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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Und deshalb erhellt aus Deinen wie aus meinen Worten, daß die Formulierung "der Richter" einfach nicht stimmt.

Von "der Vorsitzende hat seine Kammer im Griff" bis "jeder Richter mischt bei waffenrechtlichen Sachen ein bißchen mit" ist alles drin.

Keiner von uns weiß, wie es da läuft.

Und deshalb ist es besser zu sagen "die Kammer" oder "das Gericht".

Die Kammer ist u.a. für dieses Urteil verantwortlich:

http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?lang=de&ent=111115U6C67.14.0

Auf FB machen schon die ersten Verschwörungstheorien die Runde ...

Geschrieben

Darf ich aus Unwissenheit mal nachfragen:

Wenn Du 12 Trainingseinheiten im Jahr mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen nachweisen kannst (egal welche) ist alles im grünen Bereich.

Du brauchst für Deine HA nicht jeweils irgendetwas nachweisen, solange diese sportlich geeignet sind (Lauflänge) ist alles ok.

Geschrieben

Wenn Du 12 Trainingseinheiten im Jahr mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen nachweisen kannst (egal welche) ist alles im grünen Bereich.

Du brauchst für Deine HA nicht jeweils irgendetwas nachweisen, solange diese sportlich geeignet sind (Lauflänge) ist alles ok.

Hallo scott, danke für die Einschätzung :)

Ich habe mal nachgezählt, 24 Trainingseinheiten in D, 9 Trainingseinheiten in I, 2 Vereinsmeisterschaften seit April 2015.

Keine meiner Waffen ist gemäß AWaffV §& ausgeschlossen. Lauflänge mindestens 42cm, bis auf KK alle über 40mm Hülse, KK kein Anschein, keine Bullpup.

Immerhin ein Lichtblick!

Beste Grüße, danke nochmal :)

Oder Anschein beseitigen oder 2Schuss Lösung präsentieren

Soll heißen, wenn du ein Ar15 mit 10,5" oder 14,5" hast, muss der Umbau ähnlich den zugelassenen .22lr und 9mm-ARs entsprechen? Also Festschaft, Röhrenhandschutz, MFD weg etc.?

2-Schuss-Lösung hatt ich noch eine Idee. Magazinblock aus Plastik mit Schloss dran. Blockiert den Magazinschacht und erlaubt nur einzelnes Laden von Patronen in die Kammer. Schlüssel verbleibt bis Klärung der Sache beim BüMa?

Sowas wie hier, nur ohne Blockierung der Kammer:

581272i5_ts.jpg

Geschrieben (bearbeitet)

Mal ne doofe Zwischenfrage: Einen kurzen Ak- Klon könnte man doch einfach noch ein paar cm kürzen und nach Umtragung legal mit 30er Magazin zum Fangschuss führen, oder nicht?

Bearbeitet von Psychotic
Geschrieben

Paragraph 19 BJagdG sollte schleunigst von "mehr als zwei Patronen in das Magazin eingelegt werden kann" in "mehr als 2 Patronen in das Magazin eingelegt wurden" geändert werden. Damit dürfte das Thema geklärt sein. Allein mir fehlt der Glaube daran, dass das politisch so von Interesse ist, dass dies schnell genug passieren wird.

Geschrieben

Gibt es eigentlich noch irgendein anderes Hobby in unserem Land dass ausschließlich von gesetzestreuen, zuverlässigen Bürgern ausgeübt wird, die seit Jahrzehnten unentwegt aus allen möglichen Richtungen drangsaliert, bedroht, enteignet oder kriminalisiert werden? Irgend eins?

Mir fällt gerade keins ein.

Geschrieben

Gibt es eigentlich noch irgendein anderes Hobby in unserem Land dass ausschließlich von gesetzestreuen, zuverlässigen Bürgern ausgeübt wird, die seit Jahrzehnten unentwegt aus allen möglichen Richtungen drangsaliert, bedroht, enteignet oder kriminalisiert werden? Irgend eins?

Mir fällt gerade keins ein.

Feuerwerker, Raketenbauer, Quad- und Motocrossfahrer...sowas würde ich mal tippen.

Geschrieben

... ich möchte hier nur mal für mich etwas in die Zukunft schauen.... gesetzt dem Fall, ein bis dahin im Glauben befindlicher Legal-Waffenbesitzer mit nötigem Kleingeld, Sitzfleisch gepaart mit ebenso dickem Durchhaltevermögen, wehrt sich gegen eine gegen ihm ausgesprochene "Enteignung" ( was ich in NRW oder BW durch aus für möglich halte .... ) seiner SLB.

Der Instanzenweg wäre dann wieder der gleiche... der Ende des Weges würde ja so weit ich dies verstanden habe, wieder vor dem BVG enden.

Würde eigentlich der gleiche Senat (die gleichen Personen )über diese Sache Entscheiden ???

Gruß

Geschrieben

problem beim "umschreiben deiner ha auf sport schütze" ist, das du da ein grundkontingent von "3" ha hast!!!

alles was darüber hinaus geht benötigt einen "erhöhte bedürfnissnachweis"!!! sprich nachweis über erfolgreiche teilnahme an entsprechenden ha meisterschaften für die entsprechende waffe die beantragt werden soll!

also wirst du nicht so ohne weiteres alle deiner 5 ha umschreiben lassen können!


Würde eigentlich der gleiche Senat (die gleichen Personen )über diese Sache Entscheiden ???

wenn du "glück" hast: JA!!! <_<

Geschrieben

problem beim "umschreiben deiner ha auf sport schütze" ist, das du da ein grundkontingent von "3" ha hast!!!

alles was darüber hinaus geht benötigt einen "erhöhte bedürfnissnachweis"!!! sprich nachweis über erfolgreiche teilnahme an entsprechenden ha meisterschaften für die entsprechende waffe die beantragt werden soll!

also wirst du nicht so ohne weiteres alle deiner 5 ha umschreiben lassen können!

Ich habe insofern Glück. Einer ist durch BKA-Bescheid gedeckelt, einer ist KK-Altschrott für 30€ (den können sie gerne einlagern, den tauch ich vorher noch in Kosmoline und Schweinefett), bleiben 3 übrig.

Ist trotzdem ein Problem für Jäger mit mehr Selbstlader oder nicht AWaffV §6-konformen Waffen.

Beste Grüße

Empty8sh

Geschrieben (bearbeitet)

... ich möchte hier nur mal für mich etwas in die Zukunft schauen.... gesetzt dem Fall, ein bis dahin im Glauben befindlicher Legal-Waffenbesitzer mit nötigem Kleingeld, Sitzfleisch gepaart mit ebenso dickem Durchhaltevermögen, wehrt sich gegen eine gegen ihm ausgesprochene "Enteignung" ( was ich in NRW oder BW durch aus für möglich halte .... ) seiner SLB.

Der Instanzenweg wäre dann wieder der gleiche... der Ende des Weges würde ja so weit ich dies verstanden habe, wieder vor dem BVG enden.

Würde eigentlich der gleiche Senat (die gleichen Personen )über diese Sache Entscheiden ???

Gruß

Warum in BW, wo nach neuem "jagdgesetz" bzw. der DVO die anerkannten Nachsucheführer EXPLIZIT SL mit MEHR als 2 SchussMagazin nutzen dürfen?

§ 17 Abs. 3 der DVO zum JWMG

Anerkannte Nachsuchegespanne dürfen abweichend von § 31 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe c JWMG zum Zwecke einer sicheren Nachsuche auch halbautomatische Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zum Erlegen von Schalenwild einsetzen.

Bearbeitet von CZM52
Geschrieben

Wartet doch alle erst einmal ab, wie es jetzt weitergeht !

Ich bin auf jeden Fall sehr gespannt, wie jetzt die Behörden in NRW reagieren werden. Im Endeffekt kann man ja noch nicht

einmal der Behörde aus NRW, die in Revision ging, die direkte Schuld an der Misere zuschreiben.

Deren Ziel war ja nicht, ein Totalverbot von HA's für Jäger durchzudrücken, sondern die wollten nur ihre Rechtsauffassung

über den Vermerk -2-Schuss- bestätigt bekommen.

Wir sollten jetzt alle erst einmal die Füße still halten und schauen, was der DJV auf den Weg bringt...

Ich für meinen Teil werde mich extrem passiv verhalten. Ganz sicher gehe ich nicht zum Kaiser, wenn ich nicht gerufen

werde...

Wenn der Kaiser rufen sollte, wird es vermutlich auch nicht in der Art "...Antreten morgen früh um 08.00 !..." erfolgen.

Dann kann ich mir immer noch genug Gedanken über die weitere Vorgehensweise machen, bevor ich bereits jetzt in Panik

verfalle.

Manche Dinge könnten sich z.B. über Nacht kurzfristig entschließen, sesshaft zu werden...

Wenn ich das Urteil richtig verstehe, wären sie ja dann nicht betroffen...

Geschrieben

Hallo scott, danke für die Einschätzung :)

Ich habe mal nachgezählt, 24 Trainingseinheiten in D, 9 Trainingseinheiten in I, 2 Vereinsmeisterschaften seit April 2015.

Keine meiner Waffen ist gemäß AWaffV §& ausgeschlossen. Lauflänge mindestens 42cm, bis auf KK alle über 40mm Hülse, KK kein Anschein, keine Bullpup.

Immerhin ein Lichtblick!

Beste Grüße, danke nochmal :)

Soll heißen, wenn du ein Ar15 mit 10,5" oder 14,5" hast, muss der Umbau ähnlich den zugelassenen .22lr und 9mm-ARs entsprechen? Also Festschaft, Röhrenhandschutz, MFD weg etc.?

2-Schuss-Lösung hatt ich noch eine Idee. Magazinblock aus Plastik mit Schloss dran. Blockiert den Magazinschacht und erlaubt nur einzelnes Laden von Patronen in die Kammer. Schlüssel verbleibt bis Klärung der Sache beim BüMa?

Sowas wie hier, nur ohne Blockierung der Kammer:

581272i5_ts.jpg

Ein neuer (langer) Lauf kostet auch nur 400 €
Geschrieben

problem beim "umschreiben deiner ha auf sport schütze" ist, das du da ein grundkontingent von "3" ha hast!!!

alles was darüber hinaus geht benötigt einen "erhöhte bedürfnissnachweis"!!!

Für den Neuerwerb ja, wenn er die HA als Jäger schon besitzt, muss er das natürlich nicht machen.

Geschrieben

Dieses Urteil betrifft doch alle HAs, egal ob Wechsel oder festes Magazin oder ?

Wie ist es dnn mit Flinten a la Benelli M3, kann sowohl als HA oder Pumpe genutzt werden. Man könnte die Waffe mit einem einfachen Schweißpunkt in der Funktion "Pumpe" fixieren.

Warum sollte das Urteil nur für Waffen mt Wechselmagazin Bedeutung haben, wie hier manchmal erwähnt wird ?

Geschrieben
Warum sollte das Urteil nur für Waffen mt Wechselmagazin Bedeutung haben, wie hier manchmal erwähnt wird ?

Ich interpretiere das auch für Röhrenmagazine, die nur mit einem Holzstab oder zwei kleinen Schweißpunkten begrenzt wurden. Ebenso Clip-Systeme wie Garand oder Ladestreifen wie SKS.

Einzige Ausnahme sollten die Klappmagazine nach französischem Vorbild sein.

Beste Grüße

Empty8sh

Geschrieben (bearbeitet)

@DAK

Das propagiert eigentlich kaum jemand. Es ist bewusst, dass eben auch die weit verbreiteten Selbstladeflinten gefährdet sind.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Die ersten haben hier aber schon sehr früh angefangen sich dem Schicksal zu ergeben. Wartet doch erst einmal ab bevor ihr euch jetzt schon mit verschließbaren Magazinen, Schweißpunkten, umgebauten Lowern und ähnlichem Unsinn auseinandersetzt.

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