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IGNORED

Dummheit ohne Grenzen...


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Geschrieben
  Am 31.8.2016 um 08:27 schrieb uwewittenburg:

Eben wie mit den Baseballschlägern bei der Rockerkontrolle.

Liest sich eben gut dass ein "Haufen" Waffen beschlagnahmt wurden.

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Uuuund Medien (früher hieß das mal ganz einfach "Presse") Politiker-Polizei brauchen sich so funktioniert Macht!

Wie war das mit dem Pfarrer und Politiker du hältst sie arm ich halt sie klein...oder so ähnlich, den Pfarrer

einfach durch Presse/Polizei/Behörde(n) Justiz, etc. ersetzen.

Geschrieben
  Am 3.9.2016 um 18:34 schrieb cartridgemaster:

Nix aber.

Machete (zu dt. "Haumesser") = Werkzeug = keine Waffe.

...

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Da ist es wieder ... Das allgemeine Problem mit der Verallgemeinerung, Unwissen und verwenden von falschen Begriffen:

 

Wann ist denn das infrage kommende Schneidwerkzeug eine Machete ... oder ein Dönermesser, Erntemesser, Kampfmesser, Schwert oder was auch immer.

 

Das ist wie mit dem Amoklauf, dem Waffenschein dem Maschinengewehr, dem Sturmgewehr usw..

 

Man macht sich halt nicht mehr die Mühe, korrekte Begriffe zu verwenden.  

 

Tatsachen und korrekte Definitionen (hier Machete = Werkzeug!) interessieren nicht mehr. Hauptsache, man kann etwas Vorweisen ("Waffen" beschlagnahmt, Verfahren eingeleitet...) auch, wenn das im Endeffekt selbst ein mittelmäßiger Anwalt in der Luft zerreißen kann. Davon aber erfährt die Öffentlichkeit nichts.

 

Geschrieben
  Am 3.9.2016 um 08:11 schrieb heletz:
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Die Argumentation des Gerichts ist zwar vielleicht im Ergebnis korrekt, im Gedankengang aber genauso abwegig wie Opas Gedankenwelt. Es sei "äußerst bedenklich," daß der Mann ein "subjektives Bedürfnis nach individueller Wehrhaftigkeit" zeige. Daran ist gar nichts bedenklich, und wenn man dieser Argumentation folgt, dann könnte man wirklich leicht dahin kommen, daß jemand, der sich z.B politisch für eine Ausstellung von Waffenscheinen an alle geeigneten Bürger ausspricht, selbst in einem eher restriktiven Modell, auch unzuverlässig ist, weil er ja ein "subjektives Bedürfnis nach individueller Wehrhaftigkeit" zeige, ebenso jeder, der einen Gaserschein beantragt. Daß der Mann nach Angaben zweier Menschen, die ihn kennen, an Wahnvorstellungen leidet und deshalb eine Straftat begangen haben soll mag Unzuverlässigkeit rechtfertigen, auch wenn man sich fragen kann, wie es mit der Motivationslage einer "ehemaligen Lebensgefährtin" im Einzelfall bestellt sein mag, aber doch nicht das Bedürfnis nach Wehrhaftigkeit.

Geschrieben
  Am 4.9.2016 um 04:38 schrieb Proud NRA Member:

 

Die Argumentation des Gerichts ist zwar vielleicht im Ergebnis korrekt, im Gedankengang aber genauso abwegig wie Opas Gedankenwelt. Es sei "äußerst bedenklich," daß der Mann ein "subjektives Bedürfnis nach individueller Wehrhaftigkeit" zeige. ...

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Das Gericht urteilt aufgrund des Gesetzes.

 

Negativ für ihn ist nicht, daß er wehrhaft ist, sondern daß er präventiv tätig geworden ist ohne angegriffen worden zu sein.

Geschrieben
  Am 4.9.2016 um 19:33 schrieb schiiter:

Die Analogie gilt in alle Richtungen ;)

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Dir dürfte aber der Unterschied zwischen einem Gesetz und einer Verwaltungsvorschrift bekannt sein!

 

Auszug aus § 42a WaffG:

 

(2) Absatz 1 gilt nicht
 

 

2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,

      

 

Das Gesetz sagt es für den § 42 a WaffG eben anders als für die Begriffsbestimmung zu Führen von Waffen.

Da es sich hier aber um Ordnungswidrigkeiten handelt und hier ein Ermessensspielraum Anwendung finden kann lohnt sich hier auch kein Streit, aber die Klarstellung wäre schon wichtig, obwohl keiner der hier anwesenden User kaum in die Verlegenheit kommen dürfte dass man ihm sein Messerchen wegnimmt.

 

Der § 42a wurde blitzschnell eingefügt um das verschlossene Behältnis auch für das Führen von Waffen anzuwenden, zum Glück kam dann die Verwaltungsvorschrift die für Klarheit sorgte, aber eben nur für Waffen.

Wenn sich dies auch für den § 42a WaffG durchgesetzt haben sollte wäre das ein Fortschritt, was ich aber bezweifle.

Na gut, bin über 4 Jahre raus, da kann sich schon etwas ändern, glaub ich in diesem Punkt in Berlin nicht wirklich.

 

Geschrieben
  Am 4.9.2016 um 04:38 schrieb Proud NRA Member:

 

Es sei "äußerst bedenklich," daß der Mann ein "subjektives Bedürfnis nach individueller Wehrhaftigkeit" zeige.

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Dieses Bedürfnis (so lange es nicht krankhaft übersteigert ist) zeugt prinzipiell von gesundem, dem menschlichen Individuum eigenen Verstand. 

Es ist Ausdruck des Selbsterhaltungstriebes.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hier ein weiteres Beispiel:


 

  Zitat

 

Auf einem Parkplatz, auf dem sich mehrere Personen aufhielten, seien Schüsse gefallen, sagten sie. Die Polizei schickte eine Streife vorbei. Die konnte glücklicherweise schnell Entwarnung geben. Die Schüsse waren nicht im Rahmen einer Auseinandersetzung abgegeben worden, sondern bei einer Familienfeier; nicht mit einer scharfen Waffe, sondern „nur“ mit einer Schreckschusspistole....
 

Die Anzahl der Tagessätze – 90 – bleibt jedoch gleich, sodass er insgesamt 1350 Euro Strafe zahlen muss. Deutlich mehr ist es bei dem 24-Jährigen. Aufgrund einer Vorstrafe wegen Trunkenheit im Verkehr liegt die Anzahl der Tagessätze in seinem Fall bei 120...

 

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LINK

 

90 und 120 Tagessätze ist dann ganz schön heftig.

 

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