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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Heute nochmal mit meinem Amt gesprochen:

- Weisung des RP in BaWü ist nun da

- bis bundeseinheitliche Regelung gefunden, keine neuen HA für Jäger mehr eintragen

- keine Einschränkung bzgl KW

- bin durch meine SB explizit darauf hingewiesen worden, dass ich mit meinen bestehenden HA gerne mit 2-Schuss Magazin bis auf Weiteres wie gewohnt gerne jagen kann. Sollte sich dies ändern, werde ich durch die Dame informiert.

Geschrieben (bearbeitet)

So handhabe ich es seit dem auch, was eigentlich der gesunde Menschenverstand her gibt. Sehe nirgends, das ich mich strafbar machen würde, oder völlig übertrieben die Ratschläge des DJV Kuschverein (Waffen bis auf weiteres im Schrank belassen) beherzigen solle.

Bearbeitet von dpolli
Geschrieben

Hier mal der Vorschlag des BJV, der die Regelung meines Erachtens lockern würde, denn nach meinem Verständnis wären mit dieser Formulierung auch z.B. 10 Schuss Magazine zulässig, die für den Schuss auf Wild aber eben nur mit maximal 2 Schuss befüllt sein dürfen....

Quelle:

BJV

In diesem Zusammenhang sind auch die zwei Anträge der Fraktionen der CSU und Freien Wähler im Bayerischen Landtag von großer Bedeutung. :D

Geschrieben

Es gibt definitiv keinen bundesweiten Erlass, den Eintrag von Selbstladebüchsen in die WBK einem Jäger zu versagen !

Was aber nichts daran ändert das viele Behörden keine mehr eintragen, heute ist das Schreiben des Landratsamtes bei mir angekommen das vorerst keine entsprechenden Selbstlader auf Jagdschein erworben oder geliehen werden können, zudem sind solche Waffen nicht mehr für die jagdliche Verwendung und das jagdliche Übungsschießen zugelassen.

Geschrieben

[...] und m.W. beschränkt sich die Beteiligung des GRA auf die Zuverfügungstellung des Kontos (das hätte aber einer der hier aktiven RAe im Rahmen eines pro-bono-Treuhandkontos ebenso machen können) und die Auswahl oder Kontakten zu RAe (letzteres möchte ich aber mit einem ? versehen, da fehlen mir definitiv die Insiderkenntnisse).

Ich möchte aber stark hoffen, daß die "über" den GRA beauftragten RA-Kollegen mehr Ahnung haben als die Personen, die für dieses Geschreibsel auf der GRA-Seite verantwortlichen Personen. Aber das liegt in der Verantwortung der Kläger. Sie sind die unmittebar Betroffenen, sie sind die Auftraggeber.

Die juristische Korrektheit ist bei der GRA leider oft nicht gegeben.

Trotzdem erachte ich die Spendensammlung als wichtig und richtig. Von den Verbänden oder sonstigen Dritten kam da nämlich bislang nix.

Geschrieben (bearbeitet)

Das heißt: der Minister sagt zwar gar nichts (außer dass Kurzwaffen, ebenso wie Messer und Schuhanzieher nicht vom Urteil erfasst sind, was wir eh' alle wussten), aber er ist aufmerksam (gemacht) worden und er wird sich jetzt berichten lassen.

Und das heißt insbesondere, dass der Novellierungsentwurf jetzt IM HAUSE (und nicht nur in der ersichtlich durchgeknallten Fachteilung, ihr wisst schon, derjenigen mit der Munitionszertifizierung, und jedes Zertifikat nur auf 5 Jahre gültig, und alle Jäger mit älterer und unzertiizierter Munition im Schrank sowieso gleich strafbar, und Wiederladen ist nicht praktisch mehr, und Kleinhersteller von Munition wie Sax, Moeller, LfB, Skadi, Aero sind auch nicht mehr) noch einmal gründlich von verschiedenen (!) Seiten angeschaut und ergänzt wird, dann auch hoffentlich gleich mit einer mit einbezogenen entsprechenden Halbautomatenklausel, und dass dem Minister berichtet wird.

Das FWR und andere arbeiten nun daran. Bitte aber auch die anderen weiter am Ball bleiben !

Carcano

Bearbeitet von carcano
Geschrieben

Ich kenne keine dummen Richter.

Einen hab ich noch für Dich und Deinen Kumpel heletz. Nicht die Herrschaften aus Leipzig, besser: Ein Amtsrichter der sich seine Urteile vom gemeindlichen Strafzettelschreiber diktieren läßt läuft bei mir auch unter dumm.

Geschrieben

Die juristische Korrektheit ist bei der GRA leider oft nicht gegeben.

Trotzdem erachte ich die Spendensammlung als wichtig und richtig. Von den Verbänden oder sonstigen Dritten kam da nämlich bislang nix.

Vollkommen richtig, trotzdem sollte man bei den Tatsachen bleiben.

Die Frage ob und was von Verbänden/Dritten kam/kommt wird von den Beteiligten trotz mehrfacher Nachfrage nicht beantwortet.

Anscheinend soll die GRA als "Die Macher" dargestellt werden. Ich hoffe da kommt etwas vernünftigeres wie die verquasten

Geschichten von Volksbewaffnung und marodierenden Einbrecherbanden raus.

Geschrieben

Also wenn ich mir vorstelle, das Magazin von einem Erma M1 wäre fixiert und müsste von oben geladen werden....

Das ist in der Praxis unmöglich und unter Unfallverhütungsvorschriften völlig absurd.

Geschrieben

Die Sache kommt ins Rollen. So wird möglicherweise keine Beschwerde in Karlsruhe nötig sein. Ich hoffe jedenfalls, dass die Sache noch einen guten Ausgang nimmt, da nun das BMI die Notwendigkeit der Klarstellung erkannt hat. In der Meldung des DJV geistert schon der Entwurf eines Zusatzes zu § 19 BJagfG herum.

http://newsletter.jagdnetz.de/mailings/ecefad37e10e228cd0a3be34ef488dacf6008e47?rid=af952f079a69e454a9671b8da28b675a4e8aefa5

Jedenfalls bin ich nun ein wenig besser gelaunt für das Wochenende.

Geschrieben (bearbeitet)

Schön. Da dürfen wir dann bis 2018 (Da soll doch wohl die Novelle in Kraft treten, oder?) warten? Sowas muss schneller gehen.

Bis dahin lässt du den HA im Schrank und schreibst groß "Schrank" an deine Kanzeln.

Wenn keine Verfassungsbeschwerde mehr nötig sein sollte, kann die GRA ja von dem Geld eine große Party mit Jägermeister veranstalten. Und, wie hier schon angeregt wurde, einen HA verlosen. Am besten in .338 Lapua Magnum.

Bearbeitet von JasperBeardley
Geschrieben

Ich bin skeptisch. Pistolen als Beschwichtigung und Büchsen trotzdem weg. So hört sich das in meinen Ohren an.

Geschrieben

@Hasan: Nein, da endete die Übergangsperiode für nichtzertifizierte Munition, so dieser Müll denn drinbliebe. Das novellierte BJagdG tritt wohl dieses Jahr noch in Kraft.

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