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IGNORED

Erste Waffe, bin mir etwas unsicher


Janni1

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Guten Tag zusammen,

ich bin neu hier und möchte mich kurz vorstellen, ich bin Anfang 50, seit 2Jahren im DSB und seit wenigen Tagen WBK Inhaber.

Ich möchte mir nun eine KK Langwaffe zulegen und bin im Net fündig geworden. Ich bin mir nun unsicher wie ich mich richtig verhalten soll.

Kopie WBK und Name und Telefonnummer meines SB zum Anbieter, Anbieter fragt nach ob alles rechtens ist, wenn ja und Bezahlt ist dann Waffe zu mir. Stimmt es soweit ?

WBK, Antrag auf Eintragung und Daten der Waffe per Post zum SB ( kann leider nicht persönlich vorbei ) SB trägt ein und schickt WBK zurück. Bis dahin auch richtig ?

Jetzt meine Frage, Darf ich die Waffe, während meine original WBK beim eintragen ist, trotzdem auf dem Stand benutzen?

Und die Munition zu Hause lagern oder muß ich die auf dem Stand lassen ?

Wie geschrieben, ist meine erste Waffe und ich möchte nichts falsch machen.

Danke und Gruß

Janni

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klar kannst Du die Waffe weiter nutzen,....Du darfst ja auch weiter Auto fahren wenn Du den Führerschein daheim vergessen hast,.....das die WBK auf dem Amt liegt ist ja nachvollziehbar,.....ansonsten alles so wie Du beschrieben hast,.....

Und die Munition zu Hause lagern oder muß ich die auf dem Stand lassen ?

und abgesehen davon wer grad meine WBK hat, würde ich Munition NIE am Stand liegen lassen,..... :rtfm:

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Danke für die schnelle Antwort, jetzt weiß ich woran ich bin. Und das mit der Munition auf dem Stand war falsch ausgedrückt, die Muni bleibt natürlich nicht auf dem Stand sondern die Standaufsicht schließt sie im Munischrank weg.

Gruß Janni

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klar kannst Du die Waffe weiter nutzen,....Du darfst ja auch weiter Auto fahren wenn Du den Führerschein daheim vergessen hast,.....das die WBK auf dem Amt liegt ist ja nachvollziehbar,.....ansonsten alles so wie Du beschrieben hast,.....

und abgesehen davon wer grad meine WBK hat, würde ich Munition NIE am Stand liegen lassen,..... :rtfm:

Nur das erlaubt Autofahren ohne dass man den Führerschein dabei hat genauso eine Ordnungswidrigkeit ist wie eine Waffe erlaubt führen ohne die WBK oder andere vorgeschriebene Papier dabei zu haben. Beim Führerschein kostet das einen geringen Eurobetrag, bei einer Waffe kostet es einen etwas höheren Eurobetrag und im Wiederholungsfall die Zuverlässigkeit.

@emmi2

Warum gibst Du Anfängern solche Ratschläge?

@Janni

Der Gesetzgeber hat mitgedacht und den Fall, dass man eine Waffe gerade erworben hat und die Anmeldefrist noch nicht verstrichen ist ebenso geregelt wie den Fall, dass die WBK Zwecks Eintragung bei der Behörde ist.

Du darfst die Waffe auf dem Schießstand benutzen. Auf dem Weg dorthin führst Du aber die Waffe - komm mir jetzt bloß nicht mit Transport, sonst gibt es virtuelle Haue und Du musst zum Nachsitzen. Ließ lieber die Definition von Führen im WaffG.

Wer führt unterliegt den Ausweisvorschriften die im § 38 WaffG stehen. In der Ziffer 2 wirst Du fündig. Du musst an Stelle der WBK einen schriftlichen Beleg darüber mitführen, dass entweder die Anmeldefrist (2 Wochen) noch nicht verstrichen ist oder einen Beleg darüber, dass Du die Eintragung in die WBK bei der Behörde beantragt hast.

Da Du aber nicht selbst zur Behörde gehen willst und die solche Belege gemeinhin nicht verschicken, wird es doch nichts mit dem Schießstandbesuch.

Und was Munition in der Hand der Standaufsicht betrifft: Nur weil jemand Standaufsicht ist, bedeutet dass nicht, dass er Munition von Dir erwerben darf. Du bist ziemlich leichtfertig.

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...

Du darfst die Waffe auf dem Schießstand benutzen. Auf dem Weg dorthin führst Du aber die Waffe - komm mir jetzt bloß nicht mit Transport, ....

Und was Munition in der Hand der Standaufsicht betrifft: Nur weil jemand Standaufsicht ist, bedeutet dass nicht, dass er Munition von Dir erwerben darf. ..

Selten soviel geballtes Unwissen in so wenigen Sätzen gelesen, Respekt.

mfg

Harry

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Die Fragen kann dir am besten dein SB beantworten, da jede Behörde das anders handhabt. Geht deine Waffe auf gelb oder grün?

Bei grün hast du ja den Voreintrag. Hier wird es so gehandhabt das ich die Waffe anmelde mit dem amtl Formular. Dann behalte ich meine WBK so lange bis der SB mich anruft und ich zum abstempeln vorbeikommen kann. So habe ich immer mein Dokument dabei. Du kannst dir auch eine beglaubigte Kopie machen lassen. Die Behörde wird dafür sicher Geld haben.wollen, was natürlich ein no go ist, nur weil die nicht schnell genug sind. Ein Pfarrer kann dir die aber auch beglaubigen, meist kostenlos. Da du zum anmelden der Waffe 14 Tage zeit hast, kann dir auch keiner was wenn die Waffe noch nicht drin steht, nach Hause bekommen musst du sie ja auch. Bei gelber WBK würde ich den Kaufvertrag dabei haben. Aber wie gesagt SB fragen.

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Du darfst ja auch weiter Auto fahren wenn Du den Führerschein daheim vergessen hast

Nur das erlaubt Autofahren ohne dass man den Führerschein dabei hat genauso eine Ordnungswidrigkeit ist

Beim Führerschein kostet das einen geringen Eurobetrag

Durfte ich nach einer Verekehrskontrolle NICHT mehr (nicht wegen Alk, etc.)

Pappe + Perso lagen am Arbeitsplatz.

Wurde direkt auf 2. Spur von "Sixer" angehalten, "ohne F. dürfen sie nicht fahren". Ok.

Saß im Wagen, 2 Mann vorn, 2 hinten; schoben so lange hin & her, bis ich irgendwann in einer Parklücke stand... !

Dann in der Wanne einige km mit zum Arbeitsplatz; Papiere gesichtet und guten Tag.

Kein Busgeld.

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"Durfte ich nach einer Verekehrskontrolle NICHT mehr"

so quark! die können per" inpol"sofort herausfinden ob du nen gültigen perso/führerschein hast und gut is!

das kann dann mit einer mündliche Verwarnung oder mit Bußgeld belegt werden...

waren wohl etwas "übereifriege" Kollegen"!!! :(

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...

Wurde direkt auf 2. Spur von "Sixer" angehalten, "ohne F. dürfen sie nicht fahren". Ok.

Saß im Wagen, 2 Mann vorn, 2 hinten; schoben so lange hin & her, bis ich irgendwann in einer Parklücke stand... !

Dann in der Wanne einige km mit zum Arbeitsplatz; Papiere gesichtet und guten Tag.

Kein Busgeld.

LERNE MAL ETWAS DEUTSCH!

Bekommst Du eigentlich mal zwei aufeinanderfolgende Sätze korrekt hin?

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... Eine beglaubigte Kopie der WBK werde ich mir aber trotzdem holen, wer weiß wozu man die mal braucht.

...

Völlig unnötig wenn du keine aktuelle Verwendung für eine solche Kopie hast, denn da ist ein Datum drauf wann sie erstellt wurde. Im Allgemeinen werden solche Kopien nur zwei Wochen anerkannt.

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... Im Allgemeinen werden solche Kopien nur zwei Wochen anerkannt.

Bei einem aktuellen Scan oder Foto der WBK wird allerdings normalerweise davon ausgegangen, daß die Meta-Daten der übermittelten Dateien nicht gefaked sind ...

mfg

Harry

PS: Wenn man öfter über diesen Weg einkauft, ist man allerdings den einschlägigen Groß- und Online-Händlern mehr oder weniger auch persönlich bekannt und kann sich so manchen Kokolores dann sparen. Maximal einmal pro Jahr ein antueller Scan oder ein aktuelles Foto der WBK hingeschickt und fertig ...

Bearbeitet von Dynamite Harry
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Es gibt so etwas wie Telefon. D.h. man scannt die WBK aktuell ein, mailt sie mit dem Briefkopf der Behörde dem Verkäufer und der ruft dort an und läßt sich aktuell die Berechtigung bestätigen. Es verbelibt das Problem, daß ein Händler eigentlich die Waffe eintragen soll. Andererseits muß der Erwerber binnen zwei Wochen u.a. die WBK zur Vornahme der Eintragung vorlegen, was in dieser apodiktischen Formulierung den Eindruck einer gewissen Inkonsistenz des Gesetzes bewirkt. Bei uns gab esn jedenfalls noch nie Probs, wenn ich die Eintragung auch der von Händlern gekauften Waffen der Behörde überlasse.

Aber wenn ich mich recht erinnere, dann ging es hier doch um etwas anderes. Nämlich um die Verpflichtung, beim Transport der Waffe (auch) die WBK dabei zu haben. Was nichg möglich ist, wenn sie bei der Behörde zum Zwecke der Vornahme der Eintragung liegt. Hier dürften auch aktuell begl. Kopien nicht genügen.

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Der Waffenkauf im Internetz läuft aber idR auch immer nur mit der WBK im Original, heißt also Pappe hinschicken, schon damit der Tantler die Wumme auch da rein tippern kann, was er ja auch muss. Munition kann man mit Scan + SB Tel-Nummer recht unkompliziert kaufen. Und wer lässt eine WBK beim Amt zum Eintragen ? Das dauert doch keine 15 min, die kann man ja wohl mal warten, oder ?

Bearbeitet von BigMamma
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Genau wie Bigmamma sagt: Schicke deine original an den Händler, der trägt ein. Danach bekommst du Waffe und WBK zurück, damit dann zum Amt (persönlich) normalerweise ist kein Termin nötig (Oder zur Sicherheit vorher anrufen...). Dann wird sofort eingetragen, und du kannst auch auf den Schießstand.😀

Bearbeitet von omnius
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Und wer lässt eine WBK beim Amt zum Eintragen ? Das dauert doch keine 15 min, die kann man ja wohl mal warten, oder ?

Dann wird sofort eingetragen, und du kannst auch auf den Schießstand.

Wenn es sich um mehrere Gebrauchtwaffen (am besten noch von Händlern) handelt, dann lasse ich meine WBK auch mal beim Amt, da es teilweise nicht ganz einfach ist (für den Sachbearbeiter) über das NWR heraus zu finden ob die Waffe jetzt schon 5 oder 6 Jahre beim Händler lag und daher für das NWR eine "Neuwaffe" (noch nicht registriert) ist, oder ob die Waffe schon im NWR vorhanden ist. Das dauert schon mal, evtl. mit anderen Schreibweisen bei der Seriennummer, ein paar Minuten pro Waffe und wenn noch andere, mit evtl. "einfacheren" Anliegen, warten, dann nimmt man halt die WBK nicht gleich (wieder) mit.

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Der Waffenkauf im Internetz läuft aber idR auch immer nur mit der WBK im Original, heißt also Pappe hinschicken, schon damit der Tantler die Wumme auch da rein tippern kann, was er ja auch muss. Munition kann man mit Scan + SB Tel-Nummer recht unkompliziert kaufen. Und wer lässt eine WBK beim Amt zum Eintragen ? Das dauert doch keine 15 min, die kann man ja wohl mal warten, oder ?

Nun, das entspricht nicht meinen Erfahrungen. Insgesamt habe ich wenigstens 3 dutzend Waffen via Internet - also Versandhandel - gekauft, und noch nie habe ich meine WBK hinschickdn müssen, was ich auch nicht tun würde. Scsn, Anruf beim Amt und nach Erhalt dort eintragen lassen.

Genau wie Bigmamma sagt: Schicke deine original an den Händler, der trägt ein. Danach bekommst du Waffe und WBK zurück, damit dann zum Amt (persönlich) normalerweise ist kein Termin nötig (Oder zur Sicherheit vorher anrufen...). Dann wird sofort eingetragen, und du kannst auch auf den Schießstand.

Hervorhebungen durch mich.

Fällt Dir etwas auf? Ich habe es in meinem vorletzten post ausdrücklich angesprochen.

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... über das NWR heraus zu finden ...

Was der in sein NWR tippert ist mir doch egal, den Stempel rein drücken + die Gebühr einziehen, dauert nur ein paar Minuten, danach kann der dann an seinem NWR herum tüfteln bis er umfällt, aber dafür braucht der die WBK nicht, dafür reicht eine Kopie, die unser Amt eh immer vom letzten Stand zieht.

Nun, das entspricht nicht meinen Erfahrungen....

Sicher das du in DE gekauft hast ?

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Sicher das du in DE gekauft hast ?

Meine zahlreichen Auslandseinkäufe laufen ohnehin anders ab, nämlich idR ohne WBK (auch wenn z.B. die Schweiz eine Kopie der inländischen Berechtigung haben möchte, obwohl doch die Importerlaubnis gerade dies - die inländische Berechtigung zum Erwerb - in einer auch für die ausländische Behörde nachvollziehbaren/verständlichen Weise mtibestätigen soll.

Nein, natürlich waren das Inlandskäufe.

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