Zum Inhalt springen
IGNORED

WBK mit mehreren Vorstrafen


SAMIL

Empfohlene Beiträge

vor 9 Stunden schrieb MarkF:

Erkäre mir doch bitte noch mal kurz, was ich eigentlich sagen wollte ... ;-)

Ähhh.....Nein.

Wie immer, bist Du verantwortlich für das was Du meinst, nicht für das, was ich verstehe.

Ich wiederum habe das genommen, was Du geschrieben hattest und es wörtlich genommen. Das lief konträr zu meinem Verständnis Deines Posts ("Tu es..."), den ich für ironisch halte.

 

Also bin ich der Meinung, wir meinen dasselbe. Aber ich kann mich irren. :drinks

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Tyr13:

Wie immer, bist Du verantwortlich für das was Du meinst, nicht für das, was ich verstehe.

... Das lief konträr zu meinem Verständnis Deines Posts ("Tu es..."), den ich für ironisch halte.

Also bin ich der Meinung, wir meinen dasselbe. Aber ich kann mich irren. :drinks

 

Das wird philosophisch. Eine gewisse Verantwortung für das richtige Verständnis hat der Erklärende schon. Und im BGB gilt der Empfängerhorizont, das ist also ein Bumerang. Mit der Ironie hast Du recht, im übrigen weiß ich es nicht und für Alkohol ist es jetzt noch zu früh, vor allem vor dem Frühstück.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also, Sachen gibt's. Ich hab jetzt nur bis Seite 2 gelesen und dann abgeschaltet. Mehr muss man nicht wissen. Wenn ich mir vorstelle wegen was für Kleinigkeiten ich mir Gedanken gemacht habe und was Kollege SAMIL verzaft hat und wie er hier reagiert. Chapeau. Ich habe aber aufgrund meiner Erfahrungen jetzt auch ein genaues Bild von dem Menschen vor mir.

 

@ Samil :

 

1) Es ist in der Kriminologie allgemein anerkannte Tatsache, dass fast ausnahmslos alle Schwerstverbrecher, Mörder, Amokläufer, Vergewaltiger, Kinderschänder et al mal als "Kleinkrimineller", Fahrkartenbetrüger, Ladendieb, Beleidiger, Prügler et al aufgefallen sind. Auch und gerade aus diesem Wissen heraus gibt es bestimmte Delikte die einen per se unwürdig machen eine WBK zu erhalten. Insofern kannst Du dem Staat kaum Vorwürfe machen, denn es war Dein Fehlverhalten.

 

2) Deine Reaktionen hier im Forum zeigen mir zwei Dinge:

   - Du hast nach wie vor kein Schuldbewusstsein/Unrechtsbewusstsein. Du versuchst Deine Taten klein zu reden, bist also Uneinsichtig.

   - Du kannst immer noch nicht mit Aggressionen umgehen

 

3) Wäre ich Sachbearbeiter in einer Waffenbehörde oder bei der Polizei würde ich versuchen Deine Identität über das Forum herauszubekommen um Dir hinsichtlich Deiner Ausführungen zu dem Dir bekannten Suizid-Schützen der in der Klinik war, eine Vorladung als Zeuge beim Staatsanwalt zu verschaffen. Dort wäre dann zu klären ob Du es möglicherweise mit der Wahrheit nicht so ganz genau nimmst und hier Lügenmärchen erzählst (und mithin zusätzlich aus diesem Grunde insgesamt nicht als Waffenbesitzer geeignet bist) oder ob Du eine Fremdgefährdung durch diese Person billigend in Kauf nimmst, weil Du die zuständige Behörde nicht in Kenntnis über diesen Fall gesetzt hast. Sorry, aber wer jemanden mit Selbstmordgefährdung nicht bei der Behörde anschwärzt hat in meinen Augen einen an der Klatsche. Ich bin ja nun wirklich kein Freund von Denunzation und ich hasse diese selbstherrliche DSB-Art aber manchmal sollte man den eigenen Schweinestall gut im Auge behalten. Alleine deswegen wärest Du für mich als Waffenbesitzer nicht tragbar.

 

 

 

P.S.: SAMIL, das ist aber ein schöner Vorname den Du da hast. Woher kommt denn der?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 26.6.2016 um 23:20 schrieb SAMIL:

Köperverletzung im Jahre 2004, wurde aber eingestellt. Wie rund 30 weitere Anzeigen zwischen 2004 und 2014 auch.

 

Das Ding hatte ich ja noch übersehen; na le.. mich.

 

vor 23 Stunden schrieb rüdiger400:

Und wer will überhaupt die Einhaltung eines "Waffenverbotes" überprüfen?

 

Gute Frage; mir gehts ja darum, das solche Gestalten vom offiziellen Schießbetrieb ferngehalten werden; also am besten Hausverbot auf jeder Schießstätte haben.

Also offiziell (bei ausgesprochenen Waffenverbot) keine Waffe (auch nur vorübergehend) in die Hand bekommen.

Schade, das das nicht automatisch (bei solcher Deliktrelevanz) im Auweisdokument (elektronisch) gespeichert wird (und bei jeder Schießstätte, ähnlich Krankenkarte) ausgelesen wird.

DA könnte mal sinnvoll gehandelt werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 22 Minuten schrieb Pi9mm:

 

 

Gute Frage; mir gehts ja darum, das solche Gestalten vom offiziellen Schießbetrieb ferngehalten werden

 

Ferngehalten: Vielleicht auch...

- aus dem öffentlichen Strassenverkehr?

- aus dem Ferienflieger?

- aus dem Restaurant, wo du gerade gegessen hattest?

- aus der Autowerkstatt, wo du letztens deinen Wagen reparieren lassen hattest?

- ETC

 

Mal ehrlich. Wenn man das zuende denkt, bleibt da nicht mehr viel übrig, wo man solche Leute dann noch sehen will. Manchmal ist es vielleicht ganz gut ,wenn wir nicht wissen, wem wir alles schon so über den Weg gelaufen sind.

 

Bist du dir sicher, das ihr keinen Mörder in eurem Verein habt?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, Unwissenheit ist ein Segen.

 

Hier wissen es aber nun wieviel tausend Personen ?

 

Und ja, hier würde ich mir als Standbetreiber aussuchen, wen ich rauflasse. Wenn ich die Wahl hätte.

Ebenso als Mitglied.

Selbst vernünftige Gäste haben das Recht drauf.

Besser wäre aber hier ausnahmsweise mal der Staat gefragt.

Eine Schießstätte ist keine Experimentierbude, um Gestrauchelte zu rehabilitieren.

Oder vielleicht doch...?

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vorgestern habe ich, weil mir viele dazu rieten, erstmal den kleinen Waffenschein beantragt. Mal gucken, was da rauskommt. Gestern haben wir uns in Tschechien kurz hinter der Grenze mehrere Wohnungen angeguckt, notfalls können wir auch bei den Eltern meiner Freundin Übergangsweise einziehen. Nächste Woche geht es in die Schweiz, wo wir uns auch schon mal umgucken werden. 

Ich habe jetzt nicht mehr alle Beiträge im Kopf, aber auf das, was mir einfällt, möchte ich nochmal eingehen:
 

1.) Die Waffenbehörde ist hier der Kreisverwaltung angegliedert, genauer gesagt dem Fachdienst Ordnung und Sicherheit.

 

2.) Bei der letzten Verurteilung sagte die Richterin, dass inklusiver dieser Verurteilung nun fünf Einträge im BZR hätte.

 

3.) Für den größten Teil meiner Vergehen fühle ich mich in der Tat nicht schuldig, da ich das Geld zuerst immer über hatte und der Betrug niemals geplant war.

4.) Mit Ausnahme der im Eröffnungsbeitrag geschilderten und zur Anlage gebrachten Anzeigen, wurde der Rest ohne Auflagen eingestellt. Seit 2014 bin ich straffrei. Die 30 Anzeigen waren überwiegend dem sogenannten EIngehungsbetrug geschuldet, aber auch zwei mal wegen Körperverketzung (Backpfeifen), vier mal wegen Nachstellung (alle eingestellt, weil keine Nachstellung laut Gesetz vorlag), ein mal Computerbetrug (auch eingestellt, weil keiner vorlag), ein mal Üble Nachrede (eingestellt), ein mal fahrlässige Körperverletzung (eingestellt, KFZ-Unfall, in dem mir die Vorfahrt genommen wurde)....der Rest war halt Eingehungbetrug, also eidesstattliche Versicheurng abgegeben, Waren bestellt und nicht mehr bezahlen können. Bei den wirklich vorsätzlichen Straftaten, wie die Körperverletzungen, war es mir eigentlich immer egal, ob ich erwischt werde, oder nicht. Mir war es halt egal, ob da Leute bei waren oder eben nicht.

5.) Meine wirtschaftlichen Verhältnisse sind mittlerweile wieder geordnet. Schulden wurden bezahlt, Geldstrafen auch, Schufa-Einträge wohl schon gelöscht, Arbeit ist nicht vorhanden, aber demnächst beginnt mein Master-Studium, Punkte in Flensburg habe ich keine und hatte da auch noch nie welche.

 

6.) 

Zitat

3) Wäre ich Sachbearbeiter in einer Waffenbehörde oder bei der Polizei würde ich versuchen Deine Identität über das Forum herauszubekommen um Dir hinsichtlich Deiner Ausführungen zu dem Dir bekannten Suizid-Schützen der in der Klinik war, eine Vorladung als Zeuge beim Staatsanwalt zu verschaffen. Dort wäre dann zu klären ob Du es möglicherweise mit der Wahrheit nicht so ganz genau nimmst und hier Lügenmärchen erzählst (und mithin zusätzlich aus diesem Grunde insgesamt nicht als Waffenbesitzer geeignet bist) oder ob Du eine Fremdgefährdung durch diese Person billigend in Kauf nimmst, weil Du die zuständige Behörde nicht in Kenntnis über diesen Fall gesetzt hast. Sorry, aber wer jemanden mit Selbstmordgefährdung nicht bei der Behörde anschwärzt hat in meinen Augen einen an der Klatsche. Ich bin ja nun wirklich kein Freund von Denunzation und ich hasse diese selbstherrliche DSB-Art aber manchmal sollte man den eigenen Schweinestall gut im Auge behalten. Alleine deswegen wärest Du für mich als Waffenbesitzer nicht tragbar.


Dazu bin ich nicht verpflichtet, denn der Schütze, um den es sich handelt, ist ein Mitglied meiner Familie.

7.) Der Name SAMIL ist kein Vorname, sondern ein ganz kreative Zusammensetzung von Anfangsbuchstaben einer ehemaligen TV-Show.

8.) Ich werde euch auf den laufenden halten. Die Überprüfung und Ausstellung des Kleinen Waffenschein soll in der Regel zwei bis drei Wochen dauern.


 

 

 

Bearbeitet von SAMIL
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Samil: "Ich werde euch auf den laufenden halten. Die Überprüfung und Ausstellung des Kleinen Waffenschein soll in der Regel zwei bis drei Wochen dauern."

dümmer gehts nümmer
 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 27 Minuten schrieb SAMIL:

 

2.) Bei der letzten Verurteilung sagte die Richterin, dass inklusiver dieser Verurteilung nun fünf Einträge im BZR hätte.

 

 

Wie ich weiter oben schon geschrieben habe.

 

2 (in Worten Zwei) Ersteinträge im BZRG werden nach 6 Jahren vollständig gelöscht.

 

Bekommst du mehr als 2 Einträge, bleiben ALLE dauerhaft gespeichert (werden allerdings nicht mehr in jedem Fall vorgehalten). Quasi die ähnliche Regel wie in den USA mit den "3 Strikes". 

 

Auch wenn dein normales Führungszeugnis jetzt wieder sauber ist, bei allen sicherheitsrelevanten Sachen (auch Waffenrecht), oder wenn du Beamter werden willst,  erhalten alle Behörden mit unbeschränkter Einsicht nun stets Kenntnis von deinen Fehltritten.

 

Hätteste damals mit deinen ersten Beiden Verfehlungen den Ball flach gehalten, wäre nach 6 Jahren alles wieder raus. Jetzt bleibts dauerhaft drin.

 

Das Geld für den kleinen Waffenschein kannste dir übrigens sparen, weil die Behörde dir diese Verfehlungen nur beim beantragen von erlaubnispflichtigen Waffen vorhalten wird.

Bearbeitet von JDHarris
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb JDHarris:

Wie ich weiter oben schon geschrieben habe.

 

2 (in Worten Zwei) Ersteinträge im BZRG werden nach 6 Jahren vollständig gelöscht.

 

Bekommst du mehr als 2 Einträge, bleiben ALLE dauerhaft gespeichert (werden allerdings nicht mehr in jedem Fall vorgehalten)

 

Auch wenn dein normales Führungszeugnis jetzt wieder sauber ist, bei allen sicherheitsrelevanten Sachen (auch Waffenrecht), oder wenn du Beamter werden willst,  erhalten alle Behörden mit unbeschränkter Einsicht nun stets Kenntnis von deinen Fehltritten.

 

Hätteste damals mit deinen ersten Beiden Verfehlungen den Ball flach gehalten, wäre nach 6 Jahren alles wieder raus. Jetzt bleibts dauerhaft drin.

 

Das Geld für den kleinen Waffenschein kannste dir übrigens sparen, weil die Behörde dir diese Verfehlungen nur beim beantragen von erlaubnispflichtigen Waffen vorhalten wird.

 

vor 3 Minuten schrieb JDHarris:

Auch wenn dein normales Führungszeugnis jetzt wieder sauber ist...

Im normalen Führungszeugnis hatte ich nie einen Eintrag, dafür im BZR umso mehr.

Aber wie gesagt, es gibt für mich drei Alternativen. Die Frage ist nicht, ob ich mit eigenen Waffen an Wettkämpfen teilnehmen kann, sondern wie.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb SAMIL:

Dazu bin ich nicht verpflichtet, denn der Schütze, um den es sich handelt, ist ein Mitglied meiner Familie.

 

 

Das macht die Sache ja um so einfacher. Jetzt brauchen wir nur noch nen netten Mitarbeiter eines LKA oder des BKA der rausfindet wer Du bist. Dann kurz alle Familienangehörigen im NWR checken und dann eine kurze Ermittlung. Ich hoffe es findet sich jemand, der das angeht.

 

Hier brennt ganz gewaltig was an...ich hoffe der Typ ist wirklich nur ein Troll. Wenn es real wäre...könnte ich fast für ne MPU sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb SAMIL:

4.) Mit Ausnahme der im Eröffnungsbeitrag geschilderten und zur Anlage gebrachten Anzeigen, wurde der Rest ohne Auflagen eingestellt. Seit 2014 bin ich straffrei. Die 30 Anzeigen waren überwiegend dem sogenannten EIngehungsbetrug geschuldet, aber auch zwei mal wegen Körperverketzung (Backpfeifen), vier mal wegen Nachstellung (alle eingestellt, weil keine Nachstellung laut Gesetz vorlag), ein mal Computerbetrug (auch eingestellt, weil keiner vorlag), ein mal Üble Nachrede (eingestellt), ein mal fahrlässige Körperverletzung (eingestellt, KFZ-Unfall, in dem mir die Vorfahrt genommen wurde)....der Rest war halt Eingehungbetrug, also eidesstattliche Versicheurng abgegeben, Waren bestellt und nicht mehr bezahlen können. Bei den wirklich vorsätzlichen Straftaten, wie die Körperverletzungen, war es mir eigentlich immer egal, ob ich erwischt werde, oder nicht. Mir war es halt egal, ob da Leute bei waren oder eben nicht.
 

 

 

 

Nur der Vollständigkeit halber: eingestellt nach welchem §StPO?

 

By the way: Körperverletzern denen es egal ist ob jemand dabei ist oder nicht wenn sie zuschlagen und dies auch noch hier rausposaunen......hmhmhmhm

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Minuten schrieb DeltaElite:

Nur der Vollständigkeit halber: eingestellt nach welchem §StPO?

Wenn ich mich recht erinnere, dann nach  § 170 Abs. 2 StPO
 

vor 4 Minuten schrieb Bautz:

@JDHarris

"2 (in Worten Zwei) Ersteinträge im BZRG werden nach 6 Jahren vollständig gelöscht."


 

 

Wo nehmt ihr eigentlich solchen Unsinn her?
 

Wo liegt jetzt der Fehler?

Bearbeitet von SAMIL
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich bleib dabei: ich verstehe nicht warum Themen dieser Art nicht gelöscht werden. Wir als LWBs schaden uns da doch nur und ich verstehe auch nicht wo der Mehrwert sein soll. Die Beiträge des TS finde ich mindestens uneinsichtig und nicht mit einem Waffenbesitzer vereinbar. Mir fehlt da die Reife und die Einsicht und das Problembewusstsein. Und zwar massiv. Aber vielleicht werden wir nur vorgeführt. Daher: löschen bitte verehrte Moderatoren. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb JDHarris:

...

Das Geld für den kleinen Waffenschein kannste dir übrigens sparen, weil die Behörde dir diese Verfehlungen nur beim beantragen von erlaubnispflichtigen Waffen vorhalten wird.

Soweit ich die Prüfung zum kl. WS verstanden habe, werden/sollen die gleichen Maßstäbe gelten wie für die WBK nur eben ohne Bedürfnis und Sachkunde. Also Überprüfung der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit.

 

Grüße

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ganze Posting ist voller Fehler.

Weder bleiben Eintragungen im BZR (bis auf drei Ausnahmen) "auf ewig" erhalten, noch beträgt die Frist für für irgendetwas unbedingt 6 Jahre.

 

Auch die erste Eintragung kann länger als sechs Jahre erhalten bleiben oder in ein Führungszeugnis aufgenommen werden und auch mehr als zwei Eintragungen können nach sechs Jahren aus dem Register entfernt werden.

Auch der Begriff "vollständige Löschung" ist nur umgangssprachlich zu sehen. Das BZRG kennt "nicht in ein Führungszeugnis aufnehmen", "Tilgung" und "Entfernung". Nach letzterem ist ein Eintrag tatsächlich aus dem BZR raus und Niemand kann mehr Auskunft darüber erhalten. Gegenteilige Behauptungen im Forum halten sich so hartnäckig wie sie falsch sind.

Da Du es aber fertig gebracht hast Deine Taten außerhalb des BZR dauerhaft registriert zu bekommen - wie blöd muss man sein? - braucht Dich das nicht mehr kümmern.


 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast Messerwerfer
vor 5 Stunden schrieb SAMIL:

Wenn solche Leute eine WBK bekommen, dann kann hier doch irgendwas nicht stimmen. http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/mutmasslicher-islamist-erhielt-waffenschein-aid-1.1999377

 

Laut dem Artikel hat er ein Waffenschein bekommen - keine WBK

Deshalb geh doch zu deiner Waffenbehörde und sag denen du willst einen Waffenschein beantragen.

Das ist übrigens hier bei mir das selbe Formular wie für die WBK.

Bearbeitet von Messerwerfer
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin,

 

 ich habe diesen ganzen Schoixx hier mal gelesen. Die unbekümmerte, schon fast sachliche Reaktion des TE auf die z.T. heftigen, persönlichen Anwürfe - der Wunsch, sich trotz allem immer noch mitteilen zu wollen, lässt für mich nur zwei Optionen zu:

 

1. es gibt die Person gar nicht. Alle, die hier geantwortet haben, nehmen Teil an einer Studie einer Soziologiestudentin. (Bienchen war wohl der zweit-account und ist schon verbrannt)

2. es sind Sommerferien und die Fütterungszeiten für Trolle sind von 0 - 24 Uhr verlängert worden.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 20 Stunden schrieb SAMIL:

zwei mal wegen Körperverketzung (Backpfeifen)

 

vor 18 Stunden schrieb DeltaElite:

By the way: Körperverletzern denen es egal ist ob jemand dabei ist oder nicht wenn sie zuschlagen und dies auch noch hier rausposaunen......hmhmhmhm

 

Also; hätte auch keine Lust, von solchen Zeitgenossen eine geballert zu bekommen...

 

Doch, doch; könnte durchaus reale Person sein.

 

Einfach Einer der negativ coolen, die dank ihrer Beziehungen & Anpassungsfähigkeit (mal freundlich gesagt) allen zeigen wollen, wie weit sie kommen.

Das Kaliber gibt es wie Sand am mehr.

Besonnene Zurückhaltung; Selbstreflexion "Ursache & Wirkung"; ach wozu denn, ich doch nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.