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IGNORED

Dummheit ohne Grenzen...


grizzly45

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Tja ...


 

Zitat

 

Kassel (ots) - Zwei Männer im Alter von 18 und 22 Jahren haben in der Nacht zum heutigen Donnerstag ein Blaulicht auf das Dach ihres Fahrzeugs gesetzt und ein anderes Auto angehalten. ...

 

Wie sich später herausstellte, ist der 18-Jährige im Besitz eines kleinen Waffenscheins. Bei dem Pfefferspray des 22-Jährigen handelte es sich um ein Tierabwehrspray. Ein Verstoß gegen das Waffengesetz konnten die Beamten somit nicht feststellen. Nichts desto trotz stellten sie die Schreckschusswaffe und das Spray sowie die polizeiähnlichen Utensilien als Beweismittel sicher. Darüber hinaus ergeht eine Mitteilung an die zuständige Waffenbehörde, die über die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung des 18-Jährigen zum Führen einer Waffe entscheidet.

 

 

 

http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/44143/3406941

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Ohne Worte:

 


 

Zitat

 

Krefeld (dpa) - Räuber haben in Wegberg bei Mönchengladbach ihren Überfall zur Freude der Ermittler selbst gefilmt. "Für uns ist das super", sagte eine Polizeisprecherin in Krefeld.

Weil den Ermittlern die Aufnahmen zufällig in die Hände fielen, konnte der Überfall nach vier Jahren doch noch aufgeklärt werden...

 

 

 

http://www.sueddeutsche.de/news/panorama/kriminalitaet-raeuber-filmten-sich-bei-tat---polizei-fuer-uns-super-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-160822-99-184719

 

 

 

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Konnte oder wollte der freundliche Helfer ad kein Führen erkennen?

 


 

Zitat

 

Die Polizeibeamten klärten den 37-Jährigen anschließend darüber auf, wie gefährlich sein zwar zulässiges aber doch unbedachtes Handeln sein kann, offen mit einem echt wirkenden Gewehr zu hantieren. Das sah der Mann auch ein.

 

Das Verhalten des Zeugen dagegen lobt die Polizei. Er habe überlegt gehandelt und Verantwortung übernommen. "Tu was" heißt eine Aktion der Polizei, die Zeugen ermutigt, richtig zu handeln

 

 

http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110979/3413034

 

 

:rolleyes:

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vor 2 Stunden schrieb Olt d.R.:

Auf der Terrasse seines Hauses?

Und anschließend in der Tiefgarage?

 

Ich glaube, daß er da kein "Führen" erkennen konnte...

Und ich glaube dass sie das bis dahin auch nicht durften.

Wobei wenn er dann los gefahren wäre?

Der Kofferrauf zählt ev. nicht als verschlossenes Behältnis wenn nicht extra verschlossen, was ja beim § 42a WaffG gefordert ist.

 

Würde mal sagen ein sauberes abhandeln nach erfolgter Meldung,

hätte aber auch anders laufen können!

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vor 3 Stunden schrieb Absehen4:

Ohne Flüchtlingsunterkunft wäre die Polizei bei der Knallerei wohl von einer "südländischen Hochzeit" ausgegangen und gar nicht erst ausgerückt.

Die schießen ja auch nicht nur mit Spielzeug. Wägn di Ährrre.

Bearbeitet von Gast
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Zitat

Freiburg (dpa) - Von Geräuschen eines Kindergeburtstages in Rage versetzt hat ein Mann in Freiburg eine Maschinenpistole aus dem Fenster gehalten und auf die feiernde Gruppe gezielt. Polizisten nahmen den betrunkenen Mann in Gewahrsam, wie ein Sprecher mitteilte. In dessen Wohnung fanden Beamte tatsächlich eine unbrauchbar gemachte Maschinenpistole.

 

 

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vor 2 Minuten schrieb VP70Z:

Na klar die Machete.

Ist zwar ein Werkzeug, aber eben ein feststehendes Messer mit über 12 cm Klingenlänge, somit eine Owi nach § 42a WaffG.

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Richtig, keine Waffe. Und die OWi wird bei dem  "Rest" keinen Cent teurer werden. Liest sich aber gut. Und mit "gutem Willen" kann man es bestimmt in einer Statistik unterbringen.

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Wieder so ein Spezialist:

 

 

Zitat

 

Dass der „Streich“, als Hausfriedensbruch bei der Polizeiinspektion Mellrichstadt angezeigt, zum Fall für das Verwaltungsgericht in Würzburg wurde, lag daran, dass dem Mann mit dem Kanister nach Überzeugung des Landratsamts Rhön-Grabfeld inzwischen offensichtlich die persönliche Eignung für den Umgang mit Waffen und Munition fehle. Die Behörde hatte deshalb die Waffenbesitzkarten des Mannes widerrufen, 37 Lang- und Kurzwaffen einschließlich Munition sollte er abgeben. ..


Die damalige Lebensgefährtin des Klägers und seine Hausärztin, die in Tatortnähe wohnt, gaben bei der Polizei an, dass sie das nächtliche Klopfen und Kratzen vor allem am Schlafzimmerfenster des Klägers für „Wahnwahrnehmungen“ halten.

Bei der stinkenden Flüssigkeit habe es sich um ein Ammoniak-Wasser-Gemisch gehandelt;...

 

 

 

http://www.mainpost.de/regional/rhoengrabfeld/Munition;art765,9337963

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Am 31.8.2016 um 10:19 schrieb uwewittenburg:

Na klar die Machete.

Ist zwar ein Werkzeug, aber ....

Nix aber.

Machete (zu dt. "Haumesser") = Werkzeug = keine Waffe.

Zitat

Waffengesetz (WaffG)
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen

 

Unterabschnitt 2:
Tragbare Gegenstände 1.
Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
1.1
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),

Eine Machete ist ihrem Wesen nach nicht dazu bestimmt, Verletzungen beizubringen = keine Waffe, ebenso wenig wie eine Axt oder ein Schlachterbeil.

Übereifrige PVBs scheitern regelmäßig an ihrer eklatanten Unkenntnis geltender Gesetze (siehe ständig wiederkehrende "Sicherstellung" von erlaubnisfreien Gegenständen).

 

CM

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nun ja, hast du mal gesehen, was Cold Steel so unter Machete anbietet? Den Cutlass habe ich um 20cm zum Entermesser gekürzt, um ihn nutzbar zu machen und das Gladius... nun ja, ...beeindruckend aber nicht unbedingt als Werkzeug nutzbar.

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vor 20 Minuten schrieb cartridgemaster:

Übereifrige PVBs scheitern regelmäßig an ihrer eklatanten Unkenntnis geltender Gesetze (siehe ständig wiederkehrende "Sicherstellung" von erlaubnisfreien Gegenständen).

 

CM

Die PVB scheitern überhaupt nicht. Man kann alles mögliche im Rahmen der Gefahrenabwehr sicherstellen oder beschlagnahmen. Spielt keine Rolle ob Waffe oder nicht.

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Am 27.8.2016 um 12:44 schrieb uwewittenburg:

Der Kofferrauf zählt ev. nicht als verschlossenes Behältnis wenn nicht extra verschlossen, was ja beim § 42a WaffG gefordert ist.

 

Würde mal sagen ein sauberes abhandeln nach erfolgter Meldung,

hätte aber auch anders laufen können!

Das ist in dieser Pauschalität nicht korrekt. Andererseit bedarf es eben keines verschlossenen Behältnisses. (3 Sekunden, 3 Handgriffe etc.)

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vor 26 Minuten schrieb cartridgemaster:

Nix aber.

Machete (zu dt. "Haumesser") = Werkzeug = keine Waffe.

Eine Machete ist ihrem Wesen nach nicht dazu bestimmt, Verletzungen beizubringen = keine Waffe, ebenso wenig wie eine Axt oder ein Schlachterbeil.

 

CM

42a bedarf keiner Waffendefinition

Zitat

§ 42a
Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten

1.Anscheinswaffen,

2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder

3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

 

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