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IGNORED

BGH: Urteil zum überfallenen Rentner von Sittensen rechtskräftig


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Geschrieben

Nun gut; dem xenophoben Hetzer kann man erfolgreich über § 145d StGB eine so reinwürgen, dass ihm erst einal auf geraume Zeit das virtuelle Maul gestopft wird. Strafbefehl geht ja schnell.
Bei einem Strafrahmen von bis zu 3 Jahren wäre 1 Jahr auf Bewährung doch ein guter Ansatz. Die Bewährungsauflage braucht ja nicht allzu hoch zu sein. Wenn er Einspruch einlegt, wird's um ein paar Monate runtergesetzt, das ist dabei schon einkalkuliert.

Geschrieben (bearbeitet)

Wäre widerum auch dumm gelaufen, wenn aufgrund der Verweigerung dieser "informatorischen Befragung" eine zeitnahe Verfolgung der Täter oder wichtige Entlastungszeugen nicht mehr aufgefunden werden.

Bei Notwehr steckt man wirklich in einer Entscheidungszwickmühle...man ist meist eben auch der Erste oder einzige Zeuge.

Sagt man zu früh etwas aus, schränkt man seine Verteidigung ziemlich ein. Man kann später kaum noch viel von dieser Aussage abweichen.

Sagt man dagegen nichts aus, dann können eventuell wichtige Erkenntnisse, die vielleicht schon sehr früh zu einer Entlastung geführt hätten, nicht erhoben werden.

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben

Wäre widerum auch dumm gelaufen, wenn aufgrund der Verweigerung dieser "informatorischen Befragung" eine zeitnahe Verfolgung der Täter oder wichtige Entlastungszeugen nicht mehr aufgefunden werden.

Wobei die Antwort auf die Frage: "Wie haben die Schweine ausgeschaut und wohin sind sie gelaufen?" ja beantwortet werden kann.

Die Frage: "Was genau haben Sie gemacht?" kann man ja mit "Wollen Sie nicht lieber schauen, dass Sie die Täter erwischen, als mich so was zu fragen?" beantworten.

Aber es schreibt sich hier halt auch leichter, als in einer solchen Stress-Situation.

Geschrieben

Naja, für die Polizei könnte es bei der Fahndung nach den Tätern schon wichtig sein, ob sie bewaffnet sind und ob sie skrupellos davon gebrauch machen.

Viele Details können sowohl für die weitere Fahndung wichtig sein, oder auch für den Schützen später belastend werden.

Am besten schiesst man wirklich nur dann, wenn einem das völlig egal sein kann und man schon froh darüber ist, noch zu leben!

Geschrieben

In letzter Zeit werden sie öfter von Xenophoben von der wirklich wichtigen Arbeit abgehalten:

Schweinerei, da sind wir uns einig.

Auf der anderen Seite nehmen z.B. Einbruchsdelikte deutlich zu, und da fehlt dann die Zeit sowohl für Abschreckung als auch Aufklärung.

Wer zwingt die Besonderen Mützen denn dazu, sich mit solchem G'schmarri zu befassen ?

Das Problem ist, zunächst mal zu sortieren - was ist nun G'schmarrn und was ist wirklich substanziell...

Geschrieben

Ich gehe auch einfach mal davon aus dass sich der Rentner im Recht fühlte und daher von seinen Rechten keinen Gebrauch machte, auch wenn er auf sein Recht einen Anwalt zu konsultieren keinen Gebrauch machte.

Habe ich selbst schon mehrfach erleben müssen, dass trotz mehrfachem Hinweis einen Anwalt zu konsultieren abgelehnt wurde.

Geschrieben

Ich gehe auch einfach mal davon aus dass sich der Rentner im Recht fühlte und daher von seinen Rechten keinen Gebrauch machte, auch wenn er auf sein Recht einen Anwalt zu konsultieren keinen Gebrauch machte.

Habe ich selbst schon mehrfach erleben müssen, dass trotz mehrfachem Hinweis einen Anwalt zu konsultieren abgelehnt wurde.

Soweit ich das mitbekommen habe, wurde das Verfahren genau deshalb wieder aufgerollt, weil er im Prozess gegen die Haupttäter nicht aussagen wollte...oder ihm von seinem Anwalt dazu geraten wurde.

Nach dem Motto: Wer nichtmal gegen seine Peiniger aussagt, der muss ja was zu verbergen haben.

Geschrieben

Darum schrieb ich schon mal irgendwo dass ich selbst mit meinen Anwälten die ich über die GdP zugewiesen bekommen habe auch nicht zufrieden war und irgendwann mal habe ich schon mal geschrieben dass ein LWB wegen der Untätigkeit eines Anwaltes seine Waffen los war.

Man sollte eben den richtigen Anwalt konsultieren!

Geschrieben (bearbeitet)

Auch nicht richtig.

Die Polizei dokumentiert alles und übergibt es der Staatsanwaltschaft und dann kommt dann der Richter und der Rechtsanwalt zum Zuge, wo dann gestritten oder gefeilscht wird.

Ein richtiger Anwalt kostet Geld und auch Geduld, da ist eine Rechtsschutzversicherung schon mal schnell aus dem "Rennen".


So ein Schmarrn!

Du hast nix kapiert!

Und da wird ihm dann auch kein Anwalt helfen können! :rofl:

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben

Abschliessend zu diesem Fall muss ich sagen, dass das Urteil voll in Ordnung geht.

Dem Rentner wurde seine besondere Lage angerechnet und für sein Fehlverhalten konnte er ebenfalls von der "Milde unseres Rechtsstaates" profitieren.

Anderswo hätten ihm ganz andere Strafandrohungen ins Haus gestanden.

Geschrieben

Das Fazit daraus ist doch: Lass dich ausrauben oder umbrigen, die Polizei wird die Sache schon aufklären. ;-)

Andreas

So ein Schmarrn!

Du hast nix kapiert!

Doch , hat Andreas , worin besteht der Schutz der Bürger denn . Erst wird die Leiche gefunden , dann werden die Video Bilder der Umgebung angeschaut ,wenn das nichts bringt , werden die Kreditkarten Bewegungen der Umgebung Überprüft , verhindert wird so gut wie gar nichts und wenn die Polizei wirklich einen festsetzt , wird er von den Richtern frei gelassen , außer er ist Deutscher .

Geschrieben

Doch , hat Andreas , worin besteht der Schutz der Bürger denn .

Die Täter waren auf der Flucht. Beute hatten sie keine. Da gab es nichts mehr zu schützen.

In der Wohnung beim Eindringen, beim Folter oder wenn sie etwas mitgenommen hätten, wäre es was anderes gewesen. Wahrscheinlich sogar, wenn er nur gedacht hätte, dass sie Beute gemacht hätten. Im Urteil steht ja, dass selbst der Hausfriedensbruch hätte "bekämpft" werden dürfen. Zwar nicht so aber immerhin.

Man muss sich einfach weit vorher Gedanken machen und sich überlegen, wann man wie handelt. Ein paar BGH Urteile zum Thema lesen schadet auch nicht.

Geschrieben

Die Täter waren auf der Flucht. Beute hatten sie keine. Da gab es nichts mehr zu schützen.

Falsch, und ob sie noch Beute hatten, nur wusste der Opa eben nichts davon, sein Fehler war, das auch kund zu tun. Sonst wäre hier nichts zu diskutieren.

Geschrieben

Die Täter waren auf der Flucht. Beute hatten sie keine. Da gab es nichts mehr zu schützen.

In der Wohnung beim Eindringen, beim Folter oder wenn sie etwas mitgenommen hätten, wäre es was anderes gewesen. Wahrscheinlich sogar, wenn er nur gedacht hätte, dass sie Beute gemacht hätten. Im Urteil steht ja, dass selbst der Hausfriedensbruch hätte "bekämpft" werden dürfen. Zwar nicht so aber immerhin.

Man muss sich einfach weit vorher Gedanken machen und sich überlegen, wann man wie handelt. Ein paar BGH Urteile zum Thema lesen schadet auch nicht.

>Man muss sich einfach weit vorher Gedanken machen und sich überlegen, wann man wie handelt.<

Schön geschrieben, trifft aber auch auf die Täter zu.

Geschrieben

Man muss sich einfach weit vorher Gedanken machen und sich überlegen, wann man wie handelt. Ein paar BGH Urteile zum Thema lesen schadet auch nicht.

Was einem, wenn man voll mit Adrenalin ist, wenig bringt. Das Stresshormon schaltet in höheren Dosen die Exekutivfunktionen zuverlässig ab.

Geschrieben (bearbeitet)

Wer das nicht erkennt , das der Stellenabbau bei der Polizei gleichzeitig auch ein Abbau des Bürgerschutzes ist , tut mir leid .

Wer das nicht erkennt , das die Urteile in der Art , Täter Schutz geht vor Opferschutz , Rentner geht wegen Schwarzfahren in den Knast , Asy.werden nach über 200 Straftaten wieder auf freien Fuß gesetzt , gewollte Unterdrückung der Deutschen ist .

Mich würde interessieren was die Öffentlichkeit gesagt hätte , wenn ein Asy. ausgeraubt mit einer Pistole bedroht , trotz einer vorherigen schweren Operation auf den Boden geworfen wurde und er sich nach der Scharia gewehrt hätte . Der Staatsanwalt oder Richter hätten eine Zweifache Revision gar nicht zugelassen . Er war zwei mal Freigesprochen .

Die Kameras auf der Domplatte , hat kein einziges Verbrechen verhindert , obwohl es der mit Video am besten aus gestatte Platz sein soll .

Bearbeitet von Robberot
Geschrieben

... das der Stellenabbau bei der Polizei gleichzeitig auch ein Abbau des Bürgerschutzes ist ,

Du übersiehst dabei, das "Bürgerschutz" nicht die Kernaufgabe des PVD ist. Also egal wie viele Planstellen auch auch beim PVD gäbe, die Qualität des Schutzes des Bürgers würde davon in keinster Weise berührt.

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