Zum Inhalt springen
IGNORED

Die nächste Schikane: Waffenaufbewahrung


NottooLate

Empfohlene Beiträge

vor 4 Stunden schrieb karlyman:

 

Selbst dann - also diesem Argument folgend - muss es aber einen unbefristeten Bestandsschutz für die "Alt"-A-/B-Schränke, also die bis Ende 2003 produzierten, geben.

...

Im Übrigen fehlt natürlich jede tatsächliche, auf Fakten gestützte Begründung für diesen finanziell relevanten Eingriff.

...

 

 

Seit wann gibt es für alles einen unbefristeten Bestandsschutz? Und seit wann braucht eine Regierung für Entscheidungen auf Fakten gestützte Begründungen?

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb erstezw:

Schikane ist auch ein Motiv.

Von: cartridgemaster

An: Bundesministerium des Innern

z.Hd. Herrn Innenminister Dr. Thomas de Maizière

Alt Moabit 1

Berlin

 

Sehr geehrter Herr Innenminister,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

bezugnehmend auf Ihre aktuelle Initiative zu einer völlig unnötigen Verschärfung des derzeit gültigen Waffenrechts, hier explizit der ohne entsprechende Notwendigkeit geplanten Änderung  der Aufbewahrungsbestimmungen für privat u. legal besessene Schusswaffen und Munition gem. § 13 AWaffV, erlaube ich mir Ihnen die kostenpflichtige Entsorgung bereits vorhandener und vollständig funktionstüchtiger Verwahrgelasse in Rechnung zu stellen.

 

Für die Entsorgung von 3 Waffenschränken, 1 Munitionsschrank sowie einem Aufbewahrungsbehältnis für geringe Mengen von Treibladungsmitteln fallen Kosten in Höhe von insgesamt 5.000,00 EUR an.

 

Bitte überweisen Sie den Betrag spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens auf das nachstehend genannte Konto bei der XYZ-Bank.

Ich bitte Sie zu beachten, dass bei Zahlungsverzug weitere Mahnkosten anfallen.

Alternativ zu einer Entsorgung können die allesamt neuwertigen Verwahrgelasse auch gern gegen o.a. Kostenerstattung und bei Selbstabholung von Ihrer Behörde zur weiteren Verwendung übernommen werden.

Für die Abholung sollte eine ausreichende Anzahl kräftiger Mitarbeiter Ihres Hauses abgestellt werden, da Treppentransporte aus dem zweiten Obergeschoss und aus dem Kellergeschoss anfallen.

Den Abholtermin bitte ich mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf abzusprechen.

 

Hochachtungsvoll,

mit freundlichen Grüßen,

cartridgemaster

 

Nachtrag:

Das o.a. Anschreiben kann gern als Musterbrief für den eigenen Schriftverkehr genutzt werden!

Bearbeitet von cartridgemaster
Textfehler
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein schwerer und zugleich hinterhältige Schlag gegen den legalen Waffenbesitz. Nicht jeder wird sich einfach mal so einen 0-Schrank leisten können. Zumal die vorhanden Waffenschränke erst auf betreiben des Gesetzgebers angeschafft wurden. Und was machen die jenigen die gar keinen 0-Schrank aufstellen können. Weil z.B die Deckenbelastbarkeit das nicht zulässt?

 

Und was kommt als nächste Sinnlosigkeit? Jeder muss einen 0-Schrank haben in dem ein 0-Schrank steht in dem nur eine Waffe gelagert werden darf?

Bearbeitet von Bender
Schreibfehler
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb erstezw:

Warum z.B. dann dieses Unsinnsurteil gegen jemand, der die erlaubte Zusammenlagerung von Waffe und Munition per geladener Waffe umgesetzt hat? 

Weil er dadurch seine Unzuverlässigkeit nach §5 WaffG unter Beweis gestellt hat.

Zitat

(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,

...

2.bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

a)Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,
b)mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,

 

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lies §5 (Zitat oben eingefügt) und ich gebe ihm da nach den Buchstaben des Gesetzes Recht.

Geladen im Holster fällt mit der gleichen Begründung übrigens auch aus.

Außer auf der Jagd und auf dem Schießstand.

 

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Richtig. Obwohl man dazu die enorme Zahl an abhanden gekommenen Waffen in Relation setzen muss. Die Frage bleibt dabei: Wäre das mit einer anderen Schutzklasse (tiefer oder höher) anders gewesen.

Dies ist tatsächlich zu evaluieren, um eine sachgerechte Begründung zu erhalten. Die Öffnungszeit spielt sicher keine so große Rolle, zumal man einfache Schränke auch sehr gut verbergen kann, was ebenfalls einen sehr guten Schutz darstellt.

Sollte eine Änderung wegen eines Stück Papiers unvermeidlich sein, würde ich eine Lösung nach unten zu einem Stahlschrank/Dokumentensafe anregen wollen.

Dazu müssen sich unsere Verbände nun einmal äußern. Die sollten der erste Ansprechpartner sein, da diese in den Gesprächen involviert sind.

Da bin ich mal gespannt, wie deren Haltung aussieht.

Zitat

7. Wie viele Meldungen gemäß § 37 Absatz 2 des Waffengesetzes sind aktuell im NWR gespeichert (bitte, soweit möglich, nach Jahren aufschlüsseln und, soweit bekannt, neben dem Grund des Abhandenkommens auch den genehmigungsrechtlich erforderlichen Bedürfnisgrund angeben)?

Mit Stand 31. Januar 2016 sind 3 632 Waffen als gestohlen und 13 897 als abhandengekommen im NWR gespeichert.

Mit Stand 31. Januar 2015 waren 2 710 Waffen als gestohlen und 12 324 als abhandengekommen im NWR gespeichert.

Mit Stand 31. Januar 2014 waren 1 736 Waffen als gestohlen und 9 039 als abhandengekommen im NWR gespeichert.

Mit Stand 31. Januar 2013 waren 694 Waffen als gestohlen und 5 362 als abhandengekommen im NWR gespeichert.

Alle Zahlen stehen unter dem Vorbehalt der nach § 22 NWRG noch bis Ende 2017 andauernden Datenbereinigung.

Aussagen zum Grund des Abhandenkommens und des Bedürfnisgrundes werden statistisch nicht erfasst und sind der Bundesregierung daher nicht bekannt.

Allgemein liefert dieses Dokument noch etwas mehr zur Thematik

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/077/1807741.pdf (Fallzahlen Schusswaffendelikte, Frage zu verlustig gegangenen Waffen in Verbindung mit Straftaten etc. Viele Fragen können nicht beantwortet werden. Die Fallzahlen sind insgesamt niedrig.

Bearbeitet von Gast
Fettung zur besseren Zuordnung
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Minuten schrieb schiiter:

... die enorme Zahl an abhanden gekommenen Waffen ...

Bitte nenne uns die konkrete Zahl der seit 1972 aus Privatbesitz entwendeten oder auf sonstige Art abhanden gekommenen erlaubnispflichtigen Schusswaffen.

Die Zahl der aus Privatbsitz entwendeten Schusswaffen seit in Kraft treten des § 13 AWaffV ist hier gesondert zu erfassen.

Um Bekanntgabe der entsprechenden Belegquelle wird ebenfalls gebeten.

 

CM

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Minuten schrieb cartridgemaster:

Bitte nenne uns die konkrete Zahl der seit 1972 aus Privatbesitz entwendeten oder auf sonstige Art abhanden gekommenen erlaubnispflichtigen Schusswaffen.

Die Zahl der aus Privatbsitz entwendeten Schusswaffen seit in Kraft treten des § 13 AWaffV ist hier gesondert zu erfassen.

Um Bekanntgabe der entsprechenden Belegquelle wird ebenfalls gebeten.

 

CM

Das hatte ich an anderer Stelle bereits beschrieben. Die Zahlen sind der Fahndungsliste der Polizei zu entnehmen. Dort gilt eine Speicherfrist von 30 Jahren. Es sind dort nach meiner Erinnerung ca. 130.000 Schusswaffen (tief geschätzt) zur Fahndung registriert. Weitere Angaben sind nicht möglich. Die Zahl der im NWR als gestohlen und abhanden gespeicherten Waffen ist oben im Zitat nachgetragen.

Das Belegdokument ist als .pdf beim Deutschen Bundestag abrufbar.

 

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb erstezw:

Wieviele dieser "enormen Anzahl " mögen wohl "abhanden gekommen" sein weil jemand keinen Bock auf die Knechterei als LWB und keine Ambitionen auf weiteren Erwerb hatte? 

Ich denk da mal an Altbesitz von vor 1972 oder so. 

Altbesitz von vor 1972 kann da nicht eingerechnet werden, da nicht registriert ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Minuten schrieb erstezw:

... Altbesitz von vor 1972 ...

Sorry, aber das ist hier nicht von Bedeutung, da deren Gesamtzahl nirgendwo erfasst ist und auch im Rahmen der seinerzeitigen Amnestieregelungen nur ein geringer Bruchteil von den Besitzern angemeldet (gem. § 59 WaffG i.d.F. v. 8. März 1976) und damit behördlich registriert wurde.

Insofern lassen sich zur Ermittlung von Waffenverlusten nur die amtlich erfassten Zahlen heranziehen.

Dazu sollte auch das BMI imstande sein.

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es werden also pro Jahr etwa 1000 Waffen gestohlen, aber genaue Zahlen wieviele nun aus geschlossenen Schränken gestohlen wurden und welchen Anteil dort A/B/0er/1er Schränke ausmachten ist nicht erfasst.

 

Naja, man geht also ingenieursmäßig vor, wenn man nix weiß trifft man eine Annahme (In diesem Fall Schränke Grad 0 sicherer als A/B -> Weniger Diebstähle) und schreibt min. 0er vor. Dann lässt man den Test mal laufen und kann irgendwann die Richtigkeit seiner Annahme evaluieren...

 

Super :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ keks: Politik funktioniert ganz anders als "ingenieurmäßig":

 

Wenn jemand vorschlägt, Blattläuse mit Atombomben zu bekämpfen,

sollte man daran zweifeln, dass derjenige wirklich etwas gegen Blattläuse unternehmen will.

 

Der will alles ausrotten, verpackt es aber "zustimmungsfähig".

 

 

 

Bearbeitet von Sindbad
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Minuten schrieb keks:

Es werden also pro Jahr etwa 1000 Waffen gestohlen,

Nein. Das wäre noch dramatischer. Es ist die Gesamtzahl der im NWR unter Diebstahl gespeicherten Waffen.

Diese hat die jährliche Steigerung, weil der Datensatz immer weiter vervollständigt werden. Würden jährlich 1000 Waffen gestohlen werden, würde ich nicht von enorm, sondern von unfassbaren Mengen sprechen.

Die Diebstähle können während der Aufbewahrung oder währende des Umgangs geschehen sein.

Bei der Aufbewahrung kann man dann von einem Großteil an A/B Schränken ausgehen.

Das sollte man mit etwas Fleißarbeit aber darstellen können, da alle Erlaubnisinhaber ihre Aufbewahrung nachgewiesen haben. Zudem wird die Polizei oder die Ordnungsbehörde das im Rahmen der Ermittlungen festgehalten haben.

Ev. wäre ja noch ein Verstoß gegen das WaffG zu ahnden gewesen.

Wenn es also wirklich gewünscht ist, sind diese Angaben lieferbar.

Da müsste man aber verbände haben, die auch ein Interesse an der Bearbeitung haben.

Mir ist das merkwürdig ruhig aus dieser Richtung. Hier sollten wir geschlossen einfordern und auch ein Positionspapier mit den Problemen erstellen.

Mir will auch partout nicht in den Kopf, warum ein Dokumententresor nicht ausreichen soll.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Tja, aber dann käme man vielleicht auf das Ergebnis, dass A/B Schränke ja garnicht unsicherer sind als 0er....

 

Die Zahlen oben haben mich so erschrocken, dass ich garnichtmehr weiter gedacht habe, dass die NWR Zahlen auch mit der Vervollständigung zu tun haben könnten.... :victory:

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gerade eben schrieb keks:

Tja, aber dann käme man vielleicht auf das Ergebnis, dass A/B Schränke ja garnicht unsicherer sind als 0er....

 

Das wird man doch wohl einfordern können, wenn man schon mit enormen Aufwand bedroht wird?

Wie stehen nun unsere Verbände dazu?

Der DSB hat angeblich keine Kenntnis, dabei saßen doch bei der IWA alle Verbandsvertreter beim BMI und haben genau das im Vortrag gehört.

 

Das das BMI diesen Nachweis (mit etwas Aufwand) durchaus erbringen kann, hatte ich bereits aufgeführt. Man muss eben jemanden Akten wühlen lassen und dann die Ergebnisse in einer Tabelle zusammenfassen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb schiiter:

Altbesitz von vor 1972 kann da nicht eingerechnet werden, da nicht registriert ;)

Öh... Ich denke schon dass ich einige Leute kenne, die ihren Altbesitz 1972 brav angemeldet haben und sonst weiter nie wieder was kaufen wollen. Wenn da jetzt jemandem im Zuge der fortlaufenden Drangsalierung das ganze irgendwie zu blöd wurde? Abgeben zum Einschmelzen ist ja nur eine Möglichkeit. 

Bearbeitet von erstezw
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.