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Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Minuten schrieb MT80:

Da lese ich jetzt aber nicht raus, dass ich jeden neuen Schrank unbedingt anmelden muss.

 

Im Moment scheint das der ein oder andere zu machen, um "Reserven" zu schaffen für zukünftige Waffenkäufe. Das ist natürlich keine Pflicht sondern der Versuch der Selbsthilfe. 

Es sagt ja keiner, dass man von seinen drei Waffen nicht jeweils eine in 3 A/B Schränke stellen kann.(Beispiel) Somit hätte man dann Bestandsschutz für weitere 27 Waffen. Zumindest theoretisch. Und damit man diesen Bestandsschutz für  sich geltend machen kann, muss die Behörde ja vor der Reform von den Umständen vor Ort Kenntnis erlangen...

 

...was die Behörde daraus macht wird die Zeit zeigen...und sicherlich das ein oder andere Verwaltungsgerichtsverfahren...

Bearbeitet von hellbert
Geschrieben

Dass die Behörde vorm Inkrafttreten des Gesetzes Kenntnis vom Besitz (oder besser Gebrauch) der Schränke haben muss ist natürlich klar. Mir kam es beim Lesen der vorigen Beiträge nur so vor, als wäre eine Anmeldung jedes neuen Waffenschrankes eine Pflicht des LWB.

 

Ich schaffe übrigens auch gerade "Reserven" für die Aufbewahrung: Vor 4 Wochen einen gebrauchten 7-er A-Schrank gekauft (der 3.) und heute kam mein letzte Woche bestellter B-Würfel:

https://www.eisenbach-tresore.de/Waffenschrank/Waffenschrank-Kurzwaffen-der-VDMA-Stufe-B-mit-Innentresor-und-Widerstandsgrad-1-nach-EN-1143-1-Kurzwaffen-MunitionKurzwaffenschrank/Kurzwaffentresor-KWT-610-Kombi.html

Endlich paßt der MP5k-Klon in einem Stück in den Tresor...

 

Ich werde meine SBine nächste Woche mal anrufen, wie die "Anmeldung" der Schränke laufen soll.

 

MT

Geschrieben

Passt nur auf, dass ihr am Ende nicht mehr ausgebt, als ein neuer 0er mit Aufstellungsservice kostet... ;)  aber ihr seid ja alle schon groß...:friends:

Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb hellbert:

Paragraph 36 Abs. 3 WaffG

"Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen."

vor 43 Minuten schrieb MT80:

@hellbert:

da lese ich jetzt aber nicht raus, dass ich jeden neuen Schrank unbedingt anmelden muss.

Ist halt eine evtl. eine Auslegungsfrage. Ich lese aus "... hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen...nachzuweisen." ein "... hat der zuständigen Behörde alle vorhandenen zur sicheren Aufbewahrung getroffenen ...nachzuweisen." raus und Du halt "... hat der zuständigen Behörde die Mindestanforderungen zur sicheren Aufbewahrung der vorhandenen Waffen getroffenen...nachzuweisen.".

Spätestens wenn Du mehr als 10 Langwaffen hast und nur einen A-Schrank gemeldet hast (bzw. vergisst den zweiten A-Schrank zu melden) hältst Du, ohne eine Meldung des neuen Schranks, den §36 Abs. 3 WaffG nicht ein.

 

PS: Wobei ich auch mal schauen muss, ob ich alle Schränke, die ich z.b. auch in der Firma zur, wenn auch nur sporadischen/kurzfristigen, Aufbewahrung nutze, auch angegeben habe. Wahrscheinlich eher nicht, allerdings sind das nur mindestens 0/1er oder höher eingestuft, was aber, wenn ich recht habe, natürlich trotzdem gemeldet werden müsste.

 

vor 10 Minuten schrieb MT80:

Ich werde meine SBine nächste Woche mal anrufen, wie die "Anmeldung" der Schränke laufen soll.

Frag doch mal, wie Deine SBine das sieht. Wird bestimmt auch nicht bei allen SB bzw. Behörden gleich gehandhabt. Ich bin auch gespannt wie "mein" SB das sieht.

 

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb hellbert:

Passt nur auf, dass ihr am Ende nicht mehr ausgebt, als ein neuer 0er mit Aufstellungsservice kostet...:friends:

Keine Sorge, habe die Preise vorher verglichen. Geht nicht nur ums Geld - ich wohne in einem ca. 400 Jahre alten Haus. Unten Bruchstein, die Ziwschendecken aus Eichenbalken mit Ästen und festgestämpftem Lehm dazwischen. Da will ich keinen zu schweren Tresor drauf stellen.

 

Ich werde die SBine sicher nicht mit der Nase drauf stoßen, dass ich vielleicht gegen §36 verstoßen habe. Da ich aber mehr als 10 Lange besitze und bei der Anmeldung nie was dazu gesagt wurde, gehe ich davon aus, dass es bei uns eher um die Mindestanforderung geht.

 

MT

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb MT80:

Ich werde meine SBine nächste Woche mal anrufen, wie die "Anmeldung" der Schränke laufen soll.

 

MT

Sicherlich auch eine mit Glaskugel.

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb chapmen:

Sicherlich auch eine mit Glaskugel.

 

Naja, wenn in der Akte erst einmal drei Schränke drin stehen, hat man zumindest eine Argumentationsgrundlage...

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb MT80:

 

da lese ich jetzt aber nicht raus, dass ich jeden neuen Schrank unbedingt anmelden muss.

 

Nein, aber angesichts der Altbestandsschutz-Regelung für A/B-Schränke kann es rechtlich und praktisch von großem Vorteil sein, deren Besitz und Benutzung jetzt der Behörde mitzuteilen. 

 

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb detlef86:

Also ich bin mal gespannt, ob der Bundespräsident auch diesmal 8 oder 10 Wochen für die Unterschrift braucht wie damals bei der Jagdgesetzänderung.

 

Als das WaffG 2002 geändert wurde, da haben sie vier Wochen gebraucht, um da rein zu schreiben, dass 10-jährige Kinder selbst unter Aufsicht der Eltern nicht mehr mit dem Luftgewehr schießen dürfen.

 

Und es hat dann ein halbes Jahr gedauert, bis das Gesetz veröffentlicht wurde.

 

Danach hat es zwei Jahre gedauert, bis die Allgemeine Waffenverordnung zum Gesetz raus kam.

 

Und es hat weitere sieben Jahre gedauert, bis die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Gesetz da waren.

 

Noch Fragen?

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb MT80:

Dass die Behörde vorm Inkrafttreten des Gesetzes Kenntnis vom Besitz (oder besser Gebrauch) der Schränke haben muss ist natürlich klar. Mir kam es beim Lesen der vorigen Beiträge nur so vor, als wäre eine Anmeldung jedes neuen Waffenschrankes eine Pflicht des LWB.

 

Ich schaffe übrigens auch gerade "Reserven" für die Aufbewahrung: Vor 4 Wochen einen gebrauchten 7-er A-Schrank gekauft (der 3.) und heute kam mein letzte Woche bestellter B-Würfel:

 

So ist es. Es gibt keine Pflicht, Tresore zu melden. Aber melden macht in diesem Zusammenhang frei (garantiert die Altbestandsregelung).

 

Aber mein noch minderjähriger Sohn darf sich dann ggf. im Erbfall einen Waffenraum bauen, weil das wahrscheinlich billiger kommen wird, als neue Nuller-Schränke (oder 1er oder 2er je nach Verrücktheitsgrad unserer künftigen Politikeska) für die (größtenteils langen) Erbwaffen anzuschaffen. Den kann er dann vom Erlös des Eisenschrottes der geerbten A- und B-Schränke teil-finanzieren.

 

Abgesehen davon sind Politiker, die informiert wurden, daß es auch die S1 und die S2 Norm noch gibt, dieses aber vorsätzlich ignorieren, Verräter am eigenen Volk und gehören demokratisch abgewählt sowie in die unbezahlte Arbeitslosigkeit verbannt.

Geschrieben

Wenn ich einen neuen Tresor kaufen sollte, dann schreibe ich den ein oder anderen deutschen Hersteller mit interessantem Modell an und frage ihn, was er denn getan hat, um diese Regelung zu verhindern. Wenn dann nichts substantielles bei rum kommt, bekommt er die Antwort, dass er dass mal besser getan hätte....

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Sal-Peter:

 

So ist es. Es gibt keine Pflicht, Tresore zu melden. Aber melden macht in diesem Zusammenhang frei (garantiert die Altbestandsregelung).

 

Aber mein noch minderjähriger Sohn darf sich dann ggf. im Erbfall einen Waffenraum bauen, weil das wahrscheinlich billiger kommen wird, als neue Nuller-Schränke (oder 1er oder 2er je nach Verrücktheitsgrad unserer künftigen Politikeska) für die (größtenteils langen) Erbwaffen anzuschaffen. Den kann er dann vom Erlös des Eisenschrottes der geerbten A- und B-Schränke teil-finanzieren.

 

Abgesehen davon sind Politiker, die informiert wurden, daß es auch die S1 und die S2 Norm noch gibt, dieses aber vorsätzlich ignorieren, Verräter am eigenen Volk und gehören demokratisch abgewählt sowie in die unbezahlte Arbeitslosigkeit verbannt.

 

 

Durchaus möglich dass dein noch minderjähriger Sohn eines fernen Tages nicht mal mehr einen Waffenraum brauchen wird.

Geschrieben

Anstatt von "Tresorlobby" zu schwafeln sollte sich der "LWB"  fragen ob er sich überhaupt in irgendeiner Form gegen den seit 2 Jahren bekannten Gesetzentwurf gewehrt hat. Urdeutsch wird nun ein schuldiger benötigt um das eigene Unvermögen zu beschönigen.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb chapmen:

Anstatt von "Tresorlobby" zu schwafeln sollte sich der "LWB"  fragen ob er sich überhaupt in irgendeiner Form gegen den seit 2 Jahren bekannten Gesetzentwurf gewehrt hat.

 

Der Mehrheit der deutschen LWB wird das Thema schlicht weg egal gewesen sein.. und wenn, dann haben sie irgendwo im Internet oder Stammtisch rum gejammert. Die angeblich vorhandene Waffenlobby hat geschlafen und die Tressorlobby hat das gemacht was man von ihr erwartet.. also was soll man sich groß aufregen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb Hunter375:

 

Dem deutschen LWB ist das Thema schlicht weg egal gewesen ... und wenn, dann haben sie irgendwo im Internet oder Stammtisch rum gejammert. Die Waffenlobby ist nicht vorhanden und die Tressorlobby hat das gemacht was man von ihr erwartet..

 Wie auch die anstehende Änderung des WaffG. aufgrund der EU Beschlüsse auch ohne weiteres durchgewunken wird. Ausser Betroffenheitsstatements ist mir in Deutschland keinerlei Widerstand bekannt.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Was will man als Betroffener auch widerständlern? Alle Lobbyisten bzw. vermeintliche Vertreter unserer Interessen geigen immer wieder drauf rum dass es uns ja ohnehin nicht betrifft wegen Bestandsschutz usw. und ziehen sodann übers andere Lager her (BDS über DSB vice versa, oder Jäger über Sportschützen, ...), schreibste Emails oder Briefe wirst du wenn überhaupt mit Serienbriefvorlagen abgewimmelt. Kommt ne Wahl wählt man den selben Feist wieder weil es könnte ja noch schlimmer kommen, und eine Aktion wie z.B. in Frankreich mit Mist vorm Parlament oder blockierten Autobahnen oder sonst etwas wird nie in BRD passieren, weil wir alle so wie wir hier beisammen sind viel zu viel zu verlieren haben.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 46 Minuten schrieb Sonntagsfahrer:

 wie z.B. in Frankreich mit Mist vorm Parlament oder blockierten Autobahnen oder sonst etwas wird nie in BRD passieren, weil wir alle so wie wir hier beisammen sind viel zu viel zu verlieren haben.

Franzosen haben nichts zu verlieren? Würde mal eher sagen die haben zumindest mehr Eier in der Hose.

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Was konkret haben die Franzosen gemacht und dadurch gewonnen?

Ich dachte Firearms United schrieb was von Konfiszierung der belt-fed Halbautomaten und dabei soll es nicht bleiben?

Geschrieben

Das Beispiel der Franzosen war nicht auf Waffen bezogen. Es gibt auch andere Dinge für die man sicht- und fühlbar im wahrsten Sinne des Wortes auf die Strasse gehen kann um der Politik klar zu machen das es Dinge gibt mit dem Teile der Bevölkerung nicht einverstanden sind.

Firearms United? Keine Ahnung.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Sonntagsfahrer:

Durchaus möglich dass dein noch minderjähriger Sohn eines fernen Tages nicht mal mehr einen Waffenraum brauchen wird.

 

Das ist durchaus möglich, aber es liegt an uns, dies in fernere Zukunft zu verschieben.

 

Abgesehen davon, kommt es immer anders, als man denkt. Als ich noch in die Schule ging und unser Geo-Lehrer uns mit Stummen Karten vom Ruhrgebiet gequält hat, hätte ich mir nie träumen lassen, daß dieser Mann in die Zukunft sehen konnte. Ich glaubte damals fest, daß ich es frühestens als Rentner in "den Westen" schaffen werde. 

In nur 100 Jahren haben wir in allein in Deutschland 7 verschiedene Regierungsformen gehabt (Kaiserreich, Weimarer Republik, 3. Reich, Besatzung bis 1949, DDR und BRD incl. vereinigtes Deutschland). Wer weiß, wie viele Umbrüche es noch in den nächsten 30 Jahren geben wird, statistisch gesehen ist mal wieder einer dran.

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