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IGNORED

Kleiner Waffenschein - ich habe ihn!


steven

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Na ja aber es steht in der Verwaltungsvorschrift, dass Jäger im Revier keinen kws benötigt.

Das hat mich jetzt so stutzig gemacht, dass ich die Suchmaschine meiner Wahl eine ganze Weile gequält habe. Und tatsächlich: Ich muss mich korrigieren:

Inhaber eines gültigen Jagdscheins benötigen auch zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen innerhalb des Jagdreviers keinen Kleinen Waffenschein. Sie dürfen mit diesen Waffen im Rahmen der befugten Jagdausübung (z.B. Jagdhundeausbildung, Wildschadensverhütung, Jagdschutz) schießen. Insoweit liegt mit dem Jagdschein bereits eine äquivalente Erlaubnis vor (siehe auch Nummer 10.15.4).

Quelle:

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) Vom 5. März 2012

[...]

Zu § 13: Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken

[...]

13.6

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm

An dieser Stelle war mein Jagdausbilder wohl falsch informiert. Sorry für die Verwirrung, die ich gestiftet habe.

@LTB: Vielleicht lohnt es sich, die Definition des Begriffes "Schusswaffe" noch einmal genauer zu untersuchen.

Eine Schusswaffe verschießt ein Projektil. Bitte zeige mir eine Quelle auf, die das widerlegt.
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Eine Schusswaffe verschießt ein Projektil. Bitte zeige mir eine Quelle auf, die das widerlegt.

[...]bei denen zum Antrieb der Geschosse heiße Gase verwendet werden und ein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird

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Das hat mich jetzt so stutzig gemacht, dass ich die Suchmaschine meiner Wahl eine ganze Weile gequält habe. Und tatsächlich: Ich muss mich korrigieren:

Quelle:

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) Vom 5. März 2012

[...]

Zu § 13: Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken

[...]

13.6

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm

An dieser Stelle war mein Jagdausbilder wohl falsch informiert. Sorry für die Verwirrung, die ich gestiftet habe.

Eine Schusswaffe verschießt ein Projektil. Bitte zeige mir eine Quelle auf, die das widerlegt.

Es gilt:

Waffengesetz (WaffG)

§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen

(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
(2) Waffen sind 1.
Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und

in Verbindung mit

WaffVwV

1.2 Den Schusswaffen gleichgestellte tragbare Geräte ( § 1 Abs. 2 WaffG )

1.2.1

Unabhängig von der Zweckbestimmung stehen den Schusswaffen die

Geräte gleich, die zum Abschießen von Munition bestimmt sind ( § 1

Abs. 2 WaffG). Die Vorschrift erfasst insbesondere Geräte zum

Abschießen von Kartuschenmunition ( z.B. Platzpatronen und

Kartuschen zum Antrieb von Geschossen), pyrotechnische Munition

und Patronenmunition ( z.B. Patronen, deren Geschosse Reiz- oder

Betäubungsstoffe enthalten).

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???

Die Definition mit den Geschossen und den Gasen und dem Rest ist mir schon noch mit einigen Änderungen in den letzen 20 Jahren geläufig, aber mir ist echt noch nirgends die Definition "heiße Gase" im Zusammenhang mit Schußwaffen begegnet.

Eien Quellenangabe würde ich echt gut finden, man lernt ja nie aus.

mfg

Harry

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Habw im Moment keine lust, ne quelle zu googlen; evt morgen.

Ich habe meine WSK 1998 gemacht, und da wurde die definition mit den heißen Gasen thematisiert. Das wird vermutlich im damaligen WaffG gestanden haben.

In irgend einer späteren Gesetzesänderung (2003? 2008?) wurden die heißen gase dann rausgenommen.

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Die Definition mit den Geschossen und den Gasen und dem Rest ist mir schon noch mit einigen Änderungen in den letzen 20 Jahren geläufig, aber mir ist echt noch nirgends die Definition "heiße Gase" im Zusammenhang mit Schußwaffen begegnet.

Eien Quellenangabe würde ich echt gut finden, man lernt ja nie aus.

Naja, Sprengstoffharald hat mich zwar auf seine Ignorliste gesetzt,

weil er die geforderten Beweise seiner Aussagen nicht liefern konnte und sich ertappt gefühlt hat.....

So will ich ihm doch etwas gutes tun und ihm berichten,

Das das in der Definition zum Thema Feuerwaffen zu finden ist.

Damit er das aber auch erfährt, muss das hier jemand ans Vollzitat bringen. :D

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Das das in der Definition zum Thema Feuerwaffen zu finden ist.

Den Unterschied zwischen Schusswaffen und Feuerwaffen kennst Du aber schon, oder? Genau deshalb ist die Einschränkung auf bzw. die Definition "Schusswaffen = heiße Gase" einfach falsch.

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Den Unterschied zwischen Schusswaffen und Feuerwaffen kennst Du aber schon, oder? Genau deshalb ist die Einschränkung auf bzw. die Definition "Schusswaffen = heiße Gase" einfach falsch.

Genau darum geht es.

Feuerwaffen sind Gegenstände, die mittels heißer Gase ..................

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Genau darum geht es.

Feuerwaffen sind Gegenstände, die mittels heißer Gase ..................

Nein, darum geht es nicht, sondern um die Definition von "Schusswaffen":

Frage:

Eine Schusswaffe verschießt ein Projektil. Bitte zeige mir eine Quelle auf, die das widerlegt.

Antwort:

[...]bei denen zum Antrieb der Geschosse heiße Gase verwendet werden und ein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird

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Feuerwaffen sind Gegenstände, die mittels heißer Gase ..................

Nur der Vollständigkeit halber, "Feuerwaffen sind keine Gegenstände, die mittels heißer Gase ....". Wobei "Feuerwaffen sind Gegenstände, die mittels heißer Gase erwärmt werden." zumindest stimmt, allerdings passt diese Definition auch auf "Topfdeckel".

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Nur der Vollständigkeit halber, "Feuerwaffen sind keine Gegenstände, die mittels heißer Gase ....". Wobei "Feuerwaffen sind Gegenstände, die mittels heißer Gase erwärmt werden." zumindest stimmt, allerdings passt diese Definition auch auf "Topfdeckel".

Wenn du unter Feuerwaffen, Flammenwerfer verstehst, stimmt deine Definition der genannten ebenfalls.

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Ein CO2-/Luftgewehr ist doch auch zweifelsfrei eine Schusswaffe?

Und mit genug Energie auch für die Jagd geeignet, wenn auch in Deutschland verboten. Unter dem Suchbegriff "Airgun" gibt es bis Kaliber .50 einige nette Spielzeuge. ;-)

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Das würde ja besser in Kleiner WSchein ich habe ihn, passen. Aber da sieht man mal wieder, HAMMER! Was macht man gegen solch einen Schwachsinn? Würde ich in Wuppertal wohnen würde ich jetzt einen beantragen. Direkt mit passendem Schreiben dazu!

Die GRA sollte da mal nach einem Interview Termin nachfragen!

Bearbeitet von callahan44er
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Ein Skandal? Das ist aber harmlos ausgedrückt. Wenn die Menschen schlau sind, besorgen sie sich scharfe Waffen. Da braucht man auch keinen nach fragen. Wenn man damit verantwortungsbewusst umgeht ist die Gefahr entdeckt zu werden gegen null. Und wenn man nicht gerade LWB ist, dürfte sich die Strafe auch in Grenzen halten. In einer Notwehrsituation kann man dann ja immer noch sagen: Ich habe die Waffe dem Angreifer abgenommen. Genau wie der Staat propagiert, die Waffe kann immer gegen einen selbst gerichtet werden, sie hatten Recht!

P.S. Ich würde es hierhin verschieben, das könnte hier sonst ausufern. http://forum.waffen-online.de/topic/444553-kleiner-waffenschein-ich-habe-ihn/?hl=%2Bkleiner+%2Bwaffenschein

Und gleichzeitig die Überschrift in Kleiner Waffenschein Ich bekomme ihn nicht mehr, ändern ;-)

P.P.S. Um beim Topic zu bleiben. Ich glaube es reicht nicht mehr aus nur eine bestimmte Partei zu wählen. Ich glaube es ist an der Zeit sich selbst politisch einzusetzen. Gerade hier im Ort gibt es noch keinen Ortsverband der AFD (im Kreis mehrere). Wenn die AFD jetzt noch rasenden Mitgliederzulauf bekommt, wird den sogenannten etablierten erst mal richtig schwindelig!

Bearbeitet von callahan44er
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"Die blöden wissen nicht das sie blöd sind!"

da muß ich dir zustimmen, ganz ohne Einschränkung.

Wobei ich es vielleicht anders einordne als du.

in diesem Sinne

helmut

Vielleicht ordnen wir es ja gleich ein.

Wenn du tot bist, dann weißt du nicht das du tot bist, es ist nur schwer für die anderen. Genau so ist es wenn du blöd bist!

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Ein Skandal? Das ist aber harmlos ausgedrückt. Wenn die Menschen schlau sind, besorgen sie sich scharfe Waffen. Da braucht man auch keinen nach fragen. Wenn man damit verantwortungsbewusst umgeht ist die Gefahr entdeckt zu werden gegen null. Und wenn man nicht gerade LWB ist, dürfte sich die Strafe auch in Grenzen halten. In einer Notwehrsituation kann man dann ja immer noch sagen: Ich habe die Waffe dem Angreifer abgenommen. Genau wie der Staat propagiert, die Waffe kann immer gegen einen selbst gerichtet werden, sie hatten Recht!

P.S. Ich würde es hierhin verschieben, das könnte hier sonst ausufern. http://forum.waffen-online.de/topic/444553-kleiner-waffenschein-ich-habe-ihn/?hl=%2Bkleiner+%2Bwaffenschein

Und gleichzeitig die Überschrift in Kleiner Waffenschein Ich bekomme ihn nicht mehr, ändern ;-)

P.P.S. Um beim Topic zu bleiben. Ich glaube es reicht nicht mehr aus nur eine bestimmte Partei zu wählen. Ich glaube es ist an der Zeit sich selbst politisch einzusetzen. Gerade hier im Ort gibt es noch keinen Ortsverband der AFD (im Kreis mehrere). Wenn die AFD jetzt noch rasenden Mitgliederzulauf bekommt, wird den sogenannten etablierten erst mal richtig schwindelig!

War es nicht eher so , dass du die Pistole gerade eben auf einem Parkplatz gefunden hast und sie an dich genommen hast damit keine spielende Kinder sie finddn und du gerade auf dem weg zur nächsten Polizeidienststelle warst?
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