Hallo Forum,
vllt ein etwas seltsam anmutendes Thema aber ich versuche mal mein Glück.
Seit einem halben Jahr bin ich GK-Sportschütze, die 18 Trainingseinheiten habe ich lange voll, aber bis zur WBK dauert es ja bekanntlich noch mehr als ein halbes Jahr.
Aufgrund meiner Lebensgefährtin die einer Religiösen Minderheit angehört wird mein Leben, ihr leben und das unseres drei Monate alten Sohnes bedroht.
Ich würde gerne eine Erlaubnis nach §19Waffengesetz beantragen, am liebsten einen Waffenschein, aber auch eine Erlaubnis zum Erwerb für die eigene Wohnung würde mir weiterhelfen.
In der Waffensachkunde wurde uns gesagt das inoffiziell die Anweisung gilt keine Waffenscheine mehr auszustellen.
Könnte sich mein Antrag zur Erlaubnis nach §19 im Ablehnungsfall in einem halben Jahr negativ auf die Erteilung meiner Sportschützen WBK auswirken. Nach dem Motto der will die Waffe nicht als Sportschütze sondern zum Selbstschutz.
Zusatzinfos:
-Gerichtsverfahren zur Bedrohung gab es
-Polizei kann nach der neusten Drohung nur eine Gefährderansprache durchführen (was sehr sinnlos ist)
-ich habe Bisher einen kleinen Waffenschein eine Sachkunde etc. (zum Thema pers. Eignung)
Ich hoffe auf ein paar hilfreiche Antworten auch wenn ich mir denken kann das es ein heißes Thema ist und einige sagen werden kauf dir nen Hund oder so was... Aber durch einen Informant innerhalb der Religionsgemeinde wissen wir das ein Schusswaffenanschlag am ehesten erfolgt, da hilft leider kein Hund.