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IGNORED

Dummheit ohne Grenzen...


grizzly45

Empfohlene Beiträge

vor 8 Minuten schrieb grizzly45:

 ... was ein Glück alles illegale ...

... na ja, immerhin 2 illegale, 1 Gewehr "älterer Bauart" (was immer das auch sein soll) und 1 Revolver.

Der Rest war Schreckschuss-, Weichluft- und Deko-Spielzeug.

Bei geschätzten 20 Mio. "illegalen" in Deutschland fehlen uns jetzt nur noch 19.999.998.

Deutschland ist wieder ein Stück weit sicherer geworden.

:appl:

CM

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Grundgesetz Art. 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Zitat: "Polizei warnt: Keine Waffenfotos posten!"

 

Na denn...............Was macht Erdogan eigentlich so zur Zeit?

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vor 1 Stunde schrieb tissi:

Zitat: "Polizei warnt: Keine Waffenfotos posten!"

 

Ein oller Witz aus der guten, alten DDR-Zeit:

 

Ossi schreibt an Wessi-Verwandschaft:

 

"...und nochmals herzlichen Dank für die Pistole und die 5.000 DM in eurem letzte Paket!"

 

Drei Tage später der nächste Brief:

 

"Die Stasi war gestern hier und hat unseren Garten zweimal umgegraben. Morgen kann ich dann also die Kartoffeln pflanzen."

 

Abs4

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Die Aufforderung keine Waffenfotos zu posten ist kein Eingriff in die Pressefreiheit, sondern ein Appell sein Gehirn zu benutzen.

 

Eigentlich ein Thema was ich schon immer wieder aufgegriffen und selbst davor gewarnt habe.

 

Das posten von Waffen durch Nichtberechtigte ist schon immer das Problem gewesen.

Nein,

nicht die Polizei ist das Problem sondern der Meldende und die Art der Meldung!

 

In der Regel meldet er das anonym.

Warum?

Weil er meistens dem Poster eins "reinwürgen" will.

 

Zur Erinnerung,

nicht die Polizei erwirkt den Durchsuchungsbeschluß, nein,

die Staatsanwaltschaft über den Richter und die Polizei führt aus!

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vor 16 Minuten schrieb uwewittenburg:

 

 

Das posten von Waffen durch Nichtberechtigte ist schon immer das Problem gewesen.

Nein,

nicht die Polizei ist das Problem sondern der Meldende und die Art der Meldung!

 

 

 

Wobei ich als Berechtigter erst Recht keine Waffenbilder auf FB oder ähnlichen Seiten posten würde.......

Bearbeitet von grizzly45
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vor 24 Minuten schrieb grizzly45:

 

Wobei ich als Berechtigter erst Recht keine Waffenbilder auf FB oder ähnlichen Seiten posten würde.......

 

Musst du auch bald nicht mehr, denn als LWB stehst du inzwischen automatisch im Verdacht, auch illegale Waffen zu besitzen.

 

Es dürfte also für einen Anfangsverdacht reichen, hier gelegentlich zu posten.

Schließlich reicht es ja auch schon, am Mais auf Sauen zu jagen, damit dir das SEK die Maschinenpistole vor den Bauch hält.

 

Munter bleiben,

abs4

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vor 7 Minuten schrieb uwewittenburg:

Ich kenne die Realität und lebe in ihr, aber nicht jeder Unsinn der verbreitet wird ist Realität!

Ein rechtschaffender LWB wird nie in diese Gefahr kommen, es sei denn er wird denunziert und diese Gefahr ist leider Realität, trotzdem sollte man differenzieren.

 

Warum wird denn auf dem Parkplatz vor dem Schützenhaus gerne mal eine "WBK-Kontrolle" durchgeführt ? Warum muss ich als Jäger meine WBK dabei haben, etc. pp. ????

 

Ganz einfach: es wird unterstellt, dass die Waffe(n) illegal sind. Oder fällt dir eine bessere Erklärung dafür ein, dass bei der "Tresorkontrolle" jede darin befindliche Waffe "mit der WBK abgeglichen" wird ?

 

Abs4

 

 

 

Bearbeitet von Absehen4
'n "e" eingefügt.
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vor 4 Minuten schrieb Absehen4:

Warum wird denn auf dem Parkplatz vor dem Schützenhaus gerne mal eine "WBK-Kontrolle" durchgeführt ?

Bei meinen beiden Vereinen kenne ich das nicht.

vor 4 Minuten schrieb Absehen4:

Warum muss ich als Jäger meine WBK dabei haben, etc. pp. ????

Weil die und der Personalausweis genau wie der Jagdschein mitzuführen ist?

vor 4 Minuten schrieb Absehen4:

Ganz einfach: es wird unterstellt, dass die Waffe(n) illegal sind. Oder fällt dir eine bessere Erklärung dafür ein, dass bei der "Tresorkontrolle" jede darin befindliche Waffe "mit der WBK abgeglichen" wird ?

 

Abs4

Es wird nichts unterstellt, aber leider wird von einigen wenigen geschlampt, denn wenn diese Kontrollen nicht erfolgversprechend sind werden diese ja auch nicht durchgeführt, genau wie eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Autobahn ohne Tempolimit.

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vor 1 Stunde schrieb uwewittenburg:

Die Aufforderung keine Waffenfotos zu posten ist kein Eingriff in die Pressefreiheit, sondern ein Appell sein Gehirn zu benutzen.

...

Das posten von Waffen durch Nichtberechtigte ist schon immer das Problem gewesen.

 

Nein nicht die Polizei ist das Problem sondern der Meldende und die Art der Meldung!


...

 

Falsch.

 

Diese Aufforderung ist ein Weiterer Schritt, "die Waffe" aus der Öffentlichkeit zu verbannen und deren Besitzer in die nähe von Kriminellen zu stellen.

 

Das problen ist eindeutig die "Staatsmacht", die auch den kleinsten "hinweis" zum Annlass nimmt, mit dem ganz großen Hammer zuzuschlagen, ohne dabei auch nur im geringsten nachzudenken, was hinter dem "Hinweis" stehen könnte. (Siehe erst vor ein paar Tagen den Einsatz bei einer Treibjagd.)

 

Bei den "Richtigen" Kriminellen hält man sich aber auffallend zurück.

 

Ich bin sicher, die Polizei kennt die entsprechenden Leute in ihren "Reviern". Warum wird DA nicht Umfassend nach Waffen Gesucht?

Kein Grund für einen Hausbesuch?

Bei einem normalen Bürger reicht doch auch ein ienfacher und vor allem anonymer Anruf, das dort Waffen gesehen wurden. An besten von Draußen durch zugezogene Vorhänge.

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vor 2 Minuten schrieb Jager:

Diese Aufforderung ist ein Weiterer Schritt, "die Waffe" aus der Öffentlichkeit zu verbannen und deren Besitzer in die nähe von Kriminellen zu stellen.

Ich verstehe die Aufforderung als gut gemeinten Hinweis und nicht als Verbot!

Das macht den Unterschied!

vor 2 Minuten schrieb Jager:

Bei den "Richtigen" Kriminellen hält man sich aber auffallend zurück.

Auch das ist Unsinn!

vor 2 Minuten schrieb Jager:

Ich bin sicher, die Polizei kennt die entsprechenden Leute in ihren "Reviern". Warum wird DA nicht Umfassend nach Waffen Gesucht?

Kein Grund für einen Hausbesuch?

Das Grundgesetz gilt auch für diesen Personenkreis, ohne Verdacht keine Durchsuchung!

vor 2 Minuten schrieb Jager:

Bei einem normalen Bürger reicht doch auch ein ienfacher und vor allem anonymer Anruf, das dort Waffen gesehen wurden. An besten von Draußen durch zugezogene Vorhänge.

Das gilt eben für alle Bürger!

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vor 3 Minuten schrieb Absehen4:

 

Sondern ???  :rolleyes:

 

Abs4

Meinen Satz nicht zu Ende gelesen?

Na gut, in der 30-er Zone wird ja wohl auch unterstellt dass jeder das Tempolimit nicht einhält?

Das stimmt so aber eben auch nicht, man geht davon aus dass es von einigen nicht eingehalten wird.

Kann man aber jedoch auslegen wie man das sehen möchte, aber nicht jede Sichtweise stimmt komplett.:search::pilot:

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Das Pipi-Langstrumpf-Syndrom ist offenbar noch recht weit verbreitet.

Dass der Staat dem LWB grundsätzlich misstraut manifestiert sich in der Existenz  des Bedürfnisbegriffs und der Aufbewahrungskontrollen.

Wer illegale Handlungen in Erwägung zieht interessiert sich nicht für das Waffengesetz. Für den gilt aber weiterhin die uneingeschränkte Unverletzlichkeit der Wohnung.

 

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vor 3 Minuten schrieb heletz:

Merkwürdigerweise kommt bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle niemand auf die Idee, es werde etwas unterstellt.

 

Bißl neurotisch sind die LWB hier in WO manchmal schon ...

Bei einer AVK bin ich noch nie auf die Idee gekommen das mir etwas unterstellt wird, aber ich halte sie aus verschiedenen Gründen schon für notwendig.

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vor 19 Minuten schrieb uwewittenburg:

Ich verstehe die Aufforderung als gut gemeinten Hinweis und nicht als Verbot!

Das macht den Unterschied!

...

Das Grundgesetz gilt auch für diesen Personenkreis, ohne Verdacht keine Durchsuchung!

Das gilt eben für alle Bürger!

 

Kannst Du gern so Verstehen. ICH sehe das halt anders.

 

 

 

So, Das Grundgesetz gild auch für "diesen Personenkreis"!

"... ohne Verdacht keine Durchsuchung..."

 

Aber der Verdacht ist doch in dem Moment vorhanden, in dem der Anruf eines "besorgten Bürgers" eingeht!

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