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IGNORED

Waffenkontrolleure erscheinen nicht!


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wer seine Waffen regelkonform verwahrt kann evtl. Kontrollen gelassen entgegensehen. Egal ob mit oder ohne Ankündigung. Und wenn wirklich mal die holde Nachbarin nackt auf der Couch liegt, wird auch der böse Kontrolleur sicher Verständnis zeigen ;)

So sieht's aus!

Und wenn ich alleine zu Hause bin (ohne nackte Nachbarin - "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn ihm die schöne Nachbarin gefällt), können im Keller meine regelkonformen Waffenschränke offenstehen wie ein Scheunentor und die Kurzwaffen auf der Werkbank liegen.

Geschrieben

So sieht's aus!

Und wenn ich alleine zu Hause bin (ohne nackte Nachbarin - "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn ihm die schöne Nachbarin gefällt), können im Keller meine regelkonformen Waffenschränke offenstehen wie ein Scheunentor und die Kurzwaffen auf der Werkbank liegen.

Vorsicht!

Über diese Brücke würde ich nicht unbedingt gehen wollen!

Verlässt du den Keller um die Haustür zu öffnen, übst du nicht mehr die tatsächliche Gewalt aus, denn theoretisch könnte dir ein Unbekannten eins über die "Birne" geben und hätte somit ungehinderten Zugriff!

Ich weiß, jetzt geht der Sturm der Entrüstung wieder los!

Auslegungs- und Begründungssache, denn dann bist du ev. auf den Richterspruch angewiesen.

Geschrieben

Vorsicht!

Über diese Brücke würde ich nicht unbedingt gehen wollen!

Verlässt du den Keller um die Haustür zu öffnen, übst du nicht mehr die tatsächliche Gewalt aus, denn theoretisch könnte dir ein Unbekannten eins über die "Birne" geben und hätte somit ungehinderten Zugriff!

Ich weiß, jetzt geht der Sturm der Entrüstung wieder los!

Auslegungs- und Begründungssache, denn dann bist du ev. auf den Richterspruch angewiesen.

Ein Grund mehr auf klingeln nicht zu reagieren. Weil wer soll da sein? Zeigen Jehovas, Asylanten die Kleider sammeln, Polizisten die die Kontrolle machen wollen. Also das wirft mich alles so nicht vom hocker als Alternativen
Geschrieben

Schade um die C96. Die wandert wohl jetzt in den Hochofen.

Gibt sehr kulturhistorisch wertvolle Stücke dabei.

Ja, so ist das.

Aus meinem weiteren Umfeld hats zwei Brüder erwischt. 6 K43 bzw. G43 wurden abgeholt. Nebst ner ganzen Menge anderer Zeug.

Als ich gehört habe, wie saudumm die sich angestellt haben... Und dann sind die schönen Gewehrchen futscht. Sowas tut mir in der Seele weh.

(Die Gewechrchen, nicht die Brüder..)

Geschrieben

Verlässt du den Keller um die Haustür zu öffnen, übst du nicht mehr die tatsächliche Gewalt aus, denn theoretisch könnte dir ein Unbekannten eins über die "Birne" geben und hätte somit ungehinderten Zugriff!

Ich weiß, jetzt geht der Sturm der Entrüstung wieder los!

Nein-nein, Du hast schon völlig recht. Genauso würde argumentiert werden und wer bereit ist, das objektiv zu betrachten, muß das auch einsehen. Allenfalls würde helfen, wenn man sich zuvor vergewissert hat, das das persönliche bekannte Fräulein vom Amt vor der Tür steht oder wenn man mit der feuerbereiten 1911 im Anschlag öffnet,

Einbrecher klingeln in der Regel aber auch vorher!

Und der Postmann. Bekanntlich sogar drei Mal. ;-)

Geschrieben

6 K43 bzw. G43 wurden abgeholt.

NEIN! Da muß man doch was machen können! Das sind doch keine schnöden Schuß-/Mordwaffen, die sind praktisch ungefährliche Sammlergegenstände, die MÜSSEN erhalten bleiben und können überdies mit Gewinn für die Behörde verkauft werden.

Das ist wohl nicht mehr aktuell, oder?

Geschrieben

Nur mal so als Hinweis, die Waffenhändler die ich so kenne sind zum Teil angehalten (steht in deren Sicherheitskonzept) eine Schusswaffe im Waffengeschäft zu führen, ob so mancher Jäger/ Sportschütze weniger Waffen in der Bude hat.......

Geschrieben

NEIN! Da muß man doch was machen können! Das sind doch keine schnöden Schuß-/Mordwaffen, die sind praktisch ungefährliche Sammlergegenstände, die MÜSSEN erhalten bleiben und können überdies mit Gewinn für die Behörde verkauft werden.

Das ist wohl nicht mehr aktuell, oder?

Ist Ende 2014 oder Anfang 2015 passiert. Ich wollte damals auch Eins vor dem Schmelzofen bewahren, aber zu dem Zeitpunkt keine Chance wegen laufendem Verfahren.

Ich muss nochmal nachfragen was draus geworden ist.

Geschrieben

Die Behörden, zumindest in BW, sind angehalten alle angegebenen und eingezogenen Waffen zu vernichten. Das widerspricht zwar direkt dem Gesetz, nach dem der Staat verpflichtet ist alles zu Geld zu machen was geht, aber hier frisst Ideologie eben Hirn, und Rechtsbrüche sind ja nun wirklich nichts vor dem unsere Regierungen noch Skrupel hätten.

Geschrieben

Die Behörden, zumindest in BW, sind angehalten alle angegebenen und eingezogenen Waffen zu vernichten. Das widerspricht zwar direkt dem Gesetz, nach dem der Staat verpflichtet ist alles zu Geld zu machen was geht, aber hier frisst Ideologie eben Hirn, und Rechtsbrüche sind ja nun wirklich nichts vor dem unsere Regierungen noch Skrupel hätten.

Letzteres ist leider wahr, gleichzeitig wird von uns Normalbürgern unbedingter Gesetzesgehorsam verlangt. Gleichwohl sollte man versuchen, um den erhalt dieser Sammlerstücke zu kämpfen.

Geschrieben

Nur mal so als Hinweis, die Waffenhändler die ich so kenne sind zum Teil angehalten (steht in deren Sicherheitskonzept) eine Schusswaffe im Waffengeschäft zu führen, ob so mancher Jäger/ Sportschütze weniger Waffen in der Bude hat.......

Ernsthaft? Ich habe erst vorhin, zufällig, auf der Suche nach etwas anderem, ein paar Urteile gelesen, in denen Waffenhändler ein Waffenschein mit der Begründung versagt wurden, daß auch andere Arten von Händler "gefährliche" Waren feilböten ...

Geschrieben

Ernsthaft? Ich habe erst vorhin, zufällig, auf der Suche nach etwas anderem, ein paar Urteile gelesen, in denen Waffenhändler ein Waffenschein mit der Begründung versagt wurden, daß auch andere Arten von Händler "gefährliche" Waren feilböten ...

Waffenschein, habe ich nicht gefragt. In den eigenen 4 Wänden ja. Da braucht es ja keinen Waffenschein.

Geschrieben

Waffenschein, habe ich nicht gefragt. In den eigenen 4 Wänden ja. Da braucht es ja keinen Waffenschein.

Ja, klar, es geht um die Argumentation: Wenn man Waffenhändlern "empfiehlt", in ihrem Laden bewaffnet zu sein, die 1911 an der Seite zu tragen, dann sind sie ganz offenkundig wesentlich gefährdeter als andere Leute - was die Voraussetzung für den Waffenschein ist.

Geschrieben

Nur mal so als Hinweis, die Waffenhändler die ich so kenne sind zum Teil angehalten (steht in deren Sicherheitskonzept) eine Schusswaffe im Waffengeschäft zu führen, ob so mancher Jäger/ Sportschütze weniger Waffen in der Bude hat.......

Ja klar, wer ist den der Verfasser dieses Sicherheitskonzeptes?

Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk

  • 3 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

wie und wo auch immer...

ich hab den JJS seit 04.1999, die ersten LW wurden dann 05.1999 eingtragen. Hier und da wurde was verkauft und gekauft.

Die Erlaubnis nach §27 habe ich seit dem 10.2015.

Ich habe einfach alle erforderlichen Nachweise (Aufbewahrung) erbracht und gut is. :victory:

Bei mir war noch nie eine Kontrolle. :shout: ( Nds, LK OL) :heart:

Und falls ich mir mal nen Voreintag für eine KW eintragen lassen möchte, weiß ich, dass ich den Kauf eines B-Würfels nachweisen sollte.

Ich finde es nun alles wirklich nicht sonderlich kompliziert oder gar unzumutbar.

OK, ich wohne alleine in einer 1-Raum Wohnung, das erleichtert die Aufbewahrung des Pulvers im Bad.

Bearbeitet von Matthias308

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