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IGNORED

Ist der Handel mit freien Waffen erlaubnispflichtig?


SAMIL

Empfohlene Beiträge

Hallo,

Ich plane ein Nebengewerbe mit Freien Waffen anzumelden. Vor allem geht es mir um Schreckschusswaffen und Zubehör (inkl. Munition), Messer (auch Macheten), Dolche, Schwerter, Abwehrsprays, Teleskopschlagstöcke, Elektroschocker, Handschellen u.ä.

Ist für den Handel mit freien Waffen ebenfalls eine Erlaubnis notwendig oder reicht es aus einfach das Gewerbe anzumelden?

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"also so langsam kann man den Troll aber nimmer übersehen!"

Spotte nicht. Der macht das glatt, geht zum Amt legt das Geld auf den Tisch und geht mit der Waffenhandelserlaubnis nachhause.

Nächste Woche teilt er uns dann stolz mit, dass er die WHE erhalten hat und macht uns eine lange Nase.
 

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vor 45 Minuten schrieb root4y:

Wozu hast du eigentlich Studiert?

Um mehr Geld zu verdienen als in einem normalen Ausbildungsberuf! Und Waffenrecht gehört nicht zum Studium der Wirtschaftsinformatik.

 

Zitat

Heutzutage bestelle ich so was bei der Amazone und geh dazu nicht in einen Shop.

Schon mal die Marge ausgerechnet die du da draufschlagen mußt nur um die Miete zu bezahlen?

Oder soll das ein Online Shop werden?

Reiner Online-Shop! Leute aus der Gegend können die Ware aber auch nach Vereinbarung bei mir abholen. In meiner Gegend gibt es momentan einen großen Bedarf an freien Waffen und auf diesen Zug möchte ich aufspringen. Ich wäre hier im Umkreis von ca. 40 km dann auch der einzige Händler.

Aber nochmal zum Thema Pfefferspray. Da es nicht gegen Menschen eingesetzt werden darf, unterliegt es nicht dem Waffengesetz. Daher kann ich das auch ohne Waffenhandelslizenz verkaufen? Wie sieht es mit Messern aus? Messer sind sowohl Waffen, als auch Haushalts- und Arbeitsgeräte.

Bearbeitet von SAMIL
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vor 12 Stunden schrieb alzi:

bezahl einen Anwalt!

Gib doch keine Tipps die den Betroffenen wieder vor den Richter bringen. Es wäre doch echt blöd, wenn SAMIL zwar im Moment das Geld hat, aber dann kurz bevor er die Rechnung des Anwalts zahlen müsste merkt, dass er für das Geld hunderte von Pfeffersprays gekauft hat und kein Geld mehr da ist.

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vor 13 Stunden schrieb SAMIL:

Aber nochmal zum Thema Pfefferspray. Da es nicht gegen Menschen eingesetzt werden darf, unterliegt es nicht dem Waffengesetz. Daher kann ich das auch ohne Waffenhandelslizenz verkaufen? Wie sieht es mit Messern aus? Messer sind sowohl Waffen, als auch Haushalts- und Arbeitsgeräte.

Warum gehst Du eigentlich nicht mal zu Deiner Waffenbehörde und fragst die? Die können Dir deine Fragen bestimmt alle zufriedenstellend beantworten.

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vor 6 Minuten schrieb Flohbändiger:

Warum gehst Du eigentlich nicht mal zu Deiner Waffenbehörde und fragst die? Die können Dir deine Fragen bestimmt alle zufriedenstellend beantworten.

Völlig falsch, es macht viel mehr Sinn einfach mal mit dem Handel von frei verkäuflichen Waffen und Selbstverteidigungs-Utensilien zu beginnen. Schließlich gilt immer noch "Wer nicht wagt, der nicht gewinnt." und "No risk, no fun.". Außerdem braucht Deutschland aufstrebende Jung-Unternehmer. Wichtig ist nur, die Gewinne nicht gleich aus zu geben, sondern noch etwas für die Steuer auf zu heben.

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vor 3 Stunden schrieb HBM:

Gib doch keine Tipps die den Betroffenen wieder vor den Richter bringen. Es wäre doch echt blöd, wenn SAMIL zwar im Moment das Geld hat, aber dann kurz bevor er die Rechnung des Anwalts zahlen müsste merkt, dass er für das Geld hunderte von Pfeffersprays gekauft hat und kein Geld mehr da ist.

Oder aber er bezahlt den Anwalt mit dem Geld der Lieferanten des Pfeffersprays. Ein Teufelskreis.

 

Eigentlich ist er mit seiner Qualifikation in Sachen Finanzen doch prädestiniert in die Politik zu gehen:

Zitat

Ich hatte das Geld immer gespart, aber es dann anderweitig auf den Kopf gehauen.

Das Problem war bei mir, dass ich nie gelernt habe, mit dem Geld, welches ich hatte, umzugehen. Bestellte ich etwas im Internet, dann sah ich etwas besseres später im Schaufenster und kaufte das und hatte dann nichtmal mehr die Kohle übrig, um das Paket zurückzuschicken. Ich habe den Umgang mit Geld auch in meinem Elternhaus nie gelernt, denn es war immer genug da, bis sich meine Eltern scheiden ließen.

 

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vor 19 Stunden schrieb SAMIL:

Notfalls auch in Tschechien. Den Kleinen Waffenschein habe ich bekommen, dann wird es wohl mit der Waffenhandelslizenz auch nicht allzu schwer werden.

Wie blauäugig bist Du eigentlich?

Beantrage mal bei Deiner Behörde eine WH-Genehmigung für SSW. Die melden Dich dann bei einer Fachkundeprüfung bei der IHK an. Wenn Du die Prüfungsgebühr bezahlt hast, bist Du schon mal den ersten dreistelligen Betrag los.

Das erste Mal wirst Du wahrscheinlich zu den 70 - 80 % gehören die durchfallen. Also noch mal. Wieder dreistellig. Wenn Du es dann mal irgendwann geschafft hast, wird sich die Behörde Dein Vorstrafgenregister ansehen, und zwar wesentlich genauer als das beim kleinen Waffenschein der Fall ist.

Du hast hier gepostet, dass Du wegen Deiner Vorstrafen Bedenken hast überhaupt eine WBK zu bekommen, aber eine WHL traust Du Dir ohne weiteres zu!?

Solltest Du irgendwann einmal die Genehmigung bekommen, solltest Du Dir auch mal ausrechnen wie viel Jahre Du verkaufen musst, nur um die bisherigen Kosten wieder rein zu bekommen.

Und solltest Du auf den Gedanken kommen SSW ohne PTB billig in Tschechien einzukaufen und hier zu verscherbeln bist Du Deine Handelsgenehmigung schneller los, als Du sie bekommen hast.

 

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Gast Messerwerfer

SAMIL du bist echt der beste.

Ich hätte noch eine Geschäftsidee für dich.

Erfinde doch Umrüstkits um mit SRS - Full Auto schießen zu können.

Dafür gibt es bestimmt auch einen Markt :-)

Prüfe aber gut ob es in Deutschland erlaubt ist. Aber du wolltest mit deiner Frau ja eh nach Tschechien ziehen...

 

By the way:

Bei dem was du hier über dich preis gegeben hast würde ich dich nicht mal mit einem Gummimesser handeln lassen.

 

Du solltes deshalb mit taillierten rosa t-shirts handeln.

Neben der "Blue Oyster Bar" gibt es da sicher auch einen Markt.

Bearbeitet von Messerwerfer
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vor 21 Stunden schrieb rainers-messerwelt:

Wie blauäugig bist Du eigentlich?

Beantrage mal bei Deiner Behörde eine WH-Genehmigung für SSW. Die melden Dich dann bei einer Fachkundeprüfung bei der IHK an. Wenn Du die Prüfungsgebühr bezahlt hast, bist Du schon mal den ersten dreistelligen Betrag los.

Das erste Mal wirst Du wahrscheinlich zu den 70 - 80 % gehören die durchfallen. Also noch mal. Wieder dreistellig. Wenn Du es dann mal irgendwann geschafft hast, wird sich die Behörde Dein Vorstrafgenregister ansehen, und zwar wesentlich genauer als das beim kleinen Waffenschein der Fall ist.

Du hast hier gepostet, dass Du wegen Deiner Vorstrafen Bedenken hast überhaupt eine WBK zu bekommen, aber eine WHL traust Du Dir ohne weiteres zu!?

Solltest Du irgendwann einmal die Genehmigung bekommen, solltest Du Dir auch mal ausrechnen wie viel Jahre Du verkaufen musst, nur um die bisherigen Kosten wieder rein zu bekommen.

Und solltest Du auf den Gedanken kommen SSW ohne PTB billig in Tschechien einzukaufen und hier zu verscherbeln bist Du Deine Handelsgenehmigung schneller los, als Du sie bekommen hast.

 

Typisch Deutsch hier alles die Gesetze die über ausufernde Bürokratie....

Warum heisen die Dinger überhaupt noch "freie Waffen"????

"FREI" würde vom gesunden Menschenverstand (über dem weder Gesetzgeber noch Juristerei verfügt) auch heißen Frei

also unterliegen nicht dem Waffengesetz von jeden frei zu erwerben,führen frei besitzen frei usw.

Hier tun  manche so mit ihrer (dem gesetzesgeber sonstwohin kriechenden Mentalität) als wenn es um TNT-Sprengstoff geht.

Die ganze Diskus erinnert mich stark daran wie hier vor Jahren ein User mit einem sogenannten "Griesheimer Schlüssel"

aufgezogen wurde.

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Am 9.7.2016 um 22:32 schrieb SAMIL:

Reiner Online-Shop!

 

Abgesehen davon, daß eine WHL natürlich viel Arbeit und Geld kostet, bevor Du das erste mal etwas verkaufen darfst, würde ich das mit dem Online-Shop im Nebengewerbe nochmal überdenken. Sehr viele Hersteller und Großhändler beliefern Dich zwar auch mit Kleinmengen (mit saftigem Aufpreis, was die Marge kaputt macht), aber nur wenn Du ein Ladengeschäft mit mindestens einem Schaufenster hast. Das ist für kleine StartUps ein ernstes Problem.

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vor 4 Stunden schrieb rüdiger400:

"FREI" würde vom gesunden Menschenverstand (über dem weder Gesetzgeber noch Juristerei verfügt) auch heißen Frei

also unterliegen nicht dem Waffengesetz von jeden frei zu erwerben,führen frei besitzen frei usw.

Hier tun  manche so mit ihrer (dem gesetzesgeber sonstwohin kriechenden Mentalität) als wenn es um TNT-Sprengstoff geht.

 

Nach unserem Gesetz bezieht sich das "FREI" eben nur auf den Erwerb, nicht auf den Handel.

Es gibt Regeln an die wir uns halten müssen. Wenn Du eine neue Waffe haben willst füllst Du schön brav Deinen Antrag beim Verband aus, dann Deinen Antrag für Die Behörde.

Ist das auch eine "dem Gesetzgeber sonstwohin kriechende Mentalität"?

Ob Händler oder LWB, der Gesetzgeber gibt die Spielregeln vor. Wenn du dich nicht daran hälst, spielst Du halt nicht mehr mit.

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