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Tintenkleckser

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  1. Große Sammlerbörse für Militaria, Orden und Sammlerwaffen Ein großes Ereignis, das nationale und internationale Sammler und Historiker begeistert ! Mehr als 1000 Sammler aus ganz Europa treffen sich in der großen STADTHALLE (Bürgerhaus) von WIRGES (bei Koblenz) Knapp 100 Aussteller bieten hochwertige Militaria (Uniformen, Helme, Orden ...) sowie Sammlerwaffen aus allen Epochen der europäischen Geschichte an. Zentrale Lage: direkt an der Autobahn A3 Köln-Frankfurt ... nahe dem ICE-Bahnhof Montabaur. Öffnungszeiten: Freitag 12-18 Uhr Samstag 9-16 Uhr Freitag 8-12 Uhr Standaufbau der Aussteller Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website http://www.forum-historicum.de INSTAGRAM: forum.historicum --------------------------------------------------------- MILITÄRMUSEUM KOBLENZ Der Besuch der Börse in Wirges lässt sich prima mit einem Besuch des großen Militärmuseums WTS KOBLENZ verbinden. http://wehrtechnische-studiensammlung.npage.de ---------------------------------------------------------------------------- MILITÄRHISTORISCHE SEHENSWÜRDIGKEITEN rund um KOBLENZ: http://www.forum-historicum.de/militaerhistorische-sehenswuerdigkeiten-rund-um-koblenz.html
  2. Ein großes Ereignis, das nationale und internationale Sammler und Historiker begeistert ! Auch im Frühjahr 2018 (16+17.03.2018) veranstaltet der Geschichtsverein Siershahn e.V. im Bürgerhaus von D-56422 WIRGES (bei Koblenz) die Große Sammlerbörse für Militaria, Orden und Sammlerwaffen FORUM HISTORICUM. Der neue Standort wird von Ausstellern und Besuchern mit großer Begeisterung angenommen und so ist damit zu rechnen, dass die mit ca. 100 Ausstellern vollständig ausgebuchte Waffen- & Militariabörse wieder von weit mehr als 1.000 Sammlern aus ganz Europa besucht wird. Angeboten werden neben hochwertiger Militaria (Uniformen, Helme, Orden ...) auch Sammlerwaffen (auch WBK-pflichtig) aus allen Epochen der europäischen Geschichte mit dem Schwerpunkt 1800 bis 1945. Zentrale Lage: direkt an der Autobahn A3 Köln-Frankfurt ... nahe dem ICE-Bahnhof Montabaur. Öffnungszeiten: Freitag 12-18 Uhr Samstag 9-16 Uhr Freitag 8-12 Uhr Standaufbau der Aussteller Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website http://www.forum-historicum.de --------------------------------------------------------- MILITÄRMUSEUM KOBLENZ Der Besuch der Börse in Wirges lässt sich prima mit einem Besuch des großen Militärmuseums WTS KOBLENZ verbinden. http://wehrtechnische-studiensammlung.npage.de ---------------------------------------------------------------------------- MILITÄRHISTORISCHE SEHENSWÜRDIGKEITEN rund um KOBLENZ: http://www.forum-historicum.de/militaerhistorische-sehenswuerdigkeiten-rund-um-koblenz.html
  3. Ein großes Ereignis, das nationale und internationale Sammler und Historiker begeistert ! Auch im Frühjahr 2018 (16+17.03.2018) veranstaltet der Geschichtsverein Siershahn e.V. im Bürgerhaus von D-56422 WIRGES (bei Koblenz) die Große Sammlerbörse für Militaria, Orden und Sammlerwaffen FORUM HISTORICUM. Der neue Standort wird von Ausstellern und Besuchern mit großer Begeisterung angenommen und so ist damit zu rechnen, dass die mit ca. 100 Ausstellern vollständig ausgebuchte Waffen- & Militariabörse wieder von weit mehr als 1.000 Sammlern aus ganz Europa besucht wird. Angeboten werden neben hochwertiger Militaria (Uniformen, Helme, Orden ...) auch Sammlerwaffen (auch WBK-pflichtig) aus allen Epochen der europäischen Geschichte mit dem Schwerpunkt 1800 bis 1945. Zentrale Lage: direkt an der Autobahn A3 Köln-Frankfurt ... nahe dem ICE-Bahnhof Montabaur. Öffnungszeiten: Freitag 12-18 Uhr Samstag 9-16 Uhr Freitag 8-12 Uhr Standaufbau der Aussteller Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website http://www.forum-historicum.de --------------------------------------------------------- MILITÄRMUSEUM KOBLENZ Der Besuch der Börse in Wirges lässt sich prima mit einem Besuch des großen Militärmuseums WTS KOBLENZ verbinden. http://wehrtechnische-studiensammlung.npage.de ---------------------------------------------------------------------------- MILITÄRHISTORISCHE SEHENSWÜRDIGKEITEN rund um KOBLENZ: http://www.forum-historicum.de/militaerhistorische-sehenswuerdigkeiten-rund-um-koblenz.html
  4. Große Sammlerbörse für Militaria, Orden und Sammlerwaffen WIRGES 16+17.03.2018 Ein großes Ereignis, das nationale und internationale Sammler und Historiker begeistert ! Auch im Frühjahr 2018 (16+17.03.2018) veranstaltet der Geschichtsverein Siershahn e.V. im Bürgerhaus von D-56422 WIRGES (bei Koblenz) die Große Sammlerbörse für Militaria, Orden und Sammlerwaffen FORUM HISTORICUM. Der neue Standort wird von Ausstellern und Besuchern mit großer Begeisterung angenommen und so ist damit zu rechnen, dass die mit ca. 100 Ausstellern vollständig ausgebuchte Waffen- & Militariabörse wieder von weit mehr als 1.000 Sammlern aus ganz Europa besucht wird. Angeboten werden neben hochwertiger Militaria (Uniformen, Helme, Orden ...) auch Sammlerwaffen (auch WBK-pflichtig) aus allen Epochen der europäischen Geschichte mit dem Schwerpunkt 1800 bis 1945. Zentrale Lage: direkt an der Autobahn A3 Köln-Frankfurt ... nahe dem ICE-Bahnhof Montabaur. Öffnungszeiten: Freitag 12-18 Uhr Samstag 9-16 Uhr Freitag 8-12 Uhr Standaufbau der Aussteller Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website http://www.forum-historicum.de --------------------------------------------------------- MILITÄRMUSEUM KOBLENZ Der Besuch der Börse in Wirges lässt sich prima mit einem Besuch des großen Militärmuseums WTS KOBLENZ verbinden. http://wehrtechnische-studiensammlung.npage.de ---------------------------------------------------------------------------- MILITÄRHISTORISCHE SEHENSWÜRDIGKEITEN rund um KOBLENZ: http://www.forum-historicum.de/militaerhistorische-sehenswuerdigkeiten-rund-um-koblenz.html
  5. Große Sammlerbörse für Militaria, Orden und Sammlerwaffen WIRGES 16+17.03.2018 Ein großes Ereignis, das nationale und internationale Sammler und Historiker begeistert ! Auch im Frühjahr 2018 (16+17.03.2018) veranstaltet der Geschichtsverein Siershahn e.V. im Bürgerhaus von D-56422 WIRGES (bei Koblenz) die Große Sammlerbörse für Militaria, Orden und Sammlerwaffen FORUM HISTORICUM. Der neue Standort wird von Ausstellern und Besuchern mit großer Begeisterung angenommen und so ist damit zu rechnen, dass die mit ca. 100 Ausstellern vollständig ausgebuchte Waffen- & Militariabörse wieder von weit mehr als 1.000 Sammlern aus ganz Europa besucht wird. Angeboten werden neben hochwertiger Militaria (Uniformen, Helme, Orden ...) auch Sammlerwaffen (auch WBK-pflichtig) aus allen Epochen der europäischen Geschichte mit dem Schwerpunkt 1800 bis 1945. Zentrale Lage: direkt an der Autobahn A3 Köln-Frankfurt ... nahe dem ICE-Bahnhof Montabaur. Öffnungszeiten: Freitag 12-18 Uhr Samstag 9-16 Uhr Freitag 8-12 Uhr Standaufbau der Aussteller Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website http://www.forum-historicum.de --------------------------------------------------------- MILITÄRMUSEUM KOBLENZ Der Besuch der Börse in Wirges lässt sich prima mit einem Besuch des großen Militärmuseums WTS KOBLENZ verbinden. http://wehrtechnische-studiensammlung.npage.de ---------------------------------------------------------------------------- MILITÄRHISTORISCHE SEHENSWÜRDIGKEITEN rund um KOBLENZ: http://www.forum-historicum.de/militaerhistorische-sehenswuerdigkeiten-rund-um-koblenz.html
  6. bis
    Ein großes Ereignis, das nationale und internationale Sammler und Händler begeistert ! Auch im Herbst 2017 (08+09.09.2017) wird der Geschichtsverein Siershahn e.V. als Veranstalter der internationalen Sammlerbörse für militärhistorische Antiquitäten und Sammlerwaffen FORUM HISTORICUM wieder mehr als eintausend Sammler aus ganz Europa im Bürgerhaus von D-56422 WIRGES zusammenbringen. 600 Stellplätze für Fahrzeuge bieten ausreichen Parkraum. Knapp 100 Aussteller werden militärhistorische und zeitgeschichtliche Objekte sowie Sammlerwaffen aus allen Epochen der europäischen Geschichte -mit dem primären Fokus auf deutschen Relikten aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg - zum Verkauf oder Tausch anbieten und sich über Ankäufe freuen: Orden, Abzeichen, Uniformen, Säbel, Dolche und Bajonette, historische Schusswaffen, Helme, Ausrüstung, Fahnen, Militärarchäologie, Reservistenkrüge und -flaschen, Bilder, Dokumente, Fotos, antiquarische Bücher und vieles mehr. Bei den Ausstellern handelt es sich überwiegend um private Sammler, die Exponate aus ihren qualitativ hochwertigen militärhistorischen Privatsammlungen oder Dachbodenfunde und Familienerbstücke - drunter viele einmalige Raritäten - zu erschwinglichen Preisen abgeben. Aber auch bedeutende Fachhändler sind vertreten. Daher hat sich die Sammlerbörse FORUM HISTORICUM zu einem beliebten Einkaufs-Eldorado für Fachhändler und versierte Sammler aus ganz Europa entwickelt. Öffnungszeiten: Freitag 12-18 Uhr Samstag 9-16 Uhr Freitag 7-12 Uhr Standaufbau der Aussteller Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website http://www.forum-historicum.de ---------------------------------------------------------------------------- Bericht über die Börse FORUM HISTORICUM in der Fachzeitschrift VISIER 07/2016 (pdf): http://www.forum-historicum.de/get_file.php?id=30959953&vnr=191001 --------------------------------------------------------- MILITÄRMUSEUM KOBLENZ Der Besuch der Börse in Wirges lässt sich prima mit einem Besuch des großen Militärmuseums WTS KOBLENZ verbinden. Da es nicht sicher ist, ob die Wehrtechnische Studiensammlung in Koblenz auf Dauer erhalten bleibt, sollte man unbedingt die Gelegenheit zu einem Besuch dieses einzigartigen Militärmuseums nutzen. Aufgrund der Umstrukturierung des BWB besteht die Gefahr, dass die WTS mittelfristig nur noch zu rein dienstlichen Zwecken genutzt werden kann. http://wehrtechnische-studiensammlung.npage.de ---------------------------------------------------------------------------- MILITÄRHISTORISCHE SEHENSWÜRDIGKEITEN RUND UM KOBLENZ Interessante militärhistorische Sehenswürdigkeiten rund um Koblenz findet ihr hier: http://www.forum-historicum.de/militaerhistorische-sehenswuerdigkeiten-rund-um-koblenz.html
  7. Ein großes Ereignis, das nationale und internationale Sammler und Händler begeistert ! Auch im Frühling und Herbst 2017 wird der Geschichtsverein Siershahn e.V. als Veranstalter der internationalen Sammlerbörse für Waffen und militärhistorische Antiquitäten FORUM HISTORICUM wieder mehr als eintausend Sammler aus ganz Europa zusammenbringen. Stattfinden wird die Sammlerbörse allerdings nicht wie gewohnt in Ebernhahn, sondern in der größeren STADTHALLE des Nachbarortes WIRGES, die auch ein ansprechenderes Ambiente bietet. 600 Stellplätze bieten ausreichen Parkraum. Knapp 100 Aussteller werden militärhistorische und zeitgeschichtliche Objekte sowie Sammlerwaffen aus allen Epochen der europäischen Geschichte -mit dem primären Fokus auf deutschen Relikten aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg - zum Verkauf oder Tausch anbieten und sich über Ankäufe freuen: Orden, Abzeichen, Uniformen, Säbel, Dolche und Bajonette, historische Schusswaffen, Helme, Ausrüstung, Fahnen, Militärarchäologie, Reservistenkrüge und -flaschen, Bilder, Dokumente, Fotos, antiquarische Bücher und vieles mehr. Bei den Ausstellern handelt es sich überwiegend um private Sammler, die Exponate aus ihren qualitativ hochwertigen militärhistorischen Privatsammlungen oder Dachbodenfunde und Familienerbstücke - drunter viele einmalige Raritäten - zu erschwinglichen Preisen abgeben. Aber auch bedeutende Fachhändler sind vertreten. Daher hat sich die Sammlerbörse FORUM HISTORICUM zu einem beliebten Einkaufs-Eldorado für Fachhändler und versierte Sammler aus ganz Europa entwickelt. Frühjahrsbörse: 11 + 11.03.2017 Herbstbörse: 8 + 9.09.2017 Öffnungszeiten: Freitag 12-18 Uhr Samstag 9-16 Uhr Freitag 7-12 Uhr Standaufbau der Aussteller Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website http://www.forum-historicum.de --------------------------------------------------------------------------- Bericht über die Börse FORUM HISTORICUM in der Fachzeitschrift VISIER 07/2016 (pdf): http://www.forum-historicum.de/get_file.php?id=30959953&vnr=191001 --------------------------------------------------------- MILITÄRMUSEUM KOBLENZ Der Besuch der Börse in Wirges lässt sich prima mit einem Besuch des großen Militärmuseums WTS KOBLENZ verbinden. Da es nicht sicher ist, ob die Wehrtechnische Studiensammlung in Koblenz auf Dauer erhalten bleibt, sollte man unbedingt die Gelegenheit zu einem Besuch dieses einzigartigen Militärmuseums nutzen. Aufgrund der Umstrukturierung des BWB besteht die Gefahr, dass die WTS mittelfristig nur noch zu rein dienstlichen Zwecken genutzt werden kann. http://wehrtechnische-studiensammlung.npage.de ---------------------------------------------------------------------------- MILITÄRHISTORISCHE SEHENSWÜRDIGKEITEN RUND UM KOBLENZ Interessante militärhistorische Sehenswürdigkeiten rund um Koblenz findet ihr hier: http://www.forum-historicum.de/militaerhistorische-sehenswuerdigkeiten-rund-um-koblenz.html ----------------------------------------------------------------------------
  8. bis

    Die neuen Öffnungszeiten: Freitag 12 bis 18 Uhr Samstag 9 - 16 Uhr
  9. Das BMI kann momentan einfach keine rechtlich verbindlichen Verwaltungsvorschriften erlassen. Die Verabschiedung der EU-Deaktivierungsverordnung war ein rein politisch motivierter Akt der der Bevölkerung die Handlungsfähigkeit der Politik zeigen soll. Die Politiker wollen dem Bürger damit zeigen, dass sie in der Lage sind, ihn wirkungsvoll vor dem Terrorismus zu schützen. Die Verordnung war bereits seit Jahren überfällig ... man kam aber nicht richtig zu Potte ... Jetzt wurde spontan ein Entwurf verabschiedet, der vollkommen unausgegoren und dessen Begriffe nicht eindeutig definiert sind. Für EU-Verordnungen besteht aber ein "Umsetzungsverbot" ... d.h. die nationalen Gesetzgeber und Behörden dürfen die Regelungen der EU-Verordnung nicht modifizieren. Würde das BMI jetzt eine rechtlich verbindliche Verwaltungsvorschrift erlassen, würde es aber genau das tun. Das BMI muss aber die EU-Kommission um die Aufklärung der aufgetretenen Unklarheiten bitten. Bis diese Unklarheiten beseitigt sind, kann es nur rechtlich unverbindliche Vollzugshinweise bekanntgeben, die als eine Art "Arbeitsanweisung" den Exekutivorganen eine Orientierung bei ihrer Arbeit geben.
  10. N E I N ! ! ! ! ! Vollzugshinweise sind KEINE Verwaltungsvorschriften !!!!!!!! Es sind rechtlich unverbindliche Empfehlungen für die Exekutivorgane, die nicht - wie eine Verwaltungsvorschrift - bindend sind. Vollzugshinweise werden nicht erlassen, sondern lediglich veröffentlicht.
  11. Vollzugshinweise verstehen sich als Erläuterung eines neu erlassenen Rechtsaktes und sollen dabei helfen, die bei der Anwendung des neuen Rechts auftauchenden Fragen und Probleme zu lösen und einen einheitlichen Vollzug zu ermöglichen bis ergänzende Verwaltungsvorschriften erlassen wurden. Das Schreiben des BMI vom 24.03. fasst lediglich die Ergebnisse einer Abstimmung der betroffenen Institutionen in einer Besprechung im BMI zusammen ... nicht mehr und nicht weniger. Es handelt sich bei den Vollzugshinweisen des BMI lediglich um rechtlich unverbindliche Empfehlungen/Stellungnahmen. Rechtlich verbindlich ist einzig die EU-Deaktivierungsverordnung. Das BMI kann hierzu ergänzende (erläuternde) Verwaltungsvorschriften erlassen, diese dürfen die Regelungen der EU-Deaktivierungsverordnung jedoch in keiner Weise modifizieren (Umsetzungsverbot). Der Begriff "Inverkehrbringen" ist weder in der EU-Deaktivierungsverordnung selbst noch im EU-Recht eindeutig definiert ... vielmehr variiert der Begriff von EU-Verordnung zu EU-Verordnung, von Produkt zu Produkt. Das BMI darf diesen im EU-Recht nicht definierten Begriff nicht einfach nach Belieben interpretieren, sondern muss die EU-Kommission um eine eindeutige Definition/Klarstellung bitten.
  12. Eine EU-Verordnung ist quasi ein Gesetz der EU ... also ein Gesetz, dass EU-weit Gültigkeit besitzt ... und du verstößt dagegen - wie bei jedem nationalen Gesetz - indem du dich nicht an die Regelungen dieser Verordnung hälst. Mit der Sanktionierung ist das momentan so eine Sache. Am 16.03.2016 fand im Innenministerium (BMI) eine Besprechung bezüglich der EU-Deaktivierungsverordnung statt, an der neben dem BMI die Beschussämter, das BKA und das Wirtschaftsministerium (zuständig für Kriegswaffen) teilgenommen haben. Die Ergebnisse dieser Besprechung wurden am 24.03.2016 in einem Schreiben den BMI niedergeschrieben. Dieses Schreiben soll den Exekutivorganen vorerst als "Handreichung" (also eine Art "Arbeitsanweisung") bei der Anwendung der EU-Deaktivierungsverordnung dienen, da es dem BMI zeitlich nicht möglich war, ergänzende Rechtsvorschriften zu erlassen. Einige Zitate daraus: "Es ist nicht abschließend geklärt, wie der Umgang mit nach altem Recht unbrauchbar gemachten Waffen nach dem 08.04.2016 insgesamt rechtlich zu behandeln ist." "Es ist offensichtlich, dass diverse Bestimmungen insbesondere des Anhangs I der EU-Deaktivierungsverordnung zu den technischen Spezifikationen tatsächlich nicht durchführbar sind." "Das BMI wird die Zweifelsfragen in Abstimmung mit der EU-Kommission klären." "Die EU-Deaktivierungsverordnung selbst verzichtet auch eine Aussage zur Rechtsnatur (waffenerechtlichen Klassifikation dieser Gegenstaände, als auch auf ein Sanktionsregime. Diese Gegenstände dürfen jedenfalls nicht wie scharfe Waffen behandelt werden und die einschlägigen Straf- und Bußgeldvorschriften des WaffG und BeschussG nicht demgemäß angewendet werden. Deshalb ist davon auszugehen, dass mit dem Besitzwechsel oder Verbringen von nach bisherigem Recht ordnungsgemäß unbrauchbar gemachten Schusswaffen keine Sanktionen ausgelöst werden. Das schließt allerdings im gewerblichen Umgang mit Waffen Schlüsse hinsichtlich der waffen- bzw. gewerberechtlichen Zuverlässigkeit nicht aus. Möglichkeiten der Sicherstellung von in Verkehr gebrachten bzw. verbrachten Gegenständen etwa nach Polizei- oder Zollrecht bleiben unberührt. Mit dem Erlass ergänzender nationaler Rechtsvorschriften wird ein einschlägiges Sanktionsregime für die genannten Rechtsverstöße geschaffen werden."
  13. Die EU-Deaktivierungsverordnung befasst sich mit der Festlegung von Leitlinien über Deaktivierungsstandards und -techniken die gewährleisten, dass Feuerwaffen bei der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden.Im Anhang der EU-Deaktivierungsverordnung sind dann die Maßnahmen spezifiziert, die für eine solch "vollständige Unbrauchbarmachung" durchzuführen sind ... hier finden sich keine Maßnahmen zum Umbau zu einer "Salutwaffe". Das eröffnet zwei Interpretationsmöglichkeiten: 1. Salutwaffen sind nicht von der Deaktivierungsverordnung betroffen, sondern unterliegen - bis zum Inkrafttreten der EU-Feuerwaffenrichtlinie weiterhin den Regelungen der nationalen Gesetze. 2. Falls man die Salut-Abänderung als eine Art der "vollständige Unbrauchbarmachung" ansehen würde, müsste man zu dem Schluss kommen, dass eine Salutabänderung nach der Deaktivierungsverordnung nicht mehr möglich ist, weil ein derartiges Veränderungsverfahren in den Spezifikationen der Anlage nicht aufgeführt ist. Ich gehe aber eher davon aus, dass man Regelungen bezüglich der Salutwaffen der EU-Feuerwaffenrichtlinie überlässt. Auch das deutsche WaffG spricht im Zusammenhang mit "Salutwaffen" nicht von "deaktivierten Schusswaffen". Laut deutschem WaffG (§ 9 Abs.1 Nr.1 BeschG i.V.m. Anlage 2 Abschitt 2 UA 2 Nr. 1.5 zum WaffG) sind Salutwaffen veränderte Langwaffen für Zier-, Sammler, Theater- oder Filmzwecke, die nur Kartuschenmunition verschießen können. Die technischen Voraussetzungen für Salutwaffen ergeben sich aus der Anlage 1 Abschn.1 UA 1 Nr.1.5 zum WaffG. Wenn Salutwaffen also nicht als vollständig deaktiviert sondern lediglich als "veränderte Langwaffen zum Verschießen von Kartuschenmunition" gelten, fallen sie m.E. auch nicht unter die EU-Deaktivierungsverordnung.
  14. Es besteht ein Unterschied zwischen EU-Verordnung und EU-Richlinie. Die EU-Deaktivierungsverordnung wird nicht ins deutsche Waffenrecht umgesetzt, da sie so wie sie von der EU verabschiedet wurde in allen EU-Ländern gilt (Durchgriffswirkung und Umsetzungsverbot). Da wo es zu einem Konflikt der EU-Verordnung mit nationalem Recht kommt, gilt die Verordnung und nicht das nationale Recht. Selbstverständlich kann Deutschland sein Waffenrecht ändern und der EU-Verordnung anpassen, damit die bestehenden Konflikte ausgeräumt werden. Umsetzungsverbot bei EU-Verordungen bedeutet übrigens, dass Modifikationen der in der EU-Verordnung vorgegebenen Regelungen durch die einzelnen Mitgliedstaaten grundsätzlich nicht möglich sind, es sei denn, dass diese Möglichkeit bereits in der Verordnung steht. Eine EU-Richtlinie muss in nationales Recht umgesetzt werden.
  15. Das Problem ist nur, dass die Alfa-Partei des ehemaligen AfD-Chefs Lucke leider bundesweit vollkommen bedeutungslos ist. Die Einschätzung, dass Alfa eine "Totgeburt" ist, die man getrost abhaken kann, wird von vielen Fachleuten vertreten. Die Zustimmung für Alfa ist so niedrig, dass deren Erfolg in Umfragen nicht messbar ist und sie in Umfragen daher erst gar nicht erwähnt wird. Auch in der Presse erhält die unspektakuläre Partei mit ihrem gemäßigt-pragmatischen Ansatz keinerlei Aufmerksamkeit. Wer Alfa wählt, kann bei der Wahl auch getrost zuhause bleiben ... denn das die Alfa-Partei irgendwann die 5 %-Hürde überspringt bleibt ein illusionärer Wunschtraum von Lucke und seinen Anhängern.
  16. Momentan ist lediglich die EU-Deaktivierungsverordnung in der Welt, die am 08.04.2016 in Kraft tritt ... diese enthält einen Bestandsschutz für privaten Altbesitz. Die wirklichen Einschränkungen kommen erst mit der EU-Feuerwaffenrichtlinie, davon existiert momentan lediglich eine Entwurf, der sich noch in den Ausschüssen zur Beratung befindet und nach der Verabschiedung auf EU-Ebene noch in deutsches Waffenrecht umgesetzt werden muss.
  17. Das der private Altbesitz mit Inkraftreten der EU-Deaktivierungsverordnung am 08.04.2016 nicht mehr erlaubt ist, ist definitiv falsch. "In Verkehr bringen" betrifft nur den gewerblichen Handel ... „Inverkehrbringen“ bedeutet: Die erstmalige Bereitstellung eines neuen Produkts auf dem europäischen Binnenmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Privatleute dürfen nach der Deaktivierungsverordnung ihre Dekowaffen weiter besitzen und auch weiterhin verkaufen und kaufen. Diesbezügliche Änderungen wird es höchstwahrscheinlich geben, wenn die neue EU-Feuerwaffenrichtlinie in das deutsche Waffenrecht umgesetzt wird. Dort soll nämlich die Definition von "deaktivierten Feuerwaffen" nur noch auf deaktivierte Feuerwaffen anwendbar sein, die den Vorschriften der Deaktivierungsverordnung entsprechen.
  18. Ich finde es eine ziemliche Schweinerei, dass jetzt allgemein die Besitzer/Sammler von Deko- und Salutwaffen von den Besitzern von scharfen Waffen zum Buhmann gemacht werden ... und sich die Besitzer von legalen Schusswaffen auf Kosten der vielen tausend Besitzer/Sammler von deaktivierten Waffen aus der Affäre ziehen wollen, anstatt gemeinsam ihre Interessen zu vertreten. Die Besitzer/Sammler von deaktivierten Waffen sind genauso wenig kriminell wie die legalen Schusswaffenbesitzer !!!!!! Alle in Deutschland legal zu erwerbenden Deko-Waffen sind gemäß der gesetzlichen Bestimmungen (WaffG und Beschussverordnung) von einem dazu autorisierten Büchsenmacher auf Dauer unbrauchbar gemacht. Die ordnungsgemäße Durchführung der Unbrauchbarmachung wird von einem Beschussamt geprüft und durch ein Zertifikat bestätigt. Alle "wesentlichen Teile" einer Schusswaffe (alle relevanten Teile, die der Funktion dienen ... siehe Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) WaffG, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1) werden bei der Unbrauchbarmachung (Herstellung einer Deko-Waffe)dauerhaft und irreversibel zerstört. (Patronenlager zugeschweißt, Lauf 6-mal kalibergroß angebohrt, Verschluss im 45°-Winkel abgeschliffen usw. ... siehe Anlage 1 zum WaffG Abschn.1 UA 1 Nr. 1.4), so dass diese Waffe nie wieder geschossen werden kann. Eine nach den Bestimmungen des deutschen WaffG (Anlage 1 zum WaffG Abschn.1 UA 1 Nr.1.4) abgeänderte und vom Beschussamt gem. der Beschussverordnung abgenommene Schusswaffe kann mit gebräuchlichen Werkzeugen und ohne umfangreiche Fachkenntnisse in der Metallbearbeitung nicht wieder in eine gebrauchsfähige Waffe verwandelt werden. Es handelt sich mehr oder weniger um "Metallschrott", der lediglich den äußeren Anschein einer Schusswaffe aufweist, und zu Sammler- oder Dekorationszwecken Verwendung finden kann. Von den nach dem deutschen WaffG unbrauchbar gemachten Schusswaffen geht keinerlei Gefahr aus.
  19. Hier das Video zur öffentlichen Anhörung zur "EU-Feuerwaffenrichtlinie" im IMCO Ausschuss am 15. März 2016: http://www.europarl.europa.eu/news/en/news-room/20160310IPR18692/Committee-on-the-Internal-Market-and-Consumer-Protection Deaktivierung trotz neuer EU-Deaktivierungs-Verordnung weiterhin ein ganz großes Thema. Philippe Nobles (Frankreich) die am 8.4.2016 in Kraft tretende Deaktivierungsverordnung sei unzureichend Definition wesentlicher Waffenteile sei unzureichend die Rückverfolgbarkeit müsse auch EU-weit gewährleistet sein ... dafür sei ein EU-weites Waffenregister erforderlich. die Aufbewahrungsfrist der Daten (20 Jahre) sei zu kurz Internetverkäufe müssten den gleichen Anforderungen gerecht werden wie der normale Handel. -------------------------------------------------------------------------------------- Dr. Edward Impey, Generaldirector, Royal Armouries Museum vertritt die Interessen der Museen und Waffensammler Er möchte, dass die Artikel 2 und 6 der Vorlage bezüglich Kategorie-A-Waffen geändert werden. Die Vorlage fordert die Deaktivierung aller Kat.- A-Waffen in staatlichen und privaten Museen und privaten Sammlungen. Er möchte zumindest eine Ausnahme für staatliche Museen. Die Richtlinie dürfe nicht von Museen verlangen, dass Kat-A-Waffen deaktiviert werden müssen. Es handele sich dabei um Kulturgüter und deaktivieren bedeute zerstören. Die Waffen seien auch Informationsquelle für die Wissenschaft ... und dafür sei die Funktionsfähigkeit unbedingt erforderlich. Das wäre damit vergleichbar, wenn man von Museen verlange, dass sie bei Oldtimern den Motor ausbauen oder bei historischen Uhren das Uhrwerk funtkionsuntüchtig machen müssten. Allein der Wert der Kat-A-Waffen im Imperial War Museum in London wäre mehr als 10 Mio. Pfund. Es sei auch gar keine Notwendigkeit vorhanden, die Waffen in Museen zu deaktivieren. Von Museen gehe keinerlei Gefahr aus. Die Sicherheitsstandards seien sehr hoch und ihm sei kein einziger Fall bekannt, wo Kat-A-Waffen aus einem Museum entwendet wurden. Es gebe auch keine Verbindung von Museumswaffen zu Terrorangriffen. Er vertritt die Auffassung, dass auch Privatsammlungen erhalten bleiben sollen und auch dort die Waffen nicht deaktiviert werden sollen ... es aber strenge Anforderungen an die Sicherheitsvorrichtungen geben müsse. ----------------------------------------------------------------------------------------- Mr Cedric Poitevin, Deputy-Director, Group for Research and Information on Peace and Security (GRIP) 300.000 Sammler in der EU ... Kat-A-Waffen aus Sammlungen sind nie strafrechtlich in Erscheinung getreten. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Insgesamt sieht man die Probleme vor allem bei deaktivierten Waffen, SRS-Waffen und Waffen die von Vollautomaten zu Halbautomaten umgebaut wurden. Es ist davon auszugehen, dass es bei deaktivierten Waffen ungeachtet der gerade in Kraft tretenden EU-Deaktivierungsverordnung zu weiteren Änderungen kommt. Einige der in der Vorlage angestrebten Regelung werden auf jeden Fall kommen ... durch Experten-Input verbessert. U.a. Kennzeichnung von wesentlichen Waffenteilen, Neudefinition von "wesentlichen Waffenteilen", einheitliche technische Richtlinien für den Bau von SRS/Gaswaffen, einheitliche technische Richtlinien für die Herstellung von Halbautomaten um einen Umbau zu Vollautomaten zu erschweren (ggf. nach deutschem Vorbild), einheitliche technische Richtlinien für den Umbau von Vollautomaten zu Halbautomaten.
  20. Am 15. März 2016 von 15 bis 17 Uhr gibt es wieder eine öffentliche Anhörung zur "EU-Feuerwaffenrichtlinie" im IMCO Ausschuss: https://polcms.secure.europarl.europa.eu/cmsdata/upload/67dbc3a6-90d5-4d51-92f9-7a4f6d823d75/Firearms_draftprogramme.pdf
  21. Hier das Video zur Sitzung des IMCO-Ausschusses vom 23.02.2016: http://www.europarl.europa.eu/news/en/news-room/20160218IPR14978/Committee-on-the-Internal-Market-and-Consumer-Protection
  22. Von der LIBE-Sitzung am 15.02.2016 gibt es bei der German Rifle Association eine "Mitschrift": https://www.facebook.com/notes/german-rifle-association/tsunami-im-europ%C3%A4ischen-parlament/802776259826885 Was der BKA-Waffenexperte Bennstein sagte, war ganz ok: Anschein ist totaler Quatsch Durschnittsbürger kann deaktivierte Waffen nicht reaktivieren ... Fachleute mit professionellen Werkzeugen schon Waffen müssen gut gekennzeichnet werden, damit die Herkunft nach Straftaten ermittelt werden kann Befürwortet ein EU-Waffenregister Kritisiert die möglichen Auswirkungen auf Museen und Privatsammler. Will EU-einheitliche Aufbewahrungsstandards. Will EU-einheitliche Standards für Gas-/Schreckschuss-Waffen. Legale Waffen sieht er nicht als Problem. Der Anteil von legalen Waffen bei terroristischen Anschlägen ist exakt null Prozent! Will EU-einheitliche Standards für Internethandel, ohne selbigen komplett abzuwürgen. Der Finne Jussi Halla-Aho spricht die irre Situation an, dass die Mitgliedsstaaten hunderttausende Waffen konfiszieren und zerstören müssten und die Schützen dann sofort in die Waffenläden gehen und im Kern dieselben Waffen ohne die verbotenen Kriterien wieder kaufen. Die Schwedin betont die Auswirkungen eines B7-Verbots auf die Jagd und die Verteidigungsfähigkeit mancher Länder. Das sei mit Schweden nicht zu machen. Der Brite Batton sorgt sich um Auswirkungen auf Museen und private Waffensammler. Er spricht die Sinnlosigkeit der UK-Regelungen zur Bekämpfung des Waffenmissbrauchs an. Valero sagt, dass manches im Vorschlag nicht schlecht sei ... aber nach Paris sei einiges mit heißer Nadel gestrickt worden. Der Spanier Lopez spricht die fehlende Rechtsgrundlage und Zuständigkeit für viele Kommissionsvorschläge an. Er prangert einen blinden Aktionismus der Kommission an und bezeichnet den Vorschlag als unverhältnismäßig. Ein B7-Verbot sei nicht notwendig. Einen sinnvoll regulierten Internethandel findet er sinnvoll. Ist gegen Einschränkungen für Sammler und Museen. Die EU-Kommission soll sich statt dessen um die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels kümmern.
  23. Am Montag 15.02.2016 15:00 - 18:30 Uhr findet wieder eine Anhörung des LIBE-Ausschusses zur EU-Feuerwaffenrichtlinie statt. Es kann hier live im Internet verfolgt werden: http://www.europarl.europa.eu/ep-live/en/committees/video?event=20160215-1500-COMMITTEE-LIBE ------------------------------------------------------------------------------------------- LIBE Mini-hearing: Control of weapons A mini hearing on the control of the acquisition and possession of weapons and its aspects in relation to security will be held by the LIBE Committee on 15 February in order to gather the input of experts for the work on the EU Firearms Directive. https://polcms.secure.europarl.europa.eu/cmsdata/upload/4f3ae4f5-923e-4486-bc1d-56497115d3a0/Draft_agenda_Firearms.pdf
  24. Der Internetkonzern Facebook verbietet künftig Privatverkäufe von Waffen. Eine gestern verschärfte Richtlinie untersagt allen Privatpersonen, auf den Netzwerken Facebook oder Instagram Waffen anzubieten oder Waffenkäufe zu arrangieren. Nicht betroffen von der Richtlinie sind lizenzierte Waffenhändler. Facebook stand seit Längerem unter politischem Druck in den USA, gegen private Waffenverkäufe in dem Sozialen Netzwerk vorzugehen, da es sich häufig um illegale Waffen handelt oder Einschränkungen durch das Waffengesetz umgangen werden. In den vergangenen Jahren sei Facebook immer mehr zum privaten Handel von Waren genutzt worden, sagte die Leiterin der für die Produktpolitik zuständigen Konzernabteilung, Monika Bickert, der Nachrichtenagentur AFP. Ähnliche Regeln gelten bereits für den Verkauf von Drogen und verschreibungspflichtigen Medikamenten. http://orf.at/stories/2321855/ http://www.n-tv.de/politik/Facebook-verbietet-private-Waffenverkaeufe-article16893351.html
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