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IGNORED

14-Jähriger und Kleinkaliber, Eltern statt Jugendtrainer


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Geschrieben

Hallo,

 

sehe ich das richtig: Wenn man als Sorgeberechtigter anwesend ist und selbst die normale Standaufsichtsbefähigung hat, darf man sein 14 Jahre altes Kind mit Kleinkaliber schießen lassen?

Eine besonders zur Kinder- und Jugendarbeit befähigte Person muss in dem Fall überhaupt nicht vor Ort sein, sondern nur die reguläre Standaufsicht?

 

Auf der Webseite des DSB steht:

http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/wichtigstes-zum-waffenrecht/

Zitat

 

Auf Schießstätten darf ohne behördliche Erlaubnis geschossen werden:

  • ab 12 Jahren: mit Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen
  • ab 14 Jahren: mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6 mm Ifb für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kal. 12 oder kleiner.

Voraussetzung ist, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind.

Das Schießen darf für Luftdruckwaffen bis zum 14. Lebensjahr und für sonstige Waffen bis zum 16. Lebensjahr nur unter Obhut einer zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten Person (Jugendbasislizenz) oder des zur Aufsichtführung berechtigten Sorgeberechtigten – neben der Schießstandaufsicht – durchgeführt werden.

 

 

In der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz ist erklärt:

27.4.2.1 WaffVwV:

Zitat

Das Erziehungsrecht berechtigt den Sorgeberechtigten zur Beaufsichtigung des Schießens seines Kindes, wenn er selbst die Berechtigung für die Aufsichtsführung nach § 11 AWaffV hat (§ 27 Absatz 3 Satz 1).


Original Wortlaut des Waffengesetzes:
§ 27 Abs. 3 WaffenG:

Zitat

 

(3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf

1.
    Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),
2.
    Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner

gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen. Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

 

 

Will mich nur noch mal versichern, denn in einigen Infoblättern zum Thema ist dieser Spezialfall, dass die Eltern selbst anwesend und als Standaufsicht qualifiziert sind, nicht berücksichtigt bzw. es wird so dargestellt, als wäre ausnahmslos ein "Jugendtrainer" erforderlich, wenn 14-Jährige KK schießen.

 

Gruß,

 

Schwarzseher

Geschrieben

ein "Trainer" ist garnicht nötig, lediglich eine zur Aufsichtsführung geeignete Person. bei Eltern wird die Eignung (für die EIGENEN) Kinder als gegeben angesehen.

 

bei den eigenen Kindern brauchts also keine JuBaLi (oder dergleichen), sondern nur die ganz allgemeine Befähigung zur Aufsichtsführung.

 

 

 

 

....oder kurz: ja, du siehst das richtig.

Geschrieben

Jepp, war mit der Grund das ich diesen unsäglichen " Lehrgang  zur verantwortlichen Standaufsicht " gemacht habe. Musste im Verein aber auch einige " überzeugen " das meine Tochter jetzt mit mir als Aufsicht schiessen darf, glauben wollten die das so einfach nicht. Ist aber genau so geregelt und den entsprechenden Ausdruck habe ich immer am Mann wenn die Tochter( mittlerweile 15 ) mitkommt und KK schiesst ( §27 WaffG, Schießstätten Schiessen durch Minderjährige auf Schießstätten, Nr 3 ). Gab bisher noch keine Probleme.

 

Peter

 

 

Geschrieben

Danke.

 

Am ‎24‎.‎11‎.‎2016 um 16:44 schrieb lvmen:

Wurde hier auch schon besprochen.

 

In dem Thread wurde erwähnt, dass die speziell zur Aufsicht über Kinder befähigte Person nur auf der Schießstätte anwesend, aber nicht unbedingt direkt beim Schützen stehen müsste. Würde es denn auch reichen, wenn sie sich zwei Türen bzw. fünf Meter weiter auf dem Druckluftstand aufhält und nur gelegentlich herüberschaut?

Die normale Standaufsicht ist natürlich auch noch da und ständig auf dem Feuerwaffenstand.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Schwarzseher:

Würde es denn auch reichen, wenn sie sich zwei Türen bzw. fünf Meter weiter auf dem Druckluftstand aufhält und nur gelegentlich herüberschaut?

 

stand das dort (der andere thread) nicht auch? lies den doch mal bitte GANZ, bevor Du wieder Fragen stellst!

Geschrieben

Das Schießen darf für Luftdruckwaffen bis zum 14. Lebensjahr und für sonstige Waffen bis zum 16. Lebensjahr nur unter Obhut einer zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten Person (Jugendbasislizenzoder des zur Aufsichtführung berechtigten Sorgeberechtigten – neben der Schießstandaufsicht –durchgeführt werden.

Gilt unter "sonstigen Waffen" auch Großkaliber, konkret .308 PSG ?

Wir hatten den Fall neulich und haben einer knapp 18 Jährigen untersagt, im Beisein ihres Vaters mit .308 zu schiessen.

Geschrieben

Großkaliber, also alles jenseits von .22 lfB und jenseits von Einzelladerflinten ist normalerweise erst ab 18 möglich, egal, ob eine Aufsicht mit Jugendbasislizenz/BDS-Jugendschiessleiterlizenz o. dgl. auf dem Platz anwesend ist oder nicht.

Ausnahmen: Im Rahmen der Jungjägerausbildung oder im Rahmen einer besonderen Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis für junge Sportschützen, die rechtlich - anderslautenden Gerüchten zum Trotz - sehr wohl immer noch möglich ist, aber sehr aufwändig ist. Hatte das dieses Jahr bei meinem Sohn durch und zum Dank hat er 12 Medaillen auf dem Deutschen Meisterschaft BDS geholt.

Aber einfach so mit einem Teenie < 18 in D Gewehr im Kaliber .308 schiessen wollen (egal ob EL oder HA), das geht in D *leider* nicht mehr.

 

Geschrieben
Am 11/26/2016 um 13:57 schrieb PetMan:

Sehr sportlich bei euch, Hut ab...........

 

Ganz ehrlich? Würde ich auch nicht meine Zuverlässigkeit auf's Spiel setzen. Egal wie kleinkariert das ist. Das Mädel muss doch nur auf Fratzenbuch posen und der Falsche muss es sehen - schon ist die K***e am Dampfen

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Raiden:

Das Mädel muss doch nur auf Fratzenbuch posen und der Falsche muss es sehen - schon ist die K***e am Dampfen

Und das ist leider keine graue Theorie, sondern knallharte Wirklichkeit.

Geschrieben

Hallo,

 

mal ein kleiner Spruch, bin ja auch Vater, unabhängig vom rechtlichem: Das Gehirn von Kindern und Jugendlichen ist nicht ausgereift. Das äußert sich das so, dass die Kinder von einem Moment auf den anderen eine schräge Idee haben, ihnen aber die Kontrollinstanz fehlt um fehlerhafte Ideen zu erkennen und unterdrücken. In der Realität passiert es dann, dass das Kind eine Pistole in der Hand hält und sich plötzlich zum Papa umdreht um ihm was ganz wichtiges zu erzählen. Dummerweise halt mit einer geladenen Waffe in der Hand.

 

IMO ist es ok wenn Kinder schießen. Aber zum Selbstschutz im Liegendanschlag mit einer schweren Waffe, da Kinder eine schwere Waffe nicht mal eben mit einem Schlenker in die falsche Richtung zeigen lassen können. Beim Putzen und sichern einer Waffe kann eine Aufsicht notfalls eingreifen. Aber schnelle Schwenker mit einer Pistole können halt dummerweise tödlich sein.

 

Viele Grüße

 

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Shiva:

Das äußert sich das so, dass die Kinder von einem Moment auf den anderen eine schräge Idee haben, ihnen aber die Kontrollinstanz fehlt um fehlerhafte Ideen zu erkennen und unterdrücken. In der Realität passiert es dann, dass das Kind eine Pistole in der Hand hält und sich plötzlich zum Papa umdreht um ihm was ganz wichtiges zu erzählen. Dummerweise halt mit einer geladenen Waffe in der Hand.

 

Das ist Unfug. Geschulte Kinder werden genau das nach spätestens zwei Trainingseinheiten nicht machen. Wenn sie es machen, war die Einweisung fehlerhaft.

Geschrieben

Wenn Unfug passiert war der Waffen-Drill nicht intensiv genug. Es hat schon was die goldenen Regeln immer wieder vorzubeten und zu trainieren. Das schafft meine Kleine (11) schon mit der Spielzeugsoftair zu 100%.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Shiva:

Hallo,

 

mal ein kleiner Spruch, bin ja auch Vater, unabhängig vom rechtlichem: Das Gehirn von Kindern und Jugendlichen ist nicht ausgereift. Das äußert sich das so, dass die Kinder von einem Moment auf den anderen eine schräge Idee haben, ihnen aber die Kontrollinstanz fehlt um fehlerhafte Ideen zu erkennen und unterdrücken. In der Realität passiert es dann, dass das Kind eine Pistole in der Hand hält und sich plötzlich zum Papa umdreht um ihm was ganz wichtiges zu erzählen. Dummerweise halt mit einer geladenen Waffe in der Hand.

...

 

Sollten Kinder solche Verhaltensweisen noch jenseits des Grundschulalters zeigen ist wahrscheinlich etwas wie ADS oder ADHS im Spiel. 

Man traut Kindern in dem Alter nämlich durchaus zu, mit dem Rad am Straßenverkehr teilzunehmen. Mit meinem Großen gehe ich auch Tauchen, das halte ich für wesentlich komplexer als das ( statische) Schießen. Ich halte es grundsätzlich auch für gefährlich, was das Schießen nicht ist. Die großen Tauchverbände halten Kinder ab etwa 10...12 Jahren für grundsätzlich tauchtauglich.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb erstezw:

Die großen Tauchverbände halten Kinder ab etwa 10...12 Jahren für grundsätzlich tauchtauglich.

 

Da funktioniert sogar das dynamische Schießen. Bei einem der Vereine wo ich outlaw Stahl (Regeln grob wie Steel Challenge, aber jedesmal andere Parcours) schieße sind regelmäßig Kinder so um die 12 dabei. Am Anfang typischerweise mit .22 und aus dem low-ready, später dann aus dem Holster mit 9mm. Einer der RO spezialisiert sich darauf und lobt richtig schön die Kleinen für das nicht nur korrekte sondern zur Beruhigung aller auch ostentative Befolgen der Sicherheitsregeln über den Klee. Das einzige, was ihm gelegentlich Anlaß zum Meckern gibt, ist wenn die Väter zu nahe an die Kinder herantreten, so daß er nicht vernünftig sehen kann oder die Kinder abgelenkt werden. Ich habe mir noch nie Sorgen wegen eines Kindes gemacht, auch beim USPSA (da wohl eher so ab 14) nicht. Ab und zu gibt's welche, die noch nicht bereit dafür sind und entweder immer oder wegen des Wettbewerbsstresses auf dem Wettbewerb alles erst auf den dritten Versuch treffen. Das ist dann für das Kind eher frustrierend.

 

Bei den Segelfliegern ist doch soweit ich mich entsinne auch der erste Alleinflug mit 14 erlaubt, und da hat man weil es halt ein Alleinflug ist keinen RO dabei, der einem wenn's not tut jeden Schritt erklärt oder im schlimmsten Fall das Sportgerät übernehmen und in einen sicheren Zustand bringen kann.

 

Probleme mit solchen Dingen: Meines Wissen absolut keine. Im Gegenteil. Die Kinder lernen früh, Verantwortung zu übernehmen und haben Schöneres und Intensiveres zu tun als bloß abzuhängen.

 

Das Alter wo ich mir eher Sorgen mache, sind Männer Mitte zwanzig, die nicht mit Schußwaffen aufgewachsen sind, insbesondere wenn sie mit ihren Freunden kommen und sich vor denen keine Blöße geben wollen, indem sie fragen, wie man etwas macht.

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