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IGNORED

Waffenrecht und Bundestagsabgeordnete


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Geschrieben (bearbeitet)

Inzwischen wurde ja oft besprochen, das MdB eine Waffe besitzen und führen dürfen, wenn auch sicher nicht alle das machen.

 

Dabei dürfte es sich wohl stets um Kurzwaffen handeln. 

 

Offenbar gilt das auch für Mitarbeiter von MdB.

 

Nun habe ich kürzlich von einem Ex-Mitarbeiter eines MdB, der diese Legislatur nicht mehr dabei ist, erzählt bekommen, das man diesem MdB auf Wunsch eine MP7 "gestellt" habe und dieser die auch zeitweise bei sich gehabt hätte.

 

Kann so etwas stimmen?

 

Mir kommt das sehr fragwürdig vor, aber ich habe da keine Ahnung.

 

Bekommen die dann evt. eine Art staatlichen Auftrag und führen die Waffe faktisch dienstlich?

 

Bearbeitet von EkelAlfred
Geschrieben

Ich hab mal von einem Praktikanten eines MdB gehört, der musste immer das MG pflegen, das auf dem Schreibtisch des Chefs installiert war um von dort aus die Eingangstür bestreichen zu können...

;-) Nein im Ernst, noch nichts von gehört und ehrlich gesagt bei dem IQ, der Sozialkompetenzen und dem Drogenkonsum der Damen, Herren und *, hätte ich auch erhebliche Sorgen wenn es so wäre.

Wobei es mich in Berlin hier weniger tangiert, treffe die nie, denn ich fahre selbst meist ÖPNV ... das kennen unserer "Volksvertreter" glaube gar nicht :-)

Geschrieben

Ich glaube ebenfalls dass die genannte Waffe eine P7 sein könnte.

Eine MPi 7  zum Selbstschutz,  sofern dies irgendwie möglich wäre

würde ich allenfalls unseren Grünen(inninen) zutrauen.

Denn im Gegensatz zur berühmten Handtäschchen PPk von Fatima

ist so eine Waffe viel harmloser weil sie vom Laufkaliber ja nur

ein bisschen größer als eine Luftpistole ist.


 

 

(Die Farbe der Ökotaliban und der Religion des Friedens war aus)


 

oswald
 

Geschrieben

Worin besteht jetzt das Problem bei der MP7?

Sie ist geeignet und es besteht kein Verbot, diese Waffe zu benutzen.

Für die Verteidigung des heimischen Anwesens erscheint mir das eine sinnvolle Variante.

Geschrieben

Und damit dass auch jetzt ja keiner missversteht: Die da oben diskutieren ironisch.

 

Das uns jetzt bloß keiner mehr eine öffentliche Behauptung über Waffen im Bundestag lostritt. Das ging letztes Mal schon schief, als bloß nach der Wahrheit einer Meldung gefragt wurde.

Geschrieben

Mir ist schon vor 20 Jahren erzählt worden, dass ein hiesiger MdB beim Termin in seinem örtlichen Wahlkreis zum Selbstschutz eine Pistole mit sich führte. Es wäre wirklich mal interessant, wie das Procedere abläuft, wenn ein MdB eine Kurzwaffen führen möchte!

 

Ich würde mich nicht wundern, wenn es so läuft, wie es beim Montblanc Füllhalter gelaufen ist. Ein Anruf bei der Bundestagsverwaltung und schon liegt eine Kurzwaffen auf dem Schreibtisch. Nix mit Antragsformular, Sachkundenachweis und Übungsschießen. MdB sind perse aufgrund ihrer Funktion sachkundig in allen gesetzlichen Angelegenheiten!

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Joe07:

 

 

Ich würde mich nicht wundern, wenn es so läuft, wie es beim Montblanc Füllhalter gelaufen ist. Ein Anruf bei der Bundestagsverwaltung und schon liegt eine Kurzwaffen auf dem Schreibtisch. Nix mit Antragsformular, Sachkundenachweis und Übungsschießen. MdB sind perse aufgrund ihrer Funktion sachkundig in allen gesetzlichen Angelegenheiten!

Und persönlich geeignet und zuverlässig sowieso...

Geschrieben

Es wird viel erzählt wenn der Tag lang ist und die Gläser sich leeren.

Warum sollte eine gefährdete Person nicht auch einen Waffenschein erhalten?

So einfach auf den Tisch legen ist nicht. Wobei vor 20 Jahren vieles noch etwas anders gewesen sein könnte.

Auch Personenschützer aus anderen Staaten erhalten nach Anmeldung auf dem Flughafen einen Waffenschein der nach Verlassen wieder eingezogen wird.(So kenne ich das vom Hörensagen)

Verstehe das Problem nicht.
Wenn die Verteidigungsministerin einen Leopard-Panzer als Schreibtisch hätte wäre mir das persönlich vollkommen schnuppe, denn das ist ja eh nicht der Fall, bevor noch jemand meint das wäre so.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb uwewittenburg:

Beim betreten des Bundestages musste sogar der Personenschutz seine Waffen ablegen, da der Bundestagspräsident dies so angeordnet hatte.(jedenfalls war das bei Th. noch so.)

und wurde immer wieder umgangen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb uwewittenburg:

Auch Personenschützer aus anderen Staaten erhalten nach Anmeldung auf dem Flughafen einen Waffenschein der nach Verlassen wieder eingezogen wird.(So kenne ich das vom Hörensagen)

Nicht ganz. Man beantragt im Gastland eine Waffentragebrechtigung. Das ist in der Regel an Fax an die deutsche Botschaft.

Nebenbei muss man auch dieFreigabe von Funkfrequenzen erbitten.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Joe07:

Mir ist schon vor 20 Jahren erzählt worden, dass ein hiesiger MdB beim Termin in seinem örtlichen Wahlkreis zum Selbstschutz eine Pistole mit sich führte. Es wäre wirklich mal interessant, wie das Procedere abläuft, wenn ein MdB eine Kurzwaffen führen möchte!

 

Ich würde mich nicht wundern, wenn es so läuft, wie es beim Montblanc Füllhalter gelaufen ist. Ein Anruf bei der Bundestagsverwaltung und schon liegt eine Kurzwaffen auf dem Schreibtisch. Nix mit Antragsformular, Sachkundenachweis und Übungsschießen. MdB sind perse aufgrund ihrer Funktion sachkundig in allen gesetzlichen Angelegenheiten!

Das geschieht nach den entsprechenden VErwaltungsbestimmungen der berechtigten Behörde und hat nichts mit dem Waffengesetz zu tun. Es sind sogar eigene Dokumente dort hinterlegt und zu vergeben.

Geschrieben (bearbeitet)

Der ehemalige Justizminister Goll in BW hatte nach dem Wahl- und Amtsverlust versucht, seinen Waffenschein einzuklagen und bekam vor dem VG Stuttgart nicht recht.

Zuvor hatte er als JM immer einen Revolver geführt. 

Bearbeitet von P22
Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb 2011-Jack:

Unglaublich !

Und die bekommen alles also zb auch ne MP5 etc ?

Warum "Unglaublich !"? Was ist daran schlimm, wenn ein Politiker eine Waffe trägt? Ich mag zwar einige Politiker nicht, aber so lange niemand vorbestraft ist bzw. "Dreck am Stecken" hat - o.K., jetzt merke ich selbst, dass sich die Auswahl einschränkt ;-) - ist das doch kein Problem. Kenne allerdings nur Politiker die gleichzeitig auch Sportschütze bzw. Jäger sind und manchmal eine Waffe führen. Damit habe ich aber gar  kein Problem.

 

Eine SP5K könnte ich mir vorstellen, allerdings ist das recht unpraktisch bzw. unhandlich im Vergleich zu einer "normalen" Kurzwaffe. Eine Voll-Auto-Waffe glaube ich eher nicht, zumindest kenne ich keinen Bundestagsabgeordneten mit einer solchen Waffe. Soll ich mal fragen?

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb HBM:

Was ist daran schlimm, wenn ein Politiker eine Waffe trägt? Ich mag zwar einige Politiker nicht, aber so lange niemand vorbestraft ist bzw. "Dreck am Stecken" hat - o.K., jetzt merke ich selbst, dass sich die Auswahl einschränkt ;-) - ist das doch kein Problem.

 

Das Problem ist, daß es nicht angeht, daß es ein Recht für alle und ein anderes Recht für ranghohe Staatsdiener und Politiker gibt, etwa so wie bei diesem Plumpsklo:

 

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Die "besondere Gefährdung" im Recht für alle ist ein Gummiparagraph, der das wahre Auswahlkriterium der sozialen Privilegierung, insbesondere einer gewissen Nähe zu Politik und Verwaltung, verschleiert. Morde werden nämlich ganz überwiegend innerhalb einer sozialen Gruppe begangen, so daß die Gruppe der wirklich besonders Gefährdeten weitgehend deckungsgleich ist mit der Gruppe der besonders Gefährlichen. Aber an die ist bei der "besonderen Gefährdung" natürlich nicht gedacht, sondern an Bonzen, bei denen die tatsächliche Gefährdung wie bei mir und Dir dankenswerterweise sehr klein ist, und bei denen das Mitführen einer Waffe eher wie das Mitführen des Erste-Hilfe Kastens ist--für den Fall der Fälle, aber eher unwahrscheinlich, daß man's braucht. Wer noch verwaltungsnäher ist als die angeblich besonders Gefährdeten, der braucht sich diesen Mist aber gar nicht mehr anzutun, sondern bekommt einen Wisch seiner Behörde. Auch da dürfte das Ausmaß der tatsächlichen Gefährdung ein eher Geringes sein.

 

Politiker und Beamte sollen gerne herumschleppen dürfen was sie wollen--aber erst an dem Tag, an dem der unbescholtene Normalbürger das unter den gleichen Voraussetzungen ebenfalls darf.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb schiiter:

Das geschieht nach den entsprechenden VErwaltungsbestimmungen der berechtigten Behörde und hat nichts mit dem Waffengesetz zu tun. Es sind sogar eigene Dokumente dort hinterlegt und zu vergeben.

 

Ach nee, wer hätte das Gedacht!

 

Mich würde nicht interessieren ob es welche gibt sondern welche?

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Das Problem ist, daß es nicht angeht, daß es ein Recht für alle und ein anderes Recht für ranghohe Staatsdiener und Politiker gibt,

 

Politiker und Beamte sollen gerne herumschleppen dürfen was sie wollen--aber erst an dem Tag, an dem der unbescholtene Normalbürger das unter den gleichen Voraussetzungen ebenfalls darf.

Zu ersten Aussage bin ich bei Dir, beim der zweiten Aussage bin ich anderer Meinung. Mir bringt es nichts, wenn Politiker auch keine Waffen führen dürfen, daher ist mir das einfach egal ob "die" dürfen oder nicht.

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