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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Dem wage ich zu widersprechen. Im Gesetz steht "Rot", dann kann ein Richter interpretieren, es ist "Weinrot" oder "Orange". Im BVerwG-Urteil hat er gesagt "Mauve". Nah genug zum Streiten, leider.

Kein Richter kann aber ein "Rot" im Gesetz zu "Grün" umdeklarieren, v.a. wenn es wortwörtlich so da drin steht.

Wenn Du wüßtest .... wenn sich begründen läßt, daß der Gesetzgeber tatsächlich "grün" meinte .... oder bei sachgerechter Überlegung, ohne die nachgewiesenen fachlichen Unkenntnisse, Fehlvorstellungen, Irrtümer ... "grün" hineingeschrieben hätte ... oder hätte müssen ... Und es genügt sogar, wenn der Richter mein (und irgendwie begründet), daß zwar früher "rot" wörtlich zu verstehen war, heute aber aus diesem oder jenen Grund (z.B. um durch eine verfassungskonforme "Aulegung" die Verfassungswidrigkeit der Norm zu vermeiden) "rot" als "grün verstanden werden muß ....

Dein laienhaftes Verständnis in Ehren, aber

Es gibt Dinge zwischen juristischem Himmel und Erde, Horatio, von denen sich eure Laienweisheit nichts träumen läßt.

Hier der Wortlaut:

Hinlänglich bekannt, aber irrelevant, da es auf diesen nicht ankommt. "Halbautomatisch" im WaffG muß schon nicht das gleiche bedeuten wie im BJagdG oder gar der allein maßgeblichen Berner Übereinkunft, so daß einer teleologischen Auslegung (https://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_(Recht)#Teleologische_Auslegung) keinerlei Hindernisse entgegenstehen.

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... daß ... sich der DJV dies ausgedacht habe (warum überhaupt?)

Weil der DJV in den vergangenen 45 Jahren bei nahezu allen waffenrechtlichen Verschärfungen seine schmutzigen Finger im politischen Spiel gehabt hat.

Allein dem DJV ist es zu verdanken, dass mit der ersten neuen waffenrechtlichen Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland ab 1972 das unsägliche Bedürfnisprinzip wieder in das WaffG aufgenommen wurde, das ist hinreichend belegt. Es konnte ja nicht angehen, dass außer der Lodenfraktion sich Hinz und Kunz einfach so Waffen aus dem Neckermannkatalog kaufen konnte und außer den Jägern braucht auch niemand eine Kurzwaffe.

Die unbelehrbaren Betonköpfe an der Spitze des DJV waren von je her altbacken und innovationsfeindlich.

- Selbstladebüchsen und -flinten: Teufelszeug!

- Zielfernrohre mit beleuchtetem Absehen: Teufelszeug, gehört verboten!

- zweckmäßige Jagdbekleidung mit Realtree-Druck: nur Loden ist wahres!

- Schalldämpfer: benutzen nur Wilderer, gehören verboten!

- Nachtsichtgeräte: siehe oben!

- die aktuelle Initiative zur sog. "Zertifizierung von jagdlicher Munition" resultiert einzig aus der ablehnenden Haltung des DJV gegen bleifreie Munition (Jagdgeschosse). Was man sich in diesem Zusammenhang an hanebüchenen Dummsinnsargumenten aus den Fingern gesogen hat (macht nicht tot genug), geht auf keine Kuhhaut.

Der DJV war und ist immer einer der maßgeblichen Initiatoren gewesen, wenn es um waffen-, jagdrechtliche oder technische Restriktionen ging.

Die Belege dafür könnten ganze Bibliotheken füllen.

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
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Und was das "richtig" oder "falsch" angeht: Allein daß in den letzten 40 Jahren diese Regelung auf eine "liberale" Weise verstanden wurde bedeutet nicht, daß die gegenteilige Auffassung per se falsch sei. Rechtsprechung ist dynamisch, wenn auch vielleicht nicht so dynamisch wie die technologische Entwicklung der Smartphones. Bspw. hat sich das Verständnis von Sittenwidrigkeit in den letzten 40, 50 Jahren gewandelt. Früher war das sog. Mäträssentestament grundsätzlich sittenwidrig, der Entzug des Pflichtteils "einfacher" möglich .... Wenn ein Gericht nach sorgfältiger Abwägung aller Aspekte, ordentlichem Quellenstudium, ohne vorgefaßte Meinung und mit schlüssiger, gar zwingender Argumentation zum Ergebnis kommt, daß eine Regelung die letzten 40 Jahre falsch ausgelegt und angewendet wurde, dann ist das eben so und die Fachwelt wird sich dann dem anschließen.

Ist, Deiner Meinung nach, dann "die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist (Jagdwaffen und -munition)." im aktuellen §13 auch so zu verstehen, dass diese "Dynamik" auch hier gilt? Damit wäre dann ja der "Altbestand" nicht gefährdet da der §13 ja auf den Zeitpunkt des Erwerbs abstellt.

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Also gut, wenn dann Revolver demnächst "automatisch" sind, sind alle Repetierer das dann auch.

Die Zukunft gehört den einschüssigen Jagdwaffen, eventuell auch in Kombination.

Man kann zu diesem Thema noch schön zwischen "automatisch" und "selbstladewaffe" Haarspalten

Bearbeitet von DAK
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Weil der DJV in den vergangenen 45 Jahren bei nahezu allen waffenrechtlichen Verschärfungen seine schmutzigen Finger im politischen Spiel gehabt hat.

...

- Selbstladebüchsen und -flinten: Teufelszeug!

...

Der DJV war und ist immer einer der maßgeblichen Initiatoren gewesen, wenn es um waffen-, jagdrechtliche oder technische Restriktionen ging.

Die Belege dafür könnten ganze Bibliotheken füllen.

Nun, dann belege doch bitte.

Ich schaue mir die gesetzliche Entwicklung an und stelle fest, daß bis zur Änderung 1976 die Freistellung der Jäger von der Erlaubnispflicht nicht für HA-Büchsen galt - § 28 Abs.4 Nr.7 WaffG (1972) nimmt ausdrücklich SL mit gezogenem Lauf aus: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/07/023/0702379.pdf

Die grundsätzliche Freistellung der Jäger von der Erlaubnispflicht des Erwerbs und Besitz von HA-Büchsen erfolgte erst 1976 und in Verbindung mit der 2-Patronen-Magazin-Regelung. Eure Behauptung, der DJV habe hier eine Verschlechterung bewirkt, ist also falsch.

Auch die Behauptung, der DJV habe die 2-Patronen-Magazin-Regelung der Berner Konvention bewirkt (worüber sie dann ins BJagd kam) erscheint mir - abgesehen vom Fehlen von Belegen - wie eine Verschwörungstheorie. Dies soll 3 Jahre vor dem Inkrafttreten der Berner Konvention und noch viel längere Zeit vor dem Beitritt Deutschlands gewesen sein? Und dies alles, wie man der Konvention entnehmen kann, nicht etwa aus Gründen der Waidgerechtigkeit (Jäger Eiche rustikal) sondern zum Zwecke des Artenschutzes, der doch für dem DJV keine wirkliche Bedeutung besaß? Der DJV als 5.Kolonne des deutschen Jagdwesens, an dem die gesamte Welt genesen sollte und genas? Bremser hin, Bremser her, aber gibt es auch nur den Ansatz eines Beleges, dam dem DJV damals, Anfang/Mitte der 70er, eine derart weltdominierende Bedeutung zukam?

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Es gibt Dinge zwischen juristischem Himmel und Erde, Horatio, von denen sich eure Laienweisheit nichts träumen läßt.

Was möchte MarkF uns damit sagen?

Dass die Sache mit dem "Rechtsstaat" eine Lüge ist. Vielmehr ist Recht offenbar genau das, was den Herrschenden grade opportun erscheint. Ach ja, Richter sind natürlich auch nur Menschen.... soso...

Gelogen auch "im Namen des Volkes".

Zertifizierte Munition ist wichtig. Gelogen

Betrifft Wiederlader nicht. Gelogen.

Rente ist sicher. Gelogen. U.a. wurde "Aufschwung Ost" damit finanziert.

Rentenabsenkung muß man verhindern. Altersarmut! Gelogen. (Wir Arbeiten einfach bis 70.)

"Risterrente ist toll, wichtig für den Rentner!" Gelogen. Wichtig nur für jene, die entsprechende Verträge verkaufen.

Ende letzten Jahres: Die Sozialkassen sind voll! Jede Menge Überschluß!! Gelogen. (KK-Beiträge wurden jüngst erhöht.)

Das Millionenheer der Asylanten. Lauter Syrische Kriegsflüchtlinge! Gelogen. Wir wissen nicht mal, voher viele überhaupt kommen.

BRD hat Rückstellungen von 20 Milliarden, die werden jetzt für Flüchtlinge eingesetzt. Gelogen. Wir haben 2,5 Billionen Schulden.

´"Bankenrettung" (allein in der BRD 500Milliarden von "unten nach oben") Gelogen. Unterstützt bzw bezahlt wurde das Treiben hochkrimineller Verbrecherbanden.

"Bio"-Gas und "Bio"-Sprit ist gut für die Umwelt: Gelogen. Die negativen Folgen der Monokulturen sind katastrophal.

Beitrittskriterien für die EU werden scharf geprüft! Gelogen. Ein Desaster, mit dem wir längst nicht durch sind.

Die Europ. Zentralbank sorgt für die Stabilität des Euro. Gelogen. Mittlerweile wurde das wichtigste Regularium eines Währungs-

systems, der Zins, künstlich ausser Kraft gesetzt. Was jeden Sparer schlichtweg bestiehlt, jedoch die "Staaten" (?) in die Lage versetzt

immer noch mehr Schulden zu machen, ohne (vorerst) am Kapitaldienst Pleite zu gehen.

Wer möchte weitermachen?

Z.B. mit "alle Macht geht vom Volke aus".

oder: Die derzeit vorbereitete, irrwitzige Kriminalisierungs-, Enteignungs- und Schikanekampagne der EU gegen LWB dient der Terrorismusbekämpfung und der "inneren Sicherheit".

Übrigens: Auf diese "EU-Waffenrechtsreform" angeschriebene EU-Parlamentarier der SPD berufen sich bei ihrer Befürwortuung

u.a. darauf, dass "deutsche Jäger" ja gar nicht mehr "so sehr" betroffen wären, da HA nach dem jüngst ergangenen BVerwG-Urteil in Deutschland ja ohnehin verboten seien.

Dass hier eindeutig Verbindungen bestehen, ist einfach offensichtlich. D.h. wir werden sowohl von den EU-Diktatoren, als auch von

der eigenen HERRSCHaft in die Zange genommen.

Ich weiß, das klingt wieder sehr verschwörerisch. Ich kann eben doch träumen, lieber MarkF.

Biedermann und die Brandstifter...

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Also gut, wenn dann Revolver demnächst "automatisch" sind, sind alle Repetierer das dann auch.

Die Zukunft gehört den einschüssigen Jagdwaffen, eventuell auch in Kombination.

Ach komm, man kann es mit kindlichem Trotz auch übertreiben.

Auch ein nicht sonderlich geübter Schütze kann mit einem DA-Revolver sehr schnell feuern und behält dabei das Ziel im Visier. Mit einem Repetierer, egal welche Technik, ist dies sehr viel schwerer. Geht man nach Sinn und Zweck der Regelung, "massenhaftes" Abschlachten von Tieren zu unterbinden und läßt deswegen nur 3-Schuß-SL zum Schießen auf Wild zu (ich sage nicht, daß dies richtig und sachgerecht sei, abr das ist nun man die Ausgangs- und Gesetzeslage), dann erscheint der Unterschied zwischen SL und DA in Hinblick auf deren beiden Abstand zum Repetierer insgesamt als so gering, daß Sinn und Zweck des Gesetzes auch eine Begrenzung der Schußzahl von DA gebieten kann. Erst recht leuchtet diese Bewertung "Laien", gar gegen Waffen und "Ballerei" eingestellt, ein, die am liebsten nur Blasrohre oder Speere zulassen würden.

Man kann zu diesem Thema noch schön zwischen "automatisch" und "selbstladewaffe" Haarspalten

Versuche doch einmal wie ein guter Richter zu denken. Du hast zwei Gesetze, eines gar insofern beruhend auf einer außernationalen Rechtsquelle.In dem einen Gesetz hast Du eine Legaldefinition eines Begriffs, in dem anderen nicht. Die Begriffe snd nicht identisch und selbst wenn Du auf die neuere Gesetzesversion ausweichst werden die teilweise indentischen Begriffe jedenfalls teilweise mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet. Ganz offenkundig hatte die ausländische Rechtsquelle andere Definitionen im Kopf als die nationale Rechtsquelle. Mit welcher Berechtigung willst Du daher behaupten, daß die nationae Definition auch für das "ausländische" Recht gelten soll?

Ihr macht den Fehler,daß ihr automatisch euer Rechtsverständnis als das einzig richtige anseht und auch rein ergebnisorientiert denkt. So funktioniert (richtige) Juristerei aber nicht.

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Ich lese hier mit großem Interesse mit. Bin seit Jahrzehnten Jäger UND Sportschütze und in beiden Bereichen sehr aktiv. Komme mit der kombinierten Waffe genauso klar wie mit modereren Waffen. Leider kann ich viel der DJV Kritik nachvollziehen. Wäre mir lieber wenn es nicht so wäre.

Gleichwohl hoffe ich dass der DJV jetzt endlich mal in die Gänge kommt und versteht dass seine Mitglieder in 2016 anders, aufgeklärter, moderner und auch fordernder sind als 1975.

Bearbeitet von 300RUM
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stelle fest, daß bis zur Änderung 1976 die Freistellung der Jäger von der Erlaubnispflicht nicht für HA-Büchsen galt - § 28 Abs.4 Nr.7 WaffG (1972) nimmt ausdrücklich SL mit gezogenem Lauf aus

Das bißchen hat er zumindest von mir gelernt; hatte ich ja gepostet.

Tatsächlich war das ein eigenes Anliegen des DJV gewesen, weil der damals solche Furcht vor dem "Wilderer-Unwesen" mit den bösen bösen leicht zerlegbaren Landmännern hatte,

Jagdlich dagegen wurden halbautomatische Selbstladegewehre jenseits KK damals kaum verwendet und galten als kaum weidgerecht.

Carcano

Bearbeitet von carcano
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Was möchte MarkF uns damit sagen?

Daß Juristerei nicht so eine simple Sache ist, wie der Laie es meint. Daß man nicht ohne Grund einige Jahre Jus studieren (damit meine ich nicht die Billig-Version des sog. Diplom- oder Wirtschaftsjuristen) und auch als Referendar die praktische Anwendung lernen muß (und nein, das Studium besteht nicht darin, Gesetze auswendig zu lernen, auch wenn man natürlich ein erhebliches Maß an Gesetzeskenntnis erwerben muß und sogar die eine oder andere, nicht allzu lange Norm aufgrund der intensiven Befassung damit leidlich auswendig kann, eher aber noch Definitionen und was sie bedeuten).

Alles weitere möchte ich nicht kommentieren. Das ist Politik und hat mit Jus eigentlich nicht wirklich etwas zu tun.

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Das bißchen hat er zumindest von mir gelernt; hatte ich ja gepostet.

Hattest Du nicht und ich warte ich noch immer darauf, daß Du wenigstens eine ansatzweise jurisisch akzeptable Argumentation lieferst.

Tatsächlich war das ein eigenes Anliegen des DJV gewesen, weil der damals solche Furcht vor dem "Wilderer-Unwesen" mit den bösen bösen leicht zerlegbaren Landmännern hatte,

Jagdlich dagegen wurden halbautomatische Selbstladegewehre jenseits KK damals kaum verwendet und galten als kaum weidgerecht.

Aha. Und was willst Du damit sagen?

Nur Behauptungen, Behauptungen, Behauptungen, Behauptungen. Keine Belege. Sehr enttäuschend.

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Daß Juristerei nicht so eine simple Sache ist, wie der Laie es meint.

.....

Alles weitere möchte ich nicht kommentieren. Das ist Politik und hat mit Jus eigentlich nicht wirklich etwas zu tun.

Ich habe vor ca. 1 Jahr eine Funktion in einem sehr großen Projekt übernommen, die zuvor über Jahre

von einem Volljuristen wahrgenommen wurde. Ich selbst bin Ingenieur. Daher kenne ich Deine

Zunft recht gut. Mein Standardsatz zu meinen Kunden bzw. Lieferanten lautet:

"Da ich keine juristische Ausbildung genossen habe, müssen wir die Probleme jetzt lösen".

Damit habe ich den Lacher stets auf meiner Seite und die Leute arbeiten fast ausnahmslos

mit großer Motivation an gmeinesamen, beidseitig akzeptablen Lösungen.

Die Sache ist einfach die: Unsere Politiker erzählen uns irgendwelche Geschichten, die sich

häufig zumindest wahrheitsnah anhören.

Und dann kommen Juristen und sagen uns- offensichtlich ganz eigenen "Gesetzmäßigkeiten"

folgend - wie das tatsächlich gemeint war. Und dass das jetzt das RECHT ist.

Ein anderes RECHT kann sich dann meist nur der leisten, der über sehr viel Macht = Geld verfügt.

Geld = MACHT = RECHT

Juristen scheinen mir dabei so eine Art Tempeldiener der MACHT zu sein...

Ist wirklich nicht persönlich gemeint. Eher politisch. Wozu auch kein Kommentar nötig ist. Jeder

weiss was gemeint ist, denke ich.

Und tatsächlich ist unser Thema hier ein ganz außerodentlich (MACHT-)politisches.

Wer selbst unablässig lügt, bekommt Angst. Und traut selbst niemandem mehr.

Sieht überall Terroristen. Fast 80 Mio allein in Deutschland. 700 Mio in Europa..

Gruß

NtLate

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Da die Angabe in der sehr knappen Gesetzesbegründung nicht stimmt,

Mann, Mann, das klingt ziemlich nach Verschwörungtsheorie. Der Verfasser der amtlichen Begründung hat also 1976 gelogen. In Wirklichkeit ging es nicht um den Beitritt zur Berner Konvention sondern um... ja, um was denn? Warum denn wurden 1976 Jäger von der Erlaubnispflicht für HA mit max.2-Schuß-Mags freigestellt, durften also (endlich) HA-Büchsen ohne Erlaubnis erwerben? Warum? Weil der DJV HA verbieten wollte?

Mann, Mann, man kann sich auch verrennen. Wie nachgewiesen passen alle Details des Gesetzes zu der amtlichen Begründung. aber weil nicht sein kann ws nicht sein darf ....

und da der DJV Dich nach Strich und Faden zu belügen versuchen wird, hier für Dich und für P22 ein Link zur tatsächlichen Vorgeschichte und Genese der Berner Konvention von 1979.

Gleiche das mit dem Hergang der verschiedenen Halbautomaten-Bestimmungen in der deutschen Gesetzgebung ab (erst BWaffG 1972, dann BJG 1976 aus dem, Jahre 1975, dann BJG-Novelle 1977 aus dem Jahre 1976) und Du weißt mehr:

Das WaffG 1972 hatte keine HA-Regelung zugunsten Jäger sondern nur zu deren Nachteil - keine Freistellung von der Erlaubnispflicht für HA-Büchsen. Siehe frühere posts und oben.

Und was willst Du aus der Schilderung herleiten? Glaubst Du dies etwa? An anderer Stele willst Du den Eindruck erwecken, daß die amtichen Begründungen in BT- und BR-Drucksachen unzuverlässig, falsch etc. seien, aber diesem Geschwätz schenkst Du Glauben? Der Verschwörungstheoretiker sucht sich seine Beweise, wo er sie finden kann ...

Ja. Seit 1973 haben Politiker und Funktionäre zusammengehockt und über den Artenschutz und u,a. Beschränkungen der Jagd und des Erlegens von Wild diskutiert. Sommer 1976 wurde ein Komittee gegründet, das den Konventionstext erarbeiten sollte. Wo steht, daß die Leutchen bis dahin drei Jahre lang in der Nase gebohrt oder nur Spesen verfuttert haben? Natürlich hatten die bereits Texte und die Ähnlichkeit zwischen dem, was Herbst 1976 ins BJagdG kam und 3 Jahre später in der Berner Konvention stand und offenkundig (siehe meine vorherigen posts) nicht auf nationalem-deutschen Recht und deren Terminologie beruhte, ist nicht zufällig. Wer auch immer diese 2-Patronen-Magazin-Regelung sich ausgedacht hat - es ging von vorneheren um die Begrenzung der Jagd, des Schießens, des Erlegens von Wild aus Gründen des Artenschutzes. D.h. der unbegrenzte, unbeschränkte Einsatz von VA und HA (dort, wo er überhaupt erlaubt war) war passé. Wenn der böse DJV in seiner Jäger-Eiche-rustikal-Einstellung, HA aus dem Jagdbetrieb fernzuhalten, wie es bis dahin aufgrund des Fehlens einer Freistellung von der Erlaubnispflicht der Fall war, mit dieser Absicht wirklich erfolgreich gewesen wäre, dann hätte es ja wohl diesem 2-Patronen-Magazin-Regelung mit entsprechender Ausnahmemöglichkeiten gegegen. Es mag durchaus sein, daß die DJV-Vertreter dagegen opponiert haben, aber offenkundig konnten sie sich nicht durchsetzen. Im Gegenteil erfolgte eine deutliche Besserstellung der Jäger, nämlich der erlaubnisfreie Erwerb von HA mit Mags mit max. 2 Patronen. Welche geringere Einschränkung des Schießbetriebs wäre denn sonst möglich gewesen (denn Beschränkungen sollten ja kommen, drum ging es ja eben)? 10-Schuß-Mags? 5-Schuß-Mags? Keine Gutzuführung (die ja ausweislich der Definition, siehe unten, nicht erlaubt sind)?

Ich kann euer DJV-bashing an dieser Stelle wirklich nicht nachvollziehen - und überdies ohne jeden Beleg.

Wirklich interessant ist aber die "Erläuterung" zu der Verbotsregelung in Anhang 4:

"84. For the purposes of the Convention, weapons with a magazine capable of holding more than two rounds of ammunition were defined as weapons which can fire more than three rounds without being reloaded."

Nach meinem Verständnis beschreibt auch dies - "weapons which can fire more than three rounds without being reloaded" - nur den bei der jadlichen Benutzung vorhandenen Zustand bzw. bestehende Möglichkeit des Schießens, nicht aber die grundsätzliche Konstruktion.

Aber: Nach dieser Kommentierung und Erläuterung, wie diese Regelung zu verstehen und auszulegen ist, fallen nicht nur Gurtzuführungen unter den Begriff "Magazin für mehr als 2 Patronen" sondern im Ergebnis auch DA-Revolver (wenn man einmal unterstellt, daß die Regelung überhaupt für KW gilt). DA-Revolver sind ganz offenkundig "weapons which can fire more than three rounds without being reloaded".

Danke für das nachdrückliche pauschale Verweisen auf Deinen link, dieses Dokuent (das Du aber anscheinend selbst nicht richtig gelesen hast), da ich es andernfalls nicht (bis zum Ende) gelesen hätte. Genug für heute, ich gehe jetzt und schreibe meinen Aufsatz weiter ...

Bearbeitet von MarkF
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Nochmal zum Thema Halbautomaten...:-)

Ich habe gerade festgestellt, dass ich aus diesem Themenbereich "verbannt" wurde ausgelagert in einen wesentlich weniger populären Bereich ("Amerikanische Zustände"... oder so...), da der Webmeister wohl der Meinung ist, dass meine Kommentare nichts mit dem Thema "Halbautomaten"zu tun haben. Sehen Sie es mir bitte nach, wenn ich hier eventuell nicht ganz "Forumskonform" bin. Dies ist das erste und einzige Forum dem ich angehöre und meine Erfahrung auf diesem Gebiet ist eher marginal. Liebe Waffenfreunde - ich gehe auf die 70, bin US Staatsbürger, lebe und arbeite in den USA. Mir könnte es eigentlich egal sein - aber es bewegt mich trotzdem zu sehen, was nicht nur in Deutschland sondern in ganz Europa und auch in den USA passiert.

Ihr habt eine Menge Zeit und Geld in das Thema (Klage vor dem BVG) investiert. Keine Frage: Das ist tolle Arbeit. Innerhalb dieses Forums habe ich viele Leute gefunden, deren Gedanken und Ideen weit über das spezifische Thema "Halbautomaten" hinausgehen. Das ist gut so! Denn denken Sie bitte immer daran: Der Fisch stinkt vom Kopf! Auch wenn Sie Erfolg mit der Klage haben werden, was ich wirklich hoffe aber ehrlich gesagt, nicht glaube, wird die Scheibchen-Taktik in Deutschland weitergehen.

Ich hatte gestern in dieser Angelegenheit ein Gespräch mit einem (höheren) Repräsentanten der NRA. Auch von dieser Seite wäre man bereit den Deutschen Waffenfreunden zu helfen. Sei es durch Spenden, Ratschläge oder Informationsbeschaffung. Allerdings denke nicht nur ich, dass die Strategie wohl überlegt sein sollte. Und diese Strategie ist nichts "Geheimnisvolles", wo man Angst vor "V-Männern" haben muss, womit ein Forumsmitglied in einem meiner früheren Beiträge versuchte die Idee zu konterkarieren, sondern einfach ein Schritt in eine Richtung, wo kein Politiker und auch die Medien nicht dagegen sein können.

Würde ich heute in Deutschland eine waffenfreundliche Organisation gründen, würde ganz oben in meinem Zielsetzungsplan stehen:

- Gegen Gewalt in den Unterhaltungsmedien

- Gegen Gewalt in Computerspielen

- Hilfe für Polizeifamilien (wo Vater oder Mutter im Dienst verletzt, getötet wurden)

- Hilfe für Familien wo jemand durch Waffen zu Schaden kam

- Organisieren von Ausbildungsplätzen zum Büchsenmacher

- Jugendarbeit zur Eigenverantwortung und Waffensicherheit

- Absprachen mit bestehenden Vereinen über eine eventuelle Erweiterung in den Bereichen "Bogenschiessen und Luftgewehr-Schiessen" für Jugendliche

Dies, um nur ein paar Ideen zu nennen. Es muss gegen den falschen Anschein in der Öffentlichkeitsmeinung vorgegangen werden, dass Jäger und Schützen einfach nur "braun-schwarze waffenverherrlichende Idioten" sind.

Nun hoffe ich, dass ich nicht von allzuvielen unter Ihnen als "Klugscheisser" abgestempelt werde. Ich bin auch gerne bereit - soweit mir dies möglich ist - bei der Umsetzung eines solchen oder ähnlichen Projektes zu helfen.

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Ich habe vor ca. 1 Jahr eine Funktion in einem sehr großen Projekt übernommen, die zuvor über Jahre

von einem Volljuristen wahrgenommen wurde. Ich selbst bin Ingenieur. Daher kenne ich Deine

Zunft recht gut.

Du kennst vielleicht einen Juristen, wie er sich eher fachwidrig in einem technischen Projekt als Projektleiter gegeben hat, was möglicherweise ein Ingenieur mit zusätzlichen Skills besser kann. Das hat aber nichts mit Rechtsanwendung zu tun. Aber lassen wir das, das ist nicht weiterführend.

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Weil der DJV in den vergangenen 45 Jahren bei nahezu allen waffenrechtlichen Verschärfungen seine schmutzigen Finger im politischen Spiel gehabt hat.

....

.....

.....

CM

Mit Verlaub, das ist genauso Unsinn wie der ÖJV Wahlkampf, welche der grüne Anwalt hier betreibt.

Jeder darf sich ja aussuchen dürfen, von wem er sich verarschen lässt. Ich für meinen Teil schenke dabei den Grünideologen keinen Glauben-gar keinen.

Niedlich sind dann auch die Versuche wie uns die ÖJV Anbeter hier die Munitionskiste zum DJV schieben wollen, obwohl diese doch den ganzen bleifrei Unsinn angerührt haben. Den Schießeeimer will mann dann aber gern vor die fremde Tür stellen.

Merksatz: Der ÖJV ist überhaupt kein Jagdverband. Seine Interessengebiet liegt woanders. Geschickterweise hat man sich aber einen paasenden Tarnnamen zugelegt. Die Zwei Lügen im Titel sind Ökologie und Jagd.

Bei uns bekommen sie den harten Haken und das ist oft noch zu soft. Man darf so einen Messestand aber gern auch mal vor die Türe einer Jagdveranstaltung verlegen. Von der PAcht und im Hegering kann man die Bande auch leicht ausschließen. ;)

Nun muss die Forst noch etwas härter angegangen werden und dann sind wir wieder auf dem richtigen Weg. Im Herbst gibst ja immer reichlich Möglichkeiten die selbsternannten Jagdökologen anzuzeigen. Langsam kommt es ja an.

Bearbeitet von Gast
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Nachdem ich hier schon als Newbie eine Weile still mitlese, äußere ich mich auch mal zum Thema.

Vorab: ich bin selbst Jäger und Besitzer eines Selbstladegewehres.

Ein Bekannter von mir arbeitet bei einem der beiden beteiligten Bundesministerien. Da ich ihn heute nach längerer Zeit wieder einmal persönlich getroffen habe, war meine erste Frage natürlich auch direkt zum Thema.

Ich fasse seine Aussage mal in einem Satz zusammen: "mach dich darauf gefasst, dass man dir nachträglich die Erlaubnis für den HA entzieht, gehe in das Widerspruchsverfahren und hoffe, dass sich bis zur Bearbeitung des Widerspruchs dann etwas auf Ebene der Gesetzgebung getan hat."

Er erzählte weiterhin von einem gewissen politischen Druck seitens der EU, welche ja die Halbautomaten generell auf der Abschussluste hat. Ferner ist es wohl momentan problematisch, dass sich Waffenbesitzer für das rein sportliche Schiessen über den Umweg Jagdschein das Bedürfnis für den Besitz von HA ohne Feststellungsbescheid des BKA geholt haben. Er führte dazu konkret ein Beispiel an: "Denkst du, dass jemand mit dem halbautomatischen Nachbau eines MG 42 jagen geht?"

Soviel nur zu meinem heutigen Erkenntnisgewinn. Ihr könnt mich jetzt einen Lügner nennen oder das einfach als Info aufnehmen.

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Denkst du, dass jemand mit dem halbautomatischen Nachbau eines MG 42 jagen geht?"

natürlich geht damit keiner jagen, nur erzähl mir doch bitte auch wie viele jäger auf jj solch einen ha auch "real" erworben haben?!?

ich denke die zahl liegt bundesweit unter 10!!!

daher finde ich war dieses beispiel deines freundes an der realität komplett vorbei!!!

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Ein Bekannter von mir arbeitet bei einem der beiden beteiligten Bundesministerien. Da ich ihn heute nach längerer Zeit wieder einmal persönlich getroffen habe, war meine erste Frage natürlich auch direkt zum Thema.

Ich fasse seine Aussage mal in einem Satz zusammen: ...

Naja, ist das seine Interpretation der momentanen Sachstand oder weiß er, was das BMI beabsichtigt und sogar in Kürze in das Bundesjagdrecht einarbeiten wird?

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Das BMI arbeitet nichts in das BJagdG ein, da es dafür nicht federführend ist. Gleichwohl gibt es wohl schon eine Kommunikation zwischen den Ministerien.

Das Beispiel mit dem MG 42 war nur eines von mehreren. Es fiel halt auf, dass wohl vermehrt Waffen ohne Feststellungsbescheid von (auch) Sportschützen über den Jagdschein erworben wurden.

Abschließend noch eine Anmerkung von mir: Wir Legalwaffenbesitzer stehen von politischer Seite her unter starker Beobachtung und der Waffenbesitz damit auch zur Dispisition. Ich persönlich halte es daher für kontraproduktiv, unter diesen Bedingungen und der politischen Großwetterlage dann noch proaktiv an die Öffentlichkeit zu gehen und weitere Liberalisierungen zu fordern bzw Klagewege ohne Aussicht auf Erfolg zu bestreiten (auch das wird bei einigen Entscheidungsträgern eben auf das gewohnte Unverständnis treffen und nicht zu einer positiven Meinungsbildung beitragen).

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Nachdem ich hier schon als Newbie eine Weile still mitlese, äußere ich mich auch mal zum Thema.

Vorab: ich bin selbst Jäger und Besitzer eines Selbstladegewehres.

Ein Bekannter von mir arbeitet bei einem der beiden beteiligten Bundesministerien. Da ich ihn heute nach längerer Zeit wieder einmal persönlich getroffen habe, war meine erste Frage natürlich auch direkt zum Thema.

Ich fasse seine Aussage mal in einem Satz zusammen: "mach dich darauf gefasst, dass man dir nachträglich die Erlaubnis für den HA entzieht,

Stillenmunkes.. bist du jetzt als Athelas unterwegs?

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Ich persönlich halte es daher für kontraproduktiv, unter diesen Bedingungen und der politischen Großwetterlage dann noch proaktiv an die Öffentlichkeit zu gehen und weitere Liberalisierungen zu fordern bzw Klagewege ohne Aussicht auf Erfolg zu bestreiten (auch das wird bei einigen Entscheidungsträgern eben auf das gewohnte Unverständnis treffen und nicht zu einer positiven Meinungsbildung beitragen).

Wenn ich Deine Aussagen zu zumindest einem (ist jetzt nicht sehr viel, aber besser als nichts) Mitarbeiter eines "betroffenen" Bundesministeriums so lese, dann halte ich es persönlich für sehr wichtig proaktiv an die Öffentlichkeit zu gehen und weitere (wann gab es denn nennenswerte?) Liberalisierungen zu fordern und auch bei nur mäßigen Erfolgsaussichten zu klagen. Bei der, Deiner Meinung nach, vorherschenden Meinung ist "stillhalten" wohl eher nicht zielführend, zumindest ändert sich durch "nichts tun" die Meinung des anderen meistens nicht.

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