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IGNORED

EU Regelung: Jetzt noch Halbautomaten kaufen?


TF81

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Und das war alles entschädigungslos?

Die Beitler konnten wie gesagt durch RSS für - offenbar 179 EUR - umgebaut werden. Gemessen am Neupreis (im Sonderangebot 999,-, die meisten BWT3 wohl um 1100-1200 EUR) war das wohl erträglich und die Waffe danach ja weiter voll funktionsfähig als Halbautomat.

Die kurzen Pumpen dürften zuallermeist umgebaut worden sein. Glatte (längere) Läufe kosten nicht die Welt und im Einzelfall den Klappschaft festzustellen, war sicher auch machbar. Damals war der Rückumbau noch nicht durch Regelungen a la "umgebaute Waffe bleibt in der vor Umbau geltenden Kategorie" beschwert.

Die PSM gab es teilweise (hier im Forum geschildert) dann auf WBK rot für Sammler weiter. Soweit ich weiß, wurden auch Kaliberänderungen (z.B. auf 6,35mm) angeboten. Und wer die nur aus Affektionsgründen weiter besitzen wollte, konnte sie sicher deaktivieren lassen.

Ganz prinzipiell hatte man die Möglichkeit, für die verbotene Waffe eine BKA-Ausnahmegenehmigung zu beantragen (dass man viele abzuwimmeln versuchte, ändert nichts an der juristischen Möglichkeit).

Mit der neuen EU-Verordnung hat man all dies nicht mehr:

1. Kategorie A bleibt Kat. A, auch nach Umbau. Also ist jedweder Umbau (zu Repetieren/EL oder Deko) zwecklos.

2. Ausnahmegenehmigungen für Kategorie A für z.B. Sammler wird es nicht mehr geben. Die Sammler waren bislang von der EU-Waffenrichtlinie weitgehend ausgenommen, in Zukunft voll umfasst, weil die Sammler laut EU explizit ein "Schlupfloch" wären. Da werden sich noch viele wundern, die jetzt mit der roten WBK wedeln und denken sie betrifft das alle nicht. Wenn Finnland schon ob des neuen EU-Waffengesetzes um den weiteren Besitz von MPs für seine Heimwehren und Reservisten bangt, dann dürfte es für Privatsammler und Gutachter auch eng werden. Verdammt eng.

3. Die Waffen beim Händler zwischenlagern, wie nach 2008 durchaus noch möglich (es gibt einige Händler, die mit verbotenen und auch mit Kriegswaffen umgehen bzw. diese lagern dürfen), geht dann auch nicht mehr. Vernichten ist die einzige Alternative.

Grüße

Schwarzwälder

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Wäre wirklich interessant, wie das in der Vergangenheit gehandhabt wurde.

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Die zu kurzen Pumpen wurden nicht eingezogen, man bekam eine Frist zum überlassen an einem Berechtigten bzw. entsorgen des zu kurzen Laufes und wenn vorhanden entfernen des Pistolengriffes.. die Kosten musste man natürlich selbst tragen. Freundlicherweise hat meine Behörde kostenlos den kurzen Lauf entsorgt und den neuen kostenlos eingetragen.

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Was aber noch immer keine Enteignung ist und daran lag, daß Beitler nicht gesetzeskonform gearbeitet hat.

Deshalb sollten wir die Beitler-Sachen von der Betrachtung ausnehmen.

Wer sagt das bei einem evtl. zukünftigen Verbot keine Beseitigung der Verbotsmerkmale möglich sein wird? Bei den VRF ist es auch so gelaufen.

Edit: Wer sagt das Beitler nicht Gestzeskonform gearbeitet hat? Die Knarren konnte er so wie sie waren verkaufen und jeder inkl. der Behörden hat gewusst was er da verkauft hat! Ein BKA Mitarbeiter hat es bei einem Telefongespräch zu der Sache auf den Punkt gebracht als ich fragte warum man jetzt erst merkt das man das Ding umbauen kann und den Verkauf so lange geduldet hat!

Antwort: Die Umbaumöglichkeit war nie ein Geheimnis aber dank der Bemühungen der Mitbewerber des Herrn Beitler sei man nun zum Handeln gezwungen.

Bearbeitet von Hunter375
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Der Tausch von viel Geld für in naher Zukunft wertloses Alteisen ist sicher rentabel...

Du könntest aber auch die Nacht nicht überleben.. Herzinfarkt, Gehirnblutung.. alles ist möglich!

Wie lief das denn genau im einzelnen ab?

Es gab eine Frist zum Überlassen an einen Berechtigten bzw. der Beseitigung der Verbotsmerkmale.

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Wenn wir alle Glück haben, dann merken die dass es sich nicht wie bei Beitler Waffen oder Pumpen um ein paar Hundert Stück handelt sondern dass es locker zig Tausend sind.

Und wenn wir dann noch mehr Glück haben, klagt einer von uns erfolgreich auf Entschädigung. Oder eine einfache Möglichkeit die Kriegswaffenoptik zu verneinen, indem man 80% der Knifte in Gelb oder Rot lackiert.

Wenn wir wirklich richtig viel Glück haben, dann zieht der Kelch an uns vorbei weil es nüchtern betrachtet keinerlei Sicherheitsgewinn geben würde.

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Es gibt keine Entschädigung! Einfach von Kat B nach Kat A umswitchen, und schon ists vorbei, BKA-Bescheid hin oder her. Dann hast DU etwas daheim im Schrank was gar net haben darfst, und verkaufen kannsts auch net, weil es auch sonst niemand haben darf. Du bekommst großzügigerweise ne Frist, sagen wir 4 Wochen, dann musst den Nachweis bringen dass das Teil LEGAL entsorgt hast. Da gibts nur einen Weg: Abgeben bzw. abholen lassen, zumindest Lauf und Verschluss, und das wars. Mal gespannt wie lange es noch dauert, bis das jeder verstanden hat...

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Was die Mehrzahl hier immer noch nicht verstehen will:

LEGALER Waffenbesitz ist ein temporär begrenztes, staatlich verliehenes PRIVILEG, welches jederzeit widerrufen werden kann!

Eure Waffen gehören euch gar nicht! Wenn die Regierung uns etwas wegnehmen will (egal ob Waffen, Haus und Grund etc), dann tut sie das auch!!!

Das ganze rechtliche Brimbamborium drumherum wie Widerspruch, Klage etc. dient doch nur dazu eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit zu verschleiern.

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