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IGNORED

Die nächste Schikane: Waffenaufbewahrung


NottooLate

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BMI plant offenbar tatsächlich eine neue Superschikane für Legalwaffenbesitzer:

 

Entsprechend einem Schreiben des "BMI-Bürgerservice", veröffentlicht von der GRA,

werden hierfür einfach die "veralteten Normen "A" und "B" " aus dem Waffengesetz

gestrichen, "Altbesitz" (Millionenfach!) über eine Übergangsfrist "geschützt"  

(Zwischen dem LWB und dem Kriminellen tickt  nun die Uhr) 

Neuer Mindest-Widerstandsgrad: 0 - Schränke.

Eine Unterscheidung zwischen Kurz- u. Langwaffen wird in der Verlautbargung

nicht getroffen.

 

Das Ganze wird als großer Vorteil für die LWB gepriesen, die nun ihre

Waffen GEMEINSAM mit der Munition aufbewahren dürfen!!

Erinnert mich an DDR-Zeiten: "Die Mauer schützt uns vor dem kapitalistischen

Agressor!"  

Einfach ekelhaft, dieses tägliche Lügenfutter im Land. "Es war nicht alles schlecht

in der DDR". :-)

 

Begründung zur angestrebten Gesetzesänderung:

"Entsprechende Überlegungen stellen keine Kriminalisierung von Waffen-

besitzern dar, sondern zielen darauf ab, ein Abgleiten legal besessener Waffen

in die Illegalität zu verhindern".

Soso.

Zumindest scheut man sich offenbar, den LWBs mal wieder direkt ins Gesicht zu

lügen und was von "gegen Terrorismus" zu faseln. (So neulich unser "Innenminister")

Wenn man weiß, dass der Diebstahl legaler Waffen aus Heimtresoren in der

Kriminalstatistik praktisch keine Rolle spielt, kann man sich jedoch unschwer

ausmalen, was als nächstes kommt.

Vom S0-Schrank direkt in die Schrottpresse. Zur Sicherheit.

(Gehts Euch eigentlich auch so, dass Euch schon das K****n kommt, wenn ihr

dieses Unwort des Jahres auch nur lest? Genauso wie ...verschärfung. hualp!)  

 

Dazu hat diese "Anhebung der Sicherheitsstandards" noch weitere erhebliche

"Vorteile" bei der Umsetzung des Plans zur Totalentwaffung der Steuer- und Abgaben-

schafherde:

Da diese Schränke sehr teuer sind, werden viele LWBs ihre Bestände minimieren,

um die Kosten niedrig zu halten.

 

Der Neukauf einer Waffe, der zukünftig bereits durch die Einschränkung von online-Handel

erschwert bzw. verteuert werden wird, ist auch hinsichtlich der Aufbewahrung ein

kostspieligeres Unterfangen. Der Verkauf gebrauchter Waffen dürfte damit noch

weniger Lukrativ sein- also Verschrotten.
Die Grün*innen werden kreischen in Verbotsextase!

 

Es ist damit zu rechnen, dass auch Munition in diesen Schränken aufbewahrt werden

MUSS. Was den preisgünstigen Kauf größerer Mengen ganz erheblich erschweren bzw.

unmöglich machen dürfte.

 

Last not Least: Die (finanzielle) Barriere zum Einstieg in den Legalwaffenbesitz wird

nochmals erhöht.

 

Das alles ist selbstverständlich nicht wirksam für die Geld-Eliten im Land. Und

damit auch im Bereich LWB ein weiterer Schritt in Richtung Dreiklassengesellschaft.  

 

Man darf auf die Reaktion der Verbände (Jagd und Schießsport) gespannt sein.

 

Wir schaffen das! Alles. Restlos.

 

NTlate

 

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Vielleicht auch mal den Link hierzu posten: https://german-rifle-association.de/bmi-will-widerstandsgrad-0-schraenke-einfuehren/

 

Was hier so toll verkauft wird:

 

  "Dies eröffnet zugleich die Möglichkeit einer Vereinfachung der Aufbewahrungsregelungen dahingehend, dass die getrennte Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, die bislang bei der Verwendung bestimmter   Sicherheitsbehältnissen für erforderlich angesehen wurde, entfallen kann."

 

wird dann im Übrigen wieder durch den EU Crap ausgehebelt wonach Waffe und Munition getrennt gelagert werden muss.

Bearbeitet von miwob
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vor 4 Minuten schrieb miwob:

Danke.

Wenn ich aber dieses hier lese

Zitat

So hat der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) die derzeit im Waffengesetz angeführte Norm VDMA 24992 bereits zum Jahresende 2003 zurückgezogen. Seitdem findet insoweit keine Marktüberwachung mehr statt.

kann ich das nachvollziehen.

 

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Schäuble? Hat sein Schwager einen Tresorhandel? Oder wars der Onkel.... :drinks:

vor 25 Minuten schrieb miwob:

Vielleicht auch mal den Link hierzu posten: https://german-rifle-association.de/bmi-will-widerstandsgrad-0-schraenke-einfuehren/

 

Was hier so toll verkauft wird:

 

  "Dies eröffnet zugleich die Möglichkeit einer Vereinfachung der Aufbewahrungsregelungen dahingehend, dass die getrennte Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, die bislang bei der Verwendung bestimmter   Sicherheitsbehältnissen für erforderlich angesehen wurde, entfallen kann."

 

wird dann im Übrigen wieder durch den EU Crap ausgehebelt wonach Waffe und Munition getrennt gelagert werden muss.

na klar! In 2 S0-Schränken! :hi:

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vor 1 Stunde schrieb NottooLate:

Begründung zur angestrebten Gesetzesänderung:

"Entsprechende Überlegungen stellen keine Kriminalisierung von Waffen-

besitzern dar, sondern zielen darauf ab, ein Abgleiten legal besessener Waffen

in die Illegalität zu verhindern".

 

 

Da kann der nette Bundesinnenminister ja mal bei seiner eigenen Truppe anfangen.

Welche Maßnahmen werden denn eingeleitet damit die Polizei keine Waffen mehr "verliert"?

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vor 1 Stunde schrieb jimmypop:

Danke.

Wenn ich aber dieses hier lese

kann ich das nachvollziehen.

 

Wieso?

Diese Marktüberwachung gab es auch vorher nicht und ein Stück Papier verändert die Sicherheit nicht.

Zudem ist auch der alte Standard bereits unnötig hoch. Man kann das Ganze also auch einfach nach unten berichtigen, falls ein Stück Papier tatsächlich ein Problem sein soll.

 

Hier heisst es die Verbände mal anzupieksen. Die wissen sicher bereist darum, aber sollen sich mal ihren Mitgliedern gegenüber erklären.

Mehr Sicherheit bringt das aber mit Sicherheit nicht.

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vor 56 Minuten schrieb Commerzgandalf:

 

Da kann der nette Bundesinnenminister ja mal bei seiner eigenen Truppe anfangen.

Welche Maßnahmen werden denn eingeleitet damit die Polizei keine Waffen mehr "verliert"?

Ich meine die Diebstahlquote bei der Polizei ist sehr gering. Da scheint kaum VErbesserungsbedarf.

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vor 4 Minuten schrieb schiiter:

Wieso?

Diese Marktüberwachung gab es auch vorher nicht und ein Stück Papier verändert die Sicherheit nicht.

Wenn sich aber die Aufbewahrungsrichtline auf eine faktisch nicht mehr existierende "Norm" bezieht, muss doch etwas geändert werden

Ich habe ja nicht behauptet, dass ich das gut finde..

 

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Warum? Die Tresore werden ja nach der einst ausreichenden Norm gebaut. Man druckt das Stück Papier nur nicht mehr. Warum auch immer man das nicht mehr tut.

Wie bereits angedeutet: Die Begründung Marktüberwachung ist falsch, denn die gab es auch mit dem Stück Papier nicht.

Es hat sich also nichts geändert. Man kann auch jeden nichtzertifizierten Tresor einstufen lassen. Auch dafür braucht es kein Papier.

Warum man dann auch noch in eine derart hohe Sicherheitsklasse wechseln muss, entbehrt ebenfalls jeder Grundlage. DIe Klassen A und B sind bereits unnötig hoch.

Ein Dokumententresor erfüllt den Zweck mehr als ausreichend. Eigentlich tut das jeder stabile Schrank mit einem vernünftigen Verschluss.

Bearbeitet von Gast
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vor 33 Minuten schrieb erstezw:

Es geht eh nur um Schutz gegen Zugriff durch den Besitzer und nicht um Diebstahlsschutz.

 

Wenn man das wollte würde man ganz andere Seiten aufziehen..  hier geht es eher darum die Zahl der Legalwaffenbesitzer zu reduzieren in dem man die Unterbringungskosten in die Höhe treibt.

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Am 20.8.2016 um 07:26 schrieb subjella:

Wer das noch aushängen möchte, hier eine einseitige PDF mit dem ganzen Artikel.

Petry_Waffenrecht.pdf

 

Vielen herzlichen Dank für dein Engagement.
Vielleicht möchtest du das PDF nochmals überarbeiten.
Das Foto von Petry ist wohl ausgewählt worden von der Systempresse.

Nimm einfach eines der beiden verlinkten. Dann passt es auch mit dem Zuspruch und der Wahlbeteiligung.

(Ich würde das untere nehmen. Ist natürlich / symphatisch. Im oberen, geht der Blick ins leere.)

 

PetryBreisgau.png

 

Frauke-Petry.jpg

Bearbeitet von Olga von der Wolga
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Es geht eh nur um Schutz gegen Zugriff durch den Besitzer und nicht um Diebstahlsschutz.


Das wäre aber dumm, denn der Besitzer kommt jederzeit an seine waffen.
Ich tendiere daher zu einer anderen Auslegung [emoji6]
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vor 13 Stunden schrieb jimmypop:

Danke.

Wenn ich aber dieses hier lese

kann ich das nachvollziehen.

 

 

Selbst dann - also diesem Argument folgend - muss es aber einen unbefristeten Bestandsschutz für die "Alt"-A-/B-Schränke, also die bis Ende 2003 produzierten, geben.

Denn diese waren ja zertifiziert.

 

Im Übrigen fehlt natürlich jede tatsächliche, auf Fakten gestützte Begründung für diesen finanziell relevanten Eingriff.

Bitteschön - wo sind die Deliktzahlen (Entwendung aus A-/B-Schränken)?

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 17 Minuten schrieb schiiter:


Das wäre aber dumm, denn der Besitzer kommt jederzeit an seine waffen.
Ich tendiere daher zu einer anderen Auslegung emoji6.png

Warum z.B. dann dieses Unsinnsurteil gegen jemand, der die erlaubte Zusammenlagerung von Waffe und Munition per geladener Waffe umgesetzt hat? 

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vor 11 Minuten schrieb karlyman:

...

Im Übrigen fehlt natürlich jede tatsächliche, auf Fakten gestützte Begründung für diesen finanziell relevanten Eingriff.

...

Ein faktenbasiertes WaffG wäre dem von 1972 oder davor sehr ähnlich und hätte nur einige wenige Paragraphen.

 

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Ein faktenbasiertes Gesetz ist das, was in einem demokratischen, sich freiheitlich schimpfenden Rechtsstaat geboten ist - Beleg der Geeignetheit, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit einer als Eingriff wirkenden Regelung.

 

Ja, ich weiß, "eigentlich". Aber wir sollten nicht aufhören, es einzufordern.

 

Zum Beispiel indem wir in entsprechenden Erwiderungsschreiben an das BMI die Fakten, die hinter der behaupteten Verschärfungs"notwendigkeit" doch stehen müssten, nachfragen.

In welchem Umfang hat denn tatsächlich - infolge der Lagerung "nur" in A-/B-Schränken - ein sog. "Abgleiten von Waffen in die Illegalität" stattgefunden?

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Ich plädiere eher für das "Waffengesetz" des Kaiserreichs:

 

Zitat

Im Deutschen Kaiserreich gab es keine allgemeine Kodifikation des Waffenrechts. Generell gab es keine Einschränkungen hinsichtlich privaten Waffenerwerbs- und -besitzes; lediglich das Führen in der Öffentlichkeit war reglementiert. Exemplarisch genannt seien das Reichsstrafgesetzbuch, das in § 367 Abs. 1 Nr. 8 RStGB das strafbewehrte Verbot des Schießens an bewohnten Orten enthielt,

 

Keine Beschränkung des Besitzes, und schießen nur an nicht bewohnten Orten. Damit käme ich gut klar. Viel mehr Waffen als heute hätte ich dann auch nicht, aber nicht ständig diese Adrenalinschübe wenn mal wieder ein Anscheinspolitiker einen Gedankenfurz abläßt zum Thema "Sischähaait".

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Ich glaube ich werde in Zukunft jeden Euro den mich irgendwelche Waffenrechtsverschärfungen kosten nochmal an die AfD spenden.

Zumindest bis zur Höhe von 3.300,- Eu, wegen der Absetzbarkeit.

 

Wenn nur 10% der LWB ähnlich handeln würde wäre die AfD schnell die reichste Partei Europas.

 

Angenehmer Nebeneffekt: All die, die durch ihr Wahlverhalten Waffenrechtsverschärfungen mit verursacht haben, werden durch die fehlenden Steuern mit an der Finanzierung beteiligt.

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