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IGNORED

Waffenrechtsverschärfung: Brief an EU-Abgeordnete und ihre Antworten


mwe

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Ich habe gestern Abend bis 00:30 Uhr allen deutschen EU-Abgeordneten eine "personalisierte" Email zukommen lassen. Wie es sich gehört, persönliche Anrede usw.

Allerdings befürchte ich, dass zu wenige Legalwaffenbesitzer die Zeichen der Zeit erkannt haben und selbst nicht aktiv geworden sind. Ich würde jede Wette mit der Behauptung eingehen, dass ich als einer von über 50 Mitgliedern eines BDS-Vereins als einziges Mitglied dieses Vereins mir die Mühe gemacht habe, meinen Unmut der Abgeordneten gegenüber zu erklären.

Ich betrachte meine Zeilen nicht als Selbstlob sondern als Ausdruck meiner Sorge, dass nicht ein ausreichend großes Echo bei den EU-Abgeordneten zu dieser unsinnigen EU-Richtlinie eintrifft!

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Die Umsetzung bereits vereinbarter Vorhaben zur Terrorismus-Bekämpfung, darunter zu Kontrollen an den Außengrenzen des Schengen-Gebiets, zum Waffenbesitz und zur Terror-Finanzierung

http://www.spiegel.de/politik/ausland/eu-innenministertreffen-in-bruessel-europas-schwieriger-weg-zur-anti-terror-front-a-1084118.html

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Allerdings befürchte ich, dass zu wenige Legalwaffenbesitzer die Zeichen der Zeit erkannt haben und selbst nicht aktiv geworden sind. Ich würde jede Wette mit der Behauptung eingehen, dass ich als einer von über 50 Mitgliedern eines BDS-Vereins als einziges Mitglied dieses Vereins mir die Mühe gemacht habe, meinen Unmut der Abgeordneten gegenüber zu erklären.

Das kommt mir bekannt vor. Die Quote von "einem auf 50" oder 2 bis 3 auf 100" kommt mir bei uns auch bekannt vor.

Bis zum Zeichnen von Online-Petitionen reicht's ja bei vielen noch, aber dann....

Nachher herumheulen, das können bzw. tun aber nahezu alle.

Es bleibt nur eins: beharrlich selbst dranbleiben + andere motivieren.

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Das kommt mir bekannt vor. ....

Es bleibt nur eins: beharrlich selbst dranbleiben + andere motivieren.

Richtig, aber ich verstehe nicht wie "leidensfähig" der deutsche Durchschnittsbürger ist.

Dem Grunde nach geht es ja nicht nur um unser Hobby sondern auch um viele andere Maßnahmen gegen die Bürger unseres Landes!

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Mein - nach Euren Vorstellungen - abzuwandelndes Schreiben an die Abgeordneten hier als Anregung:

Guten Tag!
Ich bin .... und übe seit über ... Jahren den Schießsport in mehreren Vereinen und Dachverbänden, auch als international erfolgreicher Wettkampfschütze, aus. Ich bin Mitglied diverser Gesellschaftsclubs und nehme am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben aktiv teil. Ich halte ..... Fachvorträge, bin politisch engagiert, poste Kommentare zu Zeitungsartikeln, schreibe Fachbücher und nehme auch an Life-Diskussionen teil. Mit Spannung verfolge ich seit langem den demokratischen Prozess im Parlament, in dem um die Waffenrichtlinie gerungen wird. Welcher Vorschlag von IMCO am 29. März präsentiert wird, interessiert mich sehr.
Mit großer Bestürzung verfolge ich den - aus meiner Sicht bereits im Ansatz völlig verfehlten - Vorstoß der Kommission, mit dem Vorschlag der Waffenrichtlinie angeblich das Ziel zu verfolgen, Straftaten und Terrorismus zu bekämpfen. Nunmehr erkenne ich aus den Diskussionen der letzten Monate und den den öffentlichen Debatten im Europaparlament, dass es wohl in Wahrheit nicht darum gehen wird, ein Instrument zur Bekämpfung des Terrorismus zu schaffen. Die meisten Änderungen werden nur uns Jäger, Sportschützen und Sammler betreffen, also diejenigen gesetzestreuen Bürger treffen, die den Schießsport, die Jagd oder das Waffensammeln als Hobby haben oder sogar beruflich damit befasst sind; dieses Bürger würden dadurch ganz oder teilweise kriminalisiert und deren Waffen sollen dann enteignet werden.
Herr Junker warf den Regierungen Zögerlichkeit vor und fordert die Mitgliedsstaaten auf ihre Souveränität im Kampf gegen den Terrorismus an die Kommission abzutreten. Ein Innenminister wirft den souveränen Abgeordneten im Parlament vor, sich dem Druck von Lobbyisten zu beugen. Das ist aus meiner Sicht absurd. Die Bürger, Ihre Wähler, lehnen die Richtlinie ab. Sie ist zur Zielerreichung ungeeignet, die Entschädigungsfrage bezüglich der dadurch erfolgenden Enteignungen legaler wertvoller Besitztümer ist völlig ungeklärt.
Keine der bisher benutzten „Terrorwaffen“ wäre von den neuen Leitlinien betroffen, nicht einmal die beim Attentat in Norwegen missbrauchte Schusswaffe. Terroristen benutzten nachweislich eingeschmuggelte Kriegswaffen oder illegal umgebauten Salutwaffen. Die Presse berichtet, dass mehrere dieser umgebauten Salutwaffen mit Duldung von Frankreichs Polizei durch V-Leute an die Terroristen von Paris geliefert wurden. Der Vorschlag der Kommission sieht jedoch überhaupt keine Regelungen für Salutwaffen vor. Die Ihnen sicher bekannte Studie der EU berichtete, dass viele, wenn nicht gar alle, für Verbrechen missbrauchten Waffen aus illegalem Besitz stammten.
Bei einer Umsetzung des Kommissionsvorschlags würde wieder nur der legalen, bereits kontrollierte Handel und Besitz betroffen sein, ebenso wie - wie auch die Änderungen bei Explosivstoffen im Jahr 2014, die zu jährlichen - überflüssigen - Kosten von ca. 30 Mio. Euro führt. Diese Änderungen - die angeblich als Maßnahme gegen den Terroranschlag auf die spanische Eisenbahn im Jahr 2004 eingeführt wurden - können Sprengstoffanschläge nicht verhindern, da die Terroristen bekanntlich nicht im kontrollieren Handel bezogene „hausgemachte“ Sprengsätze benutzen.
Bitte setzen Sie also nur die Empfehlungen der EU-Studie in Bezug auf Markierung, Deaktivierung und Salutwaffen um. Sie wissen, dass dazu nur noch zwei Verordnungen nötig sind, da die zur Deaktivierung bereits erlassen ist. Halten Sie dem Druck stand, der durch die Benutzung der Opfer der schrecklichen Terroranschläge hinterlistig argumentativ aufgebaut wird. Lassen Sie sich nicht übertölpeln. Wir werden Sie dabei unterstützen und Ihnen Ihre Standhaftigkeit honorieren. Es gibt schließlich mehr als 5 Millionen Legalwaffenbesitzer in Europa, die fürchten müssen, hier geschädigt und kriminalisiert zu werden.
Für die wohlwollende Kenntnisnahme meiner Bitte und Ihre sicher kluge und gewissenhaft vorbereitete Entscheidung danke ich im Voraus!
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Terroristen benutzten nachweislich eingeschmuggelte Kriegswaffen oder illegal umgebauten Salutwaffen. Die Presse berichtet, dass mehrere dieser umgebauten Salutwaffen mit Duldung von Frankreichs Polizei durch V-Leute an die Terroristen von Paris geliefert wurden. Der Vorschlag der Kommission sieht jedoch überhaupt keine Regelungen für Salutwaffen vor. Die Ihnen sicher bekannte Studie der EU berichtete, dass viele, wenn nicht gar alle, für Verbrechen missbrauchten Waffen aus illegalem Besitz stammten.

Bitte setzen Sie also nur die Empfehlungen der EU-Studie in Bezug auf Markierung, Deaktivierung und Salutwaffen um. Sie wissen, dass dazu nur noch zwei Verordnungen nötig sind, da die zur Deaktivierung bereits erlassen ist.

Ich finde es eine ziemliche Schweinerei, dass jetzt allgemein die Besitzer/Sammler von Deko- und Salutwaffen von den Besitzern von scharfen Waffen zum Buhmann gemacht werden ... und sich die Besitzer von legalen Schusswaffen auf Kosten der vielen tausend Besitzer/Sammler von deaktivierten Waffen aus der Affäre ziehen wollen, anstatt gemeinsam ihre Interessen zu vertreten.

Die Besitzer/Sammler von deaktivierten Waffen sind genauso wenig kriminell wie die legalen Schusswaffenbesitzer !!!!!!

Alle in Deutschland legal zu erwerbenden Deko-Waffen sind gemäß der gesetzlichen Bestimmungen (WaffG und Beschussverordnung) von einem dazu autorisierten Büchsenmacher auf Dauer unbrauchbar gemacht. Die ordnungsgemäße Durchführung der Unbrauchbarmachung wird von einem Beschussamt geprüft und durch ein Zertifikat bestätigt.

Alle "wesentlichen Teile" einer Schusswaffe (alle relevanten Teile, die der Funktion dienen ... siehe Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) WaffG, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1) werden bei der Unbrauchbarmachung (Herstellung einer Deko-Waffe)dauerhaft und irreversibel zerstört. (Patronenlager zugeschweißt, Lauf 6-mal kalibergroß angebohrt, Verschluss im 45°-Winkel abgeschliffen usw. ... siehe Anlage 1 zum WaffG Abschn.1 UA 1 Nr. 1.4), so dass diese Waffe nie wieder geschossen werden kann.

Eine nach den Bestimmungen des deutschen WaffG (Anlage 1 zum WaffG Abschn.1 UA 1 Nr.1.4) abgeänderte und vom Beschussamt gem. der Beschussverordnung abgenommene Schusswaffe kann mit gebräuchlichen Werkzeugen und ohne umfangreiche Fachkenntnisse in der Metallbearbeitung nicht wieder in eine gebrauchsfähige Waffe verwandelt werden. Es handelt sich mehr oder weniger um "Metallschrott", der lediglich den äußeren Anschein einer Schusswaffe aufweist, und zu Sammler- oder Dekorationszwecken Verwendung finden kann.

Von den nach dem deutschen WaffG unbrauchbar gemachten Schusswaffen geht keinerlei Gefahr aus.

Bearbeitet von Tintenkleckser
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Ich finde es eine ziemliche Schweinerei, dass jetzt allgemein die Besitzer/Sammler von Deko- und Salutwaffen von den Besitzern von scharfen Waffen zum Buhmann gemacht werden ... und sich die Besitzer von legalen Schusswaffen auf Kosten der vielen tausend Besitzer/Sammler von deaktivierten Waffen aus der Affäre ziehen wollen, anstatt gemeinsam ihre Interessen zu vertreten.

Die Besitzer/Sammler von deaktivierten Waffen sind genauso wenig kriminell wie die legalen Schusswaffenbesitzer !!!!!!

Alle in Deutschland legal zu erwerbenden Deko-Waffen sind gemäß der gesetzlichen Bestimmungen (WaffG und Beschussverordnung) von einem dazu autorisierten Büchsenmacher auf Dauer unbrauchbar gemacht. Die ordnungsgemäße Durchführung der Unbrauchbarmachung wird von einem Beschussamt geprüft und durch ein Zertifikat bestätigt.

Alle "wesentlichen Teile" einer Schusswaffe (alle relevanten Teile, die der Funktion dienen ... siehe Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) WaffG, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1) werden bei der Unbrauchbarmachung (Herstellung einer Deko-Waffe)dauerhaft und irreversibel zerstört. (Patronenlager zugeschweißt, Lauf 6-mal kalibergroß angebohrt, Verschluss im 45°-Winkel abgeschliffen usw. ... siehe Anlage 1 zum WaffG Abschn.1 UA 1 Nr. 1.4), so dass diese Waffe nie wieder geschossen werden kann.

Eine nach den Bestimmungen des deutschen WaffG (Anlage 1 zum WaffG Abschn.1 UA 1 Nr.1.4) abgeänderte und vom Beschussamt gem. der Beschussverordnung abgenommene Schusswaffe kann mit gebräuchlichen Werkzeugen und ohne umfangreiche Fachkenntnisse in der Metallbearbeitung nicht wieder in eine gebrauchsfähige Waffe verwandelt werden. Es handelt sich mehr oder weniger um "Metallschrott", der lediglich den äußeren Anschein einer Schusswaffe aufweist, und zu Sammler- oder Dekorationszwecken Verwendung finden kann.

Von den nach dem deutschen WaffG unbrauchbar gemachten Schusswaffen geht keinerlei Gefahr aus.

Du hast vollkommen recht, aber leider ist die entsprechende Richtlinie schon in der Welt, die kann man also nicht mehr verhindern.
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Du hast vollkommen recht, aber leider ist die entsprechende Richtlinie schon in der Welt, die kann man also nicht mehr verhindern.

Momentan ist lediglich die EU-Deaktivierungsverordnung in der Welt, die am 08.04.2016 in Kraft tritt ... diese enthält einen Bestandsschutz für privaten Altbesitz.

Die wirklichen Einschränkungen kommen erst mit der EU-Feuerwaffenrichtlinie, davon existiert momentan lediglich eine Entwurf, der sich noch in den Ausschüssen zur Beratung befindet und nach der Verabschiedung auf EU-Ebene noch in deutsches Waffenrecht umgesetzt werden muss.

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Erste "kurze" Antwort auf meine Anfrage vom Büro Hans-Olaf Henkel: Wir (ALFA) machen diesen Unsinn nicht mit. Unterstützen Sie uns auch!

Das Problem ist nur, dass die Alfa-Partei des ehemaligen AfD-Chefs Lucke leider bundesweit vollkommen bedeutungslos ist.

Die Einschätzung, dass Alfa eine "Totgeburt" ist, die man getrost abhaken kann, wird von vielen Fachleuten vertreten.

Die Zustimmung für Alfa ist so niedrig, dass deren Erfolg in Umfragen nicht messbar ist und sie in Umfragen daher erst gar nicht erwähnt wird. Auch in der Presse erhält die unspektakuläre Partei mit ihrem gemäßigt-pragmatischen Ansatz keinerlei Aufmerksamkeit.

Wer Alfa wählt, kann bei der Wahl auch getrost zuhause bleiben ... denn das die Alfa-Partei irgendwann die 5 %-Hürde überspringt bleibt ein illusionärer Wunschtraum von Lucke und seinen Anhängern.

Bearbeitet von Tintenkleckser
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Wer Alfa wählt, kann bei der Wahl auch getrost zuhause bleiben ... denn das die Alfa-Partei irgendwann die 5 %-Hürde überspringt bleibt ein illusionärer Wunschtraum von Lucke und seinen Anhängern.

Na was für ein Glück, dass es diese im deutschen Europawahlrecht seit 2011 nicht mehr gibt... :D

Bearbeitet von schemelschelm
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