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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Sorry, ich habe nur 5 PN frei und lösche im Moment ständig eine nach der Andren.

Ich habe das Urteil an den Schwarzwälder geschickt, der schwärzt die nötigen Stellen und stellt es anschliessend heute Abend hier ein.

Mit meinen Mitteln war das nicht möglich

Frank

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So Jungs hab ich´s nicht schon geschrieben, wenn einer von uns in der Schei..e steckt ducken sich die Verbände weg !

Das FWR arbeitet nur eigennützig, und profitiert von dem selbstangerichteten Chaos.

Wir brauchen endlich ein aggresives Vorgehen durch eine leistungsfähige interessenvertretung.

Die die uns einen von Geheimdiplomatie, und Ruhe in den Verhandlungen erzählen, wollen nur Ihre Pfründe sichern und agieren dadurch gegen uns.

Die Lösung wird schwierig, die Demaskierung war aber nötig.

Grüße und Kopf hoch MP% du hast alles richtig gemacht ! Respekt !

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Achso, eines noch hinterher.

Dr Scholzen ist nicht mehr mit an Bord. Er mag ein guter RA sein, aber leider

kriegt erseinen Mund nicht auf bei Gericht. Das wir das in Münster gewonnen haben ist einzig und allein dem RA zu verdanken den wir jetzt gemeinsam nutzen. Als der Geppert bei mir anrief sagte er man werde uns einen RA auf Kosten des BDS zur Seite stellen, nachdem was er hier so geschrieben hat

laß ich mich mal überraschen wie das denn so aussehen wird, mich hat er jedenfalls nicht wieder kontaktiert, es scheint wohl eher hei0e luft gewesen zu sein. Im Moment sind alle Verbände die damit zu tun haben angeschrieben, bzw kontaktiert worden. Mal sehen was draus wird.

Nicht alles was geschieht wird hier im Forum erscheinen, da könnt ich auch direkt der Behörde Bericht erstatten

Frank

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Genau das ist der Knackpunkt: Jede dieser Beschränkungen betrifft nur die Jagd auf das Wild, nichts anderes, und nicht per se den Besitz und Erwerb. Hierzu gelangt man in D erst über die Bedürfnisschiene.

Der zweite Knackpunkt ist, dass §13 das (vereinfachte) Bedürfnis eben nur für die Waffen anerkennt, die nicht unter das sachliche Verbot fallen. Und wegen des "und" gilt das auch für die Waffen, die fürs Training gebraucht werden (wobei die Vereinfachung später im §13 ohnehin nur für die Waffen gilt, die nicht unter das sachliche Verbot fallen, egal zu welchem Zweck die erworben werden sollen.)

Die beste Lösung wird sein, das sachliche Verbot zu präzisieren. Irgendwie so in der Art, dass nur beim Schuss auf Wild das Magazin mit 2 Schuss Kapazität drin sein muss.

bye knight

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Also das OVG Urteil vom 24.9.2014 ist da recht eindeutig in seiner Aussage:

https://openjur.de/u/741937.html

"Das sich aus § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c BJagdG ergebenden Verbot, auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen zu schießen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, rechtfertigt es nicht, bei der waffenrechtlichen Erlaubniserteilung auf der Grundlage von § 13 Abs. 1 Nr. 2 WaffG einen einschränkenden Zusatz hinsichtlich der Magazinkapazität vorzunehmen."

Bearbeitet von zielvier
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Als ehemaliger Sachbearbeiter im Sachgebiet Straftaten gegen das Waffenrecht habe ich eigentlich immer angesagt wo es sich lohnt zu klagen und wo keine Chance besteht.

Wenn geringe Chancen bestanden schon, war aber äußerst selten.

Das fängt schon an dass man den Widerspruch gegen die Beschlagnahme einer Sache sein läßt, wo dann nur der Richter sonst entscheiden könnte.

Im anderen Fall hat der Staa. die Möglichkeit das Verfahren einzustellen, ohne eben den Richter konsultieren zu müsse.

Da fällt mir das Beispiel mit dem "Juden" im jüdischen Museum in Berlin ein, dem der "Lambsdorf-Stock abgenommen wurde und sich keiner traute das Verfahren wegen eines verbotenen Gegenstande durchzuziehen.

Blöderweise habe ich mich bereit erklärt mich der Sache anzunehmen damit er seinen Gegenstand gesetzeskonform zurück zu bekommen kann.

Diesen "Gewaltakt" werde ich nie vergessen, denn ich bekam einige graue Haare mehr, aber er sein Erbstück(Gehstock mit entschärften Degen).

In einem Verfahren vor Gericht wäre er ihn los.

Es gibt immer lösbare Wege, aber immer nur mit Leuten die Willens sind und Verständnis haben, die werden aber immer weniger.

Es ist einfacher etwas einzuziehen als wieder auszuhändigen.

Ansonsten landen ja nur die Härtefälle vor Gericht.

Bearbeitet von uwewittenburg
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Dr Scholzen ist nicht mehr mit an Bord. Er mag ein guter RA sein, aber leider

kriegt erseinen Mund nicht auf bei Gericht.

Grundsätzlich eine contradictio in objecto. Noch gilt in D das Mündlichkeitsprinzip.

Als der Geppert bei mir anrief sagte er man werde uns einen RA auf Kosten des BDS zur Seite stellen, nachdem was er hier so geschrieben hat

laß ich mich mal überraschen wie das denn so aussehen wird, mich hat er jedenfalls nicht wieder kontaktiert, es scheint wohl eher hei0e luft gewesen zu sein.

Jetzt bezogen auf die Verfassungsbeschwerde? Da rate ich zu einem ausgewiesenen Fachmann für Verfassungsbeschwerden. Durchaus kritisch nachfragen, wie die Erfolgsquote aussieht. Das hat nicht zwingend etwas mit "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" zu tun. Und es muß auch ein "Waffenrechtler" sein. Was waffenrechtlich- und tatsächlich relevant ist kann er der Akte entnehmen bzw. kann man ihm erklären.

Und bitte nicht auf "Top-Anwalt" schielen. Es gibt keine "Top-Anwälte". Was soll das sein? Wer bestimmt, bewertet dies? Die "100 besten Anwälte" in der Zeitschrift XYZ sind diejenigen, die am besten dafür bezahlt haben. Oder bei der Selbstdarstellung am lautesten geklappert haben.

Bearbeitet von MarkF
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Es gibt keine "Top-Anwälte". Was soll das sein? Wer bestimmt, bewertet dies? Die "100 besten Anwälte" in der Zeitschrift XYZ sind diejenigen, die am besten dafür bezahlt haben. Oder bei der Selbstdarstellung am lautesten geklappert haben.[/quote

Klappern ist das beste Geschäft!
Ich habe es schon mal irgendwann geschrieben, dass ein Anwalt den verlorenen Prozeß auch bezahlen sollte, dann würden sich sich die Klagen schon erheblich reduzieren und eine "echte" Beratung erfolgen!

Bearbeitet von uwewittenburg
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Als der Geppert bei mir anrief sagte er man werde uns einen RA auf Kosten des BDS zur Seite stellen, nachdem was er hier so geschrieben hat

laß ich mich mal überraschen wie das denn so aussehen wird, mich hat er jedenfalls nicht wieder kontaktiert, es scheint wohl eher hei0e luft gewesen zu sein.

Das war am Karfreitag, und bis gestern war Ostern.

Im Moment sind alle Verbände die damit zu tun haben angeschrieben, bzw kontaktiert worden.

Haben sich wenigstens die über Ostern bei Dir gemeldet ?

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Der zweite Knackpunkt ist, dass §13 das (vereinfachte) Bedürfnis eben nur für die Waffen anerkennt, die nicht unter das sachliche Verbot fallen. Und wegen des "und" gilt das auch für die Waffen, die fürs Training gebraucht werden (wobei die Vereinfachung später im §13 ohnehin nur für die Waffen gilt, die nicht unter das sachliche Verbot fallen, egal zu welchem Zweck die erworben werden sollen.)

Die beste Lösung wird sein, das sachliche Verbot zu präzisieren. Irgendwie so in der Art, dass nur beim Schuss auf Wild das Magazin mit 2 Schuss Kapazität drin sein muss.

bye knight

Neee, da zieht kein "und" für, denn das generelle Verbot gibt's eben nicht.

"Das sich aus § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c BJagdG ergebenden Verbot, auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen zu schießen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, rechtfertigt es nicht, bei der waffenrechtlichen Erlaubniserteilung auf der Grundlage von § 13 Abs. 1 Nr. 2 WaffG einen einschränkenden Zusatz hinsichtlich der Magazinkapazität vorzunehmen."

Das BVerwG leitet im Urteil tatsächlich daraus (dem "Und") ein generelles Verbot ab. Ich verstehe diese Lesart allerdings nicht.

Man macht aus einem Verhaltensgebot ein sachliches Verbot.

Daraus ergibt sich dann das generelle Erwerbs- und Besitzverbot für jagdliche Zwecke.

Das ist mehr als abenteuerlich!

Bearbeitet von Gast
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Noch ist es nicht vorbei. Komm erst mal zur ruhe und erhole dich von dem Schock.

Die welche dir die Unterstützung trotz Wissens um die Gefahren verweigerten, können sich die K***e ans Revers heften.

Es wäre ihr Auftrag bei wichtigen Entscheidungen einzuspringen und entsprechend zu beraten. Das kann auch das Abraten sein.

Nur wenns dann trotzdem dampft sollten sie ihr ganzes Pfund beigeben.

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Du kannst dir sicher sein das die Mehrheit die Tragweite des Urteils noch nicht erkannt hat.

Man brabbelt sich eben was passendes zurecht ohne die Realität zu sehen.

Das Ding wird vernichtend wirken.

Da brauch die EU nunmehr nur noch einen Bruchteil einsammeln.....

Bearbeitet von chapmen
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