislage

macht der Staatsanwalt kein Angebot.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb MarkF:

Die EU-Dekowaffen-VO, nennen wir sie mal so, gilt nur für national neu in Verkehr gebrachte Dekos. Sofern unser Gesetzgeber auf Grundlage dieser VO nicht eine Verschärfung des geltenden Rechts bastelt, die auch für sog. Altdekos, also insbesondere für die bis April 2016 legal verkauften Dekos, die entsprechend der bis dahin geltenden Normen deaktiviert wurden, gilt, bleibt es insofern nicht nur wie es ist sondern deren Wert wird, da ihre Zahl jedenfalls offiziell nicht zunehmen kann, tendenziell steigen.

Sehe ich genauso. Allerdings hat das Innenministerium ein

Schreiben in die Welt gesetzt nach dem jedes Anbieten ein

Inverkehrbringen sein soll. Das verunsichert jetzt alle.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Minuten schrieb WOF:

Sehe ich genauso. Allerdings hat das Innenministerium ein

Schreiben in die Welt gesetzt nach dem jedes Anbieten ein

Inverkehrbringen sein soll. Das verunsichert jetzt alle.

 

Was? Wirklich? Die spinnen doch. Kannst Du das mal posten oder einen Link darauf?

Allerdings kann der Gesetzgeber natürlich über die VO hinausgehen, wobei ich mal unterstellen möchte, das das BVerfG die damit verbundene faktische Enteignung aufgrund der unermesslichen Gefahren (wie wissen ja alle, daß jedes Jahr zigtausende Menschen mit Dekos, sei es so oder reaktiviert, ermordet werden) die von Dekos für den Rechtsstaat ausgeht und überhaupt nicht überschätzt werden können, billigen wird/würde.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.