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IGNORED

EU Regelung: Jetzt noch Halbautomaten kaufen?


TF81

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Hallo,

gibt es schon genaueres zur geplanten EU Regelung?

Soll das Halbautomatenverbot nur für den Neuerwerb gelten oder auch bereits erworbende Waffen betreffen?

Falls es auch die bereits erworbenen betrifft: Kann man eine Entschädigung erwarten wenn die Waffe eingezogen wird?

Ich wollte mir eigentlich nächstes Jahr eine AR15 auf Jagdschein zulegen, bin mir aber angesichts der geplanten Änderung unsicher geworden.

Wie wirkt sich das zur Zeit auf den Waffenmarkt aus, gibt es schon "Hamsterkäufe" oder versuchen alle ihre Halbautomaten los zu werden bevor sie in den Schmelzofen müssen?

Viele Grüße

TF

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Nein, es gibt nichts Genaueres zur geplanten Regelung.

Denn ob und wie sie beschlossen wird, zeigt sich erst in zwei Tagen.

In zwei Tagen ein?

Zum weiteren Ablauf waren ja Aussagen u.a. in dem CDU/CSU-Einheits-Antwortschreiben (auch hier an verschiedenen Stellen wiedergegeben) enthalten.

Demzufolge (Zitat):

"Die Mitgliedstaaten haben Bereitschaft signalisiert, das Gesetzgebungsverfahren zügig zu beginnen. So ist davon auszugehen, dass die zuständige Kommissarin Bienkowska den Vorschlag bei der nächsten Sitzung des hauptsächlich zuständigen Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) am 7. Dezember 2015 vorstellen wird. Der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) wird eine Stellungnahme zum Bericht des IMCO-Ausschusses abgeben und außerdem für die Passagen, die Strafverfolgungsmaßnahmen betreffen, zuständig sein. Einen Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren gibt es bislang noch nicht, da wir noch ganz am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens stehen. Es ist jedoch sicher, dass das Europäische Parlament sich die Zeit nehmen wird, den Vorschlag genau zu prüfen."

Das hört sich m.E. gar nicht nach einem Beschluss am 07.12. an.

Hat jemand anderslautende oder weitergehende Informationen?

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Am Montag ist doch nur eine Vorstellung in dem zuständigen Ausschuss....Entschieden wird da garnichts...Bis entschieden wird dauert das noch etliche Wochen vllt. Monate...Und dann muss es ins nationale Recht umgewandelt werden...

Alles noch ne ganze Weile unklar...

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QTF81


Das ist eine sehr gute Frage und ich wünschte, ich könnte Sie Dir beantworten.


Sagen wir mal so: Was Du hast, das hast Du erst mal.

Aber kaufe Dir NUR eine AR15, das genau für dieses Modell einen BKA-Feststellungsbescheid hat.


Ich hoffe etwas darauf, daß eine AR-15 mit einem positiven Feststellungsbescheid, worin Kat B und die Einstufung in eine NICHT Kriegswaffe eindeutig belegt ist, künftig hoffentlich davon ausgenommen sein wird.

Ich weiß leider nicht ob es rechtlich so einfach möglich ist, einen solchen rechtsgültigen BKA-Bescheid im Nachhinein zu revidieren, daß aus der Kat B eine verbotene Kat A wird. Zumindest tut sich der Gesetzgeber sicher mit solchen Waffen schwerer, sie zu verbieten als Knarren die nicht amtlich bescheidet sind !

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Ich habe gerade nochmal den Entwurf gelesen. Insbesondere wird ja auf umgebaute Kriegswaffen und Halbautomaten, die wie Vollautomaten aussehen eingegangen.

SKS, AR15 und AK dürften dann ja besonders problematisch sein. Welche SL Büchsen in .223 oder 7,62 waren denn zu Zeiten des Anscheinsparagraphen legal?

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(...)

Falls es auch die bereits erworbenen betrifft: Kann man eine Entschädigung erwarten wenn die Waffe eingezogen wird?

(...)

Entschädigung? :rotfl2:

Da wird per Gesetz oder per Verwaltungsvorschrift der Besitz dieser Waffen verboten, bzw. die Erwrbsberechtigung zurückgezogen. Und du willst eine Entschädigung? Du darfst auf Knien rutschend danken, dass sie dir eine Frist von 14 Tagen einräumen werden, um die Plempe nachweislich zu entsorgen.

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Ich gehe davon aus das man für die Entsorgung seiner HA dann auch noch selbst aufkommen muss, desshalb lasse ich es mit dem Kauf weiterer HA bis sich abzeichnet wie das mit dem neuen Gesetz sich entwickelt.

Wo ich nicht warte, ist dafür zu sorgen das die EU entsorgt wird, auf das die Bürger wieder frei werden!

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Entschädigung? :rotfl2:

Da wird per Gesetz oder per Verwaltungsvorschrift der Besitz dieser Waffen verboten, bzw. die Erwrbsberechtigung zurückgezogen. Und du willst eine Entschädigung? Du darfst auf Knien rutschend danken, dass sie dir eine Frist von 14 Tagen einräumen werden, um die Plempe nachweislich zu entsorgen.

Was interessiert mich eine Verwvorschr.?

MEINE MEINUNG, ich glaube nicht dass das Verbot kommen wird. Es wird eine Lösung geben. Und im wirst case glaube ich auch nicht dass das Entschädigungslos über die Bühne geht. Auch Juristen und Politiker haben HAs. Aber wie gesagt das ist nur MEINE MEINUNG!!!

Bearbeitet von callahan44er
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...

Wo ich nicht warte, ist dafür zu sorgen das die EU entsorgt wird, auf das die Bürger wieder frei werden!

Da sind zwar starke Worte.. aber halt nichts ausser Worte. Die EU wird man nicht mehr los, da braucht man sich schon mal nicht selbst zu belügen.. und einmal abgesehen davon sind die Bürger ausserhalb der EU auch nicht wirklich freier, umsonst laufen die nicht Reihenweise über.

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Beitler Waffen BWT 3 ein Drama. Kauf im Nov. 2005.

Sofortiger Einzug (als Kriegswaffe)und Einlagerung

beim LRA.

Einziger zum Umbau berechtigter Händler RSS in Deutschland.

Umbau und Abholung ein Jahr später im Dez. 2006 für € 179,24.

Zeit und Fahrtkosten nicht mit eingerechnet.

Sollte die EU Regelung durchgehen wird es für einige ein

ganz schöner finanzieller Verlust werden der diesmal nicht

bei € 200,00 bleibt.

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Die Beitler-Waffen müssen da wohl von der Betrachtung ausgenommen werden!

Denn das, was Beitler lieferte, entsprach ja nicht den gesetzlichen/BKA-Bestimmungen, wenn ich mich recht erinnere.

Also gibt es für die bundesrepublikanische Vergangenheit kein Beispiel für eine entschädigungslose Enteignung, wenn sich die gesetzliche Grundlage geändert hatte?

:confused:

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Am Montag ist doch nur eine Vorstellung in dem zuständigen Ausschuss....Entschieden wird da garnichts...Bis entschieden wird dauert das noch etliche Wochen vllt. Monate...Und dann muss es ins nationale Recht umgewandelt werden...

Alles noch ne ganze Weile unklar...

Na, ja, sag ich doch!

Jedenfalls fast.

Entschieden wird schon was.

Nämlich, ob das unverändert in die Ausschüsse geht oder noch abgeändert wird.

Endgültig entschieden - im Sinne einer Richtlinie - wird - laut DSB - etwa im Juni:

Nach verlässlichen Information aus Brüssel und Berlin wird damit gerechnet, dass eine endgültige Verabschiedung – in welcher Fassung auch immer – erst Mitte des nächsten Jahres erfolgen wird...

http://www.dsb.de/aktuelles/meldung/6132-Klare-Position-des-DSB-zum-Aenderungsvorschlag-der-Europaeischen-Kommission-vom-18.-November-2015-fuer-die-Europaeische-Feuerwaffenrichtlinie-91-477-EWG/

Wir können unsere Abgeordneten also noch bearbeiten ...

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Hi,

so wie ich den Satz Aussehen wie vollautomatische Kriegswaffen deute, dann gehören da 100% ig alle AR dazu egal ob 10 oder 15, alle G3 Klone usw. trotz positivem BKA Bescheid.

Macht euch doch da nichts vor. Sorry das ich das so sagen muss.

Das hat nichts mit schadenfreude oder so zu tun, die habe ich nämlich nicht, denn ich habe selber einen Selbstlader, das Mr308 in der G28 Version, also bin ich damit auch betroffen und ihr glaubt gar nicht wie mich das aufregt, da ich mein MR308 mag, es schießt sanft und gut, auch gefällt mir die Optik.

Nur was können wir machen?

Schreiben, schreiben und nochmals schreiben. Bitte macht das auch!!!!

Wenn ihr mal die Gelegenheit haben solltet einen Politiker zu sprechen, dann redet mit denen. Vieleicht wohnt ja der ein oder andere von euch auch neben einem.

Wenn ihr euch jetzt fragt, was machst du denn?

Also, ich habe die Online-Petitionen unterzeichnet, etliche Politiker angeschrieben, diverse Links auf meinem Facebook-Account hinterlegt, Freunde und Schützenkollegen angesprochen. Und ich sage euch, es bleibt nicht dabei, es werden noch die halbautomatischen Kurzwaffen folgen, dann warscheinlich die Revolver, dann oder gleichzeitig alle Großkaliber-, Kurz-, und oder Langwaffen.

Ach ja.

Nein ich habe keine Glaskugel ;) , aber das ist für mich der nächste logische Schritt.

Bearbeitet von pierrebär
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Die mit den zwei Pistolengriffen und den Kühlrippen wurden kassiert. (Auch die verbastelten :rolleyes: ) Allerdings werden heute noch etliche in irgendwelchen Kleiderschränken rumdümpeln, da die Anmeldung der ehemals frei erwerbbaren Waffen und somit die Existenzkenntnis bei den Ämtern mehr oder weniger "freiwillig" erfolgte.

Manfred

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