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IGNORED

WBK "wiederrufen", Wer kann einen guten RA empfehlen...?


Will Kane

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

für einen guten Freund (der nicht hier im Forum ist) suche ich einen guten Rechtsanwalt, der auf das Waffenrecht spezialisiert ist.

Der sollte "Erfahrung" haben und kein Kostentreiber sein.

Nähe Frankfurt / M. wäre gut, aber kein muss.
Wer kann mir da einen empfehlen???

Der Fall:
Mein Freund ist ein gesetzestreuer Bürger, der bei einer großen Behörde arbeitet (nicht in Bayern, dann gäbe es das Gesamtproblem nicht).

Er hat seit 10 Jahren eine WBK und eine Kurzwaffe (9mm Pistole), die er damals damit begründet hat, dass er regelmäßig damit zum Schießen geht (aber in keinem festen Verein), regelmäßig an Wettkämpfen und Lehrgängen zum Schießen für behördliche Waffenträger teilnimmt und das im In- und Ausland und in Übersee, pp. Zudem unterstützt er damit einen Sachverständigen bei Testverfahren, zu denen keine dienstlichen Gegenstände verwendet werden dürfen (Gewerkschaft, pp.) und hilft bei Fach-Artikeln mit, usw.

Das alle hat er auch getan.
Kann auch - zum größten Teil - nachgewiesen werden.

Alles absolut seriös.

Natürlich ist er nicht vorbestraft und hat die nötige Sachkunde, körperliche Eignung, pp.

Wie gesagt, die WBK wurde ihm (und zig anderen Personen mit der gleichen Begründung, alle auch bei unterschiedlichen Ämtern - die haben die heute noch und auch keine Probleme -) ausgestellt, das ging damals alles "ratz-fatz", nie gab es ein Problem.

Jetzt ist er umgezogen, ein neues Amt ist für ihn zuständig. (Die haben zudem gerade einen Kleinkrieg gegen einen Waffen-Beschaffungs-Verein --sorry, das ist wirklich einer--). Die haben nun seine Unterlagen gesichtet, ihn zu einem Termin einbestellt und ihm dabei eröffnet, dass die WBK wiederufen wird, da nie ein Bedürfniss vorlag. Zudem haben die "alte Behörde" damals einen "großen Fehler" gemacht. Das wolle man nun alles korrigieren.

Zwei Tage nach dem Gespräch, das er mit zwei SBs und dem Sachratenleiter führte, war der Brief in seinem Kasten ":Wiederruf, hat nun 3 Wochen Zeit die Pistole "abzugeben"...

Schöne Sch...

Ich sehe das anders, möchte da aber einen guten RA mit diesem Fall beauftragen.

Klar, einfach wird das nicht...
Aber da er schonmal eine WBK hatte, diese Behörde das damals positiv beschied, die Lage sich nicht geändert hat, er ein unbescholtener Bürger ist, habe ich noch "Hoffnung"...

Er wäre auch mit der Regelung einverstanden, dass er die WBK / Waffe behält und ihm der Munitionserwerb "gestrichen" wird.


Wer hat einen Tipp?
Einen guten RA, der auch im Vorfeld die Chancen einschätzen kann..., und in diesem Bereich auch reichlich Behörden-/Prozesserfahrung hat...

Danke, Gruß und eine schönes Woche.

Euer "WK.

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vor 9 Stunden schrieb Will Kane:

Er hat seit 10 Jahren eine WBK und eine Kurzwaffe (9mm Pistole), die er damals damit begründet hat, dass er regelmäßig damit zum Schießen geht (aber in keinem festen Verein), regelmäßig an Wettkämpfen und Lehrgängen zum Schießen für behördliche Waffenträger teilnimmt und das im In- und Ausland und in Übersee, pp. Zudem unterstützt er damit einen Sachverständigen bei Testverfahren, zu denen keine dienstlichen Gegenstände verwendet werden dürfen (Gewerkschaft, pp.) und hilft bei Fach-Artikeln mit, usw.


Aber da er schonmal eine WBK hatte, diese Behörde das damals positiv beschied, die Lage sich nicht geändert hat, er ein unbescholtener Bürger ist, habe ich noch "Hoffnung"...

Er wäre auch mit der Regelung einverstanden, dass er die WBK / Waffe behält und ihm der Munitionserwerb "gestrichen" wird.

Also ich weiß nicht, welche Behörde Deinem Kumpel auf dieser Grundlage eine WBK erteilt hat, aber dass die neue Behörde die WBK widerrufen will, kann ich nachvollziehen. Eigentlich müsste das sogar eine Rücknahme sein, denn er hätte die WBK nie bekommen dürfen. Bei dem Sachverhalt wäre Dein Kumpel aus meiner Sicht gut beraten, die Waffe an einen Berechtigten zu überlassen, die WBK zurückzugeben und mit dem Geld für den Anwalt was anderes Schönes zu machen.

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vor 10 Stunden schrieb Will Kane:

Er wäre auch mit der Regelung einverstanden, dass er die WBK / Waffe behält und ihm der Munitionserwerb "gestrichen" wird.

 

Der hat aber eine komische Einstellung. Klingt so, als ob er den Fehler selbst einsieht und die Auffassung der Behörde teilt.

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also wenn ich den Eingangsbeitrag so lese........ist da doch so einiges nicht ganz logisch und auch nicht wirklich nachzuvollziehen......das passt nicht wirklich zusammen.

 

ich glaube da fehlen - wie so oft - die ganz entscheidenden Informationen!

 

 

wenn Du die Waffe behalten willst, nimm Dir einen GUTEN Anwalt......und vor Allem.......erzähl ihm die GANZE Geschichte!

Bearbeitet von alzi
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vor 22 Minuten schrieb SchwererReuther:

Da klingt etwas von einer Tätigkeit als Sachverständiger an. Schon mal über den Tellerrand geblickt?

Ach, und Du meinst, "Unterstützen eines Sachverständigen" (was auch immer das sein soll) macht einen quasi selber auch zum Sachverständigen? Ja ne, is klar ...

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1. Ohne auf den konkreten Einzelfall allzu detailliert in allzu rechtsberatender Weise einzugehen: man muss unterscheiden, ob es hier um Widerruf oder Rücknahme geht. Rücknahme wäre für den Betroffenen deutlich problematischer als Widerruf.

 

2. Wenn der Betroffene argumentieren wollte oder könnte, ihm sei die Erlaubnis zwar nach 2003 erteilt (also schon nach dem neuen WaffG), aber noch unter Stützung auf die damalige Fassung des § 8 Waff (allgemeine Grundnorm für das Bedürfnis), und der § 8 sei inzwischen geändert worden... dann könnten seine Chancen deutlich besser sein.

 

3. Welche Behörde nunmehr neu zuständig geworden ist, weiß ich glaub' ich. Die entsprechenden Andeutungen sind ja oben gemacht worden. Die Behörde hatte hier schon einmal einen Thread verursacht, damals ging es um einen Waffenhändler. Und sie ist mir seit Jahren ganz gut bekannt. Die sind mal im Unrecht, mal auch im Recht.

 

4. Im Falle eines Widerrufs gibt es durchaus gewisse Chancen, die Waffe entweder zu behalten, oder mit neuer WBK und neuem Bedürfnis zurückzuerhalten. Das hängt davon ab, wieviel Mühe der Betr. auf sich nehmen will.

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Mir fehlen auch wichtige Informationen zu der Sache, und so richtig kann ich mir das ganze auch nicht vorstellen.

 

Sachkunde hat er ja angeblich. Er sollte also wissen wie er damals sein Bedürfnis geltend gemacht hat. Wenn es damals also rechtlich in Ordnung war, so sollte es auch möglich sein, dies auch heute wieder der Behörde darzulegen!

Wenn auch mit Hilfe eines Anwalt!

Der zu empfehlende Anwalt hat über mir geantwortet!

Weiterhin gilt Füße stillhalten und Klappe halten! Auch hier!

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DANKE an alle hier.

Ich habe die Infos eingestellt die möglich sind, ohne weitere "Ärger" zu machen.

Klar, man sollte zwischen den Zeilen lesen und es steht auch nur 80% drinne.

Ich denke, aber, dass es klar ist, worum es geht.

 

Also ich weiß nicht, welche Behörde Deinem Kumpel auf dieser Grundlage eine WBK erteilt hat, aber dass die neue Behörde die WBK widerrufen will, kann ich nachvollziehen. Eigentlich müsste das sogar eine Rücknahme sein, denn er hätte die WBK nie bekommen dürfen. Bei dem Sachverhalt wäre Dein Kumpel aus meiner Sicht gut beraten, die Waffe an einen Berechtigten zu überlassen, die WBK zurückzugeben und mit dem Geld für den Anwalt was anderes Schönes zu machen.

Na, dass sehe ich anders.
Die WBK ist rechtmäßig erteilt worden, wie auch in zig anderen Fällen.

Nur ist die Behörde ist absolut angepisst wegen verschiedener Machenschaften (die alle nichts mit mir / ihm zu haben, er ist da nur dazwischengeraten) und hat wohl auch einige Druck von oben bekommen.

Die Mitarbeiter der Behörde hatten in der Vergangenheit einigen "bösen Mofa-Fahrern" WBKs erteilt und dafür dann einen gewalten Rüffel bekommen.

Nun wollen die wohl ober-genau sein.

 

Im Falle eines Widerrufs gibt es durchaus gewisse Chancen, die Waffe entweder zu behalten, oder mit neuer WBK und neuem Bedürfnis zurückzuerhalten. Das hängt davon ab, wieviel Mühe der Betr. auf sich nehmen will.

Es ist ein Wiederruf.

Und er will sich schon Mühe geben.

:-)

 

 

 

Nochmal "Danke".

Gr. K.

 

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vor 5 Minuten schrieb Will Kane:

Die WBK ist rechtmäßig erteilt worden, wie auch in zig anderen Fällen.

Nur ist die Behörde ist absolut angepisst wegen verschiedener Machenschaften (die alle nichts mit mir / ihm zu haben, er ist da nur dazwischengeraten) und hat wohl auch einige Druck von oben bekommen.

Die Mitarbeiter der Behörde hatten in der Vergangenheit einigen "bösen Mofa-Fahrern" WBKs erteilt und dafür dann einen gewalten Rüffel bekommen.

Nun wollen die wohl ober-genau sein.

 

Wenn die WBK wirklich rechtmäßig erteilt wurde, dann würde das ja irgendwie schon Richtung Sippenhaftung gehen, oder?

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Wenn die WBK wirklich rechtmäßig erteilt wurde, dann würde das ja irgendwie schon Richtung Sippenhaftung gehen, oder?

Die wurde definitiv rechtmäßig erteilt.

Ich habe es heute nochmal überprüft.

 

 

Die Mitarbeiter der Behörde hatten in der Vergangenheit einigen "bösen Mofa-Fahrern" WBKs erteilt und dafür dann einen gewalten Rüffel bekommen.
Nein, das war NICHT der Hintergrund.

:-)

 
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vor 5 Stunden schrieb Will Kane:

Die [sc. WBK] wurde definitiv rechtmäßig erteilt.
 

Ich habe es heute nochmal überprüft.

 

1. Dann ist ja gut, dann kann's keine Rücknahme werden, sondern ein Widerruf.
Oh. Ist ja auch einer.
Na so was.

2. Schön. Du wirst also die Verwaltungsakte kennen und kannst daher auf solider Grundlage die Tatsachen- und Rechtslage beurteilen. Warum fragst du dann hier noch herum? :-)

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@Will Kane: JuergenG nannte eine Adresse; dein Kumpel soll sich mit dem genannten Anwalt in Verbindung setzen und die Karten komplett auf den Tisch legen. Den Fall über Dritte in einem Forum schildern artet das eher in Kaffeesatzleserei aus. Die Kanzlei ist auf Waffenrecht spezialisiert und hat einigen Foristi hier- mir u.a. auch- einiges Ungemach ersparen können. Ich kann die Kanzlei vorbehaltlos empfehlen.

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vor 13 Stunden schrieb Will Kane:

Wenn die WBK wirklich rechtmäßig erteilt wurde, dann würde das ja irgendwie schon Richtung Sippenhaftung gehen, oder?

Die wurde definitiv rechtmäßig erteilt.

Ich habe es heute nochmal überprüft.

Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, zweifelt die neue Behörde an, dass der damalige Sachbearbeiter die Tatsachen, die als Bedürfnisnachweis vorgetragen wurden, objektiv richtig bewertet hat und die WBK eigentlich mangels Bedürfnis hätte versagt werden müssen. Wenn das in letzter Konsequenz und Instanz so zutreffen sollte, dann wurde die WBK eben nicht "definitiv rechtmäßig" erteilt und es wäre eine Rücknahme, kein Widerruf.

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Sicher, sicher. Alles völlig richtig, Flohbändiger, Du bist ja auch vom Fach. Und wir beurteilen das beide ganz genauso. Hephaistos wohl ebenfalls.
Aber Will Kane hat es ja offenbar nachgelesen und geprüft. Also gehe ich mal davon aus, dass er weiß, was er sagt und referiert. Was auch immer nun dahintersteckt.

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Am 18.7.2016 um 12:18 schrieb carcano:

1. Ohne auf den konkreten Einzelfall allzu detailliert in allzu rechtsberatender Weise einzugehen: man muss unterscheiden, ob es hier um Widerruf oder Rücknahme geht. Rücknahme wäre für den Betroffenen deutlich problematischer als Widerruf.

G.D. Gade erklärt hier in seinen Ausführungen recht gut und allgemein verständlich.

https://books.google.de/books?id=7wfEHFimj9QC&pg=PA122&lpg=PA122&dq=widerruf+waffenrechtlicher+erlaubnisse&source=bl&ots=jtkMcAJrDS&sig=wBbxRsLh8beoMqnxJRxQmGCj3NY&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjJ79rGzv_NAhVEuhQKHZAnA3gQ6AEIRTAG#v=onepage&q=widerruf waffenrechtlicher erlaubnisse&f=false

Ergänzend sei hier noch angefügt, dass ein Widerruf auf der Grundlage des § 5 WaffG, Verlust der Zuverlässigkeit, zwingend auch einen BZR-Eintrag nach sich zieht, was die Negativfolgen für den Betroffenen zusätzlich erhöht.

Aber das nur am Rande.

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
geliebter Dreckfuhler
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