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IGNORED

Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz


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Geschrieben

Wer beantragt einen DB und wer erläßt ihn?

Ja, es gab Zeiten wo die "Gefahr im Verzuge" tatsächlich überhand nahmen und ich habe mich persönlich schon vor der Durchführung mindestens einer dieser Durchsuchungen geweigert weil ich sie als unverhältnismäßig und unrechtmäßig empfand.

Das führte später dann dazu dass ich in das Kommissariat dieses Leiters versetzt werden sollte, geil wa, so geht man dann mit den Leuten um.

Konnte mich aber auch hier erfolgreich wehren.

und dann behauptest Du , eine Weigerung hat keine Folgen , Du wiedersprichst Dir immer selbst . Trotzdem RESPEKT das Du Dich geweigert hast .

Geschrieben (bearbeitet)

Und wie sollte man sich sicher sein? In Belgien wurden bei Terroristen Polizeiuniformen gefunden. Die hätten sich vor die Tür stellen und höflich klingeln können, wie es hier mehrfach gefordert wurde.

Nichts im Leben ist sicher, aber daß sich gewalttätige Kriminelle täuschend echt als höfliche Polizisten ausgeben und dann eine gewalttätige Straftat (Trickbetrug mag etwas anderes sein) begehen ist doch weitaus seltener als daß Gewaltkriminelle einfach so eine gewalttätige Straftat begehen, z.B. durch gewaltsames Eindringen in ein Haus.

Dazu kommt noch ein normativer Aspekt: Wie auch immer die tatsächlichen Wahrscheinlichkeiten sind, wenn's um vier Uhr Morgen an der Tür rummst, dann möchte ich mit Churchill davon ausgehen können, daß es der Milchmann ist, und wenn's rummst und dann die Tür gewaltsam geöffnet wird, dann möchte ich davon ausgehen können, daß es Einbrecher sind.

Manches ist dann auch einfach Lebensrisiko. Wenn es dann an der Haustür rummst und 20 maskierte Personen hereinstürmen, die vielleicht "Polizei" brüllen, kann man ja abschätzen, ob man sich ergibt oder Gegenwehr leistet.

Na ja, die Fälle wo es schief geht sind eher weniger eindeutig.

Sagen wir, Du bist eine sowiesoschon etwas mißtrauische Persönlichkeit, die im Krieg als Soldat einiges Schlimmes gesehen hat. Du wohnst in einer abgelegenen Gegend und trägst gewohnheitsmäßig ein Gewehr auf dem Rücken wenn Du auf Deinem Land Deine Hunde ausführst, sei es zur Bereicherung des Speisezettels, sei es gegen Raubtiere, die Deine Tiere verspeisen mögen, oder sei es aus Angst vor Angriffen. Dein Hund geht wohin (immer noch auf Deinem eigenen Land) und dann siehst Du ein Mündungsfeuer, hörst einen Knall, und Dein Hund ist tödlich getroffen. Wird, soll, und darf in dieser Situation ein weise handelnder Mensch zurückschießen ohne in Richtung des Mündungsfeuers zu fragen, ob der Schütze auch auf Menschen schießen will? Das ist glaube ich ein eindeutiges Ja. So hat das Feuergefecht von Ruby Ridge angefangen.

Das deutsche Beispiel mit dem Hells Angel ging auch in die Richtung, wenn auch mit weniger Platz. Du hast Angst, daß Dir jemand ans Leder wollen könnte, weil Du Mitglied im falschen Verein bist. (Die Outlaw-Rockergruppen sind jetzt keine großartigen Sympathieträger, aber die Situation wäre genauso denkbar, wenn jemand bedroht wird, weil er Ortsvorstand bei der AfD, dem türkischen Kulturverein, oder der jüdischen Gemeinde ist.) Es macht sich jemand an der Tür zu schaffen, die vermutlich nicht mehr lange halten wird. Du hast eine Waffe bereit. Vergessen wir den taktischen Aspekt ob ein Schuß durch die Tür mit der Ballistik einer Pistole sinnvoll ist. Könnte es in diesem Fall sinnvoll sein, zu schießen? Taktisch und im Sinne der Vorsicht sicher nicht optimal, aber auch nicht völlig abwegig.

Auch die nicht sehr seltenen Fälle, wo der Familienhund erschossen wird, sind so eine Sache. Die Tür wird eingeschlagen, Du hörst Pyrotechnik und Schüsse, und siehst mit Pech Deinen toten Hund. Ist es da richtiger, darauf zu hoffen, daß die Eindringlinge auf Menschen nicht schießen werden, oder ist es richtiger, besonders wenn man auch Frau und Kinder da hat, so viele wie möglich zu eliminieren und die Prüfung, ob es sich um Polizisten oder um Kriminelle handelt, auf später zu verschieben?

Oder soll man einfach davon ausgehen, daß ganz außergewöhnlich brutales Vorgehen im Zweifel darauf hindeutet, daß es die Polizei sein muß, weil Einbrecherbanden normal nicht ganz so gewalttätig sind, jedenfalls außerhalb von Ländern wie Südafrika oder Kolumbien? Das wäre ein trauriges Resultat.

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben

Habe ich als Waffenbesitzer Angst, dass mich das sek besucht? Eher nicht, und dabei bin ich eher Verschwörungstheoretiker. Vielleicht bin ich aber auch nur naiv...

Solange ich keine Straftaten begangen habe und die Nachbarn nicht ärgere, oder nicht auf Forderungen der Waffenbehörde nicht reagiere braucht eigentlich niemand Angst haben.

Geschrieben

Solange ich keine Straftaten begangen habe und die Nachbarn nicht ärgere, oder nicht auf Forderungen der Waffenbehörde nicht reagiere braucht eigentlich niemand Angst haben.

Vielleicht noch ergänzen: Solange kein Verdächtiger in der näheren Umgebung wohnt.

SEKs irren sich ja auch ab und zu in der Tür.

Geschrieben

Diese Aussage wurde in einem Fernsehinterview gemacht. Außerdem zitiere ich für dich auch gerne aus einem Pressebericht.

und da steht weiterhin, dass die "partygäste" vermuteten, draußen wären die störer zurückgekehrt.

nur dass ich dich richtig verstehe: wenn die nicht sicher sind, wer draußen ist, machen die die tür auf und schießen einfach mal raus ins treppenhaus in richtung der klingenden polizisten ...

in meinen augen kommt das viel zu häufig vor, dass polizisten im angesicht von tödlicher gefahr zögern (messer im nahbereich, schusswaffe oder nachbildung auf pvb oder opfer gerichtet) - hier hatten diejenigen hinter der tür halt einmal pech - der beamte war von seinen reflexen auf grund seines ausbildungsstands etwas schneller in der reaktion. auf grund des alters des beamten (in der presse hab ich irgendwo 34 gelesen) unterstelle ich, dass er auch ein paar tage erfahrung hatte.

wie angedeutet, halte ich den fall hier für erheblich komplexer, da neben der notwehrsituation auch die bremer polizeigesetz eine rolle spielt, in der zulässigen reaktion des beamten.

persönlich bin ich aber der überzeugung, dass man nach dem drohen oder gar schießen mit einer waffe in richtung eines pvb einfach nur froh sein sollte, dass man noch lebt ...

und nochmal - dieser fall hier in bremen hat in meinen augen nichts aber auch so gar nichts, was man auf die stürmung des einfamilienhauses (auch bei abwesenheit des tatverdächtigen) übertragen könnte ...

Geschrieben
nur dass ich dich richtig verstehe: wenn die nicht sicher sind, wer draußen ist, machen die die tür auf und schießen einfach mal raus ins treppenhaus in richtung der klingenden polizisten ...

Da gibt es nichts richtig zu verstehen. Ich habe nur den in den Medien geschilderten Sachverhalt für dich wiederholt, nachdem du mir in deinem Post #75 Dummschwätzerei unterstellt hast. Mutmaßungen versuche ich mir zu sparen, was mir mal besser, mal schlechter gelingt.

Geschrieben

Da gibt es nichts richtig zu verstehen...

sei mir nicht böse - meine lesart des bremer falls ist folgender:

juristisch recht komplex, weil neben notwehrrecht (incl. putativnotwehr und notwehrexzess w/ schüsse aus der wohnung und mehrerer schüsse durch die geschlossene tür zurück) auch das bremer polizeigesetz eine rolle spielen können. dazu kommt, dass der sachverhalt bestenfalls aus der pressemeldung bekannt ist. vorgeschichten und räumlichkeiten (alles das spielt eine rolle) sind hier nicht weiter bekannt.

zudem handelt es sich hier um eine REAKTION von pvb auf einen angriff. (da dieser während einer offenbar rechtmäßigen polizeilichen aktion ("klingeln") zugetragen hat ... - aber das führt schon zu weit).

daher sehe ich in dieser REAKTION keinerlei wie auch immer geartete parallele zu dem offenbar geplanten AKTIVEN vorgehen der SE im eingangs geschilderten zusammenhang - das sich ja nun mit den schilderungen aus der presse auch ein stück weit relativiert.

Geschrieben (bearbeitet)

Solange ich keine Straftaten begangen habe und die Nachbarn nicht ärgere, oder nicht auf Forderungen der Waffenbehörde nicht reagiere braucht eigentlich niemand Angst haben.

Normalerweise lese ich ja nur noch im Forum aber diese Aussage kann ich so nicht stehen lassen.

Ich hab früher gern mal bei ebay eingekauft. Irgendwann auch mal für 5 Euro eine Zeitschaltuhr bei einem schrägem Vogel der seriös aussah. Der flog 2 Jahre später wegen was auch immer auf und ich stand in seiner Kundenkartei. Ich bekam dann plötzlich Besuch von Uwes Kollegen die eine Drogenplantage beschlagnahmen sollten.

Der leitende Beamte fragte mich dann: ist da irgendwas im Haus das uns gefährlich werden könnte? Ich darauf: Na ja einige Schusswaffen und und ein paar Kilo Schwarzpulver hätte ich schon im Haus. sehenswertes Gesicht: Sind die Waffen geladen? Ich: einige sind zumindest teilgeladen im dafür zugelassenem Stahlschrank. Das Gesicht wurde noch einmal sehenswert.

Das Ende vom Lied war, Drogen konnte ich leider nicht anbieten, was die Herrschaften etwas unwirsch werden ließ und so wurde versucht mir per Zufallsfund doch noch etwas nachzuweisen. Also hat man sehr gründlich durchsucht, meine PC's eingeladen und versucht mich zu provozieren. Sie wollten mir bei allen möglichen Werkzeugen entlocken das man sich doch mal damit verteidigen kann (zöllige Wasserpumpenzange, Nageleisen alles Sachen die man doch als Normalo nicht braucht, und ein 5 Jahres Strafmaß eröffnet).

Die Ermittlungsakte beim Anwalt war nachher 2 Finger dick. Ich hab mir 4 Monate die Nerven kaputt gemacht weil natürlich alle Behörden informiert wurden und mir fleißig besorgte Briefe schrieben in denen Sie sich Sorgen um meine Zuverlässigkeit machen und Sie doch mal wieder bei mir vorbei kommen möchten .... und das Verfahren wurde dann nach 2 Anrufen (weil er beim ersten den Staatsanwalt nicht antraf) vom Anwalt letztendlich nach §170 eingestellt.

Hat mir leider nichts gebracht, ist jetzt schon lange her aber ich komm immer noch besorgt nach Hause weil da ja wieder Besuch sein könnte. Ich mach jetzt gern Überstunden, fühl mich zu Hause nicht mehr wohl.

Soziale Kontakte hab ich viele abgebrochen.

Jetzt mit NWR würden wohl auch die Jungs mit Maske kommen. - Ich kauf nichts mehr online.

edit: Rechtschreibfehler und Satzbau korrigiert

Bearbeitet von Blackfoot
Geschrieben

Normalerweise lese ich ja nur noch im Forum aber diese Aussage kann ich so nicht stehen lassen.

Hast Recht, korrigiere "so lange ich keiner Straftat verdächtigt werde"!

Ich hab früher gern mal bei ebay eingekauft. Irgendwann auch mal für 5 Euro eine Zeitschaltuhr bei einem schrägem Vogel der seriös aussah. Der flog 2 Jahre später wegen was auch immer auf und ich stand in seiner Kundenkartei. Ich bekam dann plötzlich Besuch von Uwes Kollegen die eine Drogenplantage beschlagnahmen sollten.

Das kenne ich so natürlich auch, von daher halte ich es schon immer für riskant irgendwelche Utensilien, wie Waffenteile, Deko's oder a. über Internet von unbekannten Händlern zu kaufen.

Der leitende Beamte fragte mich dann: ist da irgendwas im Haus das uns gefährlich werden könnte? Ich darauf: Na ja einige Schusswaffen und und ein paar Kilo Schwarzpulver hätte ich schon im Haus. sehenswertes Gesicht: Sind die Waffen geladen? Ich: einige sind zumindest teilgeladen im dafür zugelassenem Stahlschrank. Das Gesicht wurde noch einmal sehenswert.

Das Ende vom Lied war, Drogen konnte ich leider nicht anbieten, was die Herrschaften etwas unwirsch werden ließ und so wurde versucht mir per Zufallsfund doch noch etwas nachzuweisen.

Solche "netten" Kollegen gibt es leider.

Kommt aber leider auch auf das Alter, die Erfahrungen oder die Geltungssucht an.

Mir war es lieber bei einem bisher unbescholtenen Bürger nichts verdächtiges zu finden.

Für mich gab es dadurch weder Vor- noch Nachteile.

Geschrieben

Die "netten" Kollegen sind das eine. Ich gehe immer noch davon

aus daß die eigentlich in der deutlichen Minderzahl sind.

Der Kadavergehorsam in der Truppe führt aber dazu daß diese

sich praktisch alles leisten können und von Ihren Kollegen dabei

gedeckt werden. Das ist das eigentliche Problem.

Geschrieben

Ich würde schon zu unterscheiden versuchen, zwischen normalen Streifenhörnchen (Schutzleuten) und Detektiven einerseits, und SEK etc. Rambos andererseits. In der Breite ist die deutsche Polizei immer noch sehr rechtstreu und auch grundrechtsbewusst.

Geschrieben

Die "netten" Kollegen sind das eine. Ich gehe immer noch davon

aus daß die eigentlich in der deutlichen Minderzahl sind.

Der Kadavergehorsam in der Truppe führt aber dazu daß diese

sich praktisch alles leisten können und von Ihren Kollegen dabei

gedeckt werden. Das ist das eigentliche Problem.

http://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/bad-neuenahr_artikel,-Ex-Chef-27-der-Outlaws-Ahrweiler-Mein-Amt-war-eine-Nummer-zu-gross-fuer-mich-_arid,1474145.html

Ich weiß die Presse , aber , Zeugen sollen von den vernehmenden Beamten massiv beeinflusst worden sein ,+ Zeugen Aussagen sollen falsch Dokumentiert worden sein , sollten zu ungunsten von K.H.B. aussagen .

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Das Verfahren gegen den Beamten ist ja inzwischen eingestellt.

 

Weil er Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hat, wird jetzt gegen den Herrn mit der SSW verhandelt:

 

 

Zitat

 

Zitat

... erläuterte die Staatsanwaltschaft. Notwehr wollte sie dafür nicht gelten lassen. Der Angeklagte hätte fragen können, wer da vor seiner Tür steht. Oder die von ihm vermuteten Angreifer auch nur mit der Schreckschusspistole bedrohen.        

 

 

Geschrieben

Moin!

Nach geltendem Recht dürfte aktuell die Masse der "No-Knock Raids" im Geltungsbereich der StPO schlicht rechtswidrig sein.

Die klassische Hausdurchsuchungsanordnung ist eine "offene" Maßnahme und daher zwingend durch "Klingeln/Klopfen" an der Haustür anzukündigen.

Erst wenn die Tür nicht geöffnet wird, darf sie aufgebrochen werden. Im Drogenbereich kann der Zeitraum des Wartens wegen der Gefahr der Vernichtung von Drogen-Kleinmengen kurz gehalten bleiben.

Der prophylaktische Einsatz von Blendgranaten -auch und insbesondere gegen Unbeteiligte- ist ebenso rechtswidrig und als Körperverletzung (Knalltrauma) zu werten. Meiner Meinung nach gibt es auch ohne echte Notwehr keinen Rechtfertigungsgrund.

 

Die meisten Hausdurchsuchungsanordnungen enthalten keine Weisung des Richters, die einzelne Vorschriften, wie die Ankündigung der Durchsuchungsmaßnahme durch Klopfen/Klingeln, aufheben.

 

En Detail mit Vergleich der Situation BRD/USA kann man das hier lesen: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/12-10/index.php?sz=7

 

Gruß,

 

frogger

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb frosch:

Im Drogenbereich kann der Zeitraum des Wartens wegen der Gefahr der Vernichtung von Drogen-Kleinmengen kurz gehalten bleiben.

 

 

Wobei sich auch da zumindest die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellt wenn es sich nicht nur um ein rein possessorisches und opferloses Delikt handelt sondern auch die Gerichte das oft nicht mehr mit den Mitteln des Strafrechts bearbeiten. Da wäre dann doch zumindest abzuwägen, ob die Möglichkeit, daß jemand eine Kleinmenge Gras ins Klo spült, schwerer wiegt als ein massivster Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen sowie die Gefahr, daß auch bei gutem Willen von beiden Seiten ein Mißverständnis zu Tod oder Verkrüppelung des Beschuldigten, von Polizisten, oder gar noch von Unbeteiligten führt. Das noch umsomehr wenn die gesellschaftlichen Wertevorstellungen so aussehen, daß sich Politiker ungeniert mit ihren Hanfpflanzen ablichten und das in soziale Netzewerke einstellen und Obermoralapostel mit konservativem Parteibuch sich schon mal gern ein Näschen Koks ziehen.

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Hmm,

also beim RA anrufen und einen Termin vereinbaren ,zb. in seiner Kanzlei ging also nicht. Oder?

 

mal so ganz nebenbei zu dem Hells Angel und dem toten Polizisten.

Es lohnt sich wie gesagt mal näher mit der BGH Entscheidung zu beschäftigen.

Der Rocker hätte auch in Notwehr gehandelt wenn er erkannt hätte das das ein Polizist ist der da rechtswidrig an seiner Tür rumbastelt.

Die Polizei hatte nämlich gar keine Rechtsgrundlage dort sofort die Tür aufzubrechen.

Der Durchsuchungsbeschluss gab das gar nicht her.

Es lohnt sich immer die komplette Entscheidung durchzulesen, und vor allem sie zu verstehen.

 

Es gibt da immer wieder die Meinung das der Bürger an sich, sich auch völlig wehrlos rechtswidrigen Taten der Staatsgewalt beugen müsse.

Nehmen wir nun also das Beispiel des SEK das sich in der Adresse irrt und aufgrund baulicher Maßnahmen nicht weiterkommt.

Die haben da ein riesen Problem, die begehen gerade bewaffnet eine nicht unerhebliche Straftat, der Bewohner hat selbstverständlich das uneingeschränkte Notwehrrecht.

 

"Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" , funktioniert nur wenn der Beamte rechtlich zu seiner Handlung befugt ist. 

Und wie der BGH beim Rocker ausgeführt hatte, war der Polizist der da an der Tür rumgebastelt hatte, eben nicht dazu befugt.

 

 

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb micky123:

Der Durchsuchungsbeschluss gab das gar nicht her.

Es lohnt sich immer die komplette Entscheidung durchzulesen, und vor allem sie zu verstehen.

 

 

Da scheinst Du ja der Experte zu sein!

 

Woraus geht textlich in dem Beschluß Deiner Meinung nach hervor, daß die Polizei zwar zur HD, aber nicht zur Türöffnung berechtigt war?  :confused:

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