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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Balu der Bär

Empfohlene Beiträge

vor 2 Minuten schrieb Speedmark:

 

Was bedeutet das genau für den Deutschen Schützen der dann zum IPSC nach Dänemark fährt?

Ist das die sportliche Sonderreglung?

Ich Blick nicht mehr durch.

Wen interessiert IPSC in Dänemark. Wieviele Deutsche machen IPSC Rifle im Ausland.  100? 200?

Was ist mit den zigtausend anderen die sich solche Magazine vielleicht kaufen wollen oder gekauft haben?
Entweder sie kommen mit Ausnahmen für alle, oder garkeine, Ihre scheiß Ausnahme für IPSC Rifle können die dann behalten und ich hab den SURT IPSC Rifle.

 

Und wenn die glauben das wir jetzt alle brav antanzen und bei einer Sondergenehmigung offenlegen, welche Magazine, von welchem Hersteller, in welcher Stückzahl wir besitzen oder nicht, nur damit sie ein paar Monate oder Jahre später die Teile komplett verbieten und einsammeln könnnen, dann haben Sie sich geschnitten.

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Die Drohkulisse wird viel Druck auf dich aufbauen.

Werden die Magazine bei dir entdeckt, wird man dir deine waffenrechtlichen Erlaubnisse entziehen-du bist unzuverlässig.

 

Es hilft nur dieses Wahnsinn an der Wahlurne zu beenden.

Dafür müsst ihr alle Leute mobilisieren.

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Irgendwas wird sich finde-dual use oder so scheiß. wie sowas vorm BVerwG in Leipzig ausgeht, haben wir ja gerade lernen dürfen

vor 1 Minute schrieb HogHunter:

Im schlimmsten Fall hole ich mir einen Wechselupper als Repetierer für meine MR223 und MR308 und schon kann ich alle Magazine behalten...

 

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vor 2 Minuten schrieb schiiter:

Irgendwas wird sich finde-dual use oder so scheiß. wie sowas vorm BVerwG in Leipzig ausgeht, haben wir ja gerade lernen dürfen

 

Gut, dann wird eben geklagt...

Eine der Verfassungsbeschwerden ist ja von der Kanzlei, die mich sonst auch vertritt. Von daher dürften sie Übung haben. 

Ohne juristische Gegenwehr wird nicht, aber auch gar nicht abgegeben!!!

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Kann mich mal bitte jemand aufklären? Ich lese überall etwas anderes.

So wie ich den Brief lese werden verboten:

1) zu HA umgebaute Vollautomaten

2) HA, welche sich umbauen lassen zu VA.

OK soweit. Was ist nun mit einer AR15 die schon von Grund auf als HA entwickelt wurde wie zB. die Haenel cr223? Laut BKA Bescheid lassen sich diese doch nicht umbauen. Sind diese Waffen nun dennoch von dem Verbot betroffen? Ich habe schon des öfteren gelesen es wäre so. Ich meine klar mit Büchsenmacherwerkzeug lässt sich wahrscheinlich jeder HA zu einem VA machen. 

 

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vor 6 Minuten schrieb Paad:

Kann mich mal bitte jemand aufklären? Ich lese überall etwas anderes.

So wie ich den Brief lese werden verboten:

1) zu HA umgebaute Vollautomaten

2) HA, welche sich umbauen lassen zu VA.

OK soweit. Was ist nun mit einer AR15 die schon von Grund auf als HA entwickelt wurde wie zB. die Haenel cr223? Laut BKA Bescheid lassen sich diese doch nicht umbauen. Sind diese Waffen nun dennoch von dem Verbot betroffen? Ich habe schon des öfteren gelesen es wäre so. Ich meine klar mit Büchsenmacherwerkzeug lässt sich wahrscheinlich jeder HA zu einem VA machen. 

 

 

Nein, die bleiben in Kategorie B, außer du setzt ein Magazin größer als 10 Schuss in die Waffe ein.

Schiiter hat Recht, abgestimmt wurde ja noch nichts, wie es umgesetzt wird werden wir sehen.

Bearbeitet von low-ready
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vor 1 Minute schrieb low-ready:

 

Nein, die bleiben in Kategorie B, außer du setzt ein Magazin größer als 10 Schuss in die Waffe ein.

 

Wie verhält es sich eigentlich mit Halbautomaten und festem Magazin, in welches mehr als 10 Schuß reingehen?

 

Und wie schaut es aus mit halbautomatischen Flinten mit Röhrenmagazin mit mehr als 10 Schuß bzw. wenn ein kleines Kaliber geladen wird und man dadurch mehr als 10 im Röhrenmagazin hat?

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vor 3 Stunden schrieb karlyman:

 

Die Fragestellung kann man noch erweitern. Es gibt bekanntlich Repetierbüchsen, die z.B. AR10-/AR-15-Magazine verwenden.

Stimmt, meine AIA Lee Enfield hat ein M14 Magazin

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vor 8 Minuten schrieb Hitman:

 

Wie verhält es sich eigentlich mit Halbautomaten und festem Magazin, in welches mehr als 10 Schuß reingehen?

 

Und wie schaut es aus mit halbautomatischen Flinten mit Röhrenmagazin mit mehr als 10 Schuß bzw. wenn ein kleines Kaliber geladen wird und man dadurch mehr als 10 im Röhrenmagazin hat?

Warum sollte da etwas anders sein?

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vor 14 Minuten schrieb schiiter:

Das ist lediglich deine Vermutung. Niemand weiß was in Deutschland Gesetz wird.

 

Ja. Vieles hängt vom Wahlausgang in D im Herbst 2017 ab.

 

Sollte eine von der CDU/CSU geführte Regierung kommen, sind wir waffenrechtlich irgendwo am Rücken bzw. bewegen uns in der Nähe des Hinterns; mit der Möglichkeit, bei genügender Anstrengung noch "vorbeizueiern".

 

Sollte eine (von manchen hier noch als "Ende mit Schrecken" veklärte) Rot-Rot-Grün-Regierung kommen, sind wir waffenrechtlich/legislativ "tief im Axxxh" drin, ohne Möglichkeit nochmal rauszukommen.

 

Glänzende Aussichten sind das nicht, aber wann gab's die zuletzt...?

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vor 8 Minuten schrieb keks:

Ja verdammt, daran hatte ich jetzt noch nicht gedacht...

 

Die Frage ob "entfernbare" Blockierungen dann zählen wird wieder interessant...In meine Flinte gehen ja auch 10 rein, 11 kurze hab ich noch nicht probiert...Aber wenn, dann ?

 

So viel vorne absägen dass nur noch 10 kurze reinpassen, oder die ansonsten so pööse high-capacity-kriegs-pumpe direkt zum Schrotti bringen. :hi:

Bearbeitet von Marcelx3
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Naja, wenn die Wagenknecht für die Linke stehen würde (und nicht die komischen anderen Parteifiguren noch dazu) würde ich sogar die vorziehen wenn man mal dieses Minithema Waffenbesitz außen vor lässt...

 

Weiter mit Merkel halte ich eigentlich für unverantwortlich, denn es gibt ja noch ein anderes Leben fernab der Waffenthemen...

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vor 1 Stunde schrieb low-ready:

Wen interessiert IPSC in Dänemark. Wieviele Deutsche machen IPSC Rifle im Ausland.  100? 200?

Was ist mit den zigtausend anderen die sich solche Magazine vielleicht kaufen wollen oder gekauft haben?
Entweder sie kommen mit Ausnahmen für alle, oder garkeine, Ihre scheiß Ausnahme für IPSC Rifle können die dann behalten und ich hab den SURT IPSC Rifle.

 

Und wenn die glauben das wir jetzt alle brav antanzen und bei einer Sondergenehmigung offenlegen, welche Magazine, von welchem Hersteller, in welcher Stückzahl wir besitzen oder nicht, nur damit sie ein paar Monate oder Jahre später die Teile komplett verbieten und einsammeln könnnen, dann haben Sie sich geschnitten.

Nee nee nee sorry

 

ist dassss die Sonderreglung?

Oder was meinen die genau damit und trifft die Sonder... auch hier zu?

Was ist das für eine Reg.......

Ich kann das Wort nicht mehr sehen!

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