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IGNORED

WBK 2/6 Regelung?


badenkracher

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VORletzte Waffe plus 6 Monate. Taggenau bitte. ALLE WBKs die du hast berücksichtigen. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Falsch.

Siehe die die Behörden bindende WaffVwV:

14.2.2 § 14 Absatz 2 Satz 3 statuiert ein Erwerbsstreckungsgebot, d. h. der Antragsteller darf in seiner Eigenschaft als Sportschütze nicht mehr als zwei Schusswaffen pro Halbjahr erwerben. Die Art der Erwerbsberechtigung als Sportschütze (Grüne/Gelbe WBK) ist unerheblich. Diese Regel wird nur in begründeten Fällen durchbrochen. Die Halbjahresfrist wird erstmalig in Lauf gesetzt durch den Eintrag des Erwerbs der ersten Waffe in die WBK.

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Woher weiß die WBK ob sie einem Jäger gehört ?

Aus meinem obigen Zitat:

darf in seiner Eigenschaft als Sportschütze nicht mehr als zwei Schusswaffen pro Halbjahr erwerben.

Die WBK weiß das nicht, das muß der Sportschützen-Jäger ggf. seinem Amtmann erklären.

Aber eine Repetierbüchse auf Grün z.B. würde für die jagdliche Eigenschaft sprechen.

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Falsch.

Siehe die die Behörden bindende WaffVwV:

Mal davon abgesehen dass mir meine Behörde das genau so erklärt hat, sowie es in der Sachkunde so vermittelt wurde wie ich es schrieb. Was ist denn der Unterschied von meinem zu deinem Post? So wie ich es schrieb kannst du nicht gg. 2/6 verstoßen.

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Auch wenn das Thema hier schon mindestend 5897 mal durchgekaut wurde, gibt es anscheinend noch immer keine Einigung.

Ich vertrete ebenfalls die Meinung von "callahan44er".

Es wäre allenfalls denkbar, dass mit "Die Halbjahresfrist wird erstmalig in Lauf gesetzt durch den Eintrag des Erwerbs der ersten Waffe in die WBK" der erste Eintrag in eine WBK nach Einführung der 2/6-Regelung gemeint ist. Alles andere wäre in meinen Augen Blödsin (z.B.. wäre dann ein Eintrag von Anno Tobak eines angemeldeten und lange verschrotteten nicht PTB-Gasers als 1. Waffe Auslöser der Frist).

Manfred

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Bevor es wieder eine endlos Diskusion wird. Ruft eure Behörde an und fragt. Ich mache es so wie oben beschrieben. Es ist nicht so das du am 01.06. zwei Waffen kaufen kannst und am 01.07 schon wieder. Wer eine Behörde hat die das abnickt, bitte. Meine machts wie oben beschrieben, das hab ich schriftlich von meiner Behörde. Ich komme damit klar.

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Aus meinem obigen Zitat:

Die WBK weiß das nicht, das muß der Sportschützen-Jäger ggf. seinem Amtmann erklären.

Aber eine Repetierbüchse auf Grün z.B. würde für die jagdliche Eigenschaft sprechen.

Gelb ist Sportschützen-WBK. Fertig. Jagdliche Flinten, Repetierer gehen auf GRÜN und zwar OHNE MUNITIONSERWERB. Die kauft man nämlich mit dem JJS.

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Es wäre allenfalls denkbar, dass mit "Die Halbjahresfrist wird erstmalig in Lauf gesetzt durch den Eintrag des Erwerbs der ersten Waffe in die WBK" der erste Eintrag in eine WBK nach Einführung der 2/6-Regelung gemeint ist. Alles andere wäre in meinen Augen Blödsin (z.B.. wäre dann ein Eintrag von Anno Tobak eines angemeldeten und lange verschrotteten nicht PTB-Gasers als 1. Waffe Auslöser der Frist).

Manfred

So meint die WaffVwV das auch. Merken muss man sich auf diese Weise nur zwei Termine pro Jahr, wenn jeweils das nächste Halbjahr anläuft.

Ist doch gar nicht sooo schwierig. :-)

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So meint die WaffVwV das auch. Merken muss man sich auf diese Weise nur zwei Termine pro Jahr, wenn jeweils das nächste Halbjahr anläuft.

Ist doch gar nicht sooo schwierig. :-)

Wenn dem so wäre dann wären es ja feste Zeiträume. Dann würde 4 Waffen in 2 tagen doch gehen. Und dem ist Definitiv nicht so.

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Auch wenn das Thema hier schon mindestend 5897 mal durchgekaut wurde, gibt es anscheinend noch immer keine Einigung.

Ich vertrete ebenfalls die Meinung von "callahan44er".

Es wäre allenfalls denkbar, dass mit "Die Halbjahresfrist wird erstmalig in Lauf gesetzt durch den Eintrag des Erwerbs der ersten Waffe in die WBK" der erste Eintrag in eine WBK nach Einführung der 2/6-Regelung gemeint ist. Alles andere wäre in meinen Augen Blödsin (z.B.. wäre dann ein Eintrag von Anno Tobak eines angemeldeten und lange verschrotteten nicht PTB-Gasers als 1. Waffe Auslöser der Frist).

Manfred

....bedeutet in meinem konkreten Fall, Erwerb wieder im Jan.2016 möglich!

Danke das wars!

Beste Grüße

badenkracher

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Woher weiß die WBK ob sie einem Jäger gehört ?

Ja, das ist besonders witzig. Wenn ich schon 2 Waffen im Halbjahr erworben habe, kriege ich als Sportschütze erst mal keine weitere Waffe eingetragen. Erwerbe ich aber eine "Sportwaffe" welche auch "jagdlich geeignet" ist auf Jagdschein, dann ist das kein Problem. Dann dürfen es auch gefühlte 1000 sein, das spielt keine Rolle. Meine Sport-& Jagdwaffen teilen sich die WBK´s. Alles was ich sportlich an Langwaffen nicht kriege (auf Grund der 2/6 Reglung oder weil sportlich nicht zugelassen), das hole ich mir auf Jagdschein.

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... sondern eine Abstimmung machen.

Diese Aussage wo dann mehr Stimmen hat, ist richtig. Logisch, oder?

Leute esst mehr Sch**sse! Milliarden von Fliegen können doch nicht irren!

Was ist denn so schwer, einen kurzen vom Gesetzgeber verfaßten Text zu lesen und zu verstehen?

Der dazu noch - ausnahmsweise - eindeutig geschrieben ist?

Daß man mit der Rechnung "Vorletze Waffe + 6 Monate" dabei diese in der WaffVwV gesetzte Regelung einhält, kann sich jeder mit einem Kalender selber ausrechnen. Kinder, macht doch bitte nicht eure eigenen Gesetze, nur weil der "gesunde Menschenverstand" in euch zu sprechen scheint!

Die Sachbearbeiter haben auf ihrem PC ein Programm laufen, daß ihnen bei jeder versuchten Eintragung sagt "ok" oder "zu früh". Das haben die sich nicht selbst geschrieben. Und ich gehe mal davon aus, daß dort programmiert ist, was in der WaffVwV drin steht, denn diese BINDET die BEHÖRDE. Wenn das Programm eine andere Rechnung aufmacht, kann ich als Bürger das entweder akzeptieren oder mit der WaffVwV in der Hand dagegen vorgehen. So einfach ist das.

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Daß man mit der Rechnung "Vorletze Waffe + 6 Monate" dabei diese in der WaffVwV gesetzte Regelung einhält, kann sich jeder mit einem Kalender selber ausrechnen. Kinder, macht doch bitte nicht eure eigenen Gesetze, nur weil der "gesunde Menschenverstand" in euch zu sprechen scheint!

:appl:ohne wenn und aber- sehr schön!

Die Sachbearbeiter haben auf ihrem PC ein Programm laufen, daß ihnen bei jeder versuchten Eintragung sagt "ok" oder "zu früh". Das haben die sich nicht selbst geschrieben. Und ich gehe mal davon aus, daß dort programmiert ist, was in der WaffVwV drin steht, denn diese BINDET die BEHÖRDE. Wenn das Programm eine andere Rechnung aufmacht, kann ich als Bürger das entweder akzeptieren oder mit der WaffVwV in der Hand dagegen vorgehen. So einfach ist das.

Das kann ich bestätigen. Ich war mal, an einem Freitag, rein rechnerisch zwei Tage zu früh: keine Chance. Montagmorgen dann war der Eintrag kein Problem. :pardon:

Scheinbar wurde sogar mein, dem Gesetz vorauseilendes Bedürfnis, vermerkt. Zumindest wussten andere Sachbearbeiter im Amt von meinem Versuch der Kalendermanipulierung.

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Die "Behörde" interpretiert das WaffG. Eine andere Interpretationen wäre möglich.

14.2.2 § 14 Absatz 2 Satz 3 statuiert ein Erwerbsstreckungsgebot,
d. h. der Antragsteller darf in seiner Eigenschaft als
Sportschütze nicht mehr als zwei Schusswaffen pro Halbjahr
erwerben. Die Art der Erwerbsberechtigung als Sportschütze
(Grüne/Gelbe WBK) ist unerheblich. Diese Regel wird nur in
begründeten Fällen durchbrochen. Die Halbjahresfrist wird
erstmalig in Lauf gesetzt durch den Eintrag des Erwerbs der
ersten Waffe in die WBK.

Warum die nicht einfach reinschreiben "vorletzte Waffe". Auch ich bin da drauf reingefallen "pro Halbjahr 2 Waffen". Mein Händler war aber gottseidank gewieft.

Bearbeitet von Nakota
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