Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nein. Das BVerwG hat gesagt, wie es das waffenrechtlich bewertet. Da bedarf es keinerlei Änderungen.

Nein.

Richtig wäre: Das BVerwG hat gesagt, wie es das waffenrechtlich bewertet. Deshalb bedarf es jetzt gesetzlicher Änderungen. Es kommt nun vor allem auf den Gesetzgeber an.

Carcano

Geschrieben

...und der weiss das nächstes Jahr Bundestagswahl ist und wir viel Emotionen in unserem Eigentum stecken haben.

Wenn nicht, sollten wir ihm das klarmachen. Bei ein par tausend Euro und einer Leidenschaft hört der Spaß für die meisten von uns auf.

Geschrieben

Richtig wäre: Das BVerwG hat gesagt, wie es das waffenrechtlich bewertet. Deshalb bedarf es jetzt gesetzlicher Änderungen. Es kommt nun vor allem auf den Gesetzgeber an.

Aber das ist ja mein Reden. Wenn nun das Bedürfnis anders ausgelegt wird, wie die bisherige übliche und auch unwidersprochene Praxis ausgeübt wurde, so müssen nun neue Regeln her. Und diese können nicht nachträglich angewandt werden, weil der damalige Erwerb legal war und der Besitz bis zur neuen Regelung immer noch sein müsste.

Geschrieben

Der Gesetzgeber muss handeln, damit es zu keiner uneinheitlichen Rechtsanwendung kommt. Das kann allerdings in beide Richtungen ausgehen.

Geschrieben

Keine HA für Jäger, bzw. Nachweis eines besonderen Bedürfnisses mit Voreintrag. Nur mal so angedacht.

Geschrieben

Aber das ist ja mein Reden. Wenn nun das Bedürfnis anders ausgelegt wird, wie die bisherige übliche und auch unwidersprochene Praxis ausgeübt wurde, so müssen nun neue Regeln her. Und diese können nicht nachträglich angewandt werden, weil der damalige Erwerb legal war und der Besitz bis zur neuen Regelung immer noch sein müsste.

Du interpretierst carcano gerade falsch. Sein "Deshalb" bedeutet, das eben wegen der Regelung des BVerwG für UNS eine neue Gesetzgebung her muss. Sonst ist es nämlich vorbei mit der Herrlichkeit.

Carcano und ich trafen die gleiche Aussage. Er hat nur für die Zukunft besser formuliert.

Was ist mit den bereits erwähnten bullet buttons?

http://www.thetrace.org/2015/12/san-bernardino-shooting-bullet-button/

Der verhindert ja nun wirklich nicht größere Magazine zu benutzen. Damit dürfte die Antwort klar sein ;)

Geschrieben

So ist es und da habe ich eher Zweifel...

Es gibt genügend Jäger mit Selbstladern und einige haben auch die nötigen Kontakte.. die werden ihre Interessen verteidigen und auch in den Verbänden sitzen welche mit Einfluß.. zudem dürften dort jetzt alle Leitungen glühen und genügend betroffene Mitglieder Druck machen. Ich mach mir da jetzt keine all zu großen Sorgen.

Geschrieben (bearbeitet)

Es wurde bestimmt schon erwähnt, aber komischerweise hat meine Cugir einen Feststellungsbescheid in dem klipp und klar drin steht, dass man sie mit Jagdschein kaufen darf.

Hätte jetzt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mehr "Kraft" als der FB des Bundeskriminalamts?

Das Gericht kann doch nicht einfach das BKA überstimmen, oder?

Zweifelt das BVervG die Kompetenzen des BKA an?

Bearbeitet von prassekoenig
Geschrieben (bearbeitet)

JA. Schau in die Vergangenheit. Da "musste" das BKA wegen der Urteile die FB anpassen. Das sollte einem aber auch klar sein. Exekutive, Judikative, Legislative. Ein nGericht ist genau dazu da, den ausführenden Organen zu erklären, wie etwas zu bewerten ist.

Der FB hilft dir nicht viel. Damit belegst du nur, dass dein "Fehlverhalten" ohne schuldhaften Verstoss erfolgte.

Polizei ist unterstes lediglich ausführendes Organ. Manch ein Polizist weist das nicht, gitb und fühlt sicha anders, aber er ist eben dennoch nur willfähriger Handlager. Ein Werkzeug.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Es wurde bestimmt schon erwähnt, aber komischerweise hat meine Cugir einen Feststellungsbescheid in dem klipp und klar drin steht, dass man sie mit Jagdschein kaufen darf.

Der Feststellungsbescheid ist im Ernstfall nicht mal soviel Wert wie das Papier auf dem er steht.

Geschrieben

Das BKA hat eine Ausnahmegenehmigung verweigert, es wurde das übliche beschieden, ich habe mich dann für einen recht teuren Umbau auf 6,35 entschieden.

Danke; ich war - leider oder Gott sei Dank - nicht betroffen. Ich zahle schon recht lange für den Verwaltungsrechtsschutz.

Also, ich bin wirklich kein Grünen-Freund.... Aber in den vergangenen 5 Jahren unter einer grün-roten Landesregierung im Ländle ist bezüglich Waffenrecht (d.h., Vollzug, denn ansonsten ist das Land, da Bundesrecht, ohnehin nicht zuständig) eigentlich nichts besonderes passiert.

Na ja, immerhin hat der Gall eine eigene Verwaltungsvorschrift für Baden-Würstelberg mit etlichen zusätzlichen Schikanen verbrochen: keine 3. KW für Fallenjagd steht da z.B. explizit drin, pöbelnde SBs bei der n-ten Büchse im gleichen Kaliber (n z. B. = 3 und eine Behörde die wirklich Grund hätte die Fresse zu halten ob ihrer eigenen Anamnese) - Guten Morgen!

Geschrieben

Der Feststellungsbescheid ist im Ernstfall nicht mal soviel Wert wie das Papier auf dem er steht.

Wie schon gesagt, ich würde es zwar jedem Eigner eines HA (auf JS) mit Feststellungsbescheid gönnen, dass ihn das im Hinblick auf dieses unsägliche Urteil "rettet"....

Aber ich stimme Hunter und Schiiter da zu: Warum sollten die von einem Teil der Exekutive (BKA) getroffenen Entscheidungen im Lichte dieses Urteils letztlich "mehr wert" sein als die, die von einem anderen Teil der Exekutive getroffen wurden (nämlich dafür jahrzehntelang erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse durch praktisch alle Waffenbehörden dieser Republik) ?

Dickes, ganz dickes Fragezeichen.

Geschrieben

Es gibt ja auch noch die Möglichkeit der "Besitzstandwahrung".

Keiner zwingt die Verwaltung zu vollstrecken. Keiner hindert sie daran.

Geschrieben

Ich hab vom BKA schriftlich das ich meine Cugir auf dem Stand auch mit Magazine nutzen darf die größer sind als 2 Schuss wenn

dies der Stand Bereiber zulässt.

Mal sehen was aus der ganzen Sache noch wird...

Das ist zwar schön, nutzt aber nichts. Das BKA hat der Rechtsauffassung des Gerichts zu folgen.

Geschrieben

Ich hab vom BKA schriftlich das ich meine Cugir auf dem Stand auch mit Magazine nutzen darf die größer sind als 2 Schuss wenn

dies der Stand Bereiber zulässt.

Mal sehen was aus der ganzen Sache noch wird...

Könntest du dieses Schriftstück ( dein Name geschwärzt) einstellen oder per pm senden?

So oder so sehr interessant.

Geschrieben (bearbeitet)

Es wurde bestimmt schon erwähnt, aber komischerweise hat meine Cugir einen Feststellungsbescheid in dem klipp und klar drin steht, dass man sie mit Jagdschein kaufen darf.

Hätte jetzt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mehr "Kraft" als der FB des Bundeskriminalamts?

Das Gericht kann doch nicht einfach das BKA überstimmen, oder?

Zweifelt das BVervG die Kompetenzen des BKA an?

Lieber Prassekönig, ein Urteil eines Bundesgerichts steht weit oberhalb der "Kompetenz" wie der des BKA.

Wenn die HA illegal sind, dann sind FB nicht mal das Papier wert auf dem sie gedruckt werden. Dazu wird es dann eine gesetzliche Regelung geben.

Wir müssen abwarten. Es hilft nichts anderes.

Bearbeitet von rene-97

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.