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IGNORED

Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz


Micha176

Empfohlene Beiträge

vor 17 Minuten schrieb uwewittenburg:

In den Fällen wo dann tatsächlich mit der Ramme "angeklopft" wurde gab es meist auch echte Gründe, oder es wurde dummerweise auch etwas gefunden, ansonsten gibt es auch Schadenersatz.

 

Gerade bei den "Speziallfällen" wundert mich, dass die keine anständigen Türen haben...

Bei uns müsste man mit der Ramme schon mehr als anklopfen....

 

(Das hat bei mir aber nichts mit der Angst vor der Staatsgewalt zu tun :rofl:)

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vor einer Stunde schrieb hellbert:

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 11.08.2011 - 4 O 9069/10

 

Das Urteil setzt sich mit keiner Literaturstimme oder Rechtsprechung in diesem Punkt auseinander. Fachlich insoweit nicht ganz sauber. Im übrigen ist das Urteil vor den entsprechenden Worten des BGH in seinem Urteil ergangen. Die strafgerichtliche Praxis hat das bislang wenig thematisiert und einfach durchgewunken. Weiter ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um einen Amtshaftungsprozess in Bayern handelte ("Mia san mia") ;)

 

vor 58 Minuten schrieb hellbert:

LG Frankfurt (Beschluss vom 26.02.2008 - 5/26 Qs 6/08, 5-26 Qs 6/08) sogar den Einsatz einer Ramme als Mindermaßnahme fordert...

 

 

Die Entscheidung hat auch der BGH zitiert und fand den Vorschlag -ausweislich seiner Wortwahl - wohl weniger überzeugend.

 

vor 58 Minuten schrieb hellbert:

Unabhängig von dem, was ich glaube, würde es mich schon stutzig machen, dass so wenig gegen  das gewaltsame Öffnen von Türen durch die Polizei geklagt wird. Passieren tut es oft genug. Dann vor allem bei Leuten, die sich durch einen Anwalt vertreten lassen.

 

 

Kostet alles Geld. Das hat der gewöhnliche Straftäter nicht oder er hat soviel und es ist ihm letztlich egal, da er schnell ungestört weiter arbeiten möchte (klassische Ok).

 

vor 58 Minuten schrieb hellbert:

Wenn da etwas Grundsätzliches dagegen einzuwenden wäre, wäre es schon lange eingeklagt worden...

 

Wenn die Gleichung nur aufgehen würde. Stichwort § 36 WaffG und Art. 13 GG.

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vor 1 Stunde schrieb hellbert:

Glaube ich nicht. Da steht, das es fraglich gewesen wäre. Das bedeutet, dass man im Moment Zweifel daran hätte. Abschließend geprüft ist es nicht.

So wie das da steht ist es formal nicht geprüft,

gibt aber die Meinung des Senats wieder. Sonst

würde man darauf verzichten.

vor 1 Stunde schrieb hellbert:

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 11.08.2011 - 4 O 9069/10

Daß insbesondere untere Gerichte in Bayern praktisch

alles gesundbeten ist durchaus bekannt. Wenn der BGH

das anders sieht muss man ein LG nicht ernst nehmen.

 

vor einer Stunde schrieb hellbert:

Unabhängig von dem, was ich glaube, würde es mich schon stutzig machen, dass so wenig gegen  das gewaltsame Öffnen von Türen durch die Polizei geklagt wird.

Das wird i.d.R. durch Beschluß entschieden. Man bekommt

daher nicht viel davon mit. Ist genauso wie mit den DB's.

Etwa 50% aller DB sind rechtswidrig. Mit Beschlüßen die das

feststellen kann man den Reichstag verhüllen. Nur nutzen die

genau nichts. Beweisverwertungsverbote gibt es nicht und

für die Beamten hat es auch keine Konsequenzen. Deshalb

wird es beim nächsten Mal gleich wieder so gemacht.

 

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