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IGNORED

Antrag Waffenschein Auswirkungen Antrag WBK


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Der hat mal einen Satz geprägt, den Du Dir evtl. mal zu Herzen nehmen solltest !....

Das sehe ich in diesem Fall anders.

Geschrieben

Warum? Wegen seiner Religion?

Was hat das mit der Religion zu tun.

Wenn jeder alles (auch die kleinste Banalität) mit Waffengewalt lösen würde, dann haben wir bald die Verhältnisse, weswegen wir jetzt die ganzen Flüchtlinge hier haben.

Die Gewaltbereitschaft hier in Deutschland hat sich eh schon gewaltig geändert.

Geschrieben

Ich schon, aber da war ich noch PVB....

Was aber immer mit vielen Unannehmlichkeiten verbunden ist und die Kollegen dazu immer alles besser wissen.

Geschrieben

Was hat das mit der Religion zu tun.

Wenn jeder alles (auch die kleinste Banalität) mit Waffengewalt lösen würde, dann haben wir bald die Verhältnisse, weswegen wir jetzt die ganzen Flüchtlinge hier haben.

Die Gewaltbereitschaft hier in Deutschland hat sich eh schon gewaltig geändert.

Das wollte ich ja gerade wissen.

Im Übrigen stimme ich Dir zu.

Geschrieben

Wenn ich dafür nen Waffenschein bekomme schwängere ich nen ganzen Haufen Migrantinnen :-)

UND wenn Du schlau bist, würde ich auch keinen Waffenschein mit einer solchen Begründung beantragen und direkt hinterher eine WBK

beantragen, da kommt dann mal schnell der GEdanke auf , das Du nur zu Selbstverteidigungszwecken als Sportschütze ne Waffe haben möchtest....

Ich bin selbständig und habe auch vor der IS angst, krieg ich jetzt auch nen Waffenschein ??

Wenn Du son Ding bekommst sag mir bescheid, dann wandere ich hier aus

Grüße

Frank

Geschrieben

Das sehe ich in diesem Fall anders.

Ich will das Thema gar nicht bewerten.

Mir gings ausschl. um Deine Wortwahl, denn diese fand ich daneben.

Ich bin ja nun auch schon ein paar Jahre hier dabei, aber der Umgangston hier wird immer fraglicher.

Geschrieben

Was aber immer mit vielen Unannehmlichkeiten verbunden ist und die Kollegen dazu immer alles besser wissen.

Insbesondere wenn ich nur Sekunden zum Überlegen hatte und die anderen mehrere Stunden und Tage, aber bisher kam ich immer gut aus der "Nummer" raus, denn die Rechtfertigungsgründe waren vorhanden und es wurde niemand verletzt!

Geschrieben

Ich will das Thema gar nicht bewerten.

Mir gings ausschl. um Deine Wortwahl, denn diese fand ich daneben.

Ich bin ja nun auch schon ein paar Jahre hier dabei, aber der Umgangston hier wird immer fraglicher.

Das hast du aber getan.

Ich wüsste nicht was an meinem "Ton" falsch ist. Sollte ich schreiben "...sich auf die Fresse" hauen ?

Der Umgangston hier ist es nicht, du solltest dich fragen was hier so geäußert wird und gerade aktuell zu dem Thema Flüchtlinge

Geschrieben

Wenn ich dafür nen Waffenschein bekomme schwängere ich nen ganzen Haufen Migrantinnen :-)

UND wenn Du schlau bist, würde ich auch keinen Waffenschein mit einer solchen Begründung beantragen und direkt hinterher eine WBK

beantragen, da kommt dann mal schnell der GEdanke auf , das Du nur zu Selbstverteidigungszwecken als Sportschütze ne Waffe haben möchtest....

Ich bin selbständig und habe auch vor der IS angst, krieg ich jetzt auch nen Waffenschein ??

Wenn Du son Ding bekommst sag mir bescheid, dann wandere ich hier aus

Grüße

Frank

Ich denke mal dass die zuständige Waffenbehörde das genauso erkannt hat!

Geschrieben

Insbesondere wenn ich nur Sekunden zum Überlegen hatte und die anderen mehrere Stunden und Tage, aber bisher kam ich immer gut aus der "Nummer" raus, denn die Rechtfertigungsgründe waren vorhanden und es wurde niemand verletzt!

Es gilt der Satz: Man hat 2 Sekunden zu entscheiden, der Richter hat 2 Jahre zu verhandeln.

Ich denke mal dass die zuständige Waffenbehörde das genauso erkannt hat!

Das genau habe ich geschrieben, nur eben in Kurzform :hi:

Geschrieben (bearbeitet)

Besorge dir die WBK und das Thema Wohnung ist erledigt.

Und im Fall des Falles lass deinen Anwalt reden und ihr haltet wie immer beim Umgang mit den besonderen Mützen den Mund.

BBF

Bearbeitet von BBF
Geschrieben

Ich bin ein deutscher Katholik! Der weil er eine Migrantin geschwängert hat auf der Abschussliste steht...

Und jetzt wissen Ihre Brüder wo dein Haus wohnt....

Naja deswegen wird dir wohl kein WS ausgestellt. Finde ich auch gut so, stell dir vor jeder der bisschen Stress hat wird gleich mit ner Kanone ausgerüstet

Geschrieben

Wo sagt ein Gesetz dass ein WS grundsätzlich zu erteilen ist?

...

Vielleicht ein bisserl schnell drübergelesen ?

Wo spreche ich von "grundsätzlich zu erteilen" ?

Es ging mir um den formalen Akt:

> Wir haben hier ein gültiges Bundesgesetz (§19: "...Bedürfnis...wird anerkannt, ..."), und

> dazu hat keiner (wer im Übrigen?) `inoffiziell eine Anweisung (zu geben...)`, daß per-se keine WS`se auszustellen sind.

Er ist zu erteilen, wenn die gesetzlich geforderten Voraussetzungen gegeben und nachweisbar sind (deren Realitätsnähe usw. brauchen wir hier nicht zu diskutieren, denke ich).

Daß dies sehr restriktiv bis unangemessen negativ gehandhabt wird, wissen wir alle, aber formal ist das nun mal Gesetz und dürfte über `Anweisungen` erhaben sein.

Geschrieben

Vielleicht ein bisserl schnell drübergelesen ?

Nö! :s75:

Daß dies sehr restriktiv bis unangemessen negativ gehandhabt wird, wissen wir alle, aber formal ist das nun mal Gesetz und dürfte über `Anweisungen` erhaben sein.

Dass Behördenmitarbeiter Weisungsgebunden sind, dürfte jedem klar sein, insbesondere Waffenbehörden die dem LKA (wie in Berlin) angegliedert sind!

Dazu werden eben Geschäftsanweisung erlassen, die für die Mitarbeiter verbindlicher sind als ein Gesetz dass eben Auslegungen zuläßt.

Und beim Waffengesetz gibt es eben die verschiedensten Auslegungsformen, bis hin zu einer angeblichen Unzuverlässigkeit u.s.w..

Geschrieben

Ich bin ein deutscher Katholik! Der weil er eine Migrantin geschwängert hat auf der Abschussliste steht...

Nun ja ... deine Kanone hast ja schon mal erfolgreich versenkt :D

Wo kommt den die "Migrantin" her , Umzug dorthin möglich ?

Geschrieben

Meine ehrliche, wenn auch reichlich zynische Meinung dazu:

Du bist als männlicher, weißer, autochthoner deutscher, nicht-muslimischer und heterosexueller Mensch in unserem Staat eben de facto nicht schützenswert (de jure zwar schon, aber manche sind eben gleicher^^).

Also schmink dir das mit dem WS ab. Versuch, umzuziehen und dich aus dem Einwohnermeldeamt löschen zu lassen, + anonymes Kennzeichen usw. alles Maßnahmen die hier im Thread schon erwähnt wurden.

Solltest Du unverhofft durch die hier ansässig gewordenen "Fachkräfte" "bereichert" werden, ist das eben ein "tragischer Einzelfall" und es wird wieder zur Tagesordnung übergegangen werden.

Das ist nicht toll, nicht fair und eigentlich müsste der Staat dich schützen, er versagt aber dabei und besser wird es nicht werden.

Geschrieben

Dass Behördenmitarbeiter Weisungsgebunden sind, dürfte jedem klar sein, insbesondere Waffenbehörden die dem LKA (wie in Berlin) angegliedert sind!

Dazu werden eben Geschäftsanweisung erlassen, die für die Mitarbeiter verbindlicher sind als ein Gesetz dass eben Auslegungen zuläßt.

...

Du meinst also, daß `Anweisungen` dergestalt für einen MA einer Behörde maßgeblicher sind als ein gültiges Gesetz ?

Verstehe ich das richtig ???

Geschrieben

Hallo Forum,

vllt ein etwas seltsam anmutendes Thema aber ich versuche mal mein Glück.

Seit einem halben Jahr bin ich GK-Sportschütze, die 18 Trainingseinheiten habe ich lange voll, aber bis zur WBK dauert es ja bekanntlich noch mehr als ein halbes Jahr.

Aufgrund meiner Lebensgefährtin die einer Religiösen Minderheit angehört wird mein Leben, ihr leben und das unseres drei Monate alten Sohnes bedroht.

Ich würde gerne eine Erlaubnis nach §19Waffengesetz beantragen, am liebsten einen Waffenschein, aber auch eine Erlaubnis zum Erwerb für die eigene Wohnung würde mir weiterhelfen.

In der Waffensachkunde wurde uns gesagt das inoffiziell die Anweisung gilt keine Waffenscheine mehr auszustellen.

Könnte sich mein Antrag zur Erlaubnis nach §19 im Ablehnungsfall in einem halben Jahr negativ auf die Erteilung meiner Sportschützen WBK auswirken. Nach dem Motto der will die Waffe nicht als Sportschütze sondern zum Selbstschutz.

Zusatzinfos:

-Gerichtsverfahren zur Bedrohung gab es

-Polizei kann nach der neusten Drohung nur eine Gefährderansprache durchführen (was sehr sinnlos ist)

-ich habe Bisher einen kleinen Waffenschein eine Sachkunde etc. (zum Thema pers. Eignung)

Ich hoffe auf ein paar hilfreiche Antworten auch wenn ich mir denken kann das es ein heißes Thema ist und einige sagen werden kauf dir nen Hund oder so was... Aber durch einen Informant innerhalb der Religionsgemeinde wissen wir das ein Schusswaffenanschlag am ehesten erfolgt, da hilft leider kein Hund.

Piffi?

Geschrieben

Du meinst also, daß `Anweisungen` dergestalt für einen MA einer Behörde maßgeblicher sind als ein gültiges Gesetz ?

Verstehe ich das richtig ???

Da diese auf dem Gesetz beruhen dürfte präzisiert sie den Umgang mit diesem Gesetz einfach.

Was "beunruhigt" dich daran?

Geschrieben

Und deshalb glaubst Du, Du kannst mit ´ner Knarre in der Tasche Deine geschwängerte Frau schützen??

Na ja, nicht minder schlechter als ohne Knarre in der Tasche und darauf kommt es ja an. Bist du der Alter Ego vom Dragoner, damit überhaupt noch einer mit ihm redet ?^^

Geschrieben

Finde ich auch gut so, stell dir vor jeder der bisschen Stress hat wird gleich mit ner Kanone ausgerüstet

Woher willst du denn wissen, dass er es nicht schon ist und sich gar nicht erst ausrüsten lassen muss ? Bist du auch ein Alter Ego vom Dragoner ?

Geschrieben

man man, hier weiß doch niemand um die genauen Details. Aber alle sagen erstmal "nö" du sollst keine haben.

Ich wäre da zurückhaltender (was ja auch einfach ist, denn ich stelle WS nicht aus)

Geschrieben

Ich bin ein deutscher Katholik! Der weil er eine Migrantin geschwängert hat auf der Abschussliste steht... Um es mal salop zu sagen! Ich zieh sicher nicht aus Deutschland weg weil hier einige denken sie könnten die deutschen Gesetze unterlaufen

Wenn die das nur denken würden wäre es schön. Darf ich raten welcher Religionsgemeinschaft Deine Schwäger angehören?

Gast
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