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Statistik zum Waffenbesitz / NWR öffentlich zugänglich?


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Geschrieben

In dem bereits im Thread "HAs 2- Schuss" erwähnten Dokument

http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2016/0357-16.pdf

befindet sich eine Statistik die  laut Fussnote 1 offensichtlich vom NWR erstellt wurde.

Mich würde interessieren ob weitere Statistiken dieser Art öffentlich zugänglich sind ?

Auch wäre interessant zu erfahren was mit "Standard Waffenbesitzkarte" gemeint ist- reine Anzahl der grünen WBKs  oder

Anzahl der Personen die im Besitz einer oder mehrerer WBKs sind?

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb 2011-Jack:

...Was bitte ist der Unterschied zw Waffenschein und  Waffentrageberechtigung ?...

Das bezieht sich auf "Wachpersonen, die auf Grund eines Arbeitsverhältnisses Schusswaffen des Erlaubnisinhabers nach dessen Weisung besitzen oder führen sollen". Der Waffenschein ist auf den Bewachungsunternehmer ausgestellt.
 

vor 6 Stunden schrieb 2011-Jack:

...Was bedeutet Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Führens ...

Damit ist wohl gemeint "Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Führens bei öffentlichen Veranstaltungen"

 

 

vor 6 Stunden schrieb 2011-Jack:

...Schießerlaubnis ?

Das Schießen mit Schußwaffen ist grundsätzlich verboten.

Für das Schießen ist entsprechend immer eine Schießerlaubnis notwendig, sofern das Schießen nicht erlaubnisfrei ist. Also siehe auch §12, §13, §16 WaffG.

Eine Schießerlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für den Schuß auf Tiere im Gatter.

 

 

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb chapmen:

Mich würde interessieren ob weitere Statistiken dieser Art öffentlich zugänglich sind ?

Ich vermute nicht, es sei denn, sie werden wie hier veröffentlicht.

 

vor 8 Stunden schrieb chapmen:

Auch wäre interessant zu erfahren was mit "Standard Waffenbesitzkarte" gemeint ist

Grüne WBK`s.

 

vor 54 Minuten schrieb Leser:

Das Schießen mit Schußwaffen ist grundsätzlich verboten.

Für das Schießen ist entsprechend immer eine Schießerlaubnis notwendig, sofern das Schießen nicht erlaubnisfrei ist. Also siehe auch §12, §13, §16 WaffG.

Eine Schießerlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für den Schuß auf Tiere im Gatter.

Das Schießen mit Schusswaffen ist nicht grundsätzlich verboten. Es ist, außer auf zugelassen Schießstätten und in den Fällen des § 12 Abs. 4 WaffG, erlaubnispflichtig. Das ist ein erheblicher Unterschied.

Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb Leser:

Was ist der Unterschied?

In der Wortwahl? § 10 Abs. 5 WaffG besagt nur, dass man zum Schießen eine Erlaubnis benötigt. Davon, dass Schießen ansonsten grundsätzlich verboten wäre, steht da nichts. 

In der Zielsetzung? Bei der Erteilung einer Erlaubnis wird nur das Interesse des Einzelnen und die Erfüllung der daran geknüpften Anforderungen geprüft, beim Verbot steht die Prävention und der Schutz von Leben und Gesundheit der Allgemeinheit im Vordergrund.

In der Art der Sanktionierung? Verstöße gegen waffenrechtliche Verbote sind in aller Regel Straftaten, Verstöße gegen Erlaubnispflichten sind sowohl Straftaten, als auch Ordnungswidrigkeiten.

 

Such Dir was aus.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Flohbändiger:

 

 

Grüne WBK`s.

 

 

Lies doch vor dem antworten einfach mal die Frage.

Geschrieben

die Abfrage der Statistik ist nur ganz bestimmten Landes- u. Bundesbehörden erlaubt und diesen auch nur in bestimmter Form (nicht jede Behörde darf alles abfragen). Insofern nicht öffentlich. Ob es sich bei der Veröffentlichung der Statistik durch die Behörden um eine Dienstverletzung handelt, wage ich nicht zu beurteilen. Jedenfalls sind die Statistiken nicht mit einem "Vertraulich"-Vermerk gekennzeichnet.

Ist übrigens alles im NWR-Gesetz geregelt.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Flohbändiger:

In der Wortwahl? § 10 Abs. 5 WaffG besagt nur, dass man zum Schießen eine Erlaubnis benötigt. Davon, dass Schießen ansonsten grundsätzlich verboten wäre, steht da nichts. 

 

 

Das sagt im Verwaltungsrecht bereits die Definition.

 

Eine Erlaubnis ist das Aufheben eines grundsätzlichen Verbots im Einzelfall.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Flohbändiger:

Hab ich, aber ich kann nichts dafür, wenn Du die Antwort nicht verstehst.

 

Frage : "Auch wäre interessant zu erfahren was mit "Standard Waffenbesitzkarte" gemeint ist- reine Anzahl der grünen WBKs  oder

Anzahl der Personen die im Besitz einer oder mehrerer WBKs sind?"

 

Antwort: Grüne WBK.

 

Muss ich nicht verstehen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb chapmen:

Muss ich nicht verstehen.

Na dann nochmal nur für Dich:

 

Laut der Auflistung gibt es

- Inhaber (irgend)einer waffenrechtlichen Erlaubnis = 978.458

- Standard-Waffenbesitzkarten =1.617.093

 

Kleiner Tipp vorab: Das Wort "Inhaber" lässt darauf schließen, dass hier Personen gemeint sind.

 

Und jetzt die entscheidende Frage. Wenn die Zahl aller waffenrechtlichen Erlaubnisinhaber unter 1 Mio. liegt, kann dann allein die Zahl der Inhaber einer Standard-WBK bei rund 1,6 Mio. liegen?

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb PetMan:

Also ich alleine bin Inhaber von 4 WBK`s. Und da werde ich hier zu denen gehören die wenig haben........................

In meinen Vereinen haben nur wenige Sportschützen mehr als 1x Grün und 1x Gelb, da bin ich eine echte Ausnahme. Allerdings auch nur aufgrund meines Jagdscheins, ansonsten wären es wohl auch "nur" 2-3 WBKs.

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb djjue1:

 

Das sagt im Verwaltungsrecht bereits die Definition.

Eine Erlaubnis ist das Aufheben eines grundsätzlichen Verbots im Einzelfall.

 

Da stimme ich nicht ganz zu.

 

- Bei Genehmigungs-/Erlaubnisvorbehalt in einer Rechtsnorm ist im Rahmen dieser Norm eine Genehmigung/Erlaubnis  erforderlich.

- Bei Verbot ist ggf. eine Befreiung  von der verbietenden Norm (= deren Überwindung durch befreienden Verwaltungsakt) erforderlich.

Geschrieben

dann werde ich wohl lieber die "Gegen Nazis"-Flagge einholen, die hinter mir an der Wand hängt. Da zerschlägt eine böse weiße Faust ein weißes "seltsames" Kreuz...   ;-)  

Das könnte ja schnell als "extrem" ... ANGENOMMEN werden... und dann stehen noch 3-4 leere Bierbuddels einfach so rum.... Nein, so einer ist total unzuverlässig!!!... sicher autonom und gegen den unvoreingenommenen Rechtsstaat.

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Matthias308:

dann werde ich wohl lieber die "Gegen Nazis"-Flagge einholen, die hinter mir an der Wand hängt. Da zerschlägt eine böse weiße Faust ein weißes "seltsames" Kreuz...   ;-)  

Das könnte ja schnell als "extrem" ... ANGENOMMEN werden... und dann stehen noch 3-4 leere Bierbuddels einfach so rum.... Nein, so einer ist total unzuverlässig!!!... sicher autonom und gegen den unvoreingenommenen Rechtsstaat.

 

:allesgute:

Geschrieben
Am 10.7.2016 um 12:17 schrieb Flohbändiger:

Und jetzt die entscheidende Frage. Wenn die Zahl aller waffenrechtlichen Erlaubnisinhaber unter 1 Mio. liegt, kann dann allein die Zahl der Inhaber einer Standard-WBK bei rund 1,6 Mio. liegen?

Es gibt Leute, die lassen sich für jede Waffe eine neue ausstellen. Kostet doch das gleiche Geld

 

BBF

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb BBF:

Es gibt Leute, die lassen sich für jede Waffe eine neue ausstellen. Kostet doch das gleiche Geld

Stimmt, zumindest bei uns, so nicht ganz. Wenn ich eine Eintragung vornehmen lasse, dann kostet das gleich, egal wie viele Waffen ich eintragen lasse, so lange ich nur eine (egal ob alte oder neue) WBK verwenden lasse. Daher macht es Sinn immer gleich ein paar Waffen gleichzeitig eintragen zu lassen und/oder die "leeren" Zeilen der WBK durch Voreinträge für Schalldämpfer zu füllen. Kostet alles immer gleich, außer es werden zwei verschiedene WBKs "angefasst".

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb BBF:

Es gibt Leute, die lassen sich für jede Waffe eine neue ausstellen. Kostet doch das gleiche Geld

 

BBF

 

Aha - wieder so n Spezial-Trick.

Gibts da auch nen nützlichen Grund zu oder einfach nur so ?

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Matthias308:

OK, gehört wohl mehr in "Lebensart" oder so, aber....

 

 

Durchaus möglich. Sicherlich bist du auch für die Liberasierung von Drogen. Dann brauchst du nicht mehr heimlich zu konsumieren.

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