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IGNORED

Verlängerung Sprengstoffschein nach §27


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo und guten Abend,

ich habe vor nun mehr 16 Wochen die Verlängerung meiner §27 Erlaubnis beantragt. Passiert ist, trotz mehrfacher Nachfragen beim zuständigen SB , seither nichts. Konkrete Gründe für die lange Zeit wurden seitens des SB nicht genannt.

Versagensgründe liegen nicht vor. BZR, ZStV und Polizei keine Einträge.

Wie lange darf so etwas dauern und welche Möglichkeiten mich zu wehren gibt es.

Vielen Dank,

Ray

Geschrieben

16 Wochen Wartezeit ist auch während der Urlaubszeit nicht zumutbar. Zu prüfen ist, ob das Bedürfnis weiterhin besteht sowie die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung, ggf. noch eine abweichende Verwahrung des Treibladungspulvers.

Normalerweise geht das alles in ein paar Tagen über die Bühne.

Geschrieben

Und der SB überprüft nur deine Schuhgröße und deinen Kopfumfang??

Welches Bundes Land ist das denn?

RotGrünLand-Nds....die Überprüfung läuft bei mir recht häufig im Hintergrund, da ich oft da "Kunde" bin.... Eintragen und Voreintrag dauert auch nicht länger!

Geschrieben (bearbeitet)

Auf jeden Fall würde ich anfangen wöchentliche Emails an den SB zu schicken. So kann niemand sagen du hättest dich nicht darum gekümmert falls die Pappe abläuft.

Außerdem bewahrt das den SB davor, seine Aufgabe zu vergessen.

Emails bringen, wenn SB

  1. nicht mehr zuständig ist,
  2. wegen Urlaub,
  3. Krankheit,
  4. Abordnung,
  5. Umsetzung oder
  6. Pensionierung

deine Emails nicht lesen kann, gar nichts!

Ein kurzes Erinnerungsschreiben per Post oder Fax an die im Impressum der Behörde genannte Fax-Nummer könnte eher zum Ergebnis führen!

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Ein kurzes Erinnerungsschreiben per ... Fax ...

Fax? Was ist das?

Heute werden Schriftstücke als *.pdf-Datei abgelegt und als Anhang mit Emails versendet. Stichwort: papierloses Büro.

Mit einem behördenkompatiblen Email-Programm, z.B. LOTUS Notes, erhält der Versender eine automatisch generierte Empfangsbestätigung

- wann die Nachricht beim Empfänger eingegangen ist und

- wann der Empfänger die Nachricht geöffnet hat.

CM

Geschrieben

"behördenkompatibles Email-Programm" ? Was soll dass denn für (RFC-) Standards haben?

Beweisen, ob diese Empfangsbestätigungen echt oder falsch sind, kannst du als Absender nicht. Relevant ist hier, wass der Mailserver des Absenders ins Log schreibt. Was für ein Voodoo der Mailserver/das Mailprogramm des Empfänger macht, ist für den Sender nicht nachvollziehbar.

Geschrieben

Fax? Was ist das?

Heute werden Schriftstücke als *.pdf-Datei abgelegt und als Anhang mit Emails versendet. Stichwort: papierloses Büro.

man sollte es nicht glauben, aber das Fax ist an vielen Stellen heute immer noch nicht wegzudenken. Spätestens wenn etwas der Schriftform bedarf und nicht der Textform fängt es an, dass man ein Dokument ausdruckt, unterschreibt und einscannt etc.

Auch das papierlose Büro ist nicht das was viele anpreisen wollen. Spätestens wenn es vor Gericht geht hat ein unterschriebenes Stück Papier häufig eine höhere Beweiskraft als ein simpler Ausdruck.

Vor allem hat so ein Papier-Stück noch einen anderen Vorteil: es liegt im Weg rum. Eine Mail kann man zumachen, weiterleiten oder sonst was. Aber ein Stück Papier in einer Behörde verursacht Arbeit, so lange der Vorgang nicht abgeschlossen ist ;-)

Geschrieben (bearbeitet)

Emails bringen, wenn SB

  1. nicht mehr zuständig ist,
  2. wegen Urlaub,
  3. Krankheit,
  4. Abordnung,
  5. Umsetzung oder
  6. Pensionierung

deine Emails nicht lesen kann, gar nichts!

Ein kurzes Erinnerungsschreiben per Post oder Fax an die im Impressum der Behörde genannte Fax-Nummer könnte eher zum Ergebnis führen!

Man schaut auf die Homepage der Behörde, dann sucht man die Mailadresse des SB der Waffenbehörde und schreibt eine Mail.

Das zählt vor was auch immer mittlerweile genau so viel wie ein Brief den man verschickt hat und auch nicht weiß ob er zugestellt wurde.

Ausserdem sind die HP doch immer recht aktuell und wenn es den SB nicht mehr geben sollte oder er krank ist, wird die Mail weiter geleitet oder man bekommt eine automatische Antwort.

Die Zeiten wo man sagen konnte: "Mails sind neumodischer Scheiss" sind lange vorbei. In jeder Behörde ist das Usus.

Bearbeitet von prassekoenig
Geschrieben

Emails bringen, wenn SB

  1. nicht mehr zuständig ist,
  2. wegen Urlaub,
  3. Krankheit,
  4. Abordnung,
  5. Umsetzung oder
  6. Pensionierung

deine Emails nicht lesen kann, gar nichts!

Ein kurzes Erinnerungsschreiben per Post oder Fax an die im Impressum der Behörde genannte Fax-Nummer könnte eher zum Ergebnis führen!

Man schaut auf die Homepage der Behörde, dann sucht man die Mailadresse des SB der Waffenbehörde und schreibt eine Mail.

Das zählt vor was auch immer mittlerweile genau so viel wie ein Brief den man verschickt hat und auch nicht weiß ob er zugestellt wurde.

Ausserdem sind die HP doch immer recht aktuell und wenn es den SB nicht mehr geben sollte oder er krank ist, wird die Mail weiter geleitet oder man bekommt eine automatische Antwort.

Die Zeiten wo man sagen konnte: "Mails sind neumodischer Scheiss" sind lange vorbei. In jeder Behörde ist das Usus.

Schreib hier bitte keinen unzutreffenden Sachverhalt rein, denn hieraus könnten Usern erhebliche Nachteile entstehen.

Bei einer elektronischen Kommunikation mit Behörden besteht nur Rechtssicherheit für den Antragsteller, wenn die Kommunikation die Voraussetzungen des Signaturgesetzes erfüllt!

http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__3a.html

http://www.gesetze-im-internet.de/sigg_2001/__1.html

Eine herkömmliche Email erfüllt die v. g. Voraussetzungen nicht!

Wenn der SB darauf reagiert, dann hast du Glück gehabt. Wenn er nicht reagiert, kannst du - aus den von mir bereits erläuterten Gründen - aus deiner herkömmlichen Email keinerlei Rechte ableiten.

Ein Fax an die Poststelle der Behörde mit einem Sendeprotokoll ist da schon besser, allerdings kannst du nur nachweisen, dass es im Faxgerät angekommen ist. Ob es beim zuständigen SB angekommen ist kannst du damit immer noch nicht beweisen.

Geschrieben

Ein Fax an die Poststelle der Behörde mit einem Sendeprotokoll ist da schon besser, allerdings kannst du nur nachweisen, dass es im Faxgerät angekommen ist. Ob es beim zuständigen SB angekommen ist kannst du damit immer noch nicht beweisen.

Ist es relevant, ob der zuständige SB das Fax bekommen hat? Eine Meldung, oder ähnlich, hat doch gegenüber der Behörde zu erfolgen und nicht gegenüber "einem speziellen SB" oder sehe ich da was falsch?

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