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IGNORED

Dummheit ohne Grenzen...


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Geschrieben

Kein Mensch auf dieser Welt muss die aktuellen Rechtsprechungen des BGH kennen, es reicht der Anfangsverdacht, die Prüfungen werden eingeleitet und wenn dann jemand feststellt, dass der Tatbestand der Beleidigung nach aktueller Rechtsprechung nicht erfüllt ist, wird das Verfahren eingestellt und übrig bleiben dann ev. die Tatbestände der Zufallsfunde.

Geschrieben
Am 7.8.2016 um 07:29 schrieb uwewittenburg:

Tja, früher hatten wie auch einen Kaiser!

 

Und dem waren die Knarren seiner Untertanen völlig Wumpe. Deutschland unter SKM Wilhelm II kannte kein WaffG.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb uwewittenburg:

Kein Mensch auf dieser Welt muss die aktuellen Rechtsprechungen des BGH kennen, es reicht der Anfangsverdacht, die Prüfungen werden eingeleitet und wenn dann jemand feststellt, dass der Tatbestand der Beleidigung nach aktueller Rechtsprechung nicht erfüllt ist, wird das Verfahren eingestellt und übrig bleiben dann ev. die Tatbestände der Zufallsfunde.

 

Auf diese Weise kann man natürlich sehr schön erreichen, was die Amis einen "chilling effect" in bezug auf Redefreiheit nennen. Wenn eine erlaubte aber unerwünschte Äußerung dazu führt, daß eine Durchsuchung vorgenommen werden darf und dann Zufallsfunde aus dieser Durchsuchung, sei es weil jemand eine unserer zahllosen Vorschriften nicht kannte oder weil er sie halt ignorierte, gegen einen verwendet werden dürfen, dann führt das dazu, daß es ratsam ist, die Klappe zu halten. Mag sein, daß die Meinungsäußerung dieses Herrn keinen sonderlich tiefgründigen Beitrag zur politischen Diskussion angibt, aber wenn es mit generellen Unmutsäußerungen über die Polizei anfängt, dann ist es nicht mehr weit, bis man auch durchsucht werden kann, weil man eine unerwünschte Meinung zu einem politischen Thema äußert. Wer kann denn z.B. schon so genau wissen ob eine Aussage wie "Kriminelle Ausländer abschieben!" oder "Keine Scharia in Deutschland!" nicht vielleicht Volksverhetzung sein mögen?--man wird dann eben nicht dafür verurteilt, wohl aber für allfällige Zufallsfunde, und irgendetwas wird sich da bei den meisten finden wenn man gründlich genug sucht. Und wenn solche Sprüche nicht mehr gehen, dann gehen schnell darauf differenzierte Artikel zu den gleichen Themen auch nicht mehr.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb erstezw:

Wie jetzt? Es wird doch immer wieder behauptet, Polizisten wären zuverlässiger als normale Bürger???

Das habe ja noch nicht einmal ich behauptet.

Zum größten Teil kann man jedoch davon ausgehen.

Schwarze Schafe gibt es leider überall.

Heute wird weniger vertuscht und man zieht schneller Konsequenzen.

Von daher sind auch PVB vor einer WD nicht sicher.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

Auf diese Weise kann man natürlich sehr schön erreichen, was die Amis einen "chilling effect" in bezug auf Redefreiheit nennen. Wenn eine erlaubte aber unerwünschte Äußerung ...

 

 

Ob die Äußerung erlaubt ist oder nicht, können wir gar nicht beurteilen, da sie nicht genannt wird.

Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb uwewittenburg:

 

Von daher sind auch PVB vor einer WD nicht sicher.

 

Warum muss ich jetzt gerade an die geplatzte MD (MoscheeDurchsuchung) in Hildesheim denken ?

 

*grübel*

 

Abs4

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb heletz:

Ob die Äußerung erlaubt ist oder nicht, können wir gar nicht beurteilen, da sie nicht genannt wird.

 

Der Mitteilung nach habe ich den starken Verdacht, daß es sich um eine bekannte vierbuchstabige Abkürzung handelt, die laut Verfassungsgericht keine Beleidigung darstellt, weil sie sich nicht gegen eine hinreichend umrissene Personengruppe richtet sondern eher gegen einen sozialen Sachverhalt (nämlich die Durchsetzung staatlicher Rechtsnormen durch die Polizei) dessen Ablehnung man kundtun darf, auch polemisch. Dieses Urteil dürfte sich auch auf andere denkbare Inhalte übertragen lassen, denn es scheint mir eher unwahrscheinlich, daß so ein Witzbold eine gezielte Beleidigung gegen eine konkrete Gruppe von Polizisten herumträgt.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Proud NRA Member:

 

Der Mitteilung nach habe ich den starken Verdacht, daß es sich um eine bekannte vierbuchstabige Abkürzung handelt..

 

 

Ja, schön.

 

Viele Leute haben nur das im Kopf, was in den letzten paar Wochen durch die Presse geistert.

 

Da ich aber nicht zu vorschnellen Schlüssen neige, also auch keine vorschnellen Urteile abgebe, lasse ich den Punkt einfach offen.

 

Wir wissen nicht, was es war und können deshalb dazu nichts weiter sagen.

 

Im Endergebnis hat er sich damit jedenfalls keinen Gefallen getan.

Geschrieben

Wobei ich diese Aufschrift ja nun wirklich lustig finde:

 

http://www.mainpost.de/regional/rhoengrabfeld/Polizei-Polizeiauto-Fake-Auto-Tatuetata-Fake-Polizeiauto-Fake-Facebook-Diskussion-Unterfranken-Polizeipraesidium;art765,9253552

 

http://www.infranken.de/regional/bamberg/Tatuetata-die-Polizei-ist-nicht-da;art212,1940312

 

:rotfl2:

 

Dennoch würde ich dem Eigentümer/Fahrer bei Fahrten in "fremde Reviere" raten, garantiert nichts Illegales oder Grenzwertiges an Bord zu haben ...  :rolleyes:

Geschrieben

In Wilhelmshaven fuhr mal einer mit ner grünweißen BMW mit der Aufschrist " Popeye " durch die Gegend. Sein Kombi war auch aus einiger entfernung durchaus verwechselbar, zumal er auch dort "beschriftet" war.

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