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Geschrieben

Hat die Erlaubnisbehörde Hinweise darauf, daß der Führerscheininhaber die charakterlichen Eigenschaften, die zum Führen eines Kfz notwendig sind, nicht besitzt, so kann sie das Fortbestehen der Erlaubnis (des Führerscheins) natürlich an die MPU knüpfen.

 

Der Vorteil des WaffG ist es, daß die Sachen dort eindeutiger formuliert werden (wahrscheinlich wegen der vielen Hirnis).

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb heletz:

Hat die Erlaubnisbehörde Hinweise darauf, daß der Führerscheininhaber die charakterlichen Eigenschaften, die zum Führen eines Kfz notwendig sind, nicht besitzt, so kann sie das Fortbestehen der Erlaubnis (des Führerscheins) natürlich an die MPU knüpfen.

Das wäre mir neu und

"Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat."

sowie

"Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 vorliegt, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird. Außerdem dürfen die Bewerber nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben, so daß dadurch die Eignung ausgeschlossen wird. Bewerber um die Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß § 48 müssen auch die Gewähr dafür bieten, daß sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden."

finde ich jetzt doch recht "eindeutig", zumindest wird kein "Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen" sondern ein "gegen Strafgesetze verstoßen hat" formuliert. Mit dieser Formulierung wäre die WBK sowie die WHL nicht weg.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb heletz:

Dann mach dich einfach mal mit dem für dich neuen Gedanken vertraut!

Wieso?

 

Hier http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html werden "nur" Krankheiten aufgezählt und hier http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_5.html gehts nur um "C" und "D", daher sehe ich nirgends eine Formulierung die einen Entzug aufgrund von Äußerungen in Facebook rechtfertigen würde. Es fehlt beim Thema Führerschein einfach ein "Die erforderliche Zuverlässigkeit zum Führen eines Fahrzeuges besitzen Personen nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Fahrzeuge missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden. Eine bereits erteilte Fahrerlaubniss kann auch nachträglich widerrufen werden wenn eine Voraussetzung nach ..., insbesondere die fehlende Zuverlässigkeit, festgestellt wird." oder woraus möchtest Du diese Regeleung konstruieren?

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb heletz:

Dann mach dich einfach mal mit dem für dich neuen Gedanken vertraut!

Bei Merkel auf Knien zu erscheinen und zu bekennen "Ich widerrufe!" ?

Geschrieben

Ich kann mit dem Aufruf „bewaffnet euch“ noch lange keinen Aufruf zum Missbrauch sehen! Erst mal ist bewaffnen sehr weit gestreckt und es gab auch in den letzten Monaten von anderen entsprechende Werbung. Er ist Waffenhändler und denke mal, verdient auch mit freiem Zeugs was. Dazu kommt selbst die Überlegung, ob es mit einer legalen Schusswaffe, die man doch hier und da noch erwerben kann, was illegales ist? Immerhin sind wir noch nicht ganz so weit, dass einen das Notwehrrecht gänzlich abgesprochen wird. Gut, in den dort erwähnten Situationen wäre die nicht verfügbar gewesen, von daher sehe ich den Bezug weniger. Wir kennen jedoch aus der Presse Situationen der letzten Wochen, wo sich Personen sehr erfolgreich alleine mit Pfefferspray zur Wehr gesetzt haben. Nur werden die nach einer ganz kurzen Meldung unter den Tisch gekehrt. Die Presse liebt mehr solche Vorfälle, wo Pfefferspray missbraucht wurde.

Aber dennoch, in extremen Situationen, wo es nicht mehr anders geht, ist auch Notwehr mit der Schusswaffe eine rechtmäßige Option, in die ich dennoch nie kommen möchte. Allerdings nur so zur Auffrischung: Notwehr mit einer Schusswaffe ist das Mittel, was den unblutigsten Ausgang verspricht, in den wenigsten Fällen muss jemand verletzt werden, meistens reicht eine massive Drohung – notfalls mit Warnschuss. Leider ist es etwas, was man als legaler Waffenbesitzer bei uns nicht übt und die Situationen dann wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt, oft ins extreme läuft.

Ich kann in einer solchen Aufforderung noch keine Tatsache erkennen, die auf den Waffenmissbrauch schließen lässt, aber ich werde auch nicht gefragt.

Gruß Makalu

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb HBM:

Wieso?...

 

 

Weil man in der Presse schon über Fälle las, da einer 100 oder mehr "Knöllchen" in kurzem Zeirahmen bekommen hatte.

 

Und obwohl jedes für sich natürlich keinen Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigt, sah das VG die Summierung als durchaus geeignet an, um Zweifel an der charakterlichen Eignung hervorzurufen.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb heletz:

Weil man in der Presse schon über Fälle las, da einer 100 oder mehr "Knöllchen" in kurzem Zeirahmen bekommen hatte.

 

 

Das heißt aber, das hundert Fälle vorliegen, wo die entsprechende Person rechtswidrig mit einem Kraftfahrzeug umgegangen ist. Das Analog dazu wäre jemand, von dem z.B. bekannt ist, daß er hundertmal von einer Aufsicht wegen einer Sicherheitsverletzung, die wenn sie einmal vorkommt vielleicht nicht so schwer wiegt, heimgeschickt wurde. So jemanden möchte ich, unabhängig von der Frage ob sich daraus ein Verlust des Rechts auf Waffenbesitz ergeben sollte, auch nicht auf dem Stand neben mir haben. Hundertmal bei tatsächlichen verbotenen Handlungen erwischt worden zu sein ist aber ein anderer Sachverhalt als hundertmal beim Dummschwätzen, das offenbar nicht für ein strafrechtliches Vorgehen ausreicht, überhört worden zu sein.

Geschrieben

In beiden Fällen geht es aber um die Impulskontrolle und die charakterliche Eignung.

 

Wer einen plötzlichen Impuls nicht unterdrücken und kontrollieren kann, der braucht weder eine WBK noch ein Kfz.

Geschrieben

Wobei ich in dem Postings nicht mal einen Impuls sehe. Es ist seine Meinung: Bewaffnet euch. Ein einfaches Pfefferspray in der einen oder anderen Situation und sie wäre wahrscheinlich positiver für das Opfer ausgelaufen. Dass er jemanden zur illegalen Bewaffnung aufruft, kann ich nicht daraus nachvollziehen.

Es ist übrigens auch meine Meinung: Mit einem Pfefferspray kann man die einen oder andere Situation bereinigen, nicht alle, was die Sache so gefährlich macht, aber manche. Bin ich jetzt auch unzuverlässig?

Gruß

Makalu

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb Makalu:

Wobei ich in dem Postings nicht mal einen Impuls sehe. .

 

Der Impuls war ja vor dem Posting!

 

Er verspürte den dringenden Impuls, zum Thema Flüchtlinge, Ausländer, Waffen etwas öffentlich sagen/posten zu müssen.

 

Und hat diesem Impuls nachgegeben.

 

Sollte die Fahrerlaubnisbehörde von der Aktion dieses Herrn erfahren, könnte ihm der Entzug des Führerscheins drohen.

 

Auch er hat einem Impuls nachgegeben.

Geschrieben

Er hat dem Impuls nachgegeben, etwas zu einem Thema welches ihn aufwühlt, öffentlich zu sagen/schreiben.

 

Kann er nicht die Schnauze halten, oder wenigstens Neusprech benutzen, wie es sich für einen anständigen Untertan gehört?

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb heletz:

"Schnauze halten" ist in der Tat eine gute Idee!

 

Schon die Alten wußten "Schweigen ist Gold!"

 

Leider ist das heute scheinbar wieder die wichtigste Anforderung an den deutschen Bürger.

 

Gruß

Makalu

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb heletz:

Sollte die Fahrerlaubnisbehörde von der Aktion dieses Herrn erfahren, könnte ihm der Entzug des Führerscheins drohen.

 

Auch er hat einem Impuls nachgegeben.

 

Nur war die "Tat" nach dem Impuls zumindest eine Anklage wert: "Den Mann aus dem Erzgebirge erwartet ein Strafverfahren wegen Bedrohung sowie nach dem Waffengesetz."

 

Wenn der Fahrer statt mit der Waffe zu drohen gerufen hätte "Überholen mit überhöhter Geschwindigkeit ist gefährlich. Lass das besser bleiben.", dann wäre das vergleichbar.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Makalu:

 

Leider ist das heute scheinbar wieder die wichtigste Anforderung an den deutschen Bürger.

 

Gruß

Makalu

 

 

Nein, das ist keine Anforderung.

 

Er darf ja gerne alles mögliche hinausposaunen, das er so mag.

 

Nur muß er halt dann auch mit den Konsequenzen leben.

 

Ein aufrichtiger Bürger steckt das erhobenen Hauptes weg!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 25 Minuten schrieb heletz:

 

 

Nein, das ist keine Anforderung.

 

Er darf ja gerne alles mögliche hinausposaunen, das er so mag.

 

Nur muß er halt dann auch mit den Konsequenzen leben.

 

Ein aufrichtiger Bürger steckt das erhobenen Hauptes weg!

 

Ein "aufrichtiger Bürger" hat die Pflicht gegen keine Gesetze zu verstoßen und brav seine Steuern zu zahlen. Check !

Er hat aber auch das Recht, ehrlich seine Meinung sagen zu dürfen.

 

Wenn man immer weiter wegsteckt, bleibt am Ende nur noch Steuern zahlen, unauffällig "leben" und Klappe halten.

Danach sieht es in Zukunft auch aus...

 

 

 

Bearbeitet von Sebastians
Geschrieben

"Zivilcourage" bedeutet unter anderem, für seine hinausposaunte "Meinung" mal kleine Nachteile hinnehmen zu müssen.

 

Hauptsache, er hat gesagt, was zu sagen er zu müssen glaubte.

Geschrieben

Kleine Nachteile ?

Für abweichende Meinungen bin ich schiefes Ansehen, Kopfschütteln und Gegenargumente von Mitmenschen gewohnt.

Nicht Verwaltungsakte, Beschlagnahme und Gerichtsprozesse.

Leben wir in Nordkorea light ?

 

Geschrieben (bearbeitet)

 

vor 34 Minuten schrieb heletz:

Der Aufruf zur Bewaffnung ist ja auch keine Meinung.

 

Und WBKs vergibt nunmal der Staat.

 

Ein Aufruf hört sich zwar vom Begriff her schön an, ist aber auch keine Volksverhetzung.

 

Was man selbst nach einem Aufruf macht, sollte der Staat jedem selbst überlassen, sind schließlich alle mündige Bürger...

Und dann eben illegale Waffenkäufe unterbinden...

 

Bearbeitet von Sebastians
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Sebastians:

 

 

Ein Aufruf hört sich zwar vom Begriff her schön an...

 

 

Gell?   :)

 

Und jeder weiß jetzt, wie das bei den Behörden ankommt.

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