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IGNORED

Erschossene 11-jährige - Tatverdächtiger gefasst


Scube

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Um diese Tat zu kommentieren, fällt mir nur eine Bezeichnung ein:

Abscheuliches Verbrechen!

Es ist die Banalität der Beweggründe, welches dieses Verbrechen so abscheulich machen

Der Täter ist aber ermittelt und wird zur Verantwortung gezogen.

Möge er wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden.

Möge auch die besondere Schwere seiner Schuld festgestellt werden.

Möge er dann erst im Alter von 73 Jahren über eine vorzeitige Entlassung nachdenken dürfen.

Und mögen die Eltern des ermordeten Kindes irgendwann wieder Lebensfreude empfinden können!

oswald

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Moderativer Hinweis:

Dies ist nicht das "Literarische Quartett". Es ist ein Mensch unschuldig und viel zu früh gestorben. Es interessiert keine Sau, ob das nach altgriechischer oder moderner Definition tragisch war oder nicht.

Und deshalb wird hierüber auch nicht mehr diskutiert.

Den bisherigen Off-Topic-Müll habe ich gelöscht. Bitte bleibt beim Thema. Auch wenn das für manchen bedeutet, daß er nichts zu sagen hat.

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Der Fall wurde durch ganz normale, langweilig-repetitive Polizeiarbeit und routinierte Vernehmungstechnik aufgeklärt, lege artis (zeigte damit auch sehr gut den eigentlichen SINN der Einrichtung einer sogenannten "Sonderkommission"), und liegt jetzt beim Gutachter im Bayerischen LKA, und dort muss dann das forensisch-ballistische Gutachten erstellt werden. Die etwaige Zuordenbarkeit eines .22er-KK-Geschosses zu einer Wafffe ist nicht ohne weiteres vorsehbar.

Es gibt Körpertreffer, bei denen das Geschoss kaum deformiert (Weichteil- und Brusttreffer ohne Rippenberührung) und wo die Vergleichsmerkmale wunderbar klar sind. Da ist dann auch eine Positivzuordnung möglich, nicht nur ein Negativausschluss.

Bei Kopftreffern deformiert das weiche KK-Geschoss beim Durchschlagen der Schädelkalotte mehr oder weniger, das ist einzelfallabhängig. Bei einem jungen Mädchen wie dem hiesigen Opfer sind die Schädelknochen noch etwas dünner.

All das ist sehr traurig und zeigt nur, was wir hier eigentlich alle sowieso wissen (sollten): nämlich dass diie von Waffengegnern gerne mal unternommene Unterscheidung zwischen "pöhsen" Großkaliber- und Selbstladewaffen einerseits, und zwischen "nicht so bösen" KK- und Einzellader/Repetierwaffen andererseits, ein Unsinn ist. Eine Waffe ist eine Waffe und damit nun einmal potentiell gefährlich; das ist weder zu leugnen noch hochzuspielen. Ein anderer Durchgeknallter wäre aus dem gleichen Anlass vielleicht wütend mit seinem Auto in die kleine Gruppe hineingefahren.

Über die allfällige Ahndung des Tötungsdelikts jetzt schon zu spekulieren, wäre verfrüht. Wir werden sehen, ob das anscheinend abgegebene Geständnis aufrecht erhalten bleibt. Nach der obigen Schilderung sehe ich jedenfalls nicht weniger als drei voneinander unabhängige Mordmerkmale und es kann auch manches dafür sprechen, eine "besondere Schwere der Schuld" (§ 57a I 1 Nr. 2 StGB) anzunehmen - so wie es auch Oswald hier oben schon formuliert hat. Das wird dann Sache der tatrichterlichen Würdigung durch das Landgericht sein.

Carcano

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.... Nach der obigen Schilderung sehe ich jedenfalls nicht weniger als drei voneinander unabhängige Mordmerkmale und es kann auch manches dafür sprechen, eine "besondere Schwere der Schuld" (§ 57a I 1 Nr. 2 StGB) anzunehmen - so wie es auch Oswald hier oben schon formuliert hat. ...

Carcano

Dies wird sicher manchen hier überraschen.

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Ergänzend zu diesem Punkt noch folgendes. In einem anderen Forum überlegte ein Forist: "Naja - da ist auch noch das psychiatrische Gutachten abzuwarten, das die "besondere Schwere" wieder abmildern kann."

Ich antwortete ihm:

Das wird die Verteidigung - mit gutem Recht - auf jeden Fall versuchen. Ob es aber etwas nützt, bleibt abzuwarten. Denn nach der Rechtsprechung des BGH schließt selbst erheblich verminderte Schuldfähigkeit die Annahme besonders schwerer Schuld nicht von vorneherein aus, Az. 3 StR 494/03. In dem konkreten Fall wurde das Schwurgerichtsurteil tatsächlich vom BGH aufgehoben, weil es zu Unrecht die besondere Schwere verneint hatte. Bei verminderter Schuldfähigkeit und "bloßem" dolus eventualis. Gute Parallelen.

Wenn man das liest - und es dann auch noch mit dem jüngt entschiedenen Autobahnschützenfall vergleicht, Beschl. v. 16.07.2015, Az. 4 StR 117/15 - dann hat die Verteidigung jedenfalls eine schwere Aufgabe.

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/03/3-494-03.php3

Carcano

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Was wird denn hier diskutiert? Wenn ich mit einer Schusswaffe (egal ob klein, gross oder mega Kaliber, egal ob legal, illegal, scheissegal) in Richtung einer Menschen Ansamlung schiesse dann bin ich ein Krimineller und habe in Kauf genommen andere Menschen zu töten.

Und dafür gibt es Gesetze-

Also, für einen solchen Fall reicht die Rechtslage bei uns kaum aus.

An sich bin ich gegen die Todesstrafe, zumal das Kind davon nicht wieder lebendig wird.

Aber in einigen Fällen bin ich mir nicht sicher, ob meine Meinung wirklich richtig ist.

Man sollte ihn mit einem Strick und einem Haken einsperren und hoffen, das er seinen Selbsthass endlich auf sich selbst projiziert.

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Also, für einen solchen Fall reicht die Rechtslage bei uns kaum aus.

An sich bin ich gegen die Todesstrafe, zumal das Kind davon nicht wieder lebendig wird.

Aber in einigen Fällen bin ich mir nicht sicher, ob meine Meinung wirklich richtig ist.

Man sollte ihn mit einem Strick und einem Haken einsperren und hoffen, das er seinen Selbsthass endlich auf sich selbst projiziert.

Also ich fände die Verbüßung der Strafe in einem rumänischen Gefängnis irgendwie interessanter.
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In dem Zusammenhang hat sich in der BR Rundschau von 18.45 Uhr ein Polizeisprecher zu Wort gemeldet, und eine Gesetzeslücke angemahnt, weil "inaktive" Sportschützen ihre Waffen behalten dürfen, obwohl sie ja kein Bedürfnis mehr haben.

Also immer schön trainieren, dann kommt sowas nicht mehr vor. Es wäre zum Lachen, wenn,s nicht so ein trauriger Anlass ist.

Servus Emil.

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Das Schlimme an der Tatsache ist, dass es ein Justizbeamter war un der sich nicht einmal nach Zeugenaufrufen und dem Aufruf der Mutter gestellt hat.

Ich kann mir nichts Schlimmeres vorstellen als sein Kind zu verlieren und dann noch durch so einen Unfug.

Ich weiss nicht, wie ich damit umgehen würde und will mir das auch nicht vorstellen.

Mein herzliches Beiled den Hinterbliebenen.

Unfug?????

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In dem Zusammenhang hat sich in der BR Rundschau von 18.45 Uhr ein Polizeisprecher zu Wort gemeldet, und eine Gesetzeslücke angemahnt, weil "inaktive" Sportschützen ihre Waffen behalten dürfen, obwohl sie ja kein Bedürfnis mehr haben.

Also immer schön trainieren, dann kommt sowas nicht mehr vor. Es wäre zum Lachen, wenn,s nicht so ein trauriger Anlass ist.

Servus Emil.

Die entblöden sich mal wieder nicht, für jeden Kriminellen die gesamte Gruppe in Sippenhaft zu nehmen.

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...

Man sollte ihn mit einem Strick und einem Haken einsperren und hoffen, das er seinen Selbsthass endlich auf sich selbst projiziert.

Da ja gleiches Recht für alle gilt wären dann die überfüllten Straßen auch gleich deutlich entlastet weil ein nicht geringer Teil der Verkehrsteilnehmer mit Strick und Haken ausgestattet würde :crazy:

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