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IGNORED

Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz


chris1605

Empfohlene Beiträge

Einen regelrechten Ausverkauf gibt es aber offenbar immer noch nicht. Die Händler sind scheinbar zuversichtlich, ihre Bestände auch in Zukunft für sonstige Zwecke an Kunden verkaufen zu können ...

Das Angebot für 72 Euro konnte ich nicht finden. Ich hätte Interesse an einem günstigen B-Würfel, der zumindest groß genug sein sollte, dass man auch 6-Zoll Kurzwaffen hineinbekommt, oder ein Micro-Roni mit eingelegter Waffe.

Wenn man eine verschlossene Geldkassette in den B-Schrank stellt, um Munition darin aufzubewahren, entspricht das dann rechtlich schon einem abschließbaren Munitionsfach, oder müsste man die Kassette im Schrank auch fest verschrauben?

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Die meisten Händler werden die Änderung noch gar nicht auf dem Schirm haben. Wer von denen nicht auch noch mit Waffen und Munition handelt, hat i.d.R. kaum mehr Ahnung vom Waffenrecht und seiner Entwicklung als die sportschaubegeisterte Masse. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

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vor 7 Stunden schrieb Schwarzseher:

 

Wenn man eine verschlossene Geldkassette in den B-Schrank stellt, um Munition darin aufzubewahren, entspricht das dann rechtlich schon einem abschließbaren Munitionsfach, oder müsste man die Kassette im Schrank auch fest verschrauben?

Ich benutze eben diesen "Mini B-Schrank" zur Lagerung von 22lr. u. .45acp Munition. Passt nich wirklich viel rein....

Nix mit extra Geldkassette. 

Imho ist es auch noch höherwertiger als nen "Blechspind" mit Schwenkriegelschloss

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vor 11 Stunden schrieb Schwarzseher:

 

Wenn man eine verschlossene Geldkassette in den B-Schrank stellt, um Munition darin aufzubewahren, entspricht das dann rechtlich schon einem abschließbaren Munitionsfach

Ja.

Du kannst die Kassette auch draußen lassen, ohne anzuschrauben. 

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Am 1.6.2017 um 10:49 schrieb Mausebaer:

Einmal davon abgesehen, dass ich nur mit Mühe das Zeug hätte, um in einem €250-Schränkchen Waffen im Anschaffungswert von k€ 6 unterstellen zu können. Da müsste ich lt. Bestandsliste glatt meine 5 teuersten langen Anschaffungen der letzten 15 Jahre zusammen packen. :closedeyes:

 

Naja, der 250€ Schrank ist ein 7er A-Schrank und wenn jemand dann einfach nur 2xAR + SLF + nen UHR zB. reinstellt hat er locker 5000€ beisammen...

 

Ich weiß halt auch nicht, versichern ist wohl die "bessere" Lösung als einfach darauf zu vertrauen, dass einfache Diebe die sich an einem A-Schrank versuchen würden mit Flex oder Brechstange einen 1er Schrank mit 180kg in Ruhe lassen würden bzw. trotz Verankerung abreißen und mitnehmen...

Bearbeitet von keks
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Am 3.6.2017 um 19:41 schrieb Elektronengehirn:

Kein Witz: Vorne drauf ist gut sichtbar ein Aufkleber / Schild mit einer Art (?) Seriennummer, zumindest unterscheidet die sich zwischen den beiden Würfeln. Ich hoffe mal, dass man damit KEINEN Nachschlüssel bekommt:

 

Nein, bekommst Du damit nicht.

 

Der Tresorhersteller kauft die Schlösser auch nur zu. DIE haben eine Seriennummer, wenn ich mich nicht täusche. Allerdings kommt man da nicht dran, wenn man mal einen Nachschlüssel bräuchte...

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vor 2 Stunden schrieb keks:

 

Naja, der 250€ Schrank ist ein 7er A-Schrank und wenn jemand dann einfach nur 2xAR + SLF + nen UHR zB. reinstellt hat er locker 5000€ beisammen...

 

Ich weiß halt auch nicht, versichern ist wohl die "bessere" Lösung als einfach darauf zu vertrauen, dass einfache Diebe die sich an einem A-Schrank versuchen würden mit Flex oder Brechstange einen 1er Schrank mit 180kg in Ruhe lassen würden bzw. trotz Verankerung abreißen und mitnehmen...

 

Ok, mein letzter Kauf vom Händler war 'ne russische BF für etwas über € 30. :blush:

 

Wenn Du einen Versicherungsvertreter oder -makler fragst, ist natürlich Versichern ganz toll. Andererseits scheint der Verlust von erwerbsberechtigungspflichtigen Waffen trotz des Hypes bei Einbruchdiebstählen minimal zu sein. Selbst in der hier genannten Begründung soll nur eine "Waffe" abhanden gekommen, aber viele Sicherheitsbehältnisse aufgebrochen oder entwendet worden sein. Leider sind die Angaben zum :bad: ungenau.

Scheinbar verschmähen Einbrecher ewb-pflichtige Waffen. Vermutlich weil die Waffen registriert sind und im seltenen Fall eines Falles einen Richter nicht gerade milde stimmten. Wenn, dann wäre wohl bei einer Hausratversicherung der Ersatz von Schäden durch erfolgte und versuchte Ein- und Aufbrüche wichtiger, als der Ersatz für gestohlene, ewb-pflichtige Waffen. 

 

Ich kann mir gut vorstellen das Würfel, die wie Möbeltresore aussehen, und große massive Schränke eher Täter anlockten, ggf. auch um mit entsprechenden Werkzeug wieder zu kommen, weil sie sich da drin anderen und wertvolleren Inhalt als registrierte Waffen erhofften. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

 

 

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Am 29.5.2017 um 20:29 schrieb HBM:

Und mein "Frag doch mal, wie Deine SBine das sieht." bezog sich darauf ob alle Schränke in denen aufbewahrt wird gemeldet werden müssen oder nicht...

Ich habe letzte Woche alle Typenschilder und Tresore abgelichtet und die Bilder per e-mail an meine SBine geschickt. Nachdem ich seitdem nichts von ihr gehört habe, rief ich sie heute an und fragte nach, ob die Bilder in Ordnung seien.

Sie hatte die Bilder bereits ausgedruckt und in meine Akte eingefügt.

Auf meine Frage, ob ich die Tresore besser früher angemeldet hätte sagte sie nur:

"Sie haben 2012 nach unserer Aufforderung die sichere Aufbewahrung Ihrer Waffen mit einem A- und einem B-Schrank nachgewiesen. So steht es in Ihrer Akte."

Da ich auf Arbeit war, hatte ich keine Zeit, um das weiter mit Ihr zu erörtern.

 

Gruß

 

MT

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Am 3.6.2017 um 19:41 schrieb Elektronengehirn:

Kein Witz: Vorne drauf ist gut sichtbar ein Aufkleber / Schild mit einer Art (?) Seriennummer, zumindest unterscheidet die sich zwischen den beiden Würfeln. Ich hoffe mal, dass man damit KEINEN Nachschlüssel bekommt:

Ist doch egal. Beim Beileidsbesuch der Staatsmacht nach einem allfälligen Einbruch gibst Du halt wahrheitsgemäß (dazu bist Du imho verpflichtet) an WER die Seriennummern UND den Tresorstandort kannte und lehnst Dich entspannt zurück.

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Zum Thema Waffen und Hausratversicherung: soweit ich weiß zählen Waffen in den Versicherungsbedingungen nicht zu den Wertgegenständen  (das wären z.B. Münzen einer Sammlung, lose Edelsteine,...).

Also wären sie auch beim Abhandenkommen aus einer Keksdose versichert.

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Hallo,

Ich bin gestern bei meiner Sachbearbeiterin die mir nichts genaues zum Waffenschrank sagen konnte gewesen. Ich will meine grüne WBK beantragen und dazu brauche ich ja beim beantragen einen Waffenschrank. Sollte ich also nächste Woche meinen Antrag stellen, würde doch ein a/b Schrank reichen, da das neue Gesetz noch nicht im Bundesanzeiger steht?

Dann habe ich gestern etwas im Internet geguckt und mit eise....tresore telefoniert und die haben mir folgende Auskunft gegeben. Sollte ich mir einen a/b Schrank kaufen, dürfte ich da nur die Waffen lagern die ich bis das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde auch tatsächlich schon besitzen würde. Er meinte sobald ich eine neue kaufe brauche ich einen anderen Schrank. Stimmt das so? Dann macht der Bestandschutz doch keinen Sinn.

Gruß
Larry

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vor 1 Minute schrieb larry78:

Also würde meine Vorgehensweise durchaus Sinn machen, meine WBK nächste Woche zu beantragen und einen a/b Schrank zu kaufen und gleich mit meinen Antrag einzureichen?

Gruß

Ja, wenn du dann gleich noch vor Inkrafttreten des Gesetzes dazugehörige Waffen dort aufbewahrst. 

Ohne konkrete Nutzung mit Waffen ist das Vorgehen sonst nutzlos.

Wann das Gesetz in Kraft tritt ist noch ungewiss.

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Geht vermutlich auch, die müssen nach der Gesetzesänderung eh weggeschlossen werden. Also Schrank hinstellen, alle freien Waffen rein, und das mit Fotobeweis an die Behörde melden. Dann hast Du einen Tresor "in Verwendung" zur Waffenaufbewahrung.

 

Ob Deine Behörde das ebenso akzeptiert, da die Waffe ja gar nicht unbedingt in so einen Tresor müßte, mußt Du mit Deiner Behörde klären. Fakt ist dann jedenfalls, daß Du einen Tresor "in Verwendung" hast.

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Sobald Du eine WBK hast, ist doch auch die Aufbewahrung einer geliehenen Waffe (Leihschein) möglich. Dazu ist auch ein zugelassener Schrank nötig.


Ich beantrage ja erst eine WBK!
Bis der Antrag durch ist, könnte ja das Gesetz auch schon durch sein.
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