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IGNORED

WBK: 18x im Jahr, ab wann?


Nightwish

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Hallo zusammen,

ich bin seit über 10 Jahren Mitglied im Schützenverein und war in den letzten Jahren auch aufgrund von Studium, Auslandsaufenthalt etc extrem sporadisch beim Schiessen und habe meine Besuche, weil es gar so selten war, auch nie ins Schiessbuch eingetragen. Eine eigene Waffe habe ich noch nicht, da ich noch nicht oft regelmässig war. Ich habe immer die Vereinswaffe und die von Vereinsfreunden benutzt.

Dies möchte ich nun ändern, ich habe den Spaß am Schiessen neulich auf einem Schiessstand in USA neu entdeckt.

Wie ist das denn nun, muss ich nun noch ein weiteres Jahr regelmäßig schiessen gehen? Oder muss ich nun einfach 18x kommen und hab dann die erforderliche Regelmäßigkeit? Die Jungs am Schießstand waren da auch nicht sicher.

Vielen Dank!

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18 mal an einem Tag ist auch nicht!...... idR wollen die das auch "grob" über ein Jahr ( 12 Monate vor Antragstellung ) verteilt.

einmal im Monat reicht rechtlich aus....... der eine oder andere Verband macht da aber auch Zicken!... drum mehr als 12 ..... 18 ode rmehr sind gut..... und möglichst gleichmäßig über die letzten 12 Monate verteilt.

Wettkämpfe sind nicht nötig bei Erstantrag.

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Du benötigst kein eigenes Schießbuch. Der Verein muss die regelmäßige Teilnahem bei der Befürwortung beim Verband bescheinigen.

Stimmt nur wer ganz sicher gehen will und mal da und dort trainiert der ist mit m Schießbuch gut bedient oder zumindest nicht schlechter gestellt.

Die Uhr tickt erneut ... ab Austellung der WBK meine ich auch wenn du davor 77x trainieren warst ....

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Du benötigst kein eigenes Schießbuch. Der Verein muss die regelmäßige Teilnahem bei der Befürwortung beim Verband bescheinigen. Das wars.

hi männers,

das man gesetzlich kein schiessbuch haben MUSS ist prinzipiell erst mal richtig.

dass der verein...........MUSS... stimmt aber so wie geschrieben eben nicht.

durch eine geeignete art und weise der aufzeichnung müssen die zu grunde gelegten schiesstermine innerhalb der letzten 12 monate ersichtlich sein - dann kann der vorstand / schützenmeister/.....die notwendige bescheinigung unterschreiben. das sieht dann so aus:

Wir bestätigen hiermit dem Antragsteller, dass er Mitglied in o.g. Verein / Gruppe ist und regelmäßig seit mindestens 12 Monaten den Schießsport in unserem Verein / unserer Gruppe als Sportschütze betreibt. Ferner bescheinigen wir, dass wir die notwendigen Standanlagen für die beantragte Disziplin*/ für erlaubnispflichtige Waffen** in eigenem Besitz haben / ein Mietverhältnis*** nachweisen können.

+ Ein Auszug aus dem Schießbuch liegt bei.

+ Sonstige Unterlagen über den Nachweis der Sportschützeneigenschaft (Urkunden etc.) des Antragstellers liegen bei.

also, entweder der verein führt die notwendigen aufzeichnungen über schiessportlichen aktivitäten der mitglieder( "schiesskladde" ) oder man selbst führt die aufzeichnungen (" schiessbuch" ) .

der verein muss diese aufzeichnungen nur in den ersten 3 jahren des jeweiligen wbk besitzes führen - danach nicht mehr. es gibt genug vereine bei denen es absolut nicht derartiges gibt - was machst man dann ohne eigene aufzeichnungen ?

see you on stage !

hasndgunner

p.s. ganz vergessen: bist du in einem verband gemeldet - wenn ja, wie lange schon ?

Bearbeitet von Handgunner
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der verein muss diese aufzeichnungen nur in den ersten 3 jahren des jeweiligen wbk besitzes führen - danach nicht mehr. es gibt genug vereine bei denen es absolut nicht derartiges gibt - was machst man dann ohne eigene aufzeichnungen ?

interessante info .... aber was ist wenn die Sbine nach zb 7 jahren auf der matte steht ?

Sind wir dann doch wieder bei Schießbuch oder ist es dann "wumpe" mit den Trainingsterminen 12/12 monatlich 12/18 bei übers jahr unregelmäßig verteilt ?

ps: bezog sich der letzte Absatz auf die Zeit nach 3 Jahren / Regelprüfung ?

Bearbeitet von Gonzzo
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Bla Bla Bla......

gugst du

https://formulare.virtuelles-rathaus.de/servlet/de.formsolutions.FillServlet?query=1&knr=08416025-01&param1=08416025-01-0001&template=120000&reset=0&save=1&print=1

unter 8.3 steht klipp und klar.....

Nachweis von Schießleistungen:

Können Sie Schießleistungen der letzten 12 Monate nachweisen (z.B. durch Kopie der Schießkladde)

....und die wirst du in der Regel nicht ausgehändigt bekommen.

Also Schießbuch....

...da steht lediglich klipp und klar "z.B."....

Was für einen Bedürfnisnachweis tatsächlich erforderlich ist, steht in §14 Abs.2 WaffG....

Die Frage Nr. 8.2 in dem verlinkten Dokument ist auch zu geil: "Wie/Wodurch haben Sie die Handhabung der Waffe erlernt?"

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Die Fälle das ein Amt auch nach Ablauf der ersten 3 Jahre die schießsportliche Tätigkeit eines WBK Inhabers überprüft gibt es. Hatten wir bei Umzug eines Kollegen. Da wollte das neue Amt einen Nachweis sehen. Wenn der verein die Teilnahme am Training bestätigt ist das dann kein Problem. Bei uns wurde der aber lange nicht gesehen und man tat sich schwer da eine Bescheinigung aus zu stellen. Man hätte eine Bestättigung auch nicht mit Eintragungen in unserer Schießklade belegen können.Der Kollege hat aber auch in anderen Vereinen trainiert. Und führte für sich ein Schiessbuch. Davon Kopien gemacht und auf dem Amt vorgelegt. Die Sache war damit Erledigt. Man MUSS also kein Schießbuch führen, manchmal hilft es aber.....

Und bei einer solchen Überprüfung werden auch nicht die gleichen Maßstäbe, also 12/18 p.a. angelegt wie bei Erstbeantragung

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Bla Bla Bla......

gugst du

https://formulare.virtuelles-rathaus.de/servlet/de.formsolutions.FillServlet?query=1&knr=08416025-01&param1=08416025-01-0001&template=120000&reset=0&save=1&print=1

unter 8.3 steht klipp und klar.....

Nachweis von Schießleistungen:

Können Sie Schießleistungen der letzten 12 Monate nachweisen (z.B. durch Kopie der Schießkladde)

....und die wirst du in der Regel nicht ausgehändigt bekommen.

Also Schießbuch....

Nö. Man kann Muss aber nicht. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Die schießsportliche Aktivität bescheinigt der Verband und die Behörde muss das akzeptieren.

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Moinsen,

ja, Studium ist schon länger vorbei.. Hat aber trotzdem einige Järchen gedauert :grin:

Danke für Eure Antworten, auch wenn ich so nicht allzu schlau draus werde. Also einfach regelmäig kommen und mal in ein paar Wochen den Vorstand fragen?


hasndgunner

p.s. ganz vergessen: bist du in einem verband gemeldet - wenn ja, wie lange schon ?

Hm, Verband? Unser Schützenverein ist im Bayrischen Sportschützenbund (BSSB), da hab ich den Schützenausweis seit Mitte 2005.. Inwiefern ist das relevant?

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Die Behörde möchte ein regelmäßiges Training nachgewiesen haben, da es immer zu Interpretationsschwierigkeiten kam, wurde irgendwann die Zahl 18 x im Jahr zementiert.

Habe ich aber auch schon mal geschrieben, dass ich mein Schießbuch gerne vorlege, denn da ich auf verschiedenen Ständen trainiere (z.B. in Berlin und Brandenburg) ist die Nachweisführung über die Verbände für mich komplizierter.

So lange mein Schießbuch von der Behörde anerkannt wird, handhabe ich das so, auch wenn es nicht sein muß!

Das ist ganz alleine meine persönlich Entscheidung.

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die 18x/12x[in jedem Monat einmal] sind nur relevant wenn man ein neues Bedürfnis möchte.

Ansonsten zum erhalt der Waffen gilt bei uns 4/5 mal im Jahr sollte man noch aktiv dabei sein, ein kleiner Wettbewerb und sei es nur die Vereinsmeisterschaft schadet auch nie (egal wie gut man abschneidet).

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Wer ist noch einmal berechtigt Einträge im Schießbuch vorzunehmen?

In meinem nur ich! Die stempele ich mir entweder selber ab oder wenn ich irgendwo Gast bin lasse ich stempeln. Haben die keinen Stempel kommt nur der Ort rein. Unterschreiben tut mir das keiner. Wurde so bisher von meinen beiden Verbänden akzeptiert. Und als die Behörde das mal sehen wollte von denen auch. Denen muss ich das aber nicht zeigen, ich kann aber wenn ich will...und es kann das Leben einfacher machen. Das ich meiner Behörde auch mal aufzeigen kann was sie darf und was nicht haben die schon erfahren, mit Stempel aus dem Innenministerium, aber wegen einem Schiessbuch, das ICH sowieso für MICH führe fange ich das streiten nicht mehr an.

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