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IGNORED

Die Königslösung für alle EU-/BVerwG-gefrusteten Sportschützen, Jäger, Sammler


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Wen Ärger über die drohenden EU-Gesetze und die neue gesetzliche Regelung des BVerwG zu Jagd-Halbautomaten umtreibt, wer Sorge um seinen waffenrechtlichen Besitzstand hat, sollte sich mal Gedanken um eine WaffenFACHkundeprüfung und Erwerb einer Waffenhandelslizenz machen.

In letzter Zeit greifen da immer mehr LWB zu, man wundert sich, wer einen alles auf Wettkämpfen schon sein Visitenkärtchen zusteckt.

 

Der zeitliche und finanzielle Aufwand für eine Waffenhandelslizenz ist deutlich geringer als für den Jagdschein oder Sammler-WBK mit Gutachten.

4-Tages-Kurs mehrmals im Jahr für 600,- zzgl. MWSt. und 255,- EUR Prüfgebühr. http://deutsches-sachkunde-zentrum.de/waffen-sachkunde-center/waffenhandel.html

 

Danach tun sich anscheinend riesige Freiheiten auf:

  • Billiger Online-Einkauf auch nach den EU-Gesetzen: Händler werden dies auch weiter tun dürfen (lt. aktuellen Gesetzesvorlagen)
  • Keine teuren WBK-Einträge/Bedürfniskram mehr; alles auf Waffenhandelsbuch
  • Neue Freiheiten beim Schiessen/Ware testen (ohne Sportordnungszwang oder DJV-Vorschriften)
  • Anscheinswaffen, Schalldämpfer etc.: kein Problem mehr!
  • Die Lizenz kann ab 18 erworben werden, ohne teuren Psychotest!
  • Die Lizenz kann kurzfristig erworben werden, kein Jahr Wartezeit (wie als Sportschütze).
  • Händlerpreise, Importmöglichkeiten ...
  • nach oben offen: war mal in nem kleinen Familienbetrieb, da waren mehrere Großschränke mit BKA-Waffen und weitere Schränke mit Kriegswaffen voll. Selbst lafettierte, funktionsfähige MGs standen da rum. Die Waffenhandelslizenz ist quasi die Eintrittskarte beim BMWI, so schien mir das.

 

Eigentlich sollten DSB und Co. statt Waffensachkundelehrgänge gleich Waffenfachkundelehrgänge anbieten.

Werden die Halbautomaten für Sportschützen+Jäger verboten, bestünde so immer noch die Möglichkeit, "Händlerschiessen" nach alter SpO damit durchzuführen. Diejenigen, die die Fachkundeprüfung nicht packen, könnten für diese Wettkämpfe als Kurzzeitbeschäftigte (bis 50 Tage/Jahr sozialversicherungsfrei möglich) Waffentester eingestellt werden und dann auch mitschiessen - so würden wir der EU eine lange Nase machen! :grin: Auch "Händler-IPSC" wäre so in Zukunft noch möglich (spezieller Belastungstest für eigene Produkte).

 

Achtung: Prüfung nicht vor der örtlichen IHK machen, sondern möglichst weiter weg (die alten ortsansässigen Händler wollen keine Konkurrenz, so habe ich gesteckt bekommen).

o.g. stellt mein erster Eindruck nach initialer Beschäftigung mit dem Thema dar, bin gerne gespannt auf Eure Erfahrungen damit! Scheint mir tatsächlich ein Goldweg zu sein, als Nebenerwerb jedenfalls.

 

 

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vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

man wundert sich, wer einen alles auf Wettkämpfen schon sein Visitenkärtchen zusteckt.

Achtung:  (die alten ortsansässigen Händler wollen keine Konkurrenz, so habe ich gesteckt bekommen)

Scheint mir tatsächlich ein Goldweg zu sein, als Nebenerwerb jedenfalls.

 

Als "Schlafzimmerhändler" verdient man damit kein Geld!
Ganz im Gegenteil, wenn auch gering. Mit normalen Neuwaffen von der Stange kann selbst ein Büchsenmacherbetrieb nicht überleben.
Man muss auch reparieren, tunen und herstellen dürfen können. Denn das wird nachgefragt.
 

 

Zitat

Der zeitliche und finanzielle Aufwand für eine Waffenhandels"lizenz" erlaubnis ist deutlich geringer als für den Jagdschein oder Sammler-WBK mit Gutachten.

 

Aber auch nur, wenn man bereits als Waffenbesitzer viel Vorerfahrung mitbringt.
Wer im Vorfeld nur rudimentäres Wissen zum Kurs mitbringt, schafft die Prüfung nicht!
Ich habe in Suhl die Gattin eines Büchsenmachermeisters mit Ladengeschäft kennen lernen dürfen, die schon 3x durchgefallen ist.

 

Zitat

Billiger Online-Einkauf auch nach den EU-Gesetzen: Händler werden dies auch weiter tun dürfen (lt. aktuellen Gesetzesvorlagen)

 

Viele Großhändler und Waffenhersteller, die Händler beliefern, bestehen auf ein Ansehnliches Ladengeschäft.
Sauer Blaser,.... Zeiss, etc......RUAG
Man wird von denen nicht beliefert, wenn nicht vorhanden !

Den klassischen Onlineeinkauf wird es dann sowieso nicht mehr geben, da nur noch ca. 1.500 Waffenhandelserlaubnisinhaber
in der BRD auf dem gebiet des Deutschen Reichs übrig sein werden. Lohnt nicht.

 

Zitat
  • Keine teuren WBK-Einträge/Bedürfniskram mehr; alles auf Waffenhandelsbuch O.K.
  • Neue Freiheiten beim Schiessen/Ware testen (ohne Sportordnungszwang oder DJV-Vorschriften) O.K.
  • Anscheinswaffen, Schalldämpfer etc.: kein Problem mehr! O.K.
  • Die Lizenz kann ab 18 erworben werden, ohne teuren Psychotest! O.K.
  • Die Lizenz kann kurzfristig erworben werden, kein Jahr Wartezeit (wie als Sportschütze). O.K.
  • Händlerpreise, Importmöglichkeiten ... hüstel :hi:

 

 

Zitat
  • nach oben offen: war mal in nem kleinen Familienbetrieb, da waren mehrere Großschränke mit BKA-Waffen und weitere Schränke mit Kriegswaffen voll. Selbst lafettierte, funktionsfähige MGs standen da rum. Die Waffenhandelslizenz ist quasi die Eintrittskarte beim BMWI, so schien mir das.

 

Klar, mit noch mehr persönlichen Einschränkungen, Kosten und Bewilligungen. Wenn man sonst kein Leben hat.

 

 

Zitat

Eigentlich sollten DSB und Co. statt Waffensachkundelehrgänge gleich Waffenfachkundelehrgänge anbieten.

 

Sachkunde ist Luschikram. Das bekommen die noch hin. Fachkunde, ist da eine ganz andere Hausnummer.

 

 

Zitat

Werden die Halbautomaten für Sportschützen+Jäger verboten, bestünde so immer noch die Möglichkeit, "Händlerschiessen" nach alter SpO damit durchzuführen. Diejenigen, die die Fachkundeprüfung nicht packen, könnten für diese Wettkämpfe als Kurzzeitbeschäftigte (bis 50 Tage/Jahr sozialversicherungsfrei möglich) Waffentester eingestellt werden und dann auch mitschiessen - so würden wir der EU eine lange Nase machen! :grin: Auch "Händler-IPSC" wäre so in Zukunft noch möglich (spezieller Belastungstest für eigene Produkte).

 

Wenn die Waffenbehörde heraus bekommt, dass man als Händler mit seinen Waffen nich dem Bedürfnis entsprechend verfährt, war es das gewesen.
Der Waffenhändler muss also zwingend, wenn er privat Waffen verwendet, Jagd, Sport, auch eine WBK besitzen, wo die Gegenstände eingetragen sind.

Also nicht eingetragenen Schalldämpfer für die Jagd oder so verwenden. Is nicht.

 

 

Zitat

o.g. stellt mein erster Eindruck nach initialer Beschäftigung mit dem Thema dar, bin gerne gespannt auf Eure Erfahrungen damit!

 

Und wie ist jetzt deine Meinung ?

 

Bearbeitet von MIG
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vor 5 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Wen Ärger über die drohenden EU-Gesetze und die neue gesetzliche Regelung des BVerwG zu Jagd-Halbautomaten umtreibt, wer Sorge um seinen waffenrechtlichen Besitzstand hat, sollte sich mal Gedanken um eine WaffenFACHkundeprüfung und Erwerb einer Waffenhandelslizenz machen.

In letzter Zeit greifen da immer mehr LWB zu, man wundert sich, wer einen alles auf Wettkämpfen schon sein Visitenkärtchen zusteckt.

 

Der zeitliche und finanzielle Aufwand für eine Waffenhandelslizenz ist deutlich geringer als für den Jagdschein oder Sammler-WBK mit Gutachten.

4-Tages-Kurs mehrmals im Jahr für 600,- zzgl. MWSt. und 255,- EUR Prüfgebühr. http://deutsches-sachkunde-zentrum.de/waffen-sachkunde-center/waffenhandel.html

 

Danach tun sich anscheinend riesige Freiheiten auf:........

 

 

Naja, ganz so einfach geht das ganze nicht! Ich habe vor ca. 2 Jahren die Fachkundeprüfung abgelegt , wer das bestehen wil, sollte viel Eigeninitiative an den Tag legen!

 

Und zum Thema Waffenhandel...so einfach stellen die Behörden keine Genehmigung mehr aus, die Zeiten der "Sofahändler" ist zumindest bei uns hier völlig vorbei. 

Bearbeitet von Dragunov111
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Na ja, früher war die Rote WBK die Köngslösung, aber jetzt ist schon das bloße Schießen für Sammler oft nicht mehr erlaubt, von bedürfnisfremdem Einsatz zur Jagd oder Sportwettkampf ganz zu schweigen. 

Als Händler hingegen sollte ein begrenzter Einsatz hierfür zu Promotion Zwecken aber doch gestattet sein, incl. Werbebildchen der führigen Büchse mit Jagdtrophäe dazu oder Pokal, wenn man mit dem Produkt den Titel Deutscher Meister erreicht haben sollte, alles Promo! 

Und was das Tunen anbelangt:

Mit waffenrechtlichen nicht relevanten Teilen sollte das doch auch für Händler gehen, z.B. besserer Abzug einbauen etc. Ansonsten eben Kooperationen suchen!

Zum Thema Ladengeschäft: Jeder fängt mal klein an. Etwas Platz und sichere Verwahrung ist klar, aber die Forderung nach eigenem Ladengeschäft mit xy qm Fläche gibt das WAFFG dann doch nicht her. 

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Noch kleiner Nachtrag zu den Kosten:

Ich bin kein Steuerberater,  aber denke mir, dass die Ausbildungskosten für die Waffenfachkunde steuerlich als Sonderausgaben Ausbildung geltend gemacht werden könnten. Mit Gutachterkosten für die Rote WBK dürfte dies hingegen eher nicht klappen. 

Und wenn man in der Startup Phase damit miese macht, wird das m .W.   mit den Einnahmen anderer Art verrechnet,  wirkt sich also steuerlich ggf. eher günstig aus.Längerfristig sollte man natürlich schon etwas Gewinn machen,  damit es nicht als Liebhaberei gewertet wird. 

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
Korrektur
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vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Noch kleiner Nachtrag zu den Kosten:

Ich bin kein Steuerberater,  ... 

Und wenn man in der Startup Phase damit miese macht, wird das m .W.   mit den Einnahmen anderer Art verrechnet,  wirkt sich also steuerlich ggf. eher günstig aus.Längerfristig sollte man natürlich schon etwas Gewinn machen,  damit es nicht als Liebhaberei gewertet wird. 

 

Das merkt man. Und dass du noch nie im Ansatz darüber nachgedacht hast was auf dich zukommt, wenn du ein Gewerbe anmeldest.

 

Zusätzlich zur Waffenhandelslizenz musst du ein Gewerbe anmelden. Damit hast du die IHK und eventuell die BG an der Backe. Die wollen alle nur dein Bestes, nämlich Beiträge.

Welche Rechtsform soll denn deine Schwarzwaldwaffen-Lagerfirma haben? Soll es ein Einzelunternehmen, eine Personen- oder Kapitalgesellschaft werden?

Beim Versuch im Großhandel einzukaufen erlebst du deine nächste Überraschungen. Die häufigste Nachfrage wird sein "Über welche Laden- und Schaufensterfläche verfügen Sie?". Statt der als Endverbraucher gewohnten Zahlung auf Rechnung wirst du das Prinzip der Vorkasse kennenlernen.

Belege im Schuhkarton sammeln geht auch nicht mehr. Plötzlich gewinnen die Worte "Buchhaltung" und "Umsatzsteuer" an Bedeutung. Und so weiter...

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Worüber Quatscht ihr hier eigentlich ?

Ich soll eine Händler-Prüfung ablegen, um den Schmerz zu vermeiden, wenn meine Waffenrechtlichen Erlaubnisse eingeschränkt werden ? Irgendwie ist das der Rat, ein Taxi-Unternehmen zu gründen, wenn einem der Führerschein gestohlen wurde...

 

Außerdem ist tricksen, täuschen, verpissen nicht mein Ding. Wenn mir meine Freiheit verlustig geht und ich mich nicht gewehrt habe, dann hab ich's nicht besser verdient. Diese Umgehungs-Erschleichungstaktik geht doch als Rohrkrepierer voll nach hinten los. Immer wenn ich die guten Ratschläge gehört habe "Mach doch den Jagdschein/Sammel-WBK/Sachverständigen, dann kannste ALLES haben, tun und machen" lief's mir kalt den Rücken herunter.

 

Komisch...

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Ich sehe schon die Schlagzeilen vor mir:

 

"Deutschland, das Land der 11 Millionen Waffenhändler!"

 

"Umsatzrekorde des deutschen Waffenhandels brechen alle Rekorde - Hoplophobe Gun Grabbers kapitulieren vor geballter Intelligenz der Waffenhandelsmacht!"

 

"Der Günter vom Wallrafplatz pfeift's vom Dach - Alles getürkt, Handelsringe verkaufen sich Waffen quartalsweise gegenseitig!"

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Bezüglich der angeblich guten Idee, das Bedürfnisprinzip über die Waffenhandelslizenz auszuhebeln:
Wenn der Waffenhandel nicht erkennbar ausgeübt wird, d.h. nur eine Menge won Waffen zum Privatvergnügen
ankaufen und bis zum Sanktnimmerleinstag einlagern, muss die Behörde die Genehmigung wiederrufen.

Ach ja, Stichwort "einlagern":

Wer glaubt, dass die vorschriftsmäßige Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition bei Privatpersonen
auch für den gewerblichen Bereich genügt, der irrt!

Bei uns in Bayern ist abgesehen von der mechanischen Absicherung der Geschäftsräume auch
eine Alarmanlage mit Aufschaltung zu einer Alarmzentrale eines Sicherheitsdienstes fällig.
Keine günstige Alarmanlage vom Baumarkt, sondern VDS geprüft und entsprechend teuer.
Auch mit selber installieren ist nix. Muss eine lizensierte Fachfirma machen.
Investitonen über den Daumen mindestens 4000 €.
Dann laufende Kosten für seperaten Telefonanschluss für die Alarmleitung,
30 € monatlich für die Aufschaltung und 110 € halbjährlich für die Wartung
der Alarmanlage.

Und wenn man den Weg zum Schlafzimmerhändler endlich geschaft hat und darauf
hofft, die Investitionen durch ein paar Verkäufe wieder reinzubekommen,
kann man sich über die anderen Schlafzimmerhändler freuen, welche die Preise
schon lange verdorben haben. Da muss man sich schon mit Spannen von 50 € zufrieden geben.
Bei einem Verkaufspreis von 1500 € wohlgemerkt.

Viele Grüße

oswald


 

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vor 57 Minuten schrieb erstezw:

Das merkt man. Und dass du noch nie im Ansatz darüber nachgedacht hast was auf dich zukommt, wenn du ein Gewerbe anmelden

Ich hatte früher in den 90er Jahren Ein Gewerbe angemeldet. Das Lästigste waren immer die Vorsteueranmeldungen jedes Quartal.

Heute ist vieles einfacher. Als Kleinunternehmen brauchst Du gar keine Umsatzsteuer mehr ausweisen, vieles ist da ganz entspannt. Und BG-Anmeldungen sind ein Klicks, falls überhaupt notwendig. 

 

Ansonsten verstehe ich die Aufregung hier nicht.

1500 Handelslizenzen, aber ein Markt allein bei Sportschützen von 1,5 Millionen,  hinzu kommen ca. 0,5 Mio. Jäger und Sammler ferner Millionen Erbeben und noch viel mehr Millionen SV-kunden für Pfefferspray etc. Ein Wahnsinnsmarkt, der täglich wächst! Da kann der Markt sehr gut ein paar Händler mehr verkraften. Die billigsten Preise gibt es sowieso oft bei Wohnzimmerhändlern, weil die anders kalkulieren können. Also freut euch doch!

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vor 11 Stunden schrieb MIG:

Sachkunde ist Luschikram. Das bekommen die noch hin.

Leider nein, nicht mal den sicheren Umgang mit der Kipplaufflinte bekommen einige Sachkunde"helden" vermittelt.:peinlich:

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Nur kurz:

Das Händlerschiessen war spaßig gemeint, siehe Smiley. 

Ansonsten rate ich niemanden,  "Anscheinswaffenhändler" zu werden.

Wer den Weg geht, muss auch Ware umsetzen, klar.

Allerdings relativiert sich der Aufwand schon. Wenn ein ambitionierter Sportschütze oder Jäger nach 10 oder 20 Jahren Halbautomatische Schusswaffen kurz und lang und Zubehör im Wert von vielleicht 30.000 Euro oder mehr zusammengetragen hat, und die Wahl hat, diese 30.000 nun zum Schreddern zu tragen oder einen dreistelligen Betrag für den Waffenfachkundekurs nebst Prüfung aufzuwenden,  dann ist der Fall ggf. nicht so schräg wie manche denken. Und dann sind auch ggf. 3000-4000 Euro für eine Alarmanlage eher relativ, wenn dadurch 30000 Eur Wert erhalten werden können. 

Wer welchen Aufwand für was betreibt., das muss jeder selbst entscheiden.  Es soll auch Leute geben, die statt 900 Eur Kurs+Prüfgebühr lieber 50.000 Eur für Gerichte und jahrelangen Ärger investieren... 

Eines ist klar, die Waffenfachkundekurs boomen. Kurse im Monatstakt an nur einer einzigen Schule und trotzdem ausgebucht! In meinem Verein sind gleich mehrere, die diesen Weg in letzter Zeit gegangen sind. Habe vor ein paar Tagen erst mit einem super IPSC goes Trader Schützenkamerad gesprochen,  der ist jetzt super entspannt!

 

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Hat dein Spezi günstige 40er Mun  - wo sind eigentlich all die Sofawaffenhändler wenn man sie braucht ???

Waffen und Munition ist teilweise wie DDR und so manchen Händler kannst in der Pfeife rauchen - kein Wunder das die Kunden das Heft nun selbst in die Hand nehmen :D

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Am 19.5.2016 um 13:14 schrieb VP70Z:

Also EINEN Punkt hat unser angehender Schlafzimmerhändler jetzt noch vergessen...

Welchen Punkt denn?

Man kann außerdem über Schlafzimmerhändler denken wie man will: Meist ist da viel Enthusiasmus dabei! Und der springt auf den unmittelbaren Bekanntenkreis selbiger "Schlafzimmerhändler" oft über. Wenn diese Freunde, Bekannten und Verwandten dann plötzlich Großhandelspreislisten in die Finger bekommen, werden Bedürfnisse geweckt, die ein normaler Ladenhändler so nie wecken könnte! Durch mehr Händler steigt die Gesamtumsatzmasse im betreffenden Segment/Branche  immer an, das ist eine allgemeine Erfahrung - und die tut doch nur gut! 

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Es wird in den einzelnen Bundesländern sicher verschieden angewendet, aber der Gebühr für die Waffenhandelslizenz liegt ein Ermessensrahmen von 5 bis 5.000  zugrunde. Das kann also schon teuer werden. Weiterhin ist das Waffenhandelsbuch in gewissen Zeitabständen vorzulegen. Und wenn da keine Umsätze angefallen sind, kann die Handelslizenz eingezogen werden.

Also, so einfach wird das mit der Benutzung nur für private Zwecke nicht.

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vor 10 Minuten schrieb OldHand:

Es wird in den einzelnen Bundesländern sicher verschieden angewendet, aber der Gebühr für die Waffenhandelslizenz liegt ein Ermessensrahmen von 5 bis 5.000  zugrunde. Das kann also schon teuer werden. Ein kurzfristiger Umzug kann da schon ein paar Euro sparen.


Weiterhin ist das Waffenhandelsbuch in gewissen Zeitabständen vorzulegen. Und wenn da keine Umsätze angefallen sind, kann die Handelslizenz eingezogen werden.

Also, so einfach wird das mit der Benutzung nur für private Zwecke nicht.

 

Alle 3 Jahre.
Man kann aber auch erlaubnisfreie Ware verkaufen (Schreckschuss),
wofür man aber auch eine Waffenhandelserlaubnis benötigt, genauso wie für EWB-Munition,
welche in keine Waffenhandelsbücher eingetragen werden.
Und das Munitionshandelsbuch gibt es auch nicht.

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vor 1 Stunde schrieb Schwarzwälder:

Wenn diese Freunde, Bekannten und Verwandten dann plötzlich Großhandelspreislisten in die Finger bekommen ...

 

 

So schlimm äh ich meine günstig ?

Jetzt erzähl mal was ist denn nen GH Menge und EK bei zb 9mm ?

Bei Munition an sich glaub ich übrigens auch an die These der absichlichen Verknappung - das ist ja wie im Film "tägl. grüßt das Murmeltier".

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vor einer Stunde schrieb OldHand:

Und wenn da keine Umsätze angefallen sind, kann die Handelslizenz eingezogen werden.

Die wird nicht eingezogen, die erlischt nach § 21 Abs. 5 WaffG einfach:

Zitat

Die Erlaubnis erlischt, wenn der Erlaubnisinhaber die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt hat.

 

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vor 3 Stunden schrieb Flohbändiger:

Die wird nicht eingezogen, die erlischt nach § 21 Abs. 5 WaffG einfach:

Die Erlaubnis erlischt, wenn der Erlaubnisinhaber die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt hat.

 

Das gillt ab Erteilung der Handelserlaubnis.
Jetzt hat man 1 Jahr + X (Fristverlängerung) Zeit das Gewerbe anzumelden.
Meldet man das Gewerbe ab, hat man 1 Jahr Zeit + X (Fristverlängerung) es wieder anzumelden.
Während der Frist, erlischt die Handelserlaubnis nicht.

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vor 7 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Welchen Punkt denn?

Man kann außerdem über Schlafzimmerhändler denken wie man will: Meist ist da viel Enthusiasmus dabei! Und der springt auf den unmittelbaren Bekanntenkreis selbiger "Schlafzimmerhändler" oft über. Wenn diese Freunde, Bekannten und Verwandten dann plötzlich Großhandelspreislisten in die Finger bekommen, werden Bedürfnisse geweckt, die ein normaler Ladenhändler so nie wecken könnte! Durch mehr Händler steigt die Gesamtumsatzmasse im betreffenden Segment/Branche  immer an, das ist eine allgemeine Erfahrung - und die tut doch nur gut! 

Das werde ich hier nicht breit treten, komm selber drauf!

Mit der Kundenorientierung der Wohnzimmerhändler  vs. Schnarchnasentum der Altgedienten in der Branche  stimme ich Dir voll und ganz zu. Aber mit den Margen: dann träume mal weiter, Konkurrenz belebt das Geschäft.

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