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IGNORED

Arbeitsweise der Waffenbehörde bei Einstellung nach §153


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vor 3 Stunden schrieb HBM:

Wie ist das bei Richtern, die eher wie Klemptner als wie Richter auftreten?

 

Das ist das Problem, aber wohl nicht nur bei uns. Neben Politikern die einzige faktisch haftungsfreie (und damit verantwortungslose) Berufsgruppe.

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vor 6 Stunden schrieb schiiter:

Aber sie haben sich an das Gesetz zu halten und dafür gibts wiederum mehrere Instazen. Leider mühevoll und teuer.

Und spätestens bei der letzten Instanz brauchen die Richter noch nicht mal ein Begründung für eine Ablehung, aber mit

vor 6 Stunden schrieb MarkF:

Neben Politikern die einzige faktisch haftungsfreie (und damit verantwortungslose) Berufsgruppe.

ist eigentlich alles gesagt.

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vor 19 Stunden schrieb MarkF:

Hmpf! wenn es etwas schlimmeres gbt als die Ignoranz und Verantwortungslosigkeit vieler unserer Politiker - dann dieses! Wir Juristen verstehen nicht "mehr" von Juristerei, wir sind die einzigen, die etwas davon verstehen.  Und nahezu alle "Fehlurteile" in unserem Rechtsstaat beruhen darauf, daß zugunsten irgendwelcher Bauchentscheidungen, Vorurteile usw. usw. Recht und Gesetz mißachtet werden.  

Mann, oh, Mann! Ist das eigentlich als Satire oder ernst gemeint, und arbeitest Du gerade an einer Imagekampagne gegen Deinen Berufsstand? Jedenfalls hören sich Deine Ausführungen wie eine Parodie katholischer Argumente aus der Zeit der Gegenreformation an, die man ja immer noch mit einer gewissen Belustigung von einer gewissen Sorte Katholiken zu hören bekommt, die einerseits auf der Unfehlbarkeit der Päpste insistiert und andererseits alle Päpste seit Vatikan II für Waschlappen wenn nicht Häretiker hält. 

vor 19 Stunden schrieb MarkF:

Und falls Du auf das Problem der Befolgung "unrechter" Gesetze anspielen möchtest: Zum einen ist das kein heutiges Problem. [...] nur in absoluten Ausnahmefällen, die heute grundsätzlich überhaupt nicht vorliegen können, eine Lockerung geben.

 

Na ja, wir sind ja immerhin schon so weit, daß der Vorsitzende einer an der Regierung beteiligten Partei die Politik dieser Regierung als "Herrschaft des Unrechts" charakterisieren und gleichzeitig weiter sich an dieser Regierung beteiligen kann, ohne daß es jemanden aufregt. Wenn die "absoluten Ausnahmefälle" da sind, dann ist es aber zu spät, sich Gedanken zu machen, wie man die Gesellschaft dagegen robuster machen könnte.

vor 19 Stunden schrieb MarkF:

Keiner dieser Klugscheißer hat je das Problem gelöst, wo genau denn die Bindung z.B. des Richters an Recht und Gesetz enden soll. 

 

In der Tat. Die Frage Jesus oder Barabbas lässt sich nicht wirklich aus dem Gesetzbuch entscheiden, genausowenig wie die Frage nach dem Ausnahmezustand im Sinne der Abweichung von den rechtlichen Regeln. Dazu hat ein bekannter, wenn auch problematischer, deutscher Jurist allerlei geistvolle Dinge geschrieben.

vor 19 Stunden schrieb MarkF:

Wenn man aber Laien das Recht gibt, ohne jede Verantwortung, ohne Rechenschaft abzulegen, ohne Kenntnis von Recht und Gesetz, ohne Ausbildung, ohne die geringste Befähigung, Prozesse zu entscheiden, kannst Du ebenso Deine nächste Herz-OP durch einen Dachdecker oder einen Klempner vornehmen lassen.

 

Das Beispiel krankt schon daran, daß die Medizin im Gegensatz zur Rechtswissenschaft völlig unbestreitbare Fortschritte aufweisen kann. Dieser Unterschied, daß wirklich fundamentale Verbesserungen in der Rechtswissenschaft eher selten sind, wird auch von der Rechtswissenschaft selber offen zugegeben, denn im Grunde sind alle bedeutsamen Rechtsschulen der Rückgriff auf und das Studium der Tradition, egal ob man jetzt von den Pandekten, dem germanischen Recht, dem common law, oder auch dem kanonischen oder islamischen Recht herkommt. Versuche eines "neuen Rechts" für den "neuen Menschen" sind auch schwer in die Hose gegangen. Wenn die Mediziner sich immer noch mit dem Studium der Humoralpathologie beschäftigen würden, dann wäre in der Tat fraglich, ob der Unterschied zwischen einem Arzt und einem Dachdecker in der medizinischen Versorgung ein besonders großer ist. Andererseits leidet ja auch die Medizin trotz ihrer vollkommen offensichtlichen Erfolge unter einer Vertrauenskrise, bei der sich manche Leute völlig irrationalen Pseudomedizinen hingeben, und diese Vertrauenskrise mag durchaus etwas mit der Aufführung als "Halbgott in Weiß" zu tun zu haben, während gleichzeitig ganz erhebliche Teile der Medizin auf einer doch eher dünnen Evidenzbasis fußen, so daß es vielleicht ratsamer wäre, öfter zu sagen: "So genau weiß das leider keiner. Ich mache es üblicherweise so." 

 

Die Eigenschaft, zu entscheiden ohne wirklich Rechenschaft abzulegen, ist im Übrigen wohl jeder Richterfunktion, egal ob durch Spezialisten oder Dorfälteste, inhärent.

 

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Was hier diskutiert wird ist das sogenannte "Entscheiderproblem"

 

Wir alle treffen jeden Tag und in jeder Minute irgendwelche Entscheidungen - manche sind falsch, manche richtig. Die meisten dieser Entscheidungen wirken sich jedoch nur sehr geringfügig auf unser Leben und unseren Alltag aus, wir nehmen sie kaum wahr und bemerken daher erst spät, oder garnicht, ob sie richtig oder falsch war(en).

 

Beispiel: Wenn ich mich dazu entscheide, ab heute 2 Frühstückseier antstatt einem Ei zu essen, dann hat das zunächst mal keine weiteren Konsequenzen. Über die Jahre, und wenn viele Menschen gleichzeitig die selbe Entscheidung treffen würden, dann könnte dies jedoch zu einem Engpass bei der Produktion von Frühstückseiern führen.

 

Andere Entscheidungen haben widerum sofort Konsequenzen.

 

Beispiel: Ich biege mit dem Auto falsch ab und verursache einen Unfall.

 

 

Nun gibt es auch einige Berufe, bei denen täglich Entscheidungen mit z.t. sehr gravierende Folgen getroffen werden müssen. Polizisten, Ärzte, Manager, Richter etc treffen jeden Tag  "kritische" Entscheidungen, die möglicherweise sofort Konsequenzen haben... manchmal sogar über Leben und Tod. Jetzt ist natürlich die Frage, ob diese Berufe überhaupt noch jemand ausüben würde, wenn die erste Fehlentscheidung gleich - überspitzt formuliert - "Kopf ab" bedeutet.  Machen wir uns also keine Illusionen: Diese Berufe würde einfach niemand mehr machen, wenn sie nicht in gewisser hinsicht von "Konsequenzen" befreit werden würden! Meistens läuft es dann auf eine Art "Qualitätsmanagement" hinaus, wo Konsequenzen nur noch in ihrer Gesamtdarstellung gezogen werden.

Bearbeitet von JDHarris
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vor 20 Minuten schrieb JDHarris:

Nun gibt es auch einige Berufe, bei denen täglich Entscheidungen mit z.t. sehr gravierende Folgen getroffen werden müssen. Polizisten, Ärzte, Manager, Richter etc treffen jeden Tag  "kritische" Entscheidungen, die möglicherweise sofort Konsequenzen haben... manchmal sogar über Leben und Tod. Jetzt ist natürlich die Frage, ob diese Berufe überhaupt noch jemand ausüben würde, wenn die erste Fehlentscheidung gleich - überspitzt formuliert - "Kopf ab" bedeutet.  Machen wir uns also keine Illusionen: Diese Berufe würde einfach niemand mehr machen, wenn sie nicht in gewisser hinsicht von "Konsequenzen" befreit werden würden! Meistens läuft es dann auf eine Art "Qualitätsmanagement" hinaus, wo Konsequenzen nur noch in ihrer Gesamtdarstellung erfasst werden.

 

Da bin ich aber dezidiert anderer Auffassung.

Ein Polizist haftet - verletzt er seine Pflichten wird er strafrechtlich oder disziplinarrechtlich belangt, die Anstellungskörperschaft haftet und wenn es sehr grob kommt haftet er auch er persönlich.

Auch der Dackdecker haftet für Fehler. Auch der Schreiner. Der Schlosser.  Usw.

Ja, auch der Arzt haftet, wenn er einen Fehler macht. Nur ist hierbei das Problem (für uns Patienten), daß er in vielen Bereichen und in vielerlei Bezug eben keinen Einfluß auf das Ergebnis hat. Ungeachtet des früher viel häufiger als heute beobachtbaren Krähenprinzips, daß sich z.B. so ausgewirkt hat, daß die Gutachter bei allem Möglichen behauptet hatten, daß das ein Restrisiko bestehe, auch ein noch so sorgfältiger Operateur Schaden verursachen könne (in einem Fall wollte der Gutachter Frauenärzten attestieren, bei einer Ausschabung alles Mögliche kaputtmachen zu dürfen, trotz "aller Sorgfalt" - da platze mir der Kragen, das brachte mir eine richterliche Ermahnung ein, aber wir haben gewonnen ;-)), ist es im ärztlichen Bereich leider wirklich so, daß es trotz aller Sorgfalt keine Garantie gibt, weil es eben nicht wie die Reparatur eines Abflusses ist (und auch da haftet der Installateur nicht, wenn aufgrund des nicht erkennbaren Zustands des Rohres ein Schaden eintritt).

Auch der Manager haftet bzw. würde für Fehler haften, wenn die Kontrollinstanz das möchte und ein Fehler, Schaden und die Kausalität nachgewiesen werden kann. Hier ist das Problem aber häufig, daß sich die Kausalität nicht so einfach feststellen läßt - und natürlich, daß hier wirklich eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, denn man häufig wechselseitig in den Aufsichtsräten sitzt ....

Wir Rechtsanwälte haften ohne Ende und ohne Gnade. Wir müssen sogar vorhersehen, daß der BGH 5 Jahre nach der Beratung/Vertretung seine diesbezügliche Rechtsprechung ändern wird. Das ist auch der Grund, warum Kollegen mit ausreichend Hirn und Kompetenz umfänglich auf alle Risiken hinweisen und dem Mandanten die Entscheidung überlassen. Nur wer dämlich ist wirft sich in die Brust, spielt sich auf, gibt es den Allwissenden und trifft auf eigene Verantwortung Entscheidungen, obwohl er letztlich den Verlauf nicht beeinflussen kann: Denn was der Gegner tut, wie der Richter letztlich entscheidet, können wir nicht wirklich beeinflussen.

Und dennoch, trotz dieser mehr oder minder umfänglichen Haftung, gibt es keinen Mangel an Berufsträgern. 

Im krassen Gegensatz dazu sind sog. Spruchrichter, also solche, die streitige Prozesse entscheiden (wie die klassischen Zivil, Straf-, Verwaltungs- und Steuerprozesse) von jeder Haftung befreit - sofern nicht gerade Vorsatz nachgewiesen werden kann. Aber da über Richter eben Richter entscheiden, die genau wissen, daß sie u.U. als nächste an die Reihe kommen werden, gibt es natürlich solche Fälle nicht. Obwohl viele Parteien das Gegenteil ahnen und viele Rechtsanwälte auf der anderen Seite des Richtertischs das Gegenteil wissen, auch wenn sie es faktisch nicht beweisen können.

Und da wird natürlich immer, wenn dieses sog. Spruchrichterprivileg zur Sprache kommt, der Einwand gebracht, daß wir bei einer Haftung nicht genügend Richter finden würden ... so ein Unsinn. Kein anderer Beruf, ausgenommen vielleicht Politiker, ist so privilegiert und dennoch gibt es dort keinen Mangel. Und was soll denn so schlimm daran sein, dafür geradezustehen, daß man sich an Recht und Gesetz hält und nachweislich nach besten Wissen und Gewissen und unter Beachtung der Regeln entscheidet? Hinzu kommt, daß diese Herrschaften keinen Termindruck haben, einfach Termine verlegen können, nicht zur Arbeit, gar Mehrarbeit, gezwungen werden können, also in aller Ruhe alles überdenken und entscheiden können. Ich sehe da nicht das geringste Haftungspotential. Und überhaupt: Was ist das denn für ein Berufsethos, wenn man einen derart sicheren und freien Beruf nur ausübt, wenn man trotz der enormen und gewaltigen Bedeutung, die die eigene Tätigkeit und die eigenen Entscheidungen für andere Menschen haben, keine Verantwortung dafür übernehmen möchte? Damit macht man doch den Bock zum Gärtner. Sollen sie doch alle Anwälte werden - nach kurzer Zeit würden sie wieder in den Richterdienst drängen.

Fazit: Man muß halt lernen, sorgfältig zu arbeiten, die Regeln zu kennen und die Regeln zu beachten. Und das ist keine Zauberei. Niemand erwartet Wunder, niemand erwartet Garantien (ausgenommen einige WO-Aktivisten, die der Meinung sind, daß Rechtsanwälte für den Erfolg ihrer Bemühungen garantieren müßten), aber fehlerfreies Arbeiten ist möglich und ist das, was von jedermann geschuldet werden sollte. 

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vor 3 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Mann, oh, Mann! Ist das eigentlich als Satire oder ernst gemeint, und arbeitest Du gerade an einer Imagekampagne gegen Deinen Berufsstand? 

Die Eigenschaft, zu entscheiden ohne wirklich Rechenschaft abzulegen, ist im Übrigen wohl jeder Richterfunktion, egal ob durch Spezialisten oder Dorfälteste, inhärent.

 

Ich verstehe nicht recht. Entscheidungen werden von Richtern getroffen, das ist NICHT mein Berufsstand. Und wer behauptet, daß alle Entscheidungen prima und gerecht seien und ohne Ansehung von Person etc. ergehen würden, der hat entweder keine Ahnung oder er lügt. Man muß noch nicht einmal in der Praxis sein, es genügt schon, auch nur die veröffentlichen Urteile des BGH und des BVerfG zu lesen. Wie da häufig derart grobe "Fehler" der Obergerichte etc. "korrigiert" werden ... Und das sind keine Laien, die entschieden haben, das sind erfahrene Richter, die Creme der Juristen, die machen solche "Fehler" nicht, weil ihnen wie dem Azubi der Schraubendreher herunterfällt, solche "Fehler" können überhaupt nicht zufällig geschehen. Und das sind ja überwiegend nur rechtsmittelfähige Fälle bzw. die, die zur Entscheidung angenommen werden, bei denen man mit einer "Kontrolle" rechnen mußte. Die Dunkelziffer ist weitaus größer.

Richtersein ist keineswegs zwingend mit Nichthaftung verbunden. Im Gegenteil, es gibt ja den Tatbestand der Rechtsbeugung. Nur hat der Staat kein Interesse daran, daß gehaftet wird. Über die Gründe kann man viel schreiben, über die Vorteile einer Haftung auch, aber das wäre hier OT und hat auch im Laienkreis keinen Sinn zu diskutieren.

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Nunja, du sagst es ja selbst...Konsequenzen sind in diesen Berufen zwar möglich, werden aber faktisch nicht angewendet (weil "kein Interesse" an einer Verfolgung vorhanden ist oder andere Hindernisse vorliegen). Interne Konsequenzen, wie Disziplinarverfahren bei Behörden, fallen schon in den selben Bereich wie das "Qualitätsmanagement" von Firmen. Somit sind wir wieder bei einem faktischen Haftungsausschluss für bestimmte Berufe.

 

Die von dir angesprochene Sorgfalt wird man von Menschen nur sehr selten sehen. Würden alle Menschen ständig bei allem was sie tun die notwendige/angebrachte Sorgfalt einhalten, dann würde es keine Unfälle oder sonstige (vermeidbare) Ereignisse mehr geben. Dann liesse sich alles auf das physikalisch/technisch machbare reduzieren. Machen wir uns da nix vor, das ist Illusion! Vor allem Versicherungen versuchen ja ständig mehr oder weniger erfolgreich jede Haftung auszuschliessen, wenn bestimmte "Sorgfalten" ausser Acht gelassen wurden...was bei menschlichem Handeln aber immer eine Rolle spielt.

 

Die allermeisten Menschen, auch die in hochqualifizierten Fachberufen, handeln nach einer gewissen "Tagesstimmung". Man kann zwar vieles "automatisieren" aber dann sind wir auch da schon wieder in dem Bereich, wo man die Frage stellen muss, ob das nicht auch von Maschinen gemacht werden kann.  Gerade beim autonomen Fahren wird ja darauf gesetzt, dass sich durch intelligente Steuerungen die Unfallzahlen im Strassenverkehr drastisch reduzieren werden (Maschinen machen eben nunmal nicht die selben Fehler, wie sie von Menschen gemacht werden, wo nunmal auch menschliche Emotionen, Tagesstimmungen usw mit reinspielen).

 

Wir werden jetzt bei den autonomen Auto sehen, wohin die Richtung geht...und das wird sich auch in allen anderen Bereichen fortsetzen.

 

 

 

 

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vor 1 Stunde schrieb MarkF:

Ich verstehe nicht recht. Entscheidungen werden von Richtern getroffen, das ist NICHT mein Berufsstand. Und wer behauptet, daß alle Entscheidungen prima und gerecht seien und ohne Ansehung von Person etc. ergehen würden, der hat entweder keine Ahnung oder er lügt.

Nun ja, positiv oder negativ, der Anwalt bekommt seine "Kohle", es stellt sich nur die Frage :"Mandant, Konzern oder RSV"!

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vor 26 Minuten schrieb JDHarris:

Nunja, du sagst es ja selbst...Konsequenzen sind in diesen Berufen zwar möglich, werden aber faktisch nicht angewendet (weil "kein Interesse" an einer Verfolgung vorhanden ist oder andere Hindernisse vorliegen). Interne Konsequenzen, wie Disziplinarverfahren bei Behörden, fallen schon in den selben Bereich wie das "Qualitätsmanagement" von Firmen. Somit sind wir wieder bei einem faktischen Haftungsausschluss für bestimmte Berufe.

 

Das sehe ich anders. Einen faktische Haftungsausschluß gibt es eben nicht. Über fast jedem schwebt das Damoklesschwert der Haftung, nur nicht über Richter und Politiker.

 

Die von dir angesprochene Sorgfalt wird man von Menschen nur sehr selten sehen. Würden alle Menschen ständig bei allem was sie tun die notwendige/angebrachte Sorgfalt einhalten, dann würde es keine Unfälle oder sonstige (vermeidbare) Ereignisse mehr geben. Dann liesse sich alles auf das physikalisch/technisch machbare reduzieren. Machen wir uns da nix vor, das ist Illusion! Vor allem Versicherungen versuchen ja ständig mehr oder weniger erfolgreich jede Haftung auszuschliessen, wenn bestimmte "Sorgfalten" ausser Acht gelassen wurden...was bei menschlichem Handeln aber immer eine Rolle spielt.

 

So absolut gesehen hättest Du recht. Aber nehmen wir doch mal das Fahren bei Nässe, Eis und Schnee: Um absolut sicher jeden Unfall vermeiden zu können, also um wirklich jeden Verschuldensvorwurf aus dem Weg zu gehen, müßte man wesentlich langsamer fahren als selbst ein wirklich umsichtiger und sorgfältiger Fahrer - wenn nicht gar das Fahren ganz sein lassen. Denn auch wenn der eigentliche Unfall für sich betrachtet möglicherweise für den Fahrer nicht vermeidbar war - allein durch das für sich genommen schon risikoerzeugende und -erhöhende Fahren, die Inbetriebnahme des Fahrzeugs hat er schuldhaft gehandelt, weil er dadurch in Situationen kommen kann und wird, die er nicht mehr kontrollieren kann, in denen für ihn dann unvermeidbar ein Schaden entsteht - spätestens indem er bei Regen, im Winter, bei Eis und Schnee, überhaupt fährt.

Dies ist ja letztlich auch der Grund für die Gefährdungshaftung bei Inbetriebnahme von Flugzeug, Bahn, Straßenverkehrsfahrzeugen. Allerdings ist diese insofern inkonsequent (wenn auch "gerecht"), als bei Unvermeidbarkeit der eigene risikoerhöhende Haftungsanteil auf Null reduziert wird - denn bei Unterlassen der Inbetriebnahme des Fahrzeugs wäre es nicht zu dem Schaden gekommen.

 

Die allermeisten Menschen, auch die in hochqualifizierten Fachberufen, handeln nach einer gewissen "Tagesstimmung". Man kann zwar vieles "automatisieren" aber dann sind wir auch da schon wieder in dem Bereich, wo man die Frage stellen muss, ob das nicht auch von Maschinen gemacht werden kann.  

 

Zum Beispiel?

Und wer haftet für Fehler der Maschinen?

 

Gerade beim autonomen Fahren wird ja darauf gesetzt, dass sich durch intelligente Steuerungen die Unfallzahlen im Strassenverkehr drastisch reduzieren werden (Maschinen machen eben nunmal nicht die selben Fehler, wie sie von Menschen gemacht werden, wo nunmal auch menschliche Emotionen, Tagesstimmungen usw mit reinspielen).

Wir werden jetzt bei den autonomen Auto sehen, wohin die Richtung geht...und das wird sich auch in allen anderen Bereichen fortsetzen.

 

Gerade diese Diskussion zeigt, daß die verantwortlichen Politiker völlig verantwortungslos handeln. Solange es nicht eine KI gibt, die wirklich mindestens so fehlerfrei handelt wie ein guter Autofahrer - ich lasse mal all die D****n und Chaoten und Kfz-Kriminellen weg, denn von Rechts wegen dürfte man diese ebensowenig ans Steuer lassen wie sie eine WBK und damit legalen Zugang zu Schußwaffen erhalten würden - braucht man über das sog. autonome Fahren überhaupt nicht zu reden. Die entsprechenden Gesetzesentwürfe sprechen eine mehr als deutliche Sprache: Das Konzept und die Forderung, daß der Fahrer "jederzeit" (auf einen Hinweis, Alarm der Maschine) in der Lage sein muß, effektiv die Kontrolle zu übernehmen und damit mit einer die Maschine überfordernden Gefahrensituation fertig zu werden, belegt, daß man sehr genau weiß, es keine KI gibt und jedenfalls auf absehbare Zeit geben wird, die mit einem auch nur durchschnittlichen Fahrer konkurrieren kann. Gleichwohl soll das autonome Fahren zugelassen, in Kenntnis dessen, daß die Maschinen "fehlerhafter" sind als die Menschen. Zugleich wird dadurch, daß dem Fahrer die Verantwortung der und der Schwarze Peter in einer zugleich absolut überfordernden Weise zugeschoben und gerade nicht wie ansonsten üblich und richtig der eigentlichen Verursacher, der Hersteller, in die Pflicht, Verantwortung und Haftung genommen wird, effektiv verhindert, daß nur fehlerfreie System vertrieben werden. Denn warum sollen die Hersteller fehlerfreie Systeme entwickeln, wenn die schlimmste Konsequenz ist, daß niemand ihr System benutzt, nachdem sich herumgesprochen hat, daß man als Benutzer und Fahrer allein der Dumme ist.

 

Aber das wird jetzt OT ....

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vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

Nun ja, positiv oder negativ, der Anwalt bekommt seine "Kohle", es stellt sich nur die Frage :"Mandant, Konzern oder RSV"!

 

Ja, natürlich erhält der RA sein Honorar, denn er hat seinen Job gemacht, die ihm obliegende Dienstleistung erbracht. Es ist nicht seine Verantwortung, wenn ein Richter, um es einmal zurückhaltend zu formulieren, seine Pflichten vernachlässigt. Hat er dagegen einen Fehler macht muß er dafür geradestehen, verliert sein Honorar und muß neben seiner Pflicht-Haftpflichtversicherung einen je nach Fall großen oder kleinen Teil des Schadens selbst bezahlen.

Irgendwie scheint ihr Laien zu glauben, daß wir Anwälte allmächtige Zauberer seien, die nur aus Bösartigkeit Prozesse oder Streitigkeiten verlieren, daß wir aufgrund Gottes Gerechtigkeit mit der Pflicht betraut wäre, für alle anderen deren rechtliche Kastanien aus dem Feuer zu holen und den Dreck zu beseitigen, den sich andere eingebrockt haben. Es ist doch nicht unsere Schuld, daß ihr kein Lust habt, Jura zu studieren, Anwalt zu werden und euch in euren (!) Streitigkeiten, für die ihr letztlich selbst verantwortlich seid, selbst zu vertreten. Da ihr dazu keine Lust oder nicht die Befähigung habt müßt ihr es eben sein lassen oder jemand anderes für diese Dienstleistung - und mehr ist es nicht, ein Bemühen nach allen Regeln der Kunst - bezahlen. Und es ist auch nicht unsere Schuld, daß auf der andere Seite der Richterbank ein *** sitzt. 

Beschwert ihr euch auch darüber, daß euer Arzt trotz aller Bemühung es nicht schafft, euren Bluthochdruck, Übergewicht, Schmerzen, Arthrose, Krebs, die ihr durch eurer Weise des Lebens erworben habt, zu beseitigen, und dennoch sein Honorar erhält (wenn auch nicht unmittelbar von euch sondern meist von eurer Krankenkasse)? 

 

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vor 16 Stunden schrieb MarkF:

Es ist doch nicht unsere Schuld, daß ihr keine Lust habt, Jura zu studieren, Anwalt zu werden und euch in euren (!) Streitigkeiten, für die ihr letztlich selbst verantwortlich seid, selbst zu vertreten. Da ihr dazu keine Lust oder nicht die Befähigung habt müßt ihr es eben sein lassen oder jemand anderes für diese Dienstleistung - und mehr ist es nicht, ein Bemühen nach allen Regeln der Kunst - bezahlen. Und es ist auch nicht unsere Schuld, daß auf der andere Seite der Richterbank ein *** sitzt. 

Man stelle sich doch mal vor dass nun jeder Anwalt werden wollte.

Nein, es hat nicht jeder selbst Schuld an irgendwelchen Streitigkeiten.

vor 16 Stunden schrieb MarkF:

Beschwert ihr euch auch darüber, daß euer Arzt trotz aller Bemühung es nicht schafft, euren Bluthochdruck, Übergewicht, Schmerzen, Arthrose, Krebs, die ihr durch eurer Weise des Lebens erworben habt, zu beseitigen, und dennoch sein Honorar erhält (wenn auch nicht unmittelbar von euch sondern meist von eurer Krankenkasse)? 

Darum schwenken doch viele gute Anwälte in das Rechtsgebiet "ärztliche Kunstfehler".

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vor 23 Stunden schrieb MarkF:

Wir Rechtsanwälte haften ohne Ende und ohne Gnade.

Nicht wirklich. Um einen Anwalt in die Haftung zu bekommen muss

man ja nachweisen daß ohne den behaupteten Fehler das Urteil ein

völlig anderes gewesen wäre. Und das ist praktisch aussichtslos.

 

vor 18 Stunden schrieb MarkF:

Irgendwie scheint ihr Laien zu glauben, daß wir Anwälte allmächtige Zauberer seien, die nur aus Bösartigkeit Prozesse oder Streitigkeiten verlieren,

Sicher nicht. Wenn an einem Prozess 2 Anwälte beteiligt sind und es nicht

in einem Vergleich endet hat ja einer verloren. Die Quote ist also über alle

Anwälte bei 50%.  

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Am ‎18‎.‎12‎.‎2017 um 12:07 schrieb MarkF:

Wir Juristen verstehen nicht "mehr" von Juristerei, wir sind die einzigen, die etwas davon verstehen. 

Das ist weitgehend zutreffend (es gibt ein paar wenige Ausnahmen).

Ich habe nie verstanden warum jeder meint er könne Jura. Aber aus

der Erkenntnis kann man Honig saugen. Ich reiche z.B. alle Klagen

gegen Privatpersonen am Amtsgericht selbst ein und halte die Klage-

Schrift dabei bewusst schlicht. Das führt praktisch immer dazu daß

die Kontrahenten meinen Sie können sich selbst verteidigen. Bingo!

Bereits mit der Klageerwiderung haben die meisten den Prozess schon

verloren weil natürlich praktisch jeder denkbare Fehler gemacht wird.

 

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vor 3 Stunden schrieb WOF:

Nicht wirklich. Um einen Anwalt in die Haftung zu bekommen muss

man ja nachweisen daß ohne den behaupteten Fehler das Urteil ein

völlig anderes gewesen wäre. Und das ist praktisch aussichtslos.

 

Ja und? Das ist bei jeder Schadensersatzforderung so. Gegen jedermann. Aus jedem Grund. Die kausale Verbindung zwischen Pflichtverletzung/Handlung und Schaden, die Ursächlichkeit, muß jeder Anspruchsteller in jedem Fall beweisen. 

Außerdem ist das alles andere als aussichtslos - die Richter sind sehr großzügig, wenn es darum geht, RAe zu verurteilen. Bis hin zu absurden "Begründungen" wie "Der Beklagte ist haftpflichtversichert". 

 

vor 3 Stunden schrieb WOF:

Sicher nicht. Wenn an einem Prozess 2 Anwälte beteiligt sind und es nicht

in einem Vergleich endet hat ja einer verloren. Die Quote ist also über alle

Anwälte bei 50%.  

 

Das ist die Wirklichkeit. Aber ich beziehe mich auf die einfältigen Vorstellungen mancher (nicht nur) WO-Aktivisiten .

 

Bearbeitet von MarkF
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  • 3 Jahre später...
vor 22 Stunden schrieb Azizinagip:

Wenn es zur eine 153a mit Geldzahlung kommt, was bedeutet das dann für denn Waffenschein da ich Geldbotte bin und der Waffenschein auf der firma läuft und wir da eingetragen sind , bitte um Hilfe wenn jemand es genau weiß 

mit freundlichen A 

Kommt darauf an was da gelaufen ist....

Auch wenn es eingestellt ist, können Tatsachen existieren die eine Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigen....

 

 

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Ich würde das Thema "Einstellung nach 153 StPO" gerne kurz aufgreifen. 

 

Auch ein Verfahren gegen mich wurde aufgrund des o.g. Paragraphen eingestellt. Ein Bezug zum WaffenG bestand nicht und das Verfahren ist sicherlich schon vor fünf oder sechs Jahren eingestellt worden. 

 

Hier dürfte doch bei einer Überprüfung der Zuverlässigkeit (Erstantrag der EWB) nichts mehr auftauchen oder übersehe ich da etwas? 

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Es gibt ein altes Urteil des BVerwG aus den 90erJahren zu eingestellten Strafverfahren. Dort steht drin, dass auch bei einer Einstellung gegen Bezahlung von 1.000,- DM eine waffenrechtliche Zuverlässigkeit ggf. nicht mehr bestehen kann. Für sich allein sicher schwierig zu begründen, aber im Falle weiterer Verfehlungen im schlimmsten Fall auch das berühmte Zünglein an der Waage...

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Wenn es eine Bagatellsache war, wird es wahrscheinlich keine Auswirkung auf die Zuverlässigkeit haben. Es kommt aber sicher darauf an, weswegen ermittelt wurde: Drogen, Körperverletzung etc.  ist wahrscheinlich eher problematisch...

Wenn du unsicher bist, kannst du eventuell auch den kleinen WS beantragen...

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